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„Der Kampf gegen falsche Diagnosen“ – ein Bericht über fehlerhafte Datenspeicherungen bei Krankenkassen

Quelle: Kieler Nachrichten

In diesem Beitrag der Kieler Nachrichten vom 14.07.2020 kommt eine Versicherte zu Wort, die bei ihrer Krankenkasse eine Datenauskunft über sich, ihre ärztlichen Behandlungen und Diagnosen angefordert und erhalten hat. Sie musste zu ihrem Entsetzen feststellen, dass in mehreren Fällen schwerwiegende fehlerhafte Angaben zu ihrer Krankengeschichte gespeichert wurden. „Der Kampf gegen falsche Diagnosen“ – ein Bericht über fehlerhafte Datenspeicherungen bei Krankenkassen weiterlesen

Das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) – ein Gespräch zwischen A. Bussmer, Humanistische Union Berlin-Brandenburg und J. Kuhlmann, Patientenrechte und Datenschutz e. V.

Am 06.07.2020 geführt, seit heute online (36:20 Min.)

Axel Bussmer (li.), Landesgeschäftsführer der Humanistischen Union (HU) Berlin-Brandenburg / Jan Kuhlmann (re.), Jurist und Datenschutz-Berater, Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V.

 

Freie Ärzteschaft e.V. zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG): „Praxisfern und unsicher“

Der Bundestag hat am 03.07.2020 grünes Licht für das Patientenrechte-Datenschutz-Gesetz (PDSG) gegeben. Digitalisierung mache vieles leichter, verspricht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Genau das Gegenteil wird eintreten“, kritisiert Dr. Silke Lüder, Allgemeinärztin aus Hamburg und Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft e. V. (FÄ). In einer umfangreichen Stellungnahme erläutert sie, was elektronische Patientenakten (ePA), das e-Rezept und andere Instrumente für die tägliche Arbeit niedergelassener Ärzt*innen und für Patient*innen bedeuten. Neben einer grundsätzlichen Kritik an datenschutzrechtlichen Regelungen in der Telematik-Infrastruktur und im PDSG stehen im Mittelpunkt des Beitrags die mit dem PDSG festgeklopften Unpraktikablen Anwendungen für Praxen und Kliniken, gegliedert in die Abschnitte Freie Ärzteschaft e.V. zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG): „Praxisfern und unsicher“ weiterlesen

Humanistische Union Berlin-Brandenburg: Video-Gespräch mit Jan Kuhlmann zum Patientendatenschutzgesetz – Montag 6. Juli ab 19.00 Uhr

Am 01.04.2020 hat die Bundesregierung den Entwurf eines “Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) vorgelegt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass rund 80 zusätzliche Paragrafen ins SGB V eingefügt werden, die alle von Gesundheits-Telematik handeln. Die bisherigen Eckpfeiler zum Thema, wie §§ 291, 291 a und b SGB V, werden umgearbeitet. Der Regelungsumfang zum Thema vervielfacht sich.

Im Mittelpunkt des Entwurfs steht die für die Versicherten freiwillige Elektronische Patientenakte (EPA), auf der dann alle Daten des Patienten, die mit seiner Gesundheit, seinen Krankheiten, seinen Behandlungen, Therapien, Impfausweis, Organspendeausweis und Sterbeverfügung gespeichert sind. Die EPA soll auf zentralen Servern bereitgestellt werden, die an das Netz der Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sind. Ärzt*innen sollen in ihren Praxen zur Unterstützung der EPA neue Technik installieren. Die EPA soll spätestens am 01.01.2021 von den Krankenkassen für alle Versicherten bereitgestellt werden. Humanistische Union Berlin-Brandenburg: Video-Gespräch mit Jan Kuhlmann zum Patientendatenschutzgesetz – Montag 6. Juli ab 19.00 Uhr weiterlesen

Baden-Württemberg: Datenschutzbeauftragter verhängt Bußgeld i. H. v. 1,24 Mio. € gegen AOK

Wegen eines Verstoßes gegen die Pflichten zu sicherer Datenverarbeitung (Art. 32 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO) hat die Bußgeldstelle des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) gegen die  AOK Baden-Württemberg  eine  Geldbuße  von  1.240.000,- Euro  verhängt.

Der Grund: Die AOK Baden-Württemberg veranstaltete in den Jahren 2015 bis 2019 zu unterschiedlichen Gelegenheiten Gewinnspiele und erhob hierbei personenbezogene Daten der Teilnehmer, darunter deren Kontaktdaten und Krankenkassenzugehörigkeit. Dabei wollte die AOK die Daten der Gewinnspielteilnehmer auch zu Werbezwecken nutzen, sofern die Teilnehmer hierzu eingewilligt hatten. Mithilfe technischer und organisatorischer Maßnahmen, u. a. durch interne Richtlinien und Datenschutzschulungen, wollte die AOK hierbei sicherstellen, dass nur Daten solcher Gewinnspielteilnehmer zu Werbezwecken verwendet werden, die zuvor wirksam hierin eingewilligt hatten. Die von der AOK festgelegten Maßnahmen genügten jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen. In der Folge wurden die personenbezogenen Daten von mehr als 500 Gewinnspielteilnehmern ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken verwendet. Baden-Württemberg: Datenschutzbeauftragter verhängt Bußgeld i. H. v. 1,24 Mio. € gegen AOK weiterlesen

TI-Verweigerung unter Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen: Mehrere Musterklagen gegen Honorarabzug beim Sozialgericht Stuttgart anhängig

Die Klagen sind Anfang Januar 2020 beim Sozialgericht Stuttgart eingereicht und begründet worden, die Argumente zwischen den Musterklägern und der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) wurden ebenfalls ausgetauscht. Die KVBW hat auch die Beiladung der Gematik zum Verfahren beantragt. „Wir warten nun auf einen Termin zur mündlichen Verhandlung durch das Sozialgericht“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland. Gleiches gilt auch für die Musterverfahren zur unzureichenden  Erstattung der Installations- oder Betriebskosten für Praxen, die den TI-Konnektor installiert haben. 

Bereits in der Klagebegründung war infolge eines Beschlusses der Datenschutzkonferenz vom 12.09.2019 thematisiert worden, dass die fehlende Regelung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit innerhalb der TI mit den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung nicht vereinbar ist.  TI-Verweigerung unter Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen: Mehrere Musterklagen gegen Honorarabzug beim Sozialgericht Stuttgart anhängig weiterlesen

Ärzteinitiative MEZIS e.V. lehnt Corona-Warn-App aufgrund fehlenden Patientendatenschutzes ab

Die Ärzteorganisation MEZIS lehnt in einer Stellungnahme vom 24.06.2020  die Corona-Warn-App (CWA) ab.

Gründe dafür sind neben den bekannten, überwiegend negativen Erfahrungen aus anderen Ländern im Hinblick auf die Effektivität, die bekannten Sicherheitslücken und das mangelnde Begleitgesetz sowie insbesondere der mangelnde Patientendatenschutz. Denn durch exklusive Verbreitung über konzerneigene App-Stores kennen Google und Apple jeden Nutzer der CWA und können damit E-Mailadresse und meist Telefonnummer zur eindeutigen Identifizierung nutzen. Menschen ohne ein (Google\Apple konformes) Mobiltelefon werden hingegen diskriminiert, eine anonyme Nutzung ist nicht möglich. Durch die nicht offengelegten Schnittstellen der CWA zu diesen Firmen sowie der engen Integration der App in das Betriebssystem kumulieren durch die systeminterne Verknüpfung mit anderen Daten enorme Datenschutzrisiken. So ergeben die Corona-App-Daten trotz ihrer dezentralen Speicherung durch Verknüpfung mit dem Betriebssystem (mit IP-Adressen, Suchanfragen, Browserverläufen und Bewegungsprofilen) ein sehr detailliertes Bild zur erkrankten Person und dem Infektionsgeschehen auf Bundesebene quasi in Echtzeit – nur, dass all diese Daten von Millionen deutschen potentiellen ‚digitalen Patienten‘ exklusiv in den Datensilos amerikanischer Konzerne landen und nicht bei den zuständigen deutschen Seuchenschutzbehörden. Diese bekommen nur – und mit erheblicher Verzögerung und Ungenauigkeit – einen Bruchteil der generierten Daten aus der App.“

 

Widerstand gegen Telematik-Infrastruktur weiterhin hoch: „…fast ein Viertel der bayerischen Praxen noch nicht an die TI angebunden“

Das teilt die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) am 18.06.2020 in einem Bericht über die letzte Vertreterversammlung mit:

  • „… der aktuelle Sachstand bei der Telematikinfrastruktur (TI). So waren im ersten Quartal 2020 in Bayern 13.875 Praxen an die TI angeschlossen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass fast ein Viertel der bayerischen Praxen noch nicht an die TI angebunden sind und damit die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Honorarkürzungen in Kauf nehmen. Wenn Mitglieder der KVB Widerspruch gegen die Honorarkürzungen einlegen, dann werden diese Widersprüche auf Wunsch bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung, inwiefern die Kürzungen überhaupt rechtmäßig sind, ruhend gestellt.“
  • Die VV befasste sich zudem intensiv mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens und den daraus resultierenden Gefahren. So wurden einstimmig Resolutionen verabschiedet, in denen gefordert wurde, die Versäumnisse der Gematik nicht auf dem Rücken der Ärzte und Psychotherapeuten auszutragen sowie eine aufwandsgerechte Finanzierung der vom Gesetzgeber geforderten IT-Sicherheitsrichtlinie sicherzustellen. In einer dritten Resolution wurden diverse Vorbehalte gegen das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) zusammengefasst.“

Die hier genannten Resolutionen sind auf der Homepage der KVB noch nicht veröffentlicht.

Corona-Warn-App: Freiwilligkeit darf nicht durch zweckwidrige Nutzung untergraben werden!

Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder:

Mit der am 16. Juni 2020 durch den Bund vorgestellten Corona-Warn-App steht ein freiwilliges Instrument mit einer dezentralen Speicherung auf dem jeweiligen Smartphone zur Nachverfolgung eventueller Infektionen zur Verfügung.Die Datenschutzkonferenz sieht das datenschutzfreundliche Grundkonzept als Realisierung des Grundsatzes von Datenschutz by Design.Sie weist allerdings darauf hin, dass insbesondere der Ansatz der Freiwilligkeit nicht durch eine zweckentfremdende Nutzung unter-graben werden darf: Der Zugang zu behördlichen Einrichtungen, Arbeitsstätten, Handelsgeschäften, Gastronomiebetrieben und Beherbergungsstätten, Sportstätten, etc. darf nicht vom Vorweisen der App abhängig gemacht werden.Hierbei würde es sich um eine zweckwidrige Verwendung handeln, die bereits mit dem Konzept der Freiwilligkeit nicht vereinbar ist. Eine Diskriminierung von Personen, die die App nicht anwenden, ist auszuschließen.“

Quelle: Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehördendes Bundes und der Länder vom 16.06.2020

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) zur Corona Tracing App: Offene arbeitsrechtliche, gesundheitspolitische und grundrechtsrelevante Fragen umgehend gesetzlich regeln

Seit 15.06.2020 ist die Corona Tracing App nutzbar – aber ohne ein begleitendes Gesetz zur Regelung der Nutzung. Dazu sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am 15.06.2020:

Oberste Maßgabe in einer Pandemie ist es, die Ausbreitung der Infektion zu stoppen und so restriktive Einschränkungen zu vermeiden. Alles, was hilft, einen zweiten Shutdown zu verhindern, ist gut. Eine Tracing App kann dazu beitragen. Grundvoraussetzung für die Akzeptanz für die geplante Corona Tracing App sind klare rechtliche Regelungen für die Nutzerinnen und Nutzer. Wenn es der Bundesregierung nicht gelingt,  für die nötige Akzeptanz zu sorgen, werden nur wenige das Instrument freiwillig nutzen – eine echte Hilfe bei der Eindämmung der Pandemie kann die App aber nur bei einer Vielzahl von Nutzern werden. Die Bundesregierung muss deshalb die offenen arbeitsrechtlichen, gesundheitspolitischen und grundrechtsrelevanten Fragen jetzt umgehend gesetzlich regeln. Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) zur Corona Tracing App: Offene arbeitsrechtliche, gesundheitspolitische und grundrechtsrelevante Fragen umgehend gesetzlich regeln weiterlesen