Großbritannien: Krankengeschichten von mehr als 55 Mio. Patient*innen sollen in einer Datenbank gespeichert werden, die für akademische und kommerzielle Dritte zugänglich ist

Das meldet die britische Zeitung Guardian am 30.05.2021. Im Beitrag wird u. a. mitgeteilt:

Ärzte haben davor gewarnt, dass Pläne, medizinische Daten in einer Datenbank zu bündeln und mit Dritten zu teilen, die Beziehung zwischen ihnen und den Patienten untergraben könnten… Kritiker haben Bedenken über die Pläne von NHS Digital geäußert, die die Krankengeschichten von mehr als 55 Millionen Patienten in eine Datenbank einspeisen würden, die akademischen und kommerziellen Dritten zu Forschungs- und Planungszwecken zur Verfügung steht. Datenschützer haben sich bereits gegen die Vorschläge ausgesprochen, die auch die Weitergabe von anonymisierten Daten zur psychischen und sexuellen Gesundheit, von Strafregisterauszügen und weiteren sensiblen Informationen vorsehen. Die Datensätze würden von jedem Patienten in England, der in einer hausärztlichen Klinik registriert ist, von NHS Digital, das die IT-Systeme des Landes für das Gesundheitswesen betreibt, abgefragt werden… Der Gesundheitsminister, Matt Hancock, kündigte den Plan erstmals im April über Blogeinträge auf der Website von NHS Digital und Flyer in Hausarztpraxen an… Die Daten werden anonymisiert und mit ‚Codes‘ versehen, die dazu verwendet werden können, die Identität der Datenbesitzer aufzudecken, wenn es einen ‚gültigen rechtlichen Grund‘ gibt. Datenschützer haben die Pläne als ‚rechtlich problematisch‘ bezeichnet, und den Patienten wurde ein begrenztes Zeitfenster eingeräumt, um auszusteigen. Bis zum 23. Juni können Patienten ein Formular ausfüllen und es ihrem Hausarzt geben

Eine Sprecherin von NHS Digital sagte: ‚Patientendaten werden bereits jeden Tag genutzt, um Gesundheitsdienste zu planen und zu verbessern, für Forschung, die zu besseren Behandlungen führt, und um Leben zu retten… Wir haben uns mit Ärzten, Patienten, Daten-, Datenschutz- und Ethikexperten zusammengetan, um ein besseres System für die Erfassung dieser Daten zu entwickeln und aufzubauen. Die Daten werden nur für die Gesundheits- und Pflegeplanung und für Forschungszwecke verwendet, und zwar von Organisationen, die nachweisen können, dass sie eine angemessene Rechtsgrundlage und ein legitimes Bedürfnis für die Verwendung der Daten haben.‘ Sie fügten hinzu: ‚Wir untersuchen weitere Optionen, um unseren Kommunikationsansatz zu erweitern, und verpflichten uns weiterhin, gegenüber Patienten und der Öffentlichkeit transparent über die Erhebung und Verwendung von Daten zu sein.‘” Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator

Da fragen sich interessierte Leser*innen: Wann wird Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Vorlage aus Großbritannien als Blaupause für eigene Pläne zur „Vergesellschaftung“ von Gesundheits- und Behandlungsdaten nutzen?

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