Darf ein Unternehmen Daten – auch Gesundheitsdaten – von Besuchern und Mitarbeitern sammeln, um damit eigene oder fremde Ideen umzusetzen, wie man das Corona-Virus eindämmen sollte? Dürfen zum Beispiel die Arbeitnehmer einer Firma gefragt werden: „Kommen Sie aus einem Risiko-Gebiet? Haben Sie Fieber?“ Dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen der Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Europa, trotz sehr ähnlicher Rechtslage.
Die Aufsichtsbehörden von Frankreich, Italien, Belgien und den Niederlanden sagen „Nein“. Und das, obwohl der Virus in Italien und Frankreich am schlimmsten wütet. In Deutschland dagegen gibt der Bundesbeauftragte für Datenschutz den Unternehmen grünes Licht. Ähnlich der sonst so datenschutzfreundliche Landesbeauftragte von Baden-Württemberg (wir berichteten). Einen guten Überblick über die verschiedenen Rechtsauffassungen haben Jurist*innen aus der Großkanzlei Taylor Wessing erstellt. Unternehmen und Corona – der Datenschutz in der Krise weiterlesen
