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Cyberangriff auf Klinik Wolfenbüttel

Hacker haben das Computersystem des Städtischen Klinikums Wolfenbüttel angegriffen. Das meldet der NDR am 15.07.2021.

Durch den Cyberangriff waren in der Nacht zu Mittwoch Teile des IT-Systems der Klinik lahmgelegt worden. Als Mitarbeitenden dies auffiel, habe das Klinikum die Internetverbindung unterbrochen. Auf eine Zahlungsaufforderung der Hacker sei das Klinikum nicht eingegangen. Die Kriminellen hatten Bitcoin gefordert – welche Summe wollten weder Klinikum noch Behörden sagen. Die medizinische Versorgung der Patienten sei nicht gefährdet gewesen. Ob Daten verloren gegangen sind, ist derzeit nicht bekannt.

Auf der Homepage des Klinikums Wolfenbüttel findet sich kein Hinweis auf die aktuell bestehenden Probleme.

Der Hackerangriff auf das Klinikum Wolfenbüttel reiht sich ein in eine Vielzahl von Datenpannen, die im Gesundheitswesen in Deutschland immer wieder dazu führen, dass #PatientendatenInGefahr sind.

 

„Wahlprüfsteine“ zur Bundestagswahl im September 2021 mit Fragen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland veröffentlicht

Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. hat „Wahlprüfsteine“ zur Bundestagswahl im September 2021 entwickelt. Acht Themen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland wurden an Parteizentralen und Kandidat*innen der derzeit im Bundestag vertretenen Parteien (mit Ausnahme der AfD) versandt. Die Fragestellungen beziehen sich schwerpunktmäßig auf den Themenbereich Digitalisierung des Gesundheitswesen / Telematikinfrastruktur, gehen aber auch auf andere Entwicklungen ein. „Wahlprüfsteine“ zur Bundestagswahl im September 2021 mit Fragen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland veröffentlicht weiterlesen

Die Nutzung von Versichertendaten durch die Krankenkassen für die Unterbreitung von Informationen und individuellen Angeboten…

ist Gegenstand des Tätigkeitsberichts des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber für 2020. Zu den wiederholten Änderungen des § 68b SGB V wird in Abschnitt 4.2 des Berichts (ab S. 40) u. a. festgestellt:

  • „Diese bereits mit dem Digitale-Versorgungsgesetz (DVG) geschaffene Norm eröffnet den Krankenkassen die Möglichkeit, Versorgungsinnovationen zu fördern. Dazu dürfen sie die versichertenbezogenen Daten, die sie rechtmäßig erhoben und gespeichert haben, im erforderlichen Umfang auswerten. Zuvor sind die Daten zu pseudonymisieren und – soweit möglich – zu anonymisieren. Eine Datenübermittlung an Dritte ist ausgeschlossen.
  • Nach der ursprünglichen Fassung des DVG durften die Krankenkassen die Auswertung von Versichertendaten und die Unterbreitung von Informationen und individuellen Angeboten nur vornehmen, wenn der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat. Mit dem PDSG wurde dieses Einwilligungserfordernis nunmehr hinsichtlich der Datenauswertung und der Unterbreitung individueller Versorgungsangebote durch ein Widerspruchsrecht ersetzt, das sich lediglich auf die konkrete Angebotsunterbreitung bezieht.Diese Änderung bewerte ich äußerst kritisch. Die Nutzung von Versichertendaten durch die Krankenkassen für die Unterbreitung von Informationen und individuellen Angeboten… weiterlesen

Das e-Rezept und seine datenschutzrechtliche Problematik…

ist Gegenstand des Tätigkeitsberichts des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber für 2020. In Abschnitt 4.2 des Berichts (S. 39) wird u. a. festgestellt:

  • Rezepte im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sollen immer in einem zentralen Speicher in der TI abgelegt werden. Patientinnen und Patienten können dann nur wählen, ob sie die Zugangsinformationen dazu in elektronischer Form oder – nach dem Vorbild eines Bahn- oder Flugtickets – als Papierausdruck mit einem Code-Block zur Einlösung in einer Apotheke ausgehändigt bekommen wollen.Wie bei der ePA wird es auch beim E-Rezept eine Zweiklassengesellschaft geben. Menschen, die nicht die E-Rezept-App nutzen möchten oder können, erhalten keinen unmittelbaren Einblick in die über sie gespeicherten Daten oder erfolgten Zugriffe auf ihre Rezepte…

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Bundesdatenschutzbeauftragter: „Elektronische Patientenakte verstößt gegen die DSGVO“

Diese Feststellung trifft der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in Abschnitt 4.2 seines Tätigkeitsberichts für 2020.Er bekräftigt damit seine bereits im Jahr 2020 benannten Bewertungen.

Ein Auszug aus dem Tätigkeitsbericht (ab S. 36) mit den wesentlichen Kritikpunkten: Bundesdatenschutzbeauftragter: „Elektronische Patientenakte verstößt gegen die DSGVO“ weiterlesen

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: „Wir lehnen die ePA in ihrer jetzt vorliegenden Form strikt ab…“

…stellen Dr. med. Norbert Metke und Dr. med. Johannes Fechner, Vorsitzender und stv. Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in einem Rundschreiben vom 25.06.2021 an die Mitglieder der KVBW fest. Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: „Wir lehnen die ePA in ihrer jetzt vorliegenden Form strikt ab…“ weiterlesen

Nein zur elektronischen (Zwangs-)Patientenakte ab Geburt…

…sagt der Psychotherapeut Henning Heck von der Westfälischen Initiative zum Schutz von Patientendaten (WISPA) in einem Gespräch mit der Zeitung Westfälische Nachrichten.

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“Telematikinfrastruktur – vielfältige Interessen und Verflechtungen” / Online-Veranstaltung am Do. 24. Juni ab 19.00 Uhr mit Dr. Andreas Meißner

Achtung!

Auf Grund technischer Probleme muss für die Teilnahme an der Veranstaltung ein anderer (neuer) Einwahl-Link genutzt werden:

https://www.galatis.de/DDRM_Veranstaltung

Es ist keine vorherige Registrierung notwendig. “Telematikinfrastruktur – vielfältige Interessen und Verflechtungen” / Online-Veranstaltung am Do. 24. Juni ab 19.00 Uhr mit Dr. Andreas Meißner weiterlesen

Schmerzensgeld i. H. v. 10.000 € aufgrund unzulässiger Weitergabe von Gesundheitsdaten

Die unzulässige Weitergabe von Gesundheitsdaten rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 . Das entschied das Landgericht Meiningen mit Urteil vom 23.12.2020 (Az. (122) 3 O 363/20.

Das Urteil ist bislang nicht frei im Internet veröffentlicht. Klageanlass und Entscheidungsgründe des Gerichts werden in einem Bericht auf Datenschutzticker.de dargestellt.

Einen Blick auf den Handel der britischen Gesundheitsbehörde NHS (National Health Service) mit Gesundheits- und Behandlungsdaten…

ermöglicht eine Petition, die am 28.05.2021 von openDemocracy veröffentlicht wurde. Unter dem Titel Matt Hancock hat in aller Stille Ihren Hausarzt aufgefordert, Ihre Gesundheitsdaten auszuhändigen. Warum? wird über den Umfang dieses Vorhabens informiert. Matt Hancock ist der Gesundheitsminister der britischen Regierung.

Dass die Krankengeschichten von mehr als 55 Mio. britischen Patient*innen, die Leistungen der britischen Gesundheitsbehörde NHS (National Health Service) in Anspruch nehmen (müssen), in einer Datenbank gespeichert werden sollen, die für akademische und kommerzielle Dritte zugänglich ist und in der Datensätze eingekauft werden können, meldete die britische Zeitung Guardian am 30.05.2021. Auszüge dieses Beitrags in deutscher Übrersetzung finden Sie hier.

Nachstehend Auszüge aus dem informativen Text der Petition:

Wenn Sie in England leben, könnten alle Ihre Begegnungen mit Ihrem Hausarzt – Informationen über Ihre körperliche, geistige und sexuelle Gesundheit – an Dritte ‚verkauft‘ werden Einen Blick auf den Handel der britischen Gesundheitsbehörde NHS (National Health Service) mit Gesundheits- und Behandlungsdaten… weiterlesen