Schlagwort-Archive: Patientenrechte

Stoppt-die-e-Card Unterstützergruppe Rhein Main: Einladung zum nächstes Treffen am 5. Februar um 19.00 Uhr in Frankfurt

Die Stoppt-die-e-Card Unterstützergruppe Rhein Main lädt ein zu ihrem nächsten Treffen am Dienstag den 05.02.2019 um 19.00 Uhr in den Räumen des Entwicklungspolitischen Netzwerk Hessen e. V. (EPN), Vilbeler Str. 36, 60313 Frankfurt (4. Stock – Aufzug vorhanden). Der Veranstaltungsort ist von den S- und U-Bahn-Station Konstablerwache fußläufig erreichbar.

Aktuelle Themen werden u. a. sein:

Das Treffen bietet die Gelegenheit, dass sich Gegner*innen der eGk / Gematik / Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen aus der Region Rhein-Main kennenlernen, austauschen und ggf. gemeinsame Aktivitäten verabreden können. In der Gruppe arbeiten mit Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. und weitere interessierte Menschen aus der Region Rhein-Main. Wer erstmals kommen möchte wird gebeten, dies über die Mailadresse kontakt [at] ddrm.de vorher anzukündigen.

Informationen zum Entwicklungspolitischen Netzwerk Hessen e.V.(EPN) sind hier zu finden. Bitte beachten: Dies ist keine Veranstaltung des EPN. Sie findet lediglich in den Räumen des EPN statt.

„Wir brauchen – sofort! – ein Moratorium für Wahnsinnsprojekte wie die elektronische Gesundheitskarte…“

… schreibt die Journalistin Susanne Gaschke in einem Beitrag in der Welt vom 06.01.2019 unter der Überschrift Die Begriffe online und privat schließen sich aus zum Hacker-Angriff auf personenbezogene Daten von Hunderten von Politiker*innen und anderen Promis.

Dem ist (fast) nichts hinzu zu fügen!

Vivy (?!?): Prüfung der elektronischen Gesundheitsakte durch die Berliner Datenschutzbeauftragte

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit prüft derzeit eine durch Krankenkassen und private Krankenversicherungen geförderte elektronische Gesundheitsakte auf die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Das Produkt ermöglicht es Patientinnen und Patienten, Unterlagen und Daten zu ihrer Gesundheit und zur medizinischen Behandlung zu sammeln. Erbringer medizinischer Leistungen können auf Anfrage Patientendaten in die elektronische Gesundheitsakte einstellen. Auch Krankenkassen und -versicherungen können die Akte zur gezielten Ansprache ihrer Versicherten verwenden, deren Einverständnis vorausgesetzt.

Auf Grund der vorstehenden Beschreibung und weil die Vivy GmbH ihren Geschäftssitz in Berlin hat ist die Vermutung naheliegend, dass es sich hier um die Vivy-Gesundheitsakte handelt. Vivy (?!?): Prüfung der elektronischen Gesundheitsakte durch die Berliner Datenschutzbeauftragte weiterlesen

Ohne Telematik-Infrastruktur und „Cloud“: Datenschutz in der Arztpraxis – ein Beispiel aus Siegen

Wilfried Deiß,Facharzt für Innere Medizin und Hausarzt in Siegen, ist seit vielen Jahren ein profilierter Kritiker der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) und der damit verbundenen Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen. Auf seiner Homepage erklärt er unmissverständlich: eGK = Elektronische Gesundheitskarte / Telematikinfrastruktur: Wir wollen wegen Datenschutz/ Arztgeheimnis KEINE Online-Anbindung des Praxis-Netzwerkes und keine DAUERHAFTE Speicherung von Patientendaten in einem bundesweiten Datennetzwerk/ Cloud. Auf der Homepage befinden sich viele lesenswerte Informationen und Stellungnahmen zu dieser Thematik. Auf die beiden letzten Beiträge möchten wir hinweisen: Ohne Telematik-Infrastruktur und „Cloud“: Datenschutz in der Arztpraxis – ein Beispiel aus Siegen weiterlesen

Besser als Vivy? – Jetzt steigt auch die Siemens-BKK in das Rennen um die „beste“ elektronische Gesundheitsakte ein

Auf ihrer Homepage teilt die Siemens-SBK mit: „Am 17.9.2018 ging für viele Versicherte die elektronische Gesundheitsakte Vivy an den Start. Auch wir als SBK glauben an das Konzept der digitalen Gesundheitsakte. Jedoch haben wir uns bewusst dazu entschieden, noch nicht bei diesem ersten Schwung mit dabei zu sein. Wir befinden uns noch in Gesprächen mit dem Anbieter, um unseren Kunden das bestmögliche und sicherste Produkt zu bieten und zwar in der Qualität, wie sie es von uns erwarten können.“

Das Konkurrenzprodukt Vivy war bereits unmittelbar nach seinem Start wg. großer datenschutzrechtlicher Mängel einer massiven Kritik unterzogen worden. Besser als Vivy? – Jetzt steigt auch die Siemens-BKK in das Rennen um die „beste“ elektronische Gesundheitsakte ein weiterlesen

Lobbyverbände aus Pharmaindustrie, IT- und Medizintechnik fordern stärkeren Zugriff auf Gestaltung und Inhalt (Daten) von elektronischen Patientenakten

Am 22.11.2018 haben 18 Verbände aus Pharmaindustrie, IT- und Medizintechnik in einem gemeinsamen Positionspapier unter dem Titel „Die Nutzbarkeit elektronischer Patientenakten für Forschung und Versorgung sicherstellen“ gefordert, dass Ihnen vom Gesetzgeber mehr Rechte eingeräumt werden, um Einfluss zu nehmen auf die Gestaltung der elektronischen Patientenakten nach § 291a SGB V und auch auf die darin künftig enthaltenen Daten. Lobbyverbände aus Pharmaindustrie, IT- und Medizintechnik fordern stärkeren Zugriff auf Gestaltung und Inhalt (Daten) von elektronischen Patientenakten weiterlesen

Datenschutzrechtliche Beurteilung des Einsatzes von mobilen Applikationen („Apps“) in Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen durch das Bundesversicherungsamt

Das Bundesversicherungsamt (BVA) führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Es hat bereits am 20.01.2017 alle bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger (dazu zählen auch bundesweit tätige Krankenkassen) per E-Mail seine  datenschutzrechtliche Beurteilung des Einsatzes von mobilen Applikationen („Apps“) zukommen lassen. Da diese Bewertung

  • dem Großteil der ca. 70 Mio. Menschen in Deutschland, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, bislang nicht bekannt sein dürfte,
  • die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Gesundheits-, Bewegungs- und anderen Daten durch diese Apps aber eine hohe datenschutzrechtliche Relevanz hat,

hat sich die Redaktion dieser Homepage entschieden,  diese Stellungnahme hier kommentarlos zu veröffentlichen, um sie einer Bewertung durch eine kritische Öffentlichkeit  zugänglich zu machen.

Uniklinik Frankfurt: Nach einer Beschwerde – schnelle und informative Auskunft zum Patientendatenschutz in Zeiten der DSGVO

Ein Mensch aus der Region Rhein Main informierte die Redaktion dieser Homepage  über eine Anfrage zu diesem Thema an den Datenschutzbeauftragten der Uniklinik Frankfurt und die Antwort darauf. Sie unterscheidet sich wohltuend von hier vorliegenden Berichten aus Arztpraxen (Beispiel 1, Beispiel 2).

Die Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren, bei einem Behandlungstermin in der Allergie-Ambulanz im 2. Stock des Gebäudes 28 (Hautklinik) wurde mir das als Datei beigefügte zweiseitige Blatt zum Ausfüllen und zur Unterschrift vorgelegt. Dazu möchte ich feststellen: 1. Das Informationsblatt “Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten im Universitätsklinikum Frankfurt…” wurde mir weder ausgehändigt noch war es nach meiner Kenntnis im Wartebereich oder im Flur und/oder Treppenhaus im 2. Stock des Gebäudes 28 (Hautklinik) sichtbar ausgehängt. Ich sehe mich daher nicht in der Lage, den Erhalt dieses Blattes durch Unterschrift zu bestätigen. 2. Es gibt zudem eine Empfehlung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, wonach Patient*innen nicht gezwungen werden dürfen, eine Erklärung zu unterzeichnen, dass sie eine wie auch immer geartete Information zur DSGVO gelesen haben, noch gar mit ihr sich einverstanden erklären. Diese Stellungnahme empfehle ich Ihnen und der Leitung des Universitätsklinikums Frankfurt als Lektüre. Näheres dazu finden Sie hier. Teilen Sie die Position der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder? Und werden Sie in diesem Sinne Einfluss nehmen auf die Leitung der Uniklinik Frankfurt? 3. Sollte die Information zu § 12 Hessisches Krankenhausgesetz auf S. 1 oben des Formblatts zutreffend sein, wonach “die Übermittlung von Patientendaten an Personen oder Stellen… ohne die Einwilligung der oder des Betroffenen zulässig ist” erübrigt sich aus meiner Sicht eine durch Unterschrift vollzogene persönliche Einwilligung in dieses Verfahren. Oder sehen Sie dies anders? 4. Ich möchte auch künftig selbst entscheiden, welche Behandlungsdaten / Befunde ich jeweils an andere Ärzt*innen bzw. Krankenhäuser weitergebe. Insoweit habe ich keine Veranlassung, mich zu den Themen Schweigepflichtentbindung, E-Maikkommunikation und/ Faxversand gegenüber dem Universitätsklinikum Frankfurt zu erklären. Oder sehen Sie dies anders? Ihrer Stellungnahme sehe ich mit Interesse entgegen. Mit freundlichen Grüßen Uniklinik Frankfurt: Nach einer Beschwerde – schnelle und informative Auskunft zum Patientendatenschutz in Zeiten der DSGVO weiterlesen

„Unabhängige Patientenberatung“ im Zwielicht – Beschwerde von sechs Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats veröffentlicht

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland gemeinnützige GmbH (UPD) soll der Verbraucher- und Patientenberatung dienen, unabhängig davon, ob Ratsuchende gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind. Finanziert wird die Organisation gemäß § 65b SGB V vom GKV-Spitzenverband über eine Umlage der Beiträge der Kassenmitglieder. Offiziell nahm die Organisation am 30.01.2007 ihre Arbeit auf. Träger des Modellverbunds und Gesellschafter der UPD waren der Sozialverband VdK Deutschland e.V., der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und der Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP) e.V. Seit 01.01.2016 übernahm der private Gesundheitsdienstleister Sanvartis die Beratung von Kassen- und Privatpatienten. Kürzlich wurde das Unternehmen Sanvartis und damit auch die UPD an einen Hedgefolds verkauft.

Tagesschau.de berichtet am 27.09.2018: „Die unabhängige Patientenberatung sollte der Anwalt der Patienten sein. Doch sie wird ihrer Aufgabe immer weniger gerecht. Womöglich, weil sie in der Hand eines privaten Pharmavertrieblers ist… Es ist ein Brandbrief, den der Patientenbeauftragte der Bundesregierung diese Woche auf den Tisch bekam. ‚Umgehend‘ müsse gehandelt werden, es gehe um ‚gravierende Mängel‘. Von sachlich falschen Gesundheitsinformationen ist die Rede. Patienten werden auf der Homepage über den Nutzen von Behandlungen ‚in die Irre geführt‘. Weder sprachlich noch inhaltlich entspreche die Homepage den Anforderungen an gute medizinische Informationen. Und auch mit der Qualität der Beratungsgespräche sind die Verfasser nicht zufrieden… Sechs Professoren und Doktoren aus dem Gesundheitsbereich haben den Brief unterzeichnet. Das Brisante: Sie sind die wissenschaftlichen Mitglieder des Beirats der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Immer wieder hätten sie versucht, auf die UPD einzuwirken…“

Durch eine Anfrage über die Plattform FragDenStaat.de wurde vor wenigen Tagen der Wortlaut dieser Beschwerde vom 20.07.2018 beim Patientenbeauftragten der Bundesregierung bekannt. „Unabhängige Patientenberatung“ im Zwielicht – Beschwerde von sechs Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats veröffentlicht weiterlesen

Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur Zulassung und Förderung von Apps, Software und internetbasierten Medizinprodukten im Gesundheitssystem

„Immer im Dienste der IT-Gesundheitsindustrie“ und „Kein Wort zum Schutz von Gesundheitsdaten“ – das waren die ersten Eindrücke beim Lesen der Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom 17.10.2018 (Bundestags-Drucksache 19/5276).

Zu Beginn der Anfrage wird apodiktisch festgestellt: „In Startups entstehen immer mehr innovative digitale Medizinprodukte…“– ohne deren jeweilige Qualität für die Nutzer*innen und ihre Gesundheit und die möglichen Gefahren für den Schutz ihrer Gesundheitsdaten zu hinterfragen. Und der Fragenkatalog liest sich wie eine Bestell-Liste der IT-Gesundheitsindustrie an das Bundesministerium für Gesundheit. Ein Auszug: „… 4. Welche Möglichkeiten gibt es im Gesundheitssystem, eine App oder ein  Softwareprodukt als Medizinprodukt zuzulassen und über die gesetzliche  Krankenversicherung abrechenbar zu machen? … 6. Fördern die Bundesregierung und die Krankenkassen die Entwicklung von Apps, Softwareprodukten und internetbasierten Medizinprodukten? a) Wenn ja, welche und in welchem finanziellen Umfang? b) Wenn nein, warum nicht und sind hier Änderungen geplant? … 8. Plant die Bundesregierung, die Zulassung von digitalen Medizinprodukten zu erleichtern, wenn ja, wie und wann?“

So geht neoliberale Wirtschaftsförderung – aber leider zu Lasten des Schutzes von Gesundheitsdaten, Herr Lindner!