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Landgericht Köln: DSGVO-Auskunftsanspruch gegenüber Krankenversicherung umfasst auch Gesprächsvermerke und Telefonnotizen

Darauf weist die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Martin Bahr aus Hamburg in einem Beitrag auf ihrer Internetseite hin.

Die Kläger machten bei ihrer (privaten) Krankenversicherung einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend. Dieser wurde von der Versicherung unter Hinweis auf den Datenschutzkodex der Versicherungswirtschaft abgelehnt.

Die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 11.11.2020 (Aktenzeichen: 23 O 172/19) ist bislang noch nicht öffentlich zugänglich.

Bundesdatenschutzbeauftragter versendet Warnung an Krankenkassen: Elektronische Patientenakte (ePA) ist nicht DSGVO-konform

Bundestag und Bundesrat haben das sogenannte Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) aus der Feder des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) trotz mehrfach geäußerter datenschutzrechtlicher Einwände des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) Prof. Ulrich Kelber beschlossen. Das PDSG enthält u. a. die Regelung, wonach die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten zum 01.01.2020 die Nutzung einer elektronischen Patientenakte (ePA) anbieten müssen (§ 342 Abs. 1 SGB V).

Am 03.04.2020 hatte der BfDI seine Stellungnahme zum Entwurf des PDSG veröffentlicht. Darin erklärt er eingangs: „Ich unterstütze die Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere soweit sie Verbesserungen für die Versicherten bringt. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Gesundheitsdaten ist die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit dabei von herausragender Bedeutung… im Hinblick auf die Umsetzung dieser Prämissen weist der Gesetzentwurf noch wesentliche datenschutzrechtliche Defizite auf, z.B. in Bezug auf das Zugriffsmanagement der ePA und die Freigabe von Daten für die Forschung…“ Die vom BfDI genannten Kritikpunkte wurden weder vom Bundesgesundheitsminister, noch von Bundestag und Bundesrat aufgenommen. Bundesdatenschutzbeauftragter versendet Warnung an Krankenkassen: Elektronische Patientenakte (ePA) ist nicht DSGVO-konform weiterlesen

Datenschutzrechtliche Mängel auch im „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“

In einer Stellungnahme vom 09.11.2020 von Prof. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), zum Entwurf des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundestags-Drucksache 19/23944 vom 03.11.2020) werden eingangs zwei Punkte kritisiert: Die Eile, mit der der Gesetzentwurf beraten und beschlossen werden soll und die ungenügende Beachtung des Schutzes von Gesundheitsdaten:

  1. Am 14. Oktober 2020 legte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) abends einen ersten Entwurf der Formulierungshilfe für ein Drittes Pandemieschutzgesetz zur Ressortbeteiligung vor mit einer Frist zur Stellungnahme bis zum 16. Oktober 2020. Eine veränderte und teilweise ergänzte Version wurde am 23. Oktober 2020 morgens mit Frist zur Stellungnahme bis zum gleichen Tag, 18.00 Uhr übersandt. Diese extrem kurzen Fristen erschweren eine sachgerechte Bearbeitung erheblich und erscheinen zu einem Zeitpunkt, zu dem die Pandemie-Lage seit mehr als sieben Monaten besteht, nicht angemessen…“
  2. Erneut werden mit dem Gesetz verschiedene Meldepflichten oder Übermittlungen personenbezogener Daten eingeführt oder erweitert, ohne zu berücksichtigen, dass die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, also besonders geschützten personenbezogenen Daten, einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt und daher sorgfältig zu begründen und zu rechtfertigen ist und besondere flankierende Maßnahmen zum Schutz der sensiblen Daten vorzusehen sind.“

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Landesdatenschutzbeauftragter Rheinland Pfalz rät zu Vorsicht bei Gesundheits-Apps: Schutz und Sicherheit von Patientendaten müssen höchste Priorität haben

Anfang Oktober 2020 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die ersten digitalen Anwendungen zugelassen und in das Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen („DiGA-Verzeichnis“) aufgenommen. Damit können die Kosten für diese Gesundheits-Apps, sofern sie ärztlich verschrieben wurden, von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden.

Inzwischen ist bekannt geworden, dass bei einer der Apps, die zur Behandlung von Menschen mit Angsterkrankungen eingesetzt wird, IT-Sicherheitsexperten gravierende Datenschutz-Mängel festgestellt haben. Landesdatenschutzbeauftragter Rheinland Pfalz rät zu Vorsicht bei Gesundheits-Apps: Schutz und Sicherheit von Patientendaten müssen höchste Priorität haben weiterlesen

Telematik-Infrastruktur: Das E-Rezept kommt 2022 – mit der Möglichkeit, (nicht nur) das Verordnungsverhalten von Ärzt*innen zentral auszuwerten

Auf dieses Problem macht ein Beitrag in der Medical Tribune vom 12.10.2020 aufmerksam. Im Kern geht es danach um folgendes: Die jetzige Rechtslage bezüglich des E-Rezeptes sehe vor, dass die Rezeptdaten vor der Verschlüsselung innerhalb der TI gelesen werden könnten, sagte Ende August der Leiter der Telematik-Abteilung der ABDA (Bundesvereinigung der Deutschen Apothekerverbände) Sören Friedrich der Deutschen Apotheker Zeitung zufolge. So könnte das Verordnungsverhalten der Ärzte vor der Belieferung ausgewertet werden. Auf Nachfrage von Medical Tribune erläuterte eine Sprecherin des Deutschen Apotheker Verbandes DAV, dass sich der DAV als Gesellschafter der gematik für eine eRezept-Lösung eingesetzt habe, die eine Gesamtverschlüsselung des Rezeptes von der Arztpraxis bis zur Apotheke beinhaltet. Leider habe sich der Großteil der Gesellschafter gegen eine Umsetzung im Rahmen einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgesprochen. Damit werde die Verarbeitung von Rezeptinformationen auf der Basis derzeitiger bzw. noch zu erlassener Rechtsvorschriften auf den zentralen Servern der TI möglich. Die technische Basis für eine Auswertung jeglicher Art bestehe – im Rahmen der Spezifikation der gematik – bereits jetzt.“ Telematik-Infrastruktur: Das E-Rezept kommt 2022 – mit der Möglichkeit, (nicht nur) das Verordnungsverhalten von Ärzt*innen zentral auszuwerten weiterlesen

Umfrage des Bayerischen Facharztverbandes: Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) überzeugt Ärzt*innen nicht!

Das zumindest zeigt die Befragung unter 5000 Ärzt*innen, die vom Bayerischen Facharztverband (BFAV) initiiert wurde. 541 und damit ca. 10 % der Angeschriebenen haben geantwortet. Die Antworten zeigen das ganze Ausmaß des Vertrauensverlustes in die seit 15 Jahren von Bundesgesundheitsministern aus mehreren Parteien und von der gematik vorangetriebene und mit vielen Pleiten, Pech und Pannen verbundene Zwangsvernetzung der bundesdeutschen Vertragsarztpraxen.

Von Ende Mai bis Mitte Juli 2020 war die gematik im „lockdown“ Umfrage des Bayerischen Facharztverbandes: Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) überzeugt Ärzt*innen nicht! weiterlesen

Patient*innen-Umfrage zur elektronischen Patientenakte (ePA) in einer Hausarzt-Praxis in Siegen mit eindeutigem Ergebnis 

Am 01.01.2021 soll die elektronische Patientenakte (ePA) in der ersten Ausbaustufe zur Verfügung stehen. Dann wird es allen Versicherten lediglich möglich sein

  • sich für oder gegen die Nutzung der ePA zu entscheiden,
  • im Falle der Nutzung der ePA werden sie aber keine Möglichkeit haben, den jeweils behandelnden Ärzt*innen nur selektive Zugriffe auf einzelne in der ePA hinterlegte Dokumente oder Dokumentengruppen zu gewähren.

Wilfried Deiß, Inhaber einer hausärztlich-internistischen Praxis in Siegen, hat seine Patient*innen im August und September 2020 befragt, ob sie für sich eine elektronischen Patientenakte (ePA) haben möchten. Die Auswahlmöglichkeiten bei den Antworten waren:

In einem Beitrag auf seiner Homepage hat Wilfried Deiß die Ergebnisse der Befragung am 27.09.2020 veröffentlicht: Patient*innen-Umfrage zur elektronischen Patientenakte (ePA) in einer Hausarzt-Praxis in Siegen mit eindeutigem Ergebnis  weiterlesen

Begehrte Daten und Bioproben…

… ist der Themen-Schwerpunkt der Zeitschrift BIOSKOP (Nr. 91 – September 2020).

  • Gesundheitsdaten und molekulargenetisch auswertbare Bioproben wie Blut, Urin und Gewebe gelten als wertvolle Ressource für die Forschung; ihre Sammlung auf Vorrat wird zunehmend zudringlich gefordert und politisch gefördert.

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Jens Spahn und seine „Verdienste“ in Sachen Corona und elektronischer Patientenakte…

sind Gegenstand eines knapp neunminütigen amüsanten und lehrreichen Auftritts des Kabarettisten HG. Butzko (mit bürgerlichem Namen: Hans-Günter Butzko) am 14.09.2020 im Dritten Programm des WDR.

Als Gesundheitsminister in Corona-Zeiten wird Jens Spahn von allzuvielen Menschen völlig unverdient ein „super Job“ bescheinigt. Dass dies nicht berechtigt ist, macht der Kabarettist HG. Butzko gleich in der ersten Minute seines Auftritts deutlich. Um sich dann in den folgenden Minuten gekonnt zugespitzt mit der von Jens Spahn forciert betriebenen Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) auseinander zu setzen. Die von Spahn betriebene Digitalisierung der Gesundheits- und Behandlungsdaten der 72 Mio. gesetzlich krankenversicherter Menschen, die Entwicklung hin zum „gläsernen Patienten“ und die damit verbundenen Gefahren werden von HG. Butzko mit kritischem Blick und trotzdem unterhaltsam dargestellt.

Nehmen Sie sich neun Minuten Zeit und sehen und hören Sie sich den Beitrag von HG.Butzko an.

Urteil des Landgerichts Dresden: Krankenhaus muss Patientin auf Antrag kostenlos Behandlungsdokumentation zur Verfügung stellen

Eine Patientin, Klägerin in diesem Verfahren, vermutete Behandlungsfehler. Sie machte Auskunftsansprüche gegenüber dem Krankenhaus geltend, in dem dir Behandlung stattfand und forderte dieses auf, ihr unentgeltlich alle Behandlungsdaten im pdf-Format zur Verfügung zu stellen. Mit Urteil vom 29.05.2020 (Aktenzeichen: 6 O 76/20) hat das Landgericht Dresden diesen Anspruch bestätigt und entschieden: Urteil des Landgerichts Dresden: Krankenhaus muss Patientin auf Antrag kostenlos Behandlungsdokumentation zur Verfügung stellen weiterlesen