Das ist Ergebnis einer Befragung, die die Stiftung Gesundheit im November 2024 durchführte.
Einige Ergebnisse: „ePA für Alle“: Fast die Hälfte aller Ärzt*innen fühlt sich unvorbereitet weiterlesen
Das ist Ergebnis einer Befragung, die die Stiftung Gesundheit im November 2024 durchführte.
Einige Ergebnisse: „ePA für Alle“: Fast die Hälfte aller Ärzt*innen fühlt sich unvorbereitet weiterlesen
Im Januar 2020 scheiterten im Bundestag zwei Gesetzentwürfe, mit denen die Erlaubnis zur Organentnahme im Falle des Todes eines Menschen geändert werden sollte. Mit einem sogenannten „opt-out“-Verfahren sollten alle Menschen zu potentiellen „Organspender*innen“ gemacht werden, wenn sie sich nicht zu Lebzeiten nachweislich ausdrücklich gegen eine Organentnahme entschieden hatten. Dass dies ein massiver Eingriff in die Grundrechte nach Art. 2 Grundgesetz ist,
schien die Antragsteller*innen 2020 nicht zu stören.
Nun gibt es erneut zwei Gesetzentwürfe zwecks Änderung der geltenden Einwilligungsregeln im Transplantationsgesetz (TPG), über die noch vor der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 entschieden werden soll. Ersatzteillager Mensch? Abstimmung über erneuten „Organspende“-Gesetzentwurf im Bundestag weiterlesen
Ab Mitte Januar 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten mit der neuen elektronischen Patientenakte (ePA) ausgestattet werden. Es sei denn, sie widersprechen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitglieder umfassend, transparent, verständlich und barrierefrei über die ePA zu informieren. Doch dieser Informationspflicht kommen die Krankenkassen bisher nicht in allen Fällen nach. Das ergab eine Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Verbraucherzentrale fordert die Krankenkassen auf, nachzubessern und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Die Untersuchung zeigt, dass die Krankenkassen in ihren Schreiben insbesondere über die Vorteile der ePA informieren. Wichtige Aspekte, beispielsweise des Datenschutzes, werden nicht angesprochen. Verbraucherzentrale: Versichertenanschreiben der Krankenkassen informieren nicht ausreichend über Nutzen und Risiken der ePA weiterlesen
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsmitglieder,
hier ist unser Newsletter für Dezember 2024 mit folgenden Themen:
Jahreshauptversammlung des Vereins Patientenrechte und Datenschutz
Der Vorstand lädt zu einer Mitgliederversammlung des Vereins „Patientenrechte und Datenschutz e.V.“ ein. Die Teilnahme ist nur per Videokonferenz oder per Telefon möglich.
Mittwoch 18.12.2024, 20:00 Uhr bei Senfcall.de, Raum PD (https://public.senfcall.de/pd) . Newsletter 2024-12 weiterlesen
Kurz nach der Verkündung von Gesundheitsminister Lauterbach, er „sei schon im Gespräch mit Meta, Open AI und Google“, um den Konzernen die Nutzung der Krankheitsdaten der deutschen Bevölkerung für ihre kommerziellen Zwecke zu ermöglichen, fand Ende November in Berlin der Jahreskongress der Freien Ärzteschaft statt, bei dem ganz andere Töne zu hören waren.
Diplominformatiker Prof. Ulrich Kelber äußerte als ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter auf dem Kongress schwere Bedenken gegen die ePA für alle in der jetzt vorgestellten Form. Auf das Gesundheitswesen komme nun eine unvollständig getestete „tiefgrüne Schrumpelbananensoftware“ zu, die in den Praxen reifen solle. Als „bekennender Fan der Digitalisierung“ kritisierte Kelber Sicherheitslücken, veraltete Technikkomponenten, die zentrale Datenspeicherung und die jetzige Opt-Out Regelung. Man bräuchte einen „akuten Behandlungsplan und eine Langzeitbehandlung“ für das TI-Projekt. Allerdings sehe er weder bei der jetzigen und bei möglichen zukünftigen Bundesregierungen, dass ein Umsteuern in die richtige Richtung geplant sei. Massive Kritik an elektronischer Patientenakte (ePA) von Datenschützer, Forschungsexperte und Ärzteschaft weiterlesen
Die Knappschaft Kranken- und Pflegeversicherung bietet auf ihrer Homepage die Möglichkeit, die elektronischen Patientenakte (ePA) per ausdruckbarem Formular durch einen Widerspruch abzulehnen. Angekreuzt werden kann darin o. a. die Option „Ich möchte keine ePA erhalten.“ Darunter die Eräuterung (?): „Bitte wählen Sie diese Option aus, wenn Sie… nicht von den Vorteilen der ePA profitieren möchten.“ Ablehnung der elektronischen Patientenakte (ePA): Unseriöses und tendenziöses Formular auf der Homepage der Knappschaft weiterlesen
„Ich habe bisher kein „Aufklärungsschreiben“ einer gesetzlichen Krankenkasse zum Widerspruchsrecht bei der ePA gesehen, dass fair oder wenigstens ausreichend informiert, wer z.B. alles die Daten wie lange sehen kann…“
In ihrer Herbstkonferenz am 28.11.2024 haben die Justizminister*inne aller 16 Bundesländer einstimmig einem Beschluss zugestimmt, der die „Einbeziehung des Justizvollzugs in das System der elektronischen Patientenakte“ fordert: Justizminister*innen der Länder fordern Zugriff des Justizvollzugs auf die elektronische Patientenakte weiterlesen
Den Auftrag, ein solches Verfahren für die psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich versicherten Menschen zu etablieren, hat der Bundestag mit dem am 01.09.2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung erteilt. Bevor das Verfahren möglicherweise bundesweit eingeführt wird, soll es ab 01.01. 2025 in Nordrhein-Westfalen für sechs Jahre erprobt werden. An dem Testlauf müssen alle Psychotherapeut*innen in Nordrhein-Westfalen teilnehmen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erwachsene Patientinnen und Patienten behandeln. Eine entsprechende Richtlinie hat der G-BA bereits am 18.01.2024 beschlossen.
Nicht nur den Psychotherapeut*innen, auch ihren Patient*innen werden vom Gesetzgeber Verpflichtungen aufgegeben, die datenschutzrechtlich zweifelhaft sind. Das geht aus einer „Patienteninformation zur Datenerhebung bei gesetzlich versicherten Patienten“ hervor, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 27.11.2024 veröffentlicht hat: Datenschutzrechtlich zweifelhaft! Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter beginnt am 1. Januar 2025 in NRW weiterlesen
Dies stellt die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider auf der Homepage des BfDI unmissverständlich fest. Um dann weiter darauf hinzuweisen:
„Menschen, die kein eigenes geeignetes Endgerät besitzen oder keines benutzen wollen (die sogenannten „Frontend-Nichtnutzer“ ohne App), bekommen nur ein eingeschränktes Zugriffsmanagement zu ihrer ePA. Diese Versicherten werden in ihrer Patientensouveränität beschränkt. Anders als Frontend-Nutzer können sie nicht mit hoher Genauigkeit festlegen, wer welche Daten sehen darf.
Datenschutzrechtlich kritisch zu bewerten ist auch, dass die Vielzahl derjenigen Menschen, die kein eigenes Endgerät haben oder nutzen wollen, auf Dauer auch keinen Einblick in ihre eigene, von ihnen selbst zu führende ePA haben.
Durch die Benachteiligung und Ungleichbehandlung dieser großen Gruppe von Versicherten hat das PDSG* eine Zweiklassengesellschaft bei der ePA geschaffen…“ „Die Ausgestaltung der ePA verstößt gegen die DSGVO“ weiterlesen