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„Same procedure as every year“: Minister Lauterbach beruft Lobbyisten als Abteilungsleiter„gematik, Telematikinfrastruktur, eHealth“ ins Bundesgesundheitsministerium

Das meldet der Berliner Tagesspiegel am 01.06.2022. Sebastian Zilch, bislang Geschäftsführer des Bundesverbands Gesundheits-IT (bvitg) ins Bundesgesundheitsministerium, wechselt in das Bundesgesundhitsministerium. Er soll dort künftig die Unterabteilung 52 „gematik, Telematikinfrastruktur, eHealth“ leiten. Seinen neuen Posten im Ministerium wird Zilch am 13.06.2022 antreten.

Der bvitg ist die Lobbyorganisation der in Deutschland führenden IT-Anbieter im Gesundheitswesen, darunter Bertelsmann-Arvato, Bitmarck und CompuGoup Medical. Zilch war lt. Tagesspiegel dort seit September 2014 beim bvitg tätig, zuerst als Referent Politik und ab Mitte 2017 als Geschäftsführer. „Same procedure as every year“: Minister Lauterbach beruft Lobbyisten als Abteilungsleiter„gematik, Telematikinfrastruktur, eHealth“ ins Bundesgesundheitsministerium weiterlesen

IT-Gesundheitsindustrie: Zufrieden mit der Politik von Spahn – meldet zugleich weitere Ansprüche auf privatwirtschaftliche Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten an

Das geht aus einer Stellungnahme von bvitg (Bundesverband Gesundheits-IT e. V.) zum Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) hervor. bvitg vertritt die führenden IT-Anbieter im Gesundheitswesen, darunter Arvato Systems, Bitmarck, Compu Group, SAP, Siemens, Telekom).

Zu Beginn der Stellungnahme wird Spahn gelobt:

Nach DVG und PDSG stellt das… DVPMG das dritte große Digitalisierungsgesetz in der Gesundheitsbranche dar und sieht umfassende Maßnahmen zur Förderung einer erfolgreichen und sektorenübergreifenden Digitalisierung im Gesundheitswesen vor… Wichtige Chancen werden, entsprechend verschiedener Langzeitforderung der Industrie, durch die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen zu telemedizinischen Angeboten, die Anbindung von weiteren Akteuren an die Telematikinfrastruktur und die geplante Etablierung der digitalen Identität, mobiler Konnektoren und kontaktlosen Schnittstellen adressiert und eröffnet… Positiv verzeichnen wir des Weiteren, dass der Gesetzgeber die Bedeutung der Nutzung von Gesundheitsdaten für die Verbesserung der Versorgung erkannt hat und durch zusätzliche Schnittstellen zwischen Medizinprodukten und der elektronischen Patientenakte adressiert…“ (Stellungnahme S. 2).

Um dann Kritik zu üben und weitere Forderungen an den Gesetzgeber zu stellen: IT-Gesundheitsindustrie: Zufrieden mit der Politik von Spahn – meldet zugleich weitere Ansprüche auf privatwirtschaftliche Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten an weiterlesen

„Viel ist nie genug, wir wollen immer noch mehr“ – Industrieverbände fordern erweiterte Zugriffsrechte auf Gesundheits- und Behandlungsdaten

Mit dem „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz),  das am 19.12.2019 in Kraft getreten ist, wurden u. a. neue zentrale Datensammlungen von Gesundheits- und Behandlungsdaten geschaffen. In einer Stellungnahme der Digitale Gesellschaft e. V. wird dazu kritisch festgestellt, dass damit ein „Profiling mit Gesundheitsdaten durch die Krankenkassensowie eine Zentralisierung von Gesundheitsdatenermöglicht wird. Die Digitale Gesellschaft erklärt dazu: Explizites Ziel des Gesetzes ist es, eine bessere Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke zu ermöglichen, da die ‚Sozialdaten der Krankenkassen‘ als ‚eine wertvolle Datenquelle‘ betrachtet werden. Da die Daten bisher zu wenig genutzt würden, soll der Zugang erleichtert werden, ‚um eine breite wissenschaftliche Nutzung unter Wahrung des Sozialdatenschutzes zu ermöglichen‘. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen fungiert als Datensammelstelle aller Daten aus den Krankenkassen. Dieser gibt die Daten an ein Forschungsdatenzentrum weiter. Die Daten sollen selbstverständlich auch zur Steuerung und Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in der GKV dienen. Vorgesehen ist eine Pseudonymisierung der Daten. Dass weder Pseudonymisierung noch Anonymisierung in Zeiten von big data dazu führen, dass die Daten nicht wieder zur Identifikation einzelner Patienten und Patientinnen genutzt werden können, hat eine wissenschaftliche Untersuchung gerade (noch einmal) gezeigt.“

Acht Verbänden der Biotechnologie-, Elektro-, Medizintechnik- und Pharmaindustrie ist dies nicht genug. Sie fordern in einer Stellungnahme zum Entwurf des Patientenrechte-Datenschutz-Gesetz (PDSG) Zugriffsrechte auf diese Daten auch für die Privatunternehmen ihrer Branchen. In einer Stellungnahme  unter dem Titel Gesundheitsdaten retten Leben: geregelten Zugang und Nutzung für private Forschungermöglichen“ fordern sie:

Um die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung in Deutschland umfassend zu nutzen, braucht es einheitliche Regelnf ür den transparenten Zugang zu Versorgungs-und Forschungsdaten. Das gilt nicht nur für forschende Institute, sondern auch für die forschende Gesundheitswirtschaft… Datenfreigabe schafft Mehrwert für die Forschung. Die Verbände der eHealth-Allianz begrüßen, dass im Gesetzentwurf zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) erstmalig die Rechtsgrundlage für eine freiwillige Datenfreigabe über die elektronische Patientenakte (ePA) geschaffen wurde… Die Erweiterung der Datenfreigabe im Gesetzentwurf auf alle Dokumente und Daten der ePA bietet der Forschung deshalb einen echten Mehrwert… Antragsberechtigung der privaten Forschung beim Forschungsdatenzentrum ermöglichen. Dennoch bleibt das Potenzial privater Forschung ungenutzt. Auch nach dem Gesetzentwurf zum PDSG bleibt die Antragsberechtigung beim Forschungsdatenzentrum ausschließlich auf die Selbstverwaltung und der öffentlichen Forschung begrenzt.Dies trifft ebenfalls für die Daten der ePA zu. Der Ausschluss privater Forschung von der Antragsberechtigung beim Forschungsdatenzentrum ist nicht sachgerecht und zukunftsweisend… Notwendig ist aus Sicht der Verbände der eHealth-Allianz die Ergänzung eines eigenständigen Antragsrechts der privaten Forschung beim Forschungsdatenzentrum und damit die Ergänzung als berechtigte Institution nach § 303e Absatz 1SGB V…“

Die Verbände, die die oben auszugsweise zitierte Stellungnahme abgegeben haben.