Jens Spahn und die Fraktionen von CDU/CSU und SPD scheinen angetreten zu sein, um mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) das Gesundheitswesen in Deutschland an mehreren Punkten massiv zu verändern.
Ein bislang in der Öffentlichkeit wenig beachteter Punkt ist der Versuch, den Einfluss von Unternehmensberatungen auf die Krankenkassen zu erweitern. Mit dem “Änderungsantrag 15” (in der Datei auf S. 39) der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf des TSVG beantragen die Fraktionen, dass § 274 Absatz 1 SGB V wie folgt neu gefasst wird. Der Absatz soll um einen Satz 7 ergänzt werden: „Die mit der Prüfung nach diesem Absatz befassten Stellen können in besonderen Fällen Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien oder IT-Berater mit einzelnen Bereichen der Prüfung beauftragen.“
Eine solche Möglichkeit ist derzeit im SGB V nicht enthalten. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG): Auch ein Versuch, den Einfluss von Unternehmensberatungen auf die Krankenkassen zu erweitern weiterlesen