Datenschutz rettet Leben – Infektionsschutz auch

Covid-19 oder Corona – zwei Begriffe für eine Sache, die Millionen Menschen in ihrem Alltagsleben trifft, einschränkt und verunsichert. Das Virus ist unsichtbar, aber allgegenwärtig. Die Maßnahmen, die von Bundes- und Landesregierungen, Landrät*innen und Oberbürgermeister*innen beschlossen und verfügt wurden, greifen tief in Grundrechte der Menschen in Deutschland ein. Unsicherheit und Angst führen bei den betroffenen Menschen tw. zu Panikreaktionen, zur Suche nach Sicherheit und Gewissheiten und damit auch dazu, dass auch abstruse Gedankengänge plötzlich in größerem Umfang hoffähig zu werden scheinen.

Gut, dass sich es in dieser Situation auch kritische – zugleich aber nachdenkliche – Stimmen zu Wort melden.

Digitalcourgage e. V. – seit viele Jahren eine von Bürgerrechtler*innen anerkannte Organisation – hat sich am 08.05.2020 mit einer nachdenkenswerten Stellungnahme zu Wort gemeldet. Sie ist nachstehend im Wortlaut wiedergegeben: Datenschutz rettet Leben – Infektionsschutz auch weiterlesen

Offener Brief der Digitalen Gesellschaft e. V.: Bundestag muss über Corona-App entscheiden

Die Digitale Gesellschaft e. V. fordert den Bundestag auf, in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren über die Einführung der Corona-App zu entscheiden. In einem Offenen Brief vom 07.05.2020 an die Mitglieder der Bundestags-Ausschüsse Digitale Agenda, Gesundheit sowie Globale Gesundheit fordern Dr. Elke Steven, Geschäftsführerin Digitale Gesellschaft e. V., und Benjamin Bergemann, Vorstand Digitale Gesellschaft e. V.:

Auch eine dezentrale Corona-App lässt Fragen offen. Wenn überhaupt, bedarf die Einführung einer gesetzlichen Grundlage.“ Offener Brief der Digitalen Gesellschaft e. V.: Bundestag muss über Corona-App entscheiden weiterlesen

Globale Solidarität beim Zugang zu COVID-19-Impfstoffen, -Tests und -Medikamenten

Im Angesicht der globalen Corona-Pandemie ist es Zeit, der ausschließlichen Profitorientierung bei der Arzneimittelherstellung einen Riegel vorzuschieben und für wichtige Innovationen eine gemeinwohlorientierte Reform des Patentrechts oder eine staatliche Pharmaproduktion zu erwägen.

Diese Forderung erheben der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (vdää), die BUKO Pharmakampagne, die Ärzt*innen-Vereinigung MEZIS und der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VDPP) in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 29.04.2020. Globale Solidarität beim Zugang zu COVID-19-Impfstoffen, -Tests und -Medikamenten weiterlesen

Corona-Pandemie: Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Gesetzentwurf der Bundesregierung

Am 20.04.2020 legte das Bundesministerium für Gesundheit einen Entwurf für das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vor, am 25.04.2020 wurde dieser nach Abstimmung mit den anderen Ministerien durch eine geänderte Fassung ersetzt.

Mit Stellungnahme vom 30.04.2020 übt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, daran heftige Kritik.

Unter „1. Allgemeines“ erklärt er: „Grundsätzlich ist festzustellen, dass bezüglich der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie fehlende belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse zu Infektionsweg und –gefahr, Erkrankungswahrscheinlichkeit und Wiederansteckungsgefahr, zielführender medikamentöser Behandlung sowie (möglicherweise unter Umständen) mangelnde Behandlungskapazitäten nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Regierung große Unsicherheit auslösen. Dieser Unsicherheit soll nun offenbar mit umfassender Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten begegnet werden. Das hierbei nötige Augenmaß lässt der Gesetzentwurf leider vermissen. (Stellungnahme S. 1) Corona-Pandemie: Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Gesetzentwurf der Bundesregierung weiterlesen

Wenn ich Gesundheitsminister*in wär! Ein ernstes Spiel“ – mit Dr. Bernd Hontschik am 20. Mai in Frankfurt

Die Veranstaltung wurde aufgrund der aktuellen Gesundheitslage rund um COVID-19 abgesagt.

Dr. med. Bernd Hontschik, Chirurg aus Frankfurt, ist bundesweit insbesondere durch seine regelmäßigen Kolumnen in der Frankfurt Rundschau bekannt als scharfzüngiger Kritiker von Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen, auch zum Thema Telematikinfrastruktur.

Er sprich am 20.05.2020 ab 19.00 in einer Veranstaltung unter dem Titel „Wenn ich Gesundheitsminister*in wär! Ein ernstes Spiel“ Wenn ich Gesundheitsminister*in wär! Ein ernstes Spiel“ – mit Dr. Bernd Hontschik am 20. Mai in Frankfurt weiterlesen

MEDI GENO Deutschland fordert: Bundesgesundheitsminister Spahn soll Honorarabzüge bei fehlender TI-Anbindung aussetzen

Der Vorstand von MEDI GENO Deutschland hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgefordert, die im SGB V geregelten Honorarabzüge bei fehlender Anbindung der Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) zu überdenken und auszusetzen.

Die offenen Fragen zur Datensicherheit sind immer noch nicht vom Tisch und auch die rund 50.000 Praxen ohne TI-Anschluss kämpfen gegen das Coronavirus. Auch diese Praxen müssen meist ohne ausreichende Schutzkleidung tagtäglich Patientinnen und Patienten versorgen. Am Ende wird ihnen als Dank das Honorar um 2,5 % gekürzt, kritisiert Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland. In einer Zeit, in der die Ärzt*innen und die anderen Beschäftigten in den Praxen wegen immer noch fehlender Schutzausrüstung tagtäglich die eigene Gesundheit riskierten, um die ambulante Versorgung der Menschen in Deutschland zu sichern, sei eine Strafzahlung aus rein administrativen Gründen ein fatales Signal mangelnder Wertschätzung. „Stattdessen wäre es ein positives Signal des Ministers, in dieser schwierigen Zeit die Praxen mit Bürokratiegesetzen und deren Folgen nicht abzustrafen“, so der MEDI GENO-Chef.

Recht hat der Mann!

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Auswertung von Krankenversicherungsdaten ab

Mit Inkrafttreten des Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG) wurden die gesetzlichen Krankenkassen durch § 68a Abs. 5 SGB V dazu ermächtigt, versichertenbezogene Daten pseudonymisiert auszuwerten, um den Bedarf nach und mögliche Versorgungseffekte von digitalen Innovationen im Gesundheitsbereich zu evaluieren. Die §§ 303a ff. SGB V sollen die Nutzbarkeit bestimmter Gesundheitsdaten unter anderem für Forschungszwecke verbessern. Sie etablieren zu diesem Zweck ein Datentransparenzverfahren, in dem personenbezogene Daten der gesetzlich Versicherten wie Alter, Geschlecht oder Wohnort sowie bestimmte Gesundheitsdaten an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen als Datensammelstelle übermittelt und von diesem anschließend an ein noch einzurichtendes Forschungsdatenzentrum weitergegeben werden. Dieser Vorgang wird von einem Pseudonymisierungsverfahren begleitet, wobei die Pseudonyme kassenübergreifend eindeutig einem bestimmten Versicherten zugeordnet werden. Das Forschungsdatenzentrum stellt den Nutzungsberechtigten auf Antrag die Datensätze grundsätzlich aggregiert und anonymisiert, gegebenenfalls aber auch pseudonymisiert oder in kleinen Fallzahlen zur Verfügung. Die Nutzungsberechtigten dürfen diese Daten unter anderem für die medizinische Forschung sowie für Planung, Analyse und Evaluation der Gesundheitsversorgung, aber auch zur Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse und für Aufgaben der Gesundheitsberichterstattung nutzen.

Ein gesetzlich versicherter Mann, der an einer seltenen Erbkrankheit leidet, stellte einen Eilantrag auf Aussetzung dieser Regelungen, da er fürchtet, trotz Pseudo- oder Anonymisierung aus den Datensätzen reidentifiziert werden zu können. Darüber hinaus trug er in seinem Antrag vor, er habe Bedenken bezüglich der IT-Sicherheit der Daten der gesetzlich Versicherten.

Mit Beschluss vom 19.03.2020 (Aktenzeichen: 1 BvQ 1/20) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Eilantrag abgelehnt. Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Auswertung von Krankenversicherungsdaten ab weiterlesen

Offener Brief von CCC, FifF u. a. an Jens Spahn: Geplante Corona-App ist höchst problematisch

Wie Medienberichten zu entnehmen ist, plant das Bundesgesundheitsministerium nun mit einer Corona-Tracing-App auf Basis des Softwaregerüsts der Initiative PEPP-PT (Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing) mit zentralem Matching.

In einem Offenen Brief vom 24.04.2020, der u. a. vom Chaos Computer Club e.V. (CCC), dem · Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FifF) und der · Gesellschaft für Informatik (GI) e.V. unterzeichnet wurde, wird dazu festgestellt:

In der derzeitigen politischen Diskussion werden Erwartungen für eine Corona-Tracing- App geschürt, die möglicherweise nicht eingehalten werden können. Inwiefern sie die Pandemie-Bekämpfung unterstützen kann, wird erst in Monaten zu beurteilen sein. Wir bitten aus diesen Gründen darum, eine Neubewertung der verschiedenen Optionen zu vollziehen und dabei die Argumente und Vorbehalte vieler Expertinnen und Experten stärker zu berücksichtigen sowie ausschließlich auf Lösungen zu setzen, die – im Gegensatz zu dem vorliegenden Vorschlag – technisch von den Betriebssystem- Anbietern auch umsetzbar sind. Offener Brief von CCC, FifF u. a. an Jens Spahn: Geplante Corona-App ist höchst problematisch weiterlesen

„Apps auf Rezept“: Niedrige Anforderungen an Qualität und Schutz von Gesundheitsdaten vom Bundesgesundheitsministerium noch weiter abgesenkt

Der Bundestag hat im November 2019 mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen, dass gesetzlich Krankenversicherte unter bestimmten Bedingungen gegenüber ihrer Krankenkasse Anspruch auf Finanzierung digitaler Gesundheitsüberwachungssysteme haben. Der neu in das SGB V eingeführte § 33a SGB V (Digitale Gesundheitsanwendungen) regelt in Abs. 1: „Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Medizinprodukten niedriger Risikoklasse, deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht und die dazu bestimmt sind, bei den Versicherten oder in der Versorgung durch Leistungserbringer die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen zu unterstützen (digitale Gesundheitsanwendungen)…“ 

Am 20.04.2020 wurde die dazu erlassene „Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV“ und ein Leitfaden für die Prüfung und Zulassung dieser Anwendungen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Dr. Gerhard Schillinger, Leiter des Stabs Medizin im AOK-Bundesverband, kritisiert, dass dabei Verbesserungsvorschläge von Verbraucherschützern, Ärzten und Krankenkassen keine Berücksichtigung fanden. Er stellt u. a. fest: „Apps auf Rezept“: Niedrige Anforderungen an Qualität und Schutz von Gesundheitsdaten vom Bundesgesundheitsministerium noch weiter abgesenkt weiterlesen

Fragwürdige Maskenpflicht

Ab Montag, den 27.5.20 gilt in ganz Deutschland im öffentlichen Nahverkehr und in Supermärkten die Pflicht, einfache Gesichtsmasken oder Schals vor Mund und Nase zu tragen. Der Präsident des Weltärztebundes, Ulrich Montgomery, hat das heute (23.04.) als lächerlich bezeichnet.

Studien, die die Wirksamkeit solcher Schutzmasken belegen, fehlen. So die Weltgesundheitsorganisation laut Robert-Koch-Institut (RKI). In einer Studie, die das RKI 2009/2010 durchgeführt hat, erwiesen sich solche „selbstgemachten“ Schutzmasken als wirkungslos.

Gründe, die gegen Schutzmasken sprechen:

  • Das Tragen von Schutzmasken führt unvermeidlich dazu, dass man sich häufiger ins Gesicht fasst. Nämlich, um die Maske an- und abzunehmen oder ihren Sitz zu korrigieren. Dadurch erhöht sich das Infektionsrisiko der Trägerinnen und Träger der Maske.
  • Schutzmasken beeinträchtigen die Atmung der Trägerinnen und Träger. Zum einen muss man beim Einatmen einen kleinen  Widerstand überwinden, zum anderen atmet man bei jedem Atemzug (viel mehr) Luft wieder ein, die man zuvor ausgeatmet hatte und die deswegen weniger Sauerstoff enthält. Das ist besonders schädlich für Menschen mit Atemproblemen.
  • Die Schutzmaske macht andere Maßnahmen nicht überflüssig. Insbesondere muss laut RKI der Abstand von 1,5 Metern auch mit Schutzmaske immer eingehalten werden. Die Schutzmaske wird aber genau mit dem Argument „verkauft“, dass sie in Supermärkten oder Verkehrsmitteln auch da schütze, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann. Sie schafft für die Trägerinnen und Träger eine „Pseudo-Sicherheit“ gegenüber den Abstandsregeln und gefährdet  sie dadurch. Amateur-Schutzmasken schützen laut RKI nicht die Personen, die die Masken tragen, sondern allenfalls andere vor ihnen.

Der unbestreitbare (geringe) Schaden für die Trägerinnen und Träger müsste durch einen nachweisbaren (ebenfalls geringen) Nutzen für andere Personen ausgeglichen werden, damit das Tragen vom Staat zur Pflicht gemacht werden kann. Solange das nicht der Fall ist, ist eine Pflcht zum Masken tragen, die mit Bußgeld bewehrt ist, nach meiner Meinung nicht akzeptabel.

Das Maskentragen ist selbstverständlich eine Einschränkung eines Grundrechts (freie Entfaltung der Persönlichkeit und allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 GG). Sie muss deswegen wasserdicht begründet werden. Das ist derzeit nicht der Fall.

In Deutschland ist die Obrigkeitshörigkeit bzw. Compliance groß genug, um es bei einer Empfehlung für Schutzmasken bewenden zu lassen. Eine Pflicht ist in Anbetracht der Beeinträchtigung von Kindern, Alten und Menschen mit Lungenproblemen meines Erachtens nicht akzeptabel.

Patientenrechte und Datenschutz e.V.