Das teilt MEDI GENO Deutschland, eine Vereinigung von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen am 02.11.2020 mit. „Natürlich ist das eine Enttäuschung“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland und MEDI Baden-Württemberg. „Man fragt sich als Vertragsarzt, warum wir Kosten für eine Telematikinfrastruktur tragen sollen, die uns und unseren Patienten keine Vorteile bringt und die Datensicherheit in unseren Praxen gefährdet.“
Der bei heise.de tätige Journalist Detlef Borchers, der seit vielen Jahren auch über die Entwicklungen der Telematik-Infrastruktur berichtet, meldet am 21.10.2020 auf seinem Twitter-Account: „Nigelnagelneuer elektronischer Heilberufsausweis der Bundesdruckerei kommt mit Zertifikat für sichere E-Mail, das am 15.10.2019 abgelaufen ist. Ist damit S/MIME-untauglich und soll erst mit KIM aktualisiert werden. #Gematik#Wahnsinnmitmethode“
Auf Nachfrage eines ehemaligen gematik-Mitarbeiters „Das klingt eher nach Fehler, denn nach Absicht. Haben Sie dazu eventuell eine offizielle Antwort der Bundesdruckerei? Oder der gematik?“teilt Borchers mit: „Bislang nur die Nachricht vom D-Trust Support, dass man sich an den Dienstleister des PVS wenden soll. Zwei Ärzte, die mit Thunderbird mailen wollen, haben sich an Heise gewandt.“Eine neue Panne in der Telematik-Infrastruktur der gematik? weiterlesen →
Der Kläger vor dem Arbeitsgericht Dresden war im Jahr 2019 häufig erkrankt. Die Prokuristin der verklagten Firma schrieb eine E-Mail an die Ausländerbehörde und teilte u.a. mit, ihr liege keine aktuelle Anschrift des Beschäftigten vor. Dieser sei arbeitsunfähig erkrankt. Eine Kopie der E-Mail übersandte die Firma auch an die Bundesagentur für Arbeit, um sich dort für ihre Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Kläger zu rechtfertigen. Nach Bekanntwerden dieser Vorgehensweise schaltete der Kläger den Sächsischen Datenschutzbeauftragten ein. Die Behörde stufte das Vorgehen des Arbeitgebers als rechtswidrig ein, da unerlaubt Gesundheitsdaten an Dritte weitergegeben worden seien. Daraufhin begehrte der ehemalige Arbeitnehmer u.a. Schadensersatz wegen der DSGVO-Verletzung.
Auf dieses Problem macht ein Beitrag in der Medical Tribune vom 12.10.2020 aufmerksam. Im Kern geht es danach um folgendes: „Die jetzige Rechtslage bezüglich des E-Rezeptes sehe vor, dass die Rezeptdaten vor der Verschlüsselung innerhalb der TI gelesen werden könnten, sagte Ende August der Leiter der Telematik-Abteilung der ABDA (Bundesvereinigung der Deutschen Apothekerverbände) Sören Friedrich der Deutschen Apotheker Zeitung zufolge. So könnte das Verordnungsverhalten der Ärzte vor der Belieferung ausgewertet werden. Auf Nachfrage von Medical Tribune erläuterte eine Sprecherin des Deutschen Apotheker Verbandes DAV, dass sich der DAV als Gesellschafter der gematik für eine eRezept-Lösung eingesetzt habe, die eine Gesamtverschlüsselung des Rezeptes von der Arztpraxis bis zur Apotheke beinhaltet. Leider habe sich der Großteil der Gesellschafter gegen eine Umsetzung im Rahmen einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgesprochen. Damit werde die Verarbeitung von Rezeptinformationen auf der Basis derzeitiger bzw. noch zu erlassener Rechtsvorschriften auf den zentralen Servern der TI möglich. Die technische Basis für eine Auswertung jeglicher Art bestehe – im Rahmen der Spezifikation der gematik – bereits jetzt.“Telematik-Infrastruktur: Das E-Rezept kommt 2022 – mit der Möglichkeit, (nicht nur) das Verordnungsverhalten von Ärzt*innen zentral auszuwerten weiterlesen →
Das zumindest zeigt die Befragung unter 5000 Ärzt*innen, die vom Bayerischen Facharztverband (BFAV) initiiert wurde. 541 und damit ca. 10 % der Angeschriebenen haben geantwortet. Die Antworten zeigen das ganze Ausmaß des Vertrauensverlustes in die seit 15 Jahren von Bundesgesundheitsministern aus mehreren Parteien und von der gematik vorangetriebene und mit vielen Pleiten, Pech und Pannen verbundene Zwangsvernetzung der bundesdeutschen Vertragsarztpraxen.
Am 01.01.2021 soll die elektronische Patientenakte (ePA) in der ersten Ausbaustufe zur Verfügung stehen. Dann wird es allen Versicherten lediglich möglich sein
sich für oder gegen die Nutzung der ePA zu entscheiden,
im Falle der Nutzung der ePA werden sie aber keine Möglichkeit haben, den jeweils behandelnden Ärzt*innen nur selektive Zugriffe auf einzelne in der ePA hinterlegte Dokumente oder Dokumentengruppen zu gewähren.
… ist der Themen-Schwerpunkt der Zeitschrift BIOSKOP (Nr. 91 – September 2020).
Gesundheitsdaten und molekulargenetisch auswertbare Bioproben wie Blut, Urin und Gewebe gelten als wertvolle Ressource für die Forschung; ihre Sammlung auf Vorrat wird zunehmend zudringlich gefordert und politisch gefördert.
Das Bündnis „Krankenhaus statt Fabrik“,ein Zusammenschluss von (u. a.) Ärzt*innen-Organisationen, der Gewerkschaft ver.di, lokalen Initiativen von von Patient*innen und von Beschäftigten im Gesundheitswesen hat am 27.09.2020 gemeinsam mit anderen Gruppen und Organisationen eine Stellungnahme zu Fehlentwicklungen im Gesundheitswesenabgegeben, die durch die Corona-Pandemie noch deutlicher als bereits zuvor hervorgetreten sind.
„Die Coronakrise muss der Anfang einer grundsätzlichen Diskussion um die Ausrichtung des Gesundheitswesens in Deutschland sein“ –