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Von (Ross-)Täuschern und Tricksern: Eine Umfrage der Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen zur Akzeptanz der elektronischen Patientenakte (ePA) und der Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten in der Forschung

Am 06.09.2023 teilt die Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen in eimer Presseerklärung  mit: Die Forsa-Umfrage im Auftrag der TK in Hessen hat ergeben, dass es 86 Prozent der Befragten für wichtig oder sehr wichtig halten, dass Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) zu Forschungszwecken verfügbar gemacht werdenselbstverständlich anonymisiert…“. Untermalt wird dies mit einem Schaubild:

selbstverständlich anonymisiert“ ?

Hier beginnt die (Ross-)Täuscherei und Trickserei der TK Hessen und des von ihr beauftragten Forsa-Instituts. Und das aus drei Gründen: Von (Ross-)Täuschern und Tricksern: Eine Umfrage der Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen zur Akzeptanz der elektronischen Patientenakte (ePA) und der Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten in der Forschung weiterlesen

“Anonyme Daten sind oft gar nicht wirklich anonym”

Mit diesem Satz beginnt ein Beitrag auf Netzpolitik.org, veröffentlicht am 25.07.2019. Im Beitrag ist zu lesen: Nicht überall, wo anonym drauf steht, ist auch anonym drin. Das verdeutlicht eine Studie in der Wissenschaftlichen Fachzeitschrift „Nature“. Die Forscher können 99,98 Prozent der US-Amerikaner in jedem Datensatz identifizieren, mit nur 15 Merkmalen wie Alter, Wohnort oder Nationalität. Das Beispiel der Wissenschaftler: Ein günstige Krankenkasse verkauft Kundendaten, aber nur ‚anonym‘ und nur von einem Bruchteil der Datenbank. Die Studie stellt klar: Das ist keine echte Anonymität, die Daten sind nicht sicher. Menschen sind einfach zu einzigartig, um sich in Datenbanken zu verstecken. Eine Entfernen von Namen macht Datensätze nur pseudonym, nicht anonym. Mit einem Online-Tool kann jede selbst die De-Anonymisierung nachvollziehen.“

Krankenkassen in Deutschland haben weitreichende Informationen über ihre Mitglieder. Sie wissen über Arztbesuche Bescheid, bekommen täglich tausende Berichte, Diagnosen und andere Informationen über den Gesundheitszustand der Versicherten zugeschickt. Der Umgang mit diesen Daten ist derzeit noch verhältnismäßig streng reguliert. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) möchte das ändern. Er beabsichtigt, mit seinem Entwurf für ein Digitales-Versorgungs-Gesetz durch zahlreiche Änderungen im SGB V (Krankenversicherungsrecht) den Krankenkassen weitgehende Rechte einzuräumen, damit diese in Zukunft die Daten ihrer Versicherten nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswerten und die Ergebnisse an Unternehmen weitergeben dürfen. Der Gesetzentwurf von Spahn wurde am 10.07.2019 von der Bundesregierung verabschiedet und wird derzeit im Bundestag beraten. Sollte dieser Entwurf beschlossen werden, würden Pharma-Unternehmen und andere Unternehmen der „Gesundheitswirtschaft“ tiefe Einblick in das Leben der Versicherten erhalten.