Was man als medizinischer und juristischer Laie nach dem Namen des Entwurfs für ein Gesetz zur Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) nicht vermutet, soll mit dem neuesten Gesetzentwurf aus dem Hause Spahn (CDU) vorbereitet werdenb: Die Einbindung weiterer Kategorien von Leistungserbringer*innen in die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA):
„Mit Heil-und Hilfsmittelerbringern, Erbringern von Soziotherapie und von Leistungen in zahnmedizinischen Laboren werden weitere Gesundheitsberufe an die Telematikinfrastruktur angebunden.“ (Gesetzentwurf S. 3)
„Für den Bereich der häuslichen Krankenpflege, außerklinischen Intensivpflege, der Soziotherapie, der Heil- und Hilfsmittel, der Betäubungsmittel und weiterer verschreibungspflichtiger Arzneimittel werden elektronische Verordnungen eingeführt bzw. ergänzende Regelungen getroffen. Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Nutzbarkeit dieser elektronischen Verordnungen werden weitere Leistungserbringergruppen sukzessive zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur verpflichtet.“(Gesetzentwurf S. 4)
Bundestag und Bundesrat haben das sogenanntePatientendaten-Schutzgesetz (PDSG) aus der Feder des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) trotz mehrfach geäußerter datenschutzrechtlicher Einwände des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) Prof. Ulrich Kelber beschlossen. Das PDSG enthält u. a. die Regelung, wonach die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten zum 01.01.2020 die Nutzung einer elektronischen Patientenakte (ePA) anbieten müssen (§ 342 Abs. 1 SGB V).
Am 03.04.2020 hatte der BfDI seine Stellungnahme zum Entwurf des PDSG veröffentlicht. Darin erklärt er eingangs: „Ich unterstütze die Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere soweit sie Verbesserungen für die Versicherten bringt. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Gesundheitsdaten ist die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit dabei von herausragender Bedeutung… im Hinblick auf die Umsetzung dieser Prämissen weist der Gesetzentwurf noch wesentliche datenschutzrechtliche Defizite auf, z.B. in Bezug auf das Zugriffsmanagement der ePA und die Freigabe von Daten für die Forschung…“ Die vom BfDI genannten Kritikpunkte wurden weder vom Bundesgesundheitsminister, noch von Bundestag und Bundesrat aufgenommen.Bundesdatenschutzbeauftragter versendet Warnung an Krankenkassen: Elektronische Patientenakte (ePA) ist nicht DSGVO-konform weiterlesen →
Dies geht aus der am 06.11.2020 veröffentlichten Antwort des hessischen Sozialministers Kai Klose (Grüne) auf eine kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Christiane Böhm (Linke) zur Kritik an der Telematikinfrastruktur hervor:
Frage 7 lautet: „Wie hat sich die Zahl der nicht an die Telematik-Infrastruktur angeschlossenen Ärztinnen und Ärzte seit dem 30. Juni 2019 in Hessen entwickelt?“
Die Antwort: „ Zur Beantwortung dieser Frage wurde die Kassenärztliche Vereinigung Hessen um Information gebeten. Zum Stichtag 30. Juni 2020 haben 938 Betriebsstätten (8,5545% aller Betriebsstätten in Hessen), welche eine Abrechnung für das 2. Quartal 2020 abgegeben haben, keine Anbindung an die TI nachgewiesen. 61,73% davon sind Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Im Vergleich dazu waren es zum Stichtag 30. Juni 2019 noch 1.220 Betriebsstätten (11,20 % aller Betriebsstätten in Hessen), die weder eine Anbindung an die TI noch eine fristgerechte Bestellung der Komponenten der TI nachgewiesen haben.“
Frage 8: „Wie hat sich die Zahl der nicht an die Telematik-Infrastruktur angeschlossenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seit dem 30. Juni 2019 in Hessen entwickelt?“
Die Antwort: „Zur Beantwortung dieser Frage wurde die Kassenärztliche Vereinigung Hessen um Information gebeten. Zum Stichtag 30. Juni 2020 sind 579 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nicht an die TI angeschlossen, zum Stichtag 30. Juni 2019 waren es 684 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.“
Das teilt MEDI GENO Deutschland, eine Vereinigung von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen am 02.11.2020 mit. „Natürlich ist das eine Enttäuschung“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland und MEDI Baden-Württemberg. „Man fragt sich als Vertragsarzt, warum wir Kosten für eine Telematikinfrastruktur tragen sollen, die uns und unseren Patienten keine Vorteile bringt und die Datensicherheit in unseren Praxen gefährdet.“
Der bei heise.de tätige Journalist Detlef Borchers, der seit vielen Jahren auch über die Entwicklungen der Telematik-Infrastruktur berichtet, meldet am 21.10.2020 auf seinem Twitter-Account: „Nigelnagelneuer elektronischer Heilberufsausweis der Bundesdruckerei kommt mit Zertifikat für sichere E-Mail, das am 15.10.2019 abgelaufen ist. Ist damit S/MIME-untauglich und soll erst mit KIM aktualisiert werden. #Gematik#Wahnsinnmitmethode“
Auf Nachfrage eines ehemaligen gematik-Mitarbeiters „Das klingt eher nach Fehler, denn nach Absicht. Haben Sie dazu eventuell eine offizielle Antwort der Bundesdruckerei? Oder der gematik?“teilt Borchers mit: „Bislang nur die Nachricht vom D-Trust Support, dass man sich an den Dienstleister des PVS wenden soll. Zwei Ärzte, die mit Thunderbird mailen wollen, haben sich an Heise gewandt.“Eine neue Panne in der Telematik-Infrastruktur der gematik? weiterlesen →
Auf dieses Problem macht ein Beitrag in der Medical Tribune vom 12.10.2020 aufmerksam. Im Kern geht es danach um folgendes: „Die jetzige Rechtslage bezüglich des E-Rezeptes sehe vor, dass die Rezeptdaten vor der Verschlüsselung innerhalb der TI gelesen werden könnten, sagte Ende August der Leiter der Telematik-Abteilung der ABDA (Bundesvereinigung der Deutschen Apothekerverbände) Sören Friedrich der Deutschen Apotheker Zeitung zufolge. So könnte das Verordnungsverhalten der Ärzte vor der Belieferung ausgewertet werden. Auf Nachfrage von Medical Tribune erläuterte eine Sprecherin des Deutschen Apotheker Verbandes DAV, dass sich der DAV als Gesellschafter der gematik für eine eRezept-Lösung eingesetzt habe, die eine Gesamtverschlüsselung des Rezeptes von der Arztpraxis bis zur Apotheke beinhaltet. Leider habe sich der Großteil der Gesellschafter gegen eine Umsetzung im Rahmen einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgesprochen. Damit werde die Verarbeitung von Rezeptinformationen auf der Basis derzeitiger bzw. noch zu erlassener Rechtsvorschriften auf den zentralen Servern der TI möglich. Die technische Basis für eine Auswertung jeglicher Art bestehe – im Rahmen der Spezifikation der gematik – bereits jetzt.“Telematik-Infrastruktur: Das E-Rezept kommt 2022 – mit der Möglichkeit, (nicht nur) das Verordnungsverhalten von Ärzt*innen zentral auszuwerten weiterlesen →
Das zumindest zeigt die Befragung unter 5000 Ärzt*innen, die vom Bayerischen Facharztverband (BFAV) initiiert wurde. 541 und damit ca. 10 % der Angeschriebenen haben geantwortet. Die Antworten zeigen das ganze Ausmaß des Vertrauensverlustes in die seit 15 Jahren von Bundesgesundheitsministern aus mehreren Parteien und von der gematik vorangetriebene und mit vielen Pleiten, Pech und Pannen verbundene Zwangsvernetzung der bundesdeutschen Vertragsarztpraxen.
Am 01.01.2021 soll die elektronische Patientenakte (ePA) in der ersten Ausbaustufe zur Verfügung stehen. Dann wird es allen Versicherten lediglich möglich sein
sich für oder gegen die Nutzung der ePA zu entscheiden,
im Falle der Nutzung der ePA werden sie aber keine Möglichkeit haben, den jeweils behandelnden Ärzt*innen nur selektive Zugriffe auf einzelne in der ePA hinterlegte Dokumente oder Dokumentengruppen zu gewähren.
… sind Gegenstand eines knapp neunminütigen amüsanten und lehrreichen Auftritts des Kabarettisten HG. Butzko (mit bürgerlichem Namen: Hans-Günter Butzko) am 14.09.2020 im Dritten Programm des WDR.
Als Gesundheitsminister in Corona-Zeiten wird Jens Spahn von allzuvielen Menschen völlig unverdient ein „super Job“ bescheinigt. Dass dies nicht berechtigt ist, macht der Kabarettist HG. Butzko gleich in der ersten Minute seines Auftritts deutlich. Um sich dann in den folgenden Minuten gekonnt zugespitzt mit der von Jens Spahn forciert betriebenen Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) auseinander zu setzen. Die von Spahn betriebene Digitalisierung der Gesundheits- und Behandlungsdaten der 72 Mio. gesetzlich krankenversicherter Menschen, die Entwicklung hin zum „gläsernen Patienten“ und die damit verbundenen Gefahren werden von HG. Butzko mit kritischem Blick und trotzdem unterhaltsam dargestellt.
Nehmen Sie sich neun Minuten Zeit und sehen und hören Sie sich den Beitrag von HG.Butzkoan.
Unter dieser Überschrift kritisiert Mark Langguth, von 2007 – 2019 Leiter der Abteilungen Spezifikation sowie Produktmanagement bei der gematik und fachverantwortlich für die elektronische Patientenakte (ePA), seitdem tätig als freier Berater für nutzerzentrierte Prozessdigitalisierungen und Softwareentwicklung im Gesundheitswesen, im Internet-Magazin E-HEALTH-COMdas Konzept für zweite Ausbaustufe der elektronischen Patientenakte (ePA), die am 01.01.2022 beginnen soll.Das wird so nix: ePA 2.0 droht bei Berechtigungsvergabe zu scheitern weiterlesen →