Zum Digitalisierungs-Hype von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gehört auch der Versuch, im Rahmen des von ihm und und dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach (MdB) eingebrachten Gesetzentwurfs zur „Widerspruchslösung“ bei der Organspende ein elektronisches Register über alle Menschen in Deutschland im Bezug auf Organspende zu erstellen.
In der einleitenden Begründung des Gesetzentwurfs wird argumentiert: „Nach dem Gesetzentwurf gilt jede Person als Organ-oder Gewebespender, es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder ein der Organ-oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vor… Um eine größere Rechtssicherheit mit Blick auf die Dokumentation einer Erklärung zur Organ-und Gewebespende zu erlangen, bedarf es mit Einführung der doppelten Widerspruchslösung eines Registers,in dem die Bürgerinnen und Bürger ihre Erklärung zur Organ-oder Gewebespende eintragen lassen können. Dementsprechend wird das Bundesministerium für Gesundheit verpflichtet, durch Rechtsverordnung einer Stelle diese Aufgabe zu übertragen. Der vom Krankenhaus als auskunftsberechtigt benannte Arzt wird gesetzlich verpflichtet, durch eine Anfrage bei dem Register festzustellen, ob eine Erklärung des möglichen Organ-oder Gewebespenders zur Organ-oder Gewebeentnahme vorliegt.“ Tendenziell würde damit ein weiteres zentrales Personenregister entstehen. Der Organspendeausweis: Dieses Papier ist geduldig, aber nicht einfach digitalisierbar weiterlesen