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Jens Spahn: „Selten war der Abstand zwischen inszenierter Selbstwahrnehmung und realen Ergebnissen größer“

So hat Thomas Kaspar, Chefredakteur der Frankfurt Rundschau, unter der Überschrift Spahns Erbe am 04.12.2021 die zu Ende gehende Amtszeit des scheidenden Bundesgesundheitsminister bewertet. In seinem Kommentar schreibt er weiter: Er wolle die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben, verkündete er zu Beginn seines Amtsantritt. Seine elektronische Patientenakte ist hochumstritten. Als Abschiedsgeschenk hinterlässt er das elektronische Rezept. Typisch Spahn: Alle Fachleute warnen davor, er zieht es wider besseres Wissen durch…“ Der Kommentar endet mit der Feststellung: Gut, dass Spahn endlich abgelöst wird. An den Folgen seiner Regierungszeit werden wir noch länger leiden.“

Dem ist nicht hinzu zu fügen! Außer: Die Parteien der neuen Ampelkoalition sollten aus dem Digitalisierungs-Debakel von Spahn etwas lernen und auf Ihren Plan für eine opt-out-Patientenakte verzichten.

Haben (Strafverfolgungs-)Behörden Zugriffsmöglichkeiten auf die elektronische Patientenakte (ePA)? – Eine Anfrage an den Bundesdatenschutzbeauftragten

Zu diesem Thema hat ein Mitglied einer großen bundesweit vertretenen Krankenkasse eine Anfrage an den Bundesdatenschutzbeauftragten gerichtet. Der Versicherte hat dem Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. und der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main seine Anfrage zur Verfügung gestellt mit der Bitte, sie in anonymisierter Form auszugsweise anderen interessierten Versicherten zur Verfügung zu stellen.

Der Versicherte fragt: Besteht rechtlich die Möglichkeit, dass andere Behörden (z. B. Polizei und Justiz) Zugriff auf die in meiner ePA gespeicherten Unterlagen nehmen können? Haben (Strafverfolgungs-)Behörden Zugriffsmöglichkeiten auf die elektronische Patientenakte (ePA)? – Eine Anfrage an den Bundesdatenschutzbeauftragten weiterlesen

Elektronische Patientenakte (ePA): Mit der Ampel-Koalition vom Regen in die Traufe…

Der noch wenige Tage amtierende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wurde ob seines Digitalisierungswahns und Gesetzgebungseifers auch als „Minister Fleißig“ bezeichnet. Viele Gesetze brachte er auf den Weg, mit denen er Patienten- und Behandlungsdaten erfassen und für die Nutzung durch universitäre Forschung, Pharmakonzerne und Krankenkassen zur Verfügung stellen wollte. An eines aber traute er sich nicht heran: An das in den §§ 342 – 345 SGB V verankerte Prinzip der informierten und freiwilligen Einwilligung (§ 343 Abs. 1. Ziff. 3 und 4 SGB V) zur Nutzung einer elektronischen Patientenakte (ePA).

Dass die ePA – gesetzlich eingeführt zum 01.01.2021 – bislang kein „Renner“ ist, machen Meldungen von Krankenkassen und Medien deutlich. In einem Beitrag des ARD-Magazins plusminus vom 18.08.2021 wird informiert: In Deutschland haben sich bisher erst 260.000 Versicherte für die neue Patientenakte angemeldet. Im Jahr 2020 waren in der Bundesrepublik rund 73,36 Millionen Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Das bedeutet, dass bislang weniger als 0,5 % aller gesetzlich Krankenversicherten eine ePA für sich beantragt haben.

Dies möchte die neue Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP offensichtlich mit brachialen Methoden jetzt ändern. In ihrem am 24.11.2021 veröffentlichten Koalitionsvertrag erklären Sie dazu:

Quelle: Koalitionsvertrag 2021 – 2025 von SPD, GRÜNEN und FDP, dort S. 83

Bei allem verwendeten Wortgeklingel: Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine ePA zur Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out)“ bedeutet auch: Das bisher geltende Prinzip der informierten und freiwilligen Einwilligung (§ 343 Abs. 1. Ziff. 3 und 4 SGB V) zur Nutzung einer ePA (opt-in) soll dergestalt geändert werden, dass allen gesetzlich Krankenversicherten eine ePA auf Auge gedrückt wird, von der sie sich nur mit einem mehr oder weniger umständlichen Verfahren wieder verabschieden können. Österreich und die dort vom Gesetzgeber verordnete opt-out-ELGA (so die dortige Abkürzung für die ELektronische GesundheitsAkte) lassen grüßen.

Wie schwierig es Versicherten in Österreich gemacht wird, aus der Zwangs-ELGA wieder auszusteigen und welche Nachteile in der medizinischen Versorgung sie dabei erleiden müssen, wird hier und hier in zwei Beiträgen skizziert.

 

Koalitionsverhandlungen von SPD, Grünen und FDP: „Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine ePA zur Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out).“

Das meldet der Journalist Detlef Borchers, seit Jahren ein intimer Kenner der Entwicklungen der Telematik-Infrastriuktur im Gesundheitswesen, am a9.11.2021 auf seinem Twitter-Account.

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Was bleibt von Jens Spahn (CDU) in Erinnerung, wenn seine Uhr als Bundesgesundheitsminister abgelaufen ist?

  • Sein Satz, wonach Datenschutz nur was für Gesunde sei.
  • Seine – mehr als nur anrüchige – Verflechtung politischer und privater Interessen.
  • Sein Gesetzes-Tsunami, mit dem er die Digitalisierung des Gesundheitswesens eiligst vorangetrieben hat. „Minister Fleißig“ nannte ihn das Ärzteblatt bereits im Sommer 2019 und konstatierte: „16 Gesetze in 16 Monaten“. In den Jahren danach ging es im gleichen Tempo weiter.
  • Sein Schlinger-Kurs und sein Versagen in der Corona-Pandemie

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Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) – oder: Wie gelingt Innovation unter dem Schutz der Privatsphäre? Online-Veranstaltung mit Prof. Dr. Dominique Schröder am Do. 25. November, 19:00 Uhr

Einwahl-Link: https://www.galatis.de/DDRM_Veranstaltung

Es ist keine vorherige Registrierung notwendig.

Medizinische Daten sollen zukünftig für Forschungszwecke leichter zugänglich gemacht werden. Dies war eines der Ziele des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG), welches im Dezember 2019 in Kraft getreten ist. Doch inwiefern lassen sich diese Ziele mit dem Recht auf Privatsphäre in Einklang bringen?

In seinem Vortrag wird Prof. Dr. Dominique Schröder technische Möglichkeiten zur De-Anonymisierung am Beispiel der Datenspende-App des Robert-Koch-Instituts vorstellen. Außerdem wird er zeigen, dass diese innovative und komplexe Funktion unter der Wahrung der Privatsphäre realisiert werden kann. Dies soll insbesondere demonstrieren, dass der Schutz der Daten und der Privatsphäre kein Hindernis darstellt, sondern Hand in Hand gehen kann. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) – oder: Wie gelingt Innovation unter dem Schutz der Privatsphäre? Online-Veranstaltung mit Prof. Dr. Dominique Schröder am Do. 25. November, 19:00 Uhr weiterlesen

Telematik-Infrastruktur: „Komplex und störungsanfällig“

Dr. Andreas Meißner, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie in München undimm engagierter Kritiker der Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen, hat unter diesem Titel im Berliner Tagesspiegel am 12.10.2021 einen lesenswerten Beitrag zur aktuellen Situation der Telematik-Infrastruktur (TI) veröffentlicht. Er kritisiert in seinem Beitrag, dass die auf die Telematik-Infrastruktur aufgesetzten digitalen Anwendungen schon ohne Krisenfall nicht wie geplant funktionieren. Seine Behauptungen belegt er u. a. mit Erfahrungen, die bei der Einführung von Projekten wie der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (e-AU) oder dem e-Rezept gemacht wurden.

Sein Fazit: „Typisch deutsch – wieder einmal hinten dran und unfähig bei der Digitalisierung, könnte man nun sagen. Die Beispiele zeigen jedoch, wie Digitalisierung ihren eigenen Zielen leicht zuwiderlaufen kann, indem Abläufe nicht effizienter und schneller werden, sondern bewährte praktische Abläufe nun mit hoher Komplexität und Störanfälligkeit zu Alltagsbremsern werden.“

Sachverständigenrat Gesundheit meint, der Datenschutz stünde der medizinischen Versorgung im Wege – ein Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung / Online-Veranstaltung mit Dr. Elke Steven am Do. 28. Oktober, 19:00 Uhr

Einwahl-Link: https://www.galatis.de/DDRM_Veranstaltung

Es ist keine vorherige Registrierung notwendig.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) stellte im März 2021 unter dem Titel Digitalisierung für Gesundheit – Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems“ ein Gutachten vor. Dieses stellt entgegen unserem bisherigen Verständnis, dass es um das Wohl jedes einzelnen Menschen geht, ein Allgemeinwohl in den Vordergrund, dem das Individuum dienen soll. ·         

Zweck von Gesundheitspolitik und Gesundheitsversorgung ist das ,Patientenwohlʻ – in einer ersten Annäherung verstanden als das Wohl aller aktuellen und aller zukünftigen Patientinnen und Patienten.“ Dies soll auch zur radikalen Abkehr vom bisherigen Prinzip der Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) führen. 

Sachverständigenrat Gesundheit meint, der Datenschutz stünde der medizinischen Versorgung im Wege – ein Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung / Online-Veranstaltung mit Dr. Elke Steven am Do. 28. Oktober, 19:00 Uhr weiterlesen

Siemens-Betriebskrankenkasse fordert „eine aktuelle und vollständige Datengrundlage zu ihren Versicherten“ und „dass sie Diagnosedaten taggleich von den Leistungserbringern übermittelt“ bekommt

Das ist Kern eines Forderungskatalogs, den die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) am 22.09.2021, wenige Tage vor der Bundestagswahl, erhoben hat. Unter dem Titel Die Krankenkasse als Partner mündiger Patient*innen“ fordert die SBK, dass Rahmenbedingungen für eine optimale Begleitung der Versicherten durch die Krankenkasse“ geschaffen werden sollen. Zu diesem Zweck sollen

  1. Versicherte… ihrer eigenen Krankenkasse eine umfassende… Generaleinwilligung zur Beratung geben können“ und
  2. die Krankenkassen eine aktuelle und vollständige Datengrundlage zu ihren Versicherten“ erhalten. „Das bedeutet, dass sie Diagnosedaten taggleich von den Leistungserbringern übermittelt bekommen… und Versicherte ihnen Einblick in ihre elektronischen Patientenakte geben können…“

Siemens-Betriebskrankenkasse fordert „eine aktuelle und vollständige Datengrundlage zu ihren Versicherten“ und „dass sie Diagnosedaten taggleich von den Leistungserbringern übermittelt“ bekommt weiterlesen

CSU fordert im eigenen Bundestags-Wahlprogramm „opt-out bei der Nutzung des elektronischen Patientenakte“

Die derzeitige Rechtslage ist eindeutig. In § 342 Abs. 1 SGB V wird geregelt: „Die Krankenkassen sind verpflichtet, jedem Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 auf Antrag und mit Einwilligung des Versicherten eine… elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen…“. Damit ist (noch) die Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) gewährleistet. Die CSU fordert in ihrem eigenen Programm zur Bundestagswahl 2021, diese Regelung zu ändern. CSU fordert im eigenen Bundestags-Wahlprogramm „opt-out bei der Nutzung des elektronischen Patientenakte“ weiterlesen