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Betroffen von Datenschutzverstößen – Was kann ich tun?

Identitätsklau, Werbe-Cookies ohne Einwilligung, Abgreifen von Fotos im Internet, Diffamierung in sog. sozialen Netzwerken, Gesundheitsdaten in der Personalverwaltung, fremde Videoüberwachung im eigenen Garten … Werden derartige, oft im Verborgenen praktizierte Verstöße gegen den Datenschutz den Betroffenen bekannt, stellt sich für diese die Frage: ‚Was kann ich dagegen tun?‘ Diese einfache Frage stößt auf eine komplexe Realität: Unklar ist oft, welche Technik genutzt wird, wer den Angriff veranlasst hat und wer dafür verantwortlich ist, wer hiergegen wirksam vorgehen könnte und tatsächlich kann, welche Möglichkeiten rechtlich und welche realistischerweise bestehen.“

Diese Beschreibung steht am Beginn einer 12-seitigen Broschüre, die das Netzwerk Datenschutzexpertise im Juni 2022 veröffentlicht hat. Lesenswert für Betroffene von Datenschutzverstößen!

Bundesgesundheitsminister Lauterbach beim 126. Dt. Ärztetag: Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte soll bald zu Ende sein

Nur wer per Opt-out widerspricht, bekommt sie nicht: So möchte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die elektronische Patientenakte regeln. Somit wird für jeden Bürger automatisch eine eigene, elektronische Patientenakte (ePA) angelegt – wer das nicht möchte, kann widersprechen. Damit bestärkt er die im Koalitionsvertrag aufgeführten Pläne der Ampelkoalition.“ Das meldet heise online in einem Beitrag über die Grußansprache von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beim 126. Dt. Ärztetag.

Dass die ePA – gesetzlich eingeführt zum 01.01.2021 – bislang kein „Renner“ ist, machen Meldungen von Krankenkassen und Medien deutlich. In einem Beitrag des ARD-Magazins plusminus vom 18.08.2021 wird informiert: „In Deutschland haben sich bisher erst 260.000 Versicherte für die neue Patientenakte angemeldet“. Im Jahr 2020 waren in der Bundesrepublik rund 73,36 Millionen Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Das bedeutet, dass bislang dautlich weniger als 1 % aller gesetzlich Krankenversicherten eine ePA für sich beantragt haben.

Dies möchte die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP offensichtlich mit brachialen Methoden ändern. In ihrem am 24.11.2021 veröffentlichten Koalitionsvertrag erklären Sie dazu: Bundesgesundheitsminister Lauterbach beim 126. Dt. Ärztetag: Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte soll bald zu Ende sein weiterlesen

„Langfristig wird die ePA zu einer biologischen Datenbank des Patienten, mit der Ärzte viel besser als bisher arbeiten können“…

erklärte Markus Leyck Dieken, Geschäftsführer der gematik, bereits im Februar 2020 gegenüber der Berliner Zeitung Tagesspiegel. Eine Leserin unserer Homepage wies die Redaktion vor wenigen Tagen darauf hin.

Leyck Dieken wird vom Tagesspiegel zudem mit einer weiteren Positionierung zitiert: „Es gibt ganz viele fundamentale Krankheiten, deren Ursachen noch nicht erkannt sind – geschweige denn, wie sie therapiert werden können. Durch Gesundheitsdaten können diese Zusammenhänge erst entdeckt werden.“ Allerdings funktioniere das nur mit großen Datenmengen möglichst vieler Versicherter, die dann elektronisch und mit Künstlicher Intelligenz verarbeitet werden müssten.

Der Tagesspiegel schließt daraus: Leyck Dieken geht es dabei auch, aber auf keinen Fall nur um Blutwerte, Röntgenbilder und medizinische Befunde; sondern um nicht weniger als den Code des Lebens, die Genomsequenzen der Patienten.“ „Langfristig wird die ePA zu einer biologischen Datenbank des Patienten, mit der Ärzte viel besser als bisher arbeiten können“… weiterlesen

Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten zu einem Datenschutzverstoß der Telematik-Infrastruktur

Dem Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) wurde von Hinweisgebern gemeldet, dass es im Zusammenspiel von elektronischen Gesundheitskarten und den Konnektoren der Telematik-Infrastruktur zu Datenschutzverstößen gekommen sein soll. Dazu haben den BfDI viele Fragen erreicht, von denen die häufigsten auf der Homepage des BfDI beantwortet werden.

Zu folgenden Problembereichen wird vom BfDI Stellung genommen:

Zu der Frage Liegt ein Datenschutzverstoß vor? stellt der BfDI fest: Bei den gespeicherten Seriennummern der eGK-Zertifikate von gesperrten elektronischen Gesundheitskarten handelt es sich um personenbezogene Daten. Die Speicherung dieser Daten erfolgte ohne Rechtsgrund und ist somit unzulässig. Zudem ermöglicht allein die Speicherung im Konnektor einen (unbefugten) Zugang der Nutzenden beziehungsweise der von ihnen beauftragten Administratoren zu den gespeicherten Seriennummern der eGK-Zertifikate gesperrter Gesundheitskarten. Auf diese Weise wird die Möglichkeit eröffnet, dass diese Daten an Dritte weitergegeben werden können. Somit liegt eine Datenschutzverletzung im Sinne des Art. 4 Nr. 12 DSGVO vor.“

Mainz: Rechtswidrige Nutzung von Kontaktdaten der LUCA-App durch Polizei und Staatsanwaltschaft – Landesdatenschutzbeauftragter leitet aufsichtsrechtliches Verfahren ein

Die Mainzer Polizei hat bei Ermittlungen zu einem Sturz mit Todesfolge ohne rechtliche Grundlage auf Daten der Luca-App zugegriffen. Das haben Recherchen des SWR ergeben.

Nachdem der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz davon Kenntnis erlangte, hat er umgehend aufsichtsrechtliche Verfahren eingeleitet. Dabei sollen insbesondere die Umstände geklärt werden, die ungeachtet der eindeutigen Rechtslage  zu der datenschutzrechtlich unzulässigen Abfrage und Nutzung der ausschließlich zu Infektionsschutzzwecken erfassten Kontaktdaten geführt haben. Entsprechende Informationsersuchen wurden an Polizei und Staatsanwaltschaft versandt. Mainz: Rechtswidrige Nutzung von Kontaktdaten der LUCA-App durch Polizei und Staatsanwaltschaft – Landesdatenschutzbeauftragter leitet aufsichtsrechtliches Verfahren ein weiterlesen

Umfrage der Siemens-Betriebskrankenkasse zur elektronischen Patientenakte: Ein Musterbeispiel manipulativer Fragen und Bewertungen

Unter dem Titel Je mehr Kontakt mit dem Gesundheitssystem, umso offener für Digitalisierung“ veröffentlichte die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) am 20.12.2021 in einer Pressemitteilung Ergebnisse einer von ihr in Auftrag gegebenen und bezahlten Umfrage zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA). Danach sollen „rund drei Viertel der chronisch beziehungsweise langfristig Erkrankten (74 Prozent) und älteren Menschen ab 55 Jahren (72 Prozent)… der Auffassung“ sein, „dass der Schutz von gesundheitsbezogenen Daten so gestaltet sein muss, dass ein digitaler Austausch von Daten zwischen Ärzt*innen und weiteren Akteur*innen des Gesundheitswesens unkompliziert möglich ist.“

Tatsächlich bewegt sich auch zu Beginn des Jahres 2022 nicht nur bei der SBK die Zahl der Inhaber*innen von ePA‘s im Promillebereich: Umfrage der Siemens-Betriebskrankenkasse zur elektronischen Patientenakte: Ein Musterbeispiel manipulativer Fragen und Bewertungen weiterlesen

Koalitionsverhandlungen von SPD, Grünen und FDP: „Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine ePA zur Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out).“

Das meldet der Journalist Detlef Borchers, seit Jahren ein intimer Kenner der Entwicklungen der Telematik-Infrastriuktur im Gesundheitswesen, am a9.11.2021 auf seinem Twitter-Account.

Koalitionsverhandlungen von SPD, Grünen und FDP: „Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine ePA zur Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out).“ weiterlesen

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) – oder: Wie gelingt Innovation unter dem Schutz der Privatsphäre? Online-Veranstaltung mit Prof. Dr. Dominique Schröder am Do. 25. November, 19:00 Uhr

Einwahl-Link: https://www.galatis.de/DDRM_Veranstaltung

Es ist keine vorherige Registrierung notwendig.

Medizinische Daten sollen zukünftig für Forschungszwecke leichter zugänglich gemacht werden. Dies war eines der Ziele des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG), welches im Dezember 2019 in Kraft getreten ist. Doch inwiefern lassen sich diese Ziele mit dem Recht auf Privatsphäre in Einklang bringen?

In seinem Vortrag wird Prof. Dr. Dominique Schröder technische Möglichkeiten zur De-Anonymisierung am Beispiel der Datenspende-App des Robert-Koch-Instituts vorstellen. Außerdem wird er zeigen, dass diese innovative und komplexe Funktion unter der Wahrung der Privatsphäre realisiert werden kann. Dies soll insbesondere demonstrieren, dass der Schutz der Daten und der Privatsphäre kein Hindernis darstellt, sondern Hand in Hand gehen kann. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) – oder: Wie gelingt Innovation unter dem Schutz der Privatsphäre? Online-Veranstaltung mit Prof. Dr. Dominique Schröder am Do. 25. November, 19:00 Uhr weiterlesen

Corona-Pandemie: Darf der Arbeitgeber den Impfstatus abfragen?

Diese Frage wird derzeit in vielen Betrieben und Verwaltungen kontrovers diskutiert. Der Anlass: Die Konferenz der Gesundheitsminister des Bundes und der Länder hat am 22.09.2021 beschlossen hat, dass Nicht-Geimpfte bei einer Corona-Quarantäne spätestens ab dem 1. November keine Entschädigung mehr erhalten sollen. Entschädigungen nach § 56 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind zunächst vom jeweiligen Unternehmen bzw. der jeweiligen Beschäftigungs-Behörde auszuzahlen. Sie werden dann auf Antrag von der zuständigen Landesbehörde erstattet.

Aus guten Gründen ist es Arbeitgebern nicht gestattet, Informationen über die medizinischen Ursachen von Arbeitsunfähigkeit zu erfragen und zu verarbeiten.

Ist das bei der Verabeitung des Impfstatus auch so?

Einige Datenschutz-Aufsichtbehörden haben sich zu dieser Frage positioniert: Corona-Pandemie: Darf der Arbeitgeber den Impfstatus abfragen? weiterlesen

CSU fordert im eigenen Bundestags-Wahlprogramm „opt-out bei der Nutzung des elektronischen Patientenakte“

Die derzeitige Rechtslage ist eindeutig. In § 342 Abs. 1 SGB V wird geregelt: „Die Krankenkassen sind verpflichtet, jedem Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 auf Antrag und mit Einwilligung des Versicherten eine… elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen…“. Damit ist (noch) die Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) gewährleistet. Die CSU fordert in ihrem eigenen Programm zur Bundestagswahl 2021, diese Regelung zu ändern. CSU fordert im eigenen Bundestags-Wahlprogramm „opt-out bei der Nutzung des elektronischen Patientenakte“ weiterlesen