Schlagwort-Archive: ePA

AOK: Werbung für die elektronische Patientenakte (ePA) auf Slapstick-Niveau

Dr. Philipp Stachwitz, Anästhesist, Schmerztherapeut und „Experte für Telematik im Gesundheitswesen“ hat sich von der AOK Nordost dazu verleiten lassen, in einem kurzen Film als Hauptdarsteller Werbung für die elektronische Patientenakte (ePA) zu machen.

Quelle: YouTube

Mit mehr oder weniger platten Statements und Dialogen in Slapsticki-Manier:

  • Dr. Stachwitz: „… und frage: Haben sie den Brief (gemeint: Entlassbrief des Krankenhauses) dabei? Den haben sie dann leider nicht dabei.“ Patient: „Ich habe den Brief auch nicht mit, dummerweise.“ Dr. Stachwitz: Das macht es dann sehr schwer, mit dem Patienten gemeinsam zu besprechen, ob es aus meiner Sicht sinnvoll ist…“ (ab Min. 0:55).
  • Dr. Stachwitz: „Aber das kostet natürlich alles unendlich viel ärztliche Zeit und auch noch Geld obendrein…“ (ab Min. 1:46)
  • Dr. Stackwitz: „… aber ich glaube … ich glaube…“ (ab Min. 2:20).

Ob es der AOK mit Filmchen dieser Art gelingen wird, unter den durch die Veröffentlichung angesprochenen Ärzt*innen die Bereitschaft zur „Werbung“ für die ePA bei ihren Patient*innen zu wecken?

Und ob es der AOK mit diesem Filmchen gelingen wird, bei ihren Versicherten die Zustimmung zur Nutzung der ePA weit über die derzeit 0,01 % AOK-Mitglieder auszudehnen?

Quelle: Bayerischer Rundfunk 12.02.2021

i Slapstick: Derbkomische Einlage, grotesk-komischer Gag, wobei meist die Tücke des Objekts als Mittel eingesetzt wird

Zum Rosenmontag: Narhallamarsch für die elektronische Patientenakte (ePA)

Eine Erfolgsgeschichte der besonderen Art!

Deutlich weniger als ein Prozent der bundesweit Versicherten hat bisher bei den Krankenkassen die Nutzung einer elektronische Patientenakte (ePA) beantragt. Das ergab eine Anfrage des Bayerischen Rundfunks bei vier großen Krankenkassen:

Quelle: Bayerischer Rundfunk 12.02.2021

„Elektronische Patientenakte – Schweigepflicht in Gefahr!“ Onlinevortrag von Dr. Andreas Meißner (Psychiater und Psychotherapeut) am 23.02.2021

Alle Daten beim Arzt immer gleich verfügbar! Was gut klingt, birgt viele Risiken. Seit Januar müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Die Daten dafür werden zentral auf Servern von Firmen wie IBM gespeichert, die die e-Akte für die Krankenkassen entwickelt haben. Server und Clouds sind jedoch angreifbar – in Finnland etwa werden Tausende Psychotherapiepatienten mit ihren gehackten Daten erpresst. Und nachhaltig ist das Ganze leider außerdem nicht.

Dr. Andreas Meißner, Psychiater und Psychotherapeut, hat für das Bündnis
für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS)
letztes Jahr eine Bundestagspetition zu dieser Thematik in Berlin vertreten. Er wird in seinem Vortrag auch aus seiner eigenen Praxisarbeit heraus aufzeigen, inwiefern Nutzen und Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte fraglich sind und die Schweigepflicht gefährdet wird. „Elektronische Patientenakte – Schweigepflicht in Gefahr!“ Onlinevortrag von Dr. Andreas Meißner (Psychiater und Psychotherapeut) am 23.02.2021 weiterlesen

Gehören Metadaten zum Arztgeheimnis? oder: Sind Sie schon von Ihrer Krankenkasse über die Elektronische Patientenakte informiert worden?

fragt Wilfried Deiß, Facharzt für Innere Medizin / Hausarzt aus Siegen in einem Offenen Brief (nicht nur) seine Patient*innen.

Der aktuelle Anlass erscheine banal, so Deiß: Ihre Krankenkasse wird Sie fragen, ob sie die elektronische Patientenakte (=ePA) nutzen möchten. Die ePA ist sozusagen das zentrale Projekt der Gesundheitsdaten-Cloud, nämlich die Speicherung von Arztberichten von Fachärzten und Krankenhäusern. Sie sollen konkret die Frage beantworten, ob Ihre Arztberichte/ Krankenakte nicht nur in der Arztpraxis, sondern auch als Kopie in der Gesundheitsdaten-Cloud gespeichert werden sollen. Das ist Inhalt der Spahn’schen Digitalisierungsgesetze,,,“ Gehören Metadaten zum Arztgeheimnis? oder: Sind Sie schon von Ihrer Krankenkasse über die Elektronische Patientenakte informiert worden? weiterlesen

Elektronische Patientenakten (ePA) in “Wolke 7” / Datenschutz am Boden? – Mitschnitt der Online-Veranstaltung veröffentlicht

Elektronische Patientenakten (ePA) in “Wolke 7”/– Datenschutz am Boden? – dies war Thema einer Online-Veranstaltung am 04.02.2021.

  • Der Psychiater und Psychotherapeut Dr. med. Andreas Meißner (Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht) nahm Stellung zum Nutzen einer ePA aus ärztlicher Sicht;
  • der Dipl.-Informatiker Thomas Maus ging auf technische Fragestellungen und Probleme der ePA ein.

Ein Mitschnitt der Veranstaltung (Dauer: 1:41 Std.) ist hier hinterlegt. Die Präsentation, die Thomas Maus in seinem Vortrag nutzte, hat er freundlicher Weise den Veranstaltern auszugsweise zur Veröffentlichung überlassen. Sie ist hier nachlesbar.

Der ursprünglich ebenfalls geplante Vortrag des Rechtsanwalts Jan Kuhlmann zum Thema (Datenschutz-)rechtliche Fragen im Kontext der ePA musste leider aus technischen Gründen kurz nach Beginn beendet werden. Er wird zu einem späteren Zeitpunkt in geeigneter Form veröffentlicht.

 

Technische Fragestellungen und Probleme der elektronischen Patientenakten (ePA)…

waren eines der drei Themen, der Online-Veranstaltung Elektronische Patientenakten (ePA) in “Wolke 7” – Datenschutz am Boden? am 04.02.2021, zu der der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V., die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, die regionale Gruppe Patientendatenschützer Rhein-Main und der Club Voltaire Frankfurt eingeladen hatten. 

Neben dem Psychiater und Psychotherapeuten Dr. med. Andreas Meißner (Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht),der zum Nutzen einer ePA aus ärztlicher Sicht Stellung nahm und dem Juristen Jan Kuhlmann, der (datenschutz-)rechtliche Fragen im Kontext der ePA ansprach, informierte der Dipl.-Informatiker Thomas Maus über technische Fragestellungen und Probleme der ePA. Thomas Maus gliederte seinen Beitrag in mehrere Teile:

Welche (nachteiligen) Folgen für ihn selbst und sein familiäres Umfeld kann es haben, wenn ein Mensch sich erstens für die Nutzung einer ePA entscheidet und zweiten auch von der Möglichkeit einer „Datenspende“ seiner Gesundheits- und Behandlungsdaten Gebrauch macht? Technische Fragestellungen und Probleme der elektronischen Patientenakten (ePA)… weiterlesen

Auch nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts – die politische und juristische Auseinandersetzung um die Datenverarbeitung im Gesundheitswesen geht weiter

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 20.01.2021 über zwei Klagen zur elektronischen Gesundheitskarte (eGk) entschieden. Die Kläger*innen lehnen die Verwendung der eGK aus Datensicherheitsgründen ab und wollten ihre Krankenkassen verpflichtet sehen, ihnen ersatzweise papiergebundene Berechtigungsnachweise zur Inanspruchnahme kassen(zahn)ärztlicher Leistungen auszustellen. Mit diesem Begehren sind die Kläger*innen vor dem BSG gescheitert. Das BSG hat festgestellt, dass gesetzlich Krankenversicherte von ihren Krankenkassen keinen papiergebundenen Berechtigungsnachweis („Krankenschein“) als Ersatz für eine elektronische Gesundheitskarte (eGk) verlangen können. Es legte in seiner Entscheidung dar, dass der Gesetzgeber mit der eGk legitime Ziele verfolge und auf der eGk selbst die Verarbeitung personenbezogener Daten auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt sei. (siehe Pressemitteilung des BSG vom 20.01.2021).

Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. bedauert diese Entscheidung des Bundessozialgerichts, stellt aber zugleich fest, dass damit die politische und juristische Auseinandersetzung um die Datenverarbeitung im Gesundheitswesen, die sogenannte Telematik-Infrastruktur, nicht zu Ende ist.

Auch nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts – die politische und juristische Auseinandersetzung um die Datenverarbeitung im Gesundheitswesen geht weiter weiterlesen

Die gematik und die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Telematik-Infrastruktur…

ist Thema eines Beitrags auf der Homepage der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Der Verfasser, Roland Schäfer, ist freiberuflich tätig als Datenschutz-Fachkraft und einer der Sprecher der Gruppe. Mit Zustimmung des Verfassers veröffentlichen wir seinen Beitrag nachstehend im Wortlaut.


Lässt sich Verantwortung bis zur Unkenntlichkeit aufsplitten?

Auffangverantwortlichkeit“ der Gematik in der Telematik-Infrastruktur (TI) – geht so etwas?

Nachdem mehr als 2 Jahre entgegen der Anforderung der DS GVO niemand die Ver­antwortlichkeit für große Teile der Telematik-Infrastruktur (TI) inne haben wollte bzw. niemandem zugewiesen wurde, gibt es seit kurzem den § 307 (5) SGB V – dazu angelegt diese Lücke zu schließen.

Der hier gewählte Regelungsmechanismus ist eine „Auffangverantwortlichkeit“, die greifen soll, wenn der Leistungserbringer (Arzt, Klinik, etc.), der Leistungsträger (die gesetzliche Krankenkasse) oder der Portalbetreiber bzw. Netzbetreiber nicht der Verantwortliche sind. Diese, und nur diese verbleibende Verantwortlichkeit wird dann der Gesellschaft für Telematik (= Gematik) durch das Gesetz zugewiesen. Die gematik und die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Telematik-Infrastruktur… weiterlesen

Elektronische Patientenakten (ePA) in „Wolke 7“ – Datenschutz am Boden? Online-Veranstaltung am Donnerstag, 4. Februar 2021 von 19.00 – 21.00 Uhr

Seit dem 1. Januar 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, jedem Versicherten auf Antrag eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. Die Werbung dafür hat bei allen Krankenkassen begonnen. Ein Beispiel: Die AOK bewirbt bundesweit ihre ePA „Mein Leben. Den Versicherten wird die Nutzung der ePA empfohlen.Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat sich aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisch zur ePA in der ab 01.01.2021 nutzbaren Version positioniert.Die Mehrzahl der Versicherten fühlt sich nicht ausreichend informiert bzw. hat viele Fragen zu Sinn und Nutzen der ePA.

Der Psychiater und Psychotherapeut Dr. med. Andreas Meißner; der Jurist Jan Kuhlmann und der Dipl.-Informatiker Thomas Maus werden in der Online-Veranstaltng zu drei verschiedenen Aspekten der ePA informieren und Fragen beantworten:

Elektronische Patientenakten (ePA) in „Wolke 7“ – Datenschutz am Boden? Online-Veranstaltung am Donnerstag, 4. Februar 2021 von 19.00 – 21.00 Uhr weiterlesen

Die BKK Herkules informiert über die elektronische Patientenakte: „Einsicht bekommen bei Bedarf … wir als Krankenkasse“

Quelle: BKK Herkules (Screenshot vom 12.12.2020)

  • Gingen hier bei den Verantwortlichen der BKK Herkules die Allmachts-Phantasien durch?
  • Oder sind die Damen und Herren der BKK Herkules über die Rechtslage nicht hinreichend informiert?

Die BKK Herkules informiert über die elektronische Patientenakte: „Einsicht bekommen bei Bedarf … wir als Krankenkasse“ weiterlesen