Hat ein Betroffener Anspruch auf Schadens nach Art. 82 DSGVO, wenn seine Gesundheitsdaten durch den ehemaligen Arbeitgeber an Behörden (in diesem Fall: an die Ausländerbehörde und die Bundesagentur für Arbeit) unerlaubt weitergegeben werden? Zu dieser Frage hat das Arbeitsgericht Dresden mit Urteil vom 26.08.2020 (Aktenzeichen: 13 Ca 1046/20) Stellung genommen. Arbeitsgericht Dresden: 1.500 € Schadenersatz für unerlaubte Weitergabe von Gesundheitsdaten an Ausländerbehörde und Bundesagentur für Arbeit weiterlesen
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Arbeitsgericht Dresden: Unerlaubte Weitergabe von Gesundheitsdaten durch ein Unternehmen an vd. Behörden führt zu Schadensersatzanspruch
Der Kläger vor dem Arbeitsgericht Dresden war im Jahr 2019 häufig erkrankt. Die Prokuristin der verklagten Firma schrieb eine E-Mail an die Ausländerbehörde und teilte u.a. mit, ihr liege keine aktuelle Anschrift des Beschäftigten vor. Dieser sei arbeitsunfähig erkrankt. Eine Kopie der E-Mail übersandte die Firma auch an die Bundesagentur für Arbeit, um sich dort für ihre Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Kläger zu rechtfertigen. Nach Bekanntwerden dieser Vorgehensweise schaltete der Kläger den Sächsischen Datenschutzbeauftragten ein. Die Behörde stufte das Vorgehen des Arbeitgebers als rechtswidrig ein, da unerlaubt Gesundheitsdaten an Dritte weitergegeben worden seien. Daraufhin begehrte der ehemalige Arbeitnehmer u.a. Schadensersatz wegen der DSGVO-Verletzung.
Das Arbeitsgericht Dresden stellte fest, dass die Weitergabe von Gesundheitsdaten an die Ausländerbehörde rechtswidrig war: Arbeitsgericht Dresden: Unerlaubte Weitergabe von Gesundheitsdaten durch ein Unternehmen an vd. Behörden führt zu Schadensersatzanspruch weiterlesen