Umfrage des Bayerischen Facharztverbandes: Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) überzeugt Ärzt*innen nicht!

Das zumindest zeigt die Befragung unter 5000 Ärzt*innen, die vom Bayerischen Facharztverband (BFAV) initiiert wurde. 541 und damit ca. 10 % der Angeschriebenen haben geantwortet. Die Antworten zeigen das ganze Ausmaß des Vertrauensverlustes in die seit 15 Jahren von Bundesgesundheitsministern aus mehreren Parteien und von der gematik vorangetriebene und mit vielen Pleiten, Pech und Pannen verbundene Zwangsvernetzung der bundesdeutschen Vertragsarztpraxen.

Von Ende Mai bis Mitte Juli 2020 war die gematik im “lockdown”

Die Mehrheit der befragten Ärzt*innen und Zahnärzt*innen sieht die Zwangsvernetzung durch die TI weiterhin kritisch. Von den 541 Befragten gaben 55% (299) an, an die TI angeschlossen zu sein. 45% (242) waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht angeschlossen. Die Nicht-Angeschlossenen zeigten sich zu 84% überzeugt, sich auch in Zukunft nicht durch Sanktionen zwingen zu lassen, sich an die TI anzuschließen. Nur 7% der Rückläufer hatten sich freiwillig oder überwiegend freiwillig an die TI anschließen lassen. 94% (280 von 299) würden sofort den Stecker wieder ziehen, wenn sie nicht mit Sanktionen rechnen müssten.

Unsere  kleine Umfrage kann nur ein erstes Meinungsbild darstellen“, erklärte ein Mitglied des BFAV. „Es zeigt aber, dass es sinnvoll wäre, wenn die kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen eine entsprechende Vollerhebung bei ihren Vertragsärzten machen würden.“

Der BFAV sieht in den Sanktionen gegen die Vertragsärzte ohne Anschluss an die Telematik-Infrastruktur eine gesetzwidrige Situation für die Betroffenen und betreibt eine Klage gegen die Sanktionen vor dem Sozialgericht. „Es kann nicht angehen, dass ich durch eine Zwangsvernetzung im Gesundheitswesen gezwungen werde, gegen straf- und berufsrechtlichen Verpflichtungen – die ärztliche Schweigepflicht – verstoße und darüber hinaus Gefahr laufe, auch bezüglich der DSGVO meine Pflichten für den Datenschutz zu verletzen,“ erklärt Gernot Petzold, der die Musterklage vor dem Sozialgericht führt. „Die ärztliche Schweigepflicht ist einer der Grundpfeiler ärztlichen Handelns – die Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass ihre intimsten Daten bei uns in der Praxis geschützt sind.“

Die Befragung beweise, dass die absolute Mehrheit der Ärzte und Zahnärzte unbedingt für den Schutz der Schweigepflicht einstehen und den Schutz der Patientendaten so wichtig nehmen, dass sie selbst durch Sanktionen nur zähneknirschend zu der Preisgabe von Patientendaten zu zwingen sind. Erschwerend kommt hinzu, dass nach wie vor die Datenschutzfolgeabschätzung fehlt, die bereits vor zwei Jahren von der damals amtierenden Bundesdatenschützerin eingefordert wurde,“ erklärt Ilka Enger, stv. Vorsitzende des BFAV. „Wir Ärzte befinden uns hier im weitgehend rechtsfreien Raum und die meisten von uns halten diesen Zustand für unerträglich wie die Umfrage beweist.“

Quelle: Homepage des Bayerischen Facharztverbandes.

Eine grafische Aufbereitung der Ergebnisse der Befragung finden Sie hier.

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