Schlagwort-Archive: Patientenrechte

Datenschutzrechtliche Beurteilung des Einsatzes von mobilen Applikationen („Apps“) in Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen durch das Bundesversicherungsamt

Das Bundesversicherungsamt (BVA) führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Es hat bereits am 20.01.2017 alle bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger (dazu zählen auch bundesweit tätige Krankenkassen) per E-Mail seine  datenschutzrechtliche Beurteilung des Einsatzes von mobilen Applikationen („Apps“) zukommen lassen. Da diese Bewertung

  • dem Großteil der ca. 70 Mio. Menschen in Deutschland, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, bislang nicht bekannt sein dürfte,
  • die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Gesundheits-, Bewegungs- und anderen Daten durch diese Apps aber eine hohe datenschutzrechtliche Relevanz hat,

hat sich die Redaktion dieser Homepage entschieden,  diese Stellungnahme hier kommentarlos zu veröffentlichen, um sie einer Bewertung durch eine kritische Öffentlichkeit  zugänglich zu machen.

Uniklinik Frankfurt: Nach einer Beschwerde – schnelle und informative Auskunft zum Patientendatenschutz in Zeiten der DSGVO

Ein Mensch aus der Region Rhein Main informierte die Redaktion dieser Homepage  über eine Anfrage zu diesem Thema an den Datenschutzbeauftragten der Uniklinik Frankfurt und die Antwort darauf. Sie unterscheidet sich wohltuend von hier vorliegenden Berichten aus Arztpraxen (Beispiel 1, Beispiel 2).

Die Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren, bei einem Behandlungstermin in der Allergie-Ambulanz im 2. Stock des Gebäudes 28 (Hautklinik) wurde mir das als Datei beigefügte zweiseitige Blatt zum Ausfüllen und zur Unterschrift vorgelegt. Dazu möchte ich feststellen: 1. Das Informationsblatt “Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten im Universitätsklinikum Frankfurt…” wurde mir weder ausgehändigt noch war es nach meiner Kenntnis im Wartebereich oder im Flur und/oder Treppenhaus im 2. Stock des Gebäudes 28 (Hautklinik) sichtbar ausgehängt. Ich sehe mich daher nicht in der Lage, den Erhalt dieses Blattes durch Unterschrift zu bestätigen. 2. Es gibt zudem eine Empfehlung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, wonach Patient*innen nicht gezwungen werden dürfen, eine Erklärung zu unterzeichnen, dass sie eine wie auch immer geartete Information zur DSGVO gelesen haben, noch gar mit ihr sich einverstanden erklären. Diese Stellungnahme empfehle ich Ihnen und der Leitung des Universitätsklinikums Frankfurt als Lektüre. Näheres dazu finden Sie hier. Teilen Sie die Position der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder? Und werden Sie in diesem Sinne Einfluss nehmen auf die Leitung der Uniklinik Frankfurt? 3. Sollte die Information zu § 12 Hessisches Krankenhausgesetz auf S. 1 oben des Formblatts zutreffend sein, wonach “die Übermittlung von Patientendaten an Personen oder Stellen… ohne die Einwilligung der oder des Betroffenen zulässig ist” erübrigt sich aus meiner Sicht eine durch Unterschrift vollzogene persönliche Einwilligung in dieses Verfahren. Oder sehen Sie dies anders? 4. Ich möchte auch künftig selbst entscheiden, welche Behandlungsdaten / Befunde ich jeweils an andere Ärzt*innen bzw. Krankenhäuser weitergebe. Insoweit habe ich keine Veranlassung, mich zu den Themen Schweigepflichtentbindung, E-Maikkommunikation und/ Faxversand gegenüber dem Universitätsklinikum Frankfurt zu erklären. Oder sehen Sie dies anders? Ihrer Stellungnahme sehe ich mit Interesse entgegen. Mit freundlichen Grüßen Uniklinik Frankfurt: Nach einer Beschwerde – schnelle und informative Auskunft zum Patientendatenschutz in Zeiten der DSGVO weiterlesen

„Unabhängige Patientenberatung“ im Zwielicht – Beschwerde von sechs Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats veröffentlicht

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland gemeinnützige GmbH (UPD) soll der Verbraucher- und Patientenberatung dienen, unabhängig davon, ob Ratsuchende gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind. Finanziert wird die Organisation gemäß § 65b SGB V vom GKV-Spitzenverband über eine Umlage der Beiträge der Kassenmitglieder. Offiziell nahm die Organisation am 30.01.2007 ihre Arbeit auf. Träger des Modellverbunds und Gesellschafter der UPD waren der Sozialverband VdK Deutschland e.V., der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und der Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP) e.V. Seit 01.01.2016 übernahm der private Gesundheitsdienstleister Sanvartis die Beratung von Kassen- und Privatpatienten. Kürzlich wurde das Unternehmen Sanvartis und damit auch die UPD an einen Hedgefolds verkauft.

Tagesschau.de berichtet am 27.09.2018: „Die unabhängige Patientenberatung sollte der Anwalt der Patienten sein. Doch sie wird ihrer Aufgabe immer weniger gerecht. Womöglich, weil sie in der Hand eines privaten Pharmavertrieblers ist… Es ist ein Brandbrief, den der Patientenbeauftragte der Bundesregierung diese Woche auf den Tisch bekam. ‚Umgehend‘ müsse gehandelt werden, es gehe um ‚gravierende Mängel‘. Von sachlich falschen Gesundheitsinformationen ist die Rede. Patienten werden auf der Homepage über den Nutzen von Behandlungen ‚in die Irre geführt‘. Weder sprachlich noch inhaltlich entspreche die Homepage den Anforderungen an gute medizinische Informationen. Und auch mit der Qualität der Beratungsgespräche sind die Verfasser nicht zufrieden… Sechs Professoren und Doktoren aus dem Gesundheitsbereich haben den Brief unterzeichnet. Das Brisante: Sie sind die wissenschaftlichen Mitglieder des Beirats der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Immer wieder hätten sie versucht, auf die UPD einzuwirken…“

Durch eine Anfrage über die Plattform FragDenStaat.de wurde vor wenigen Tagen der Wortlaut dieser Beschwerde vom 20.07.2018 beim Patientenbeauftragten der Bundesregierung bekannt. „Unabhängige Patientenberatung“ im Zwielicht – Beschwerde von sechs Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats veröffentlicht weiterlesen

Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur Zulassung und Förderung von Apps, Software und internetbasierten Medizinprodukten im Gesundheitssystem

„Immer im Dienste der IT-Gesundheitsindustrie“ und „Kein Wort zum Schutz von Gesundheitsdaten“ – das waren die ersten Eindrücke beim Lesen der Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom 17.10.2018 (Bundestags-Drucksache 19/5276).

Zu Beginn der Anfrage wird apodiktisch festgestellt: „In Startups entstehen immer mehr innovative digitale Medizinprodukte…“– ohne deren jeweilige Qualität für die Nutzer*innen und ihre Gesundheit und die möglichen Gefahren für den Schutz ihrer Gesundheitsdaten zu hinterfragen. Und der Fragenkatalog liest sich wie eine Bestell-Liste der IT-Gesundheitsindustrie an das Bundesministerium für Gesundheit. Ein Auszug: „… 4. Welche Möglichkeiten gibt es im Gesundheitssystem, eine App oder ein  Softwareprodukt als Medizinprodukt zuzulassen und über die gesetzliche  Krankenversicherung abrechenbar zu machen? … 6. Fördern die Bundesregierung und die Krankenkassen die Entwicklung von Apps, Softwareprodukten und internetbasierten Medizinprodukten? a) Wenn ja, welche und in welchem finanziellen Umfang? b) Wenn nein, warum nicht und sind hier Änderungen geplant? … 8. Plant die Bundesregierung, die Zulassung von digitalen Medizinprodukten zu erleichtern, wenn ja, wie und wann?“

So geht neoliberale Wirtschaftsförderung – aber leider zu Lasten des Schutzes von Gesundheitsdaten, Herr Lindner!

„AOK Bonus-App“: Datentransfer in die USA und Sicherheitslücke bei Passwörtern

Auf ihrer Homepage wirbt die AOK PLUS für ihr Bonus-Programm: „Sie sind sportlich aktiv und nehmen gesundheitliche Vorsorge ernst? Sie engagieren sich zum Beispiel als Blutspender? Dann ist das AOK PLUS-Bonusprogramm genau das Richtige für Sie. Sammeln Sie Bonuspunkte und wandeln Sie diese in bares Geld um. Das ist gut für Ihre Gesundheit und Ihren Geldbeutel. Jeder AOK PLUS-Versicherte über 15 Jahren kann teilnehmen…“

Quelle: Homepage der AOK PLUS

Was die AOK ihren Versicherten  nicht verrät wurde am 10.10.2018 durch einen Beitrag des MDR bekannt:

  1. Gesundheitsdaten der Versicherten, die am Bonus-Programm teilnehmen, werden in die USA übertragen. Die AOK Plus begründetet dies gegenüber dem MDR mit mangelnden Alternativen: „Es gibt leider keinen deutschen Schrittzähler, der an Google und Co vorbeiführt.“
  2. Durch eine Sicherheitslücke in der AOK Bonus-App ließen sich vermutlich seit Januar 2017 die Passwörter der Nutzer auslesen. Dadurch wurde der Zugriff auch auf andere Gesundheits- und Versichertendaten möglich. Die AOK Plus reagierte nach Angaben des MDR inzwischen auf die Recherchen. Sie habe eine aktualisierte Version der Bonus-App veröffentlicht und mitgeteilt: „Danke, dass Sie uns mit Ihrer Recherche auf eine bislang unentdeckte ,Schwachstelle’ in unserer Bonus-App hingewiesen haben und uns damit die Chance eröffnen, diese zu verbessern“.

„AOK Bonus-App“: Datentransfer in die USA und Sicherheitslücke bei Passwörtern weiterlesen

Die ärztliche Sprechstunde, das E-Health-Gesetz und die DSGVO

Dr. med. Stefan Streit, Facharzt für Allgemeinmedizin aus Köln, hat sich wiederholt mit kritischen Veröffentlichungen und Vorträgen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens zu Wort gemeldet. Am 01.10.2018 hat er auf dieser Homepage einen umfangreichen Kommentar zum Spannungsfeld von ärztlicher Sprechstunde, E-Health-Gesetz und DSGVO veröffentlicht.

Mit freundlicher Genehmigung des Verfassers möchte die Redaktion dieser Homepage auf den Beitrag von Dr. Streit hinweisen.

„Unabhängige Patientenberatung“ im Zwielicht – oder: Es kann nur schief gehen, wenn Versichertenbeiträge und öffentliche Aufgaben privatisiert werden

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland gemeinnützige GmbH (UPD) soll der Verbraucher- und Patientenberatung dienen, unabhängig davon, ob Ratsuchende gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind. Finanziert wird die Organisation gemäß § 65b SGB V vom GKV-Spitzenverband über eine Umlage der Beiträge der Kassenmitglieder. Offiziell nahm die Organisation am 30.01.2007 ihre Arbeit auf. Träger des Modellverbunds und Gesellschafter der UPD waren der Sozialverband VdK Deutschland e.V., der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und der Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP) e.V. Seit 01.01.2016 übernahm der private Gesundheitsdienstleister Sanvartis die Beratung von Kassen- und Privatpatienten. Kürzlich wurde das Unternehmen Sanvartis und damit auch die UPD an einen Hedgefolds verkauft. „Unabhängige Patientenberatung“ im Zwielicht – oder: Es kann nur schief gehen, wenn Versichertenbeiträge und öffentliche Aufgaben privatisiert werden weiterlesen

Big Data im Gesundheitswesen: Kann Israel ein Vorbild sein? Bertelsmann sagt Ja!

Der von der Bertelsmann-Stiftung ins Leben gerufene Blog Der digitale Patient meint JA! Der Blog hat das erklärte Ziel, seinen Leser*innen die segensreichen Wirkungen von Big Data im Gesundheitswesen zu vermitteln. Dazu gehören auch Berichte über die Digitalisierung des Gesundheitswesens in anderen Staaten. Nach Beiträgen über Dänemark, Niederlande und die Schweiz wurde am 13.09.2018 in einem Beitrag über Israel mitgeteilt: „Unser Blick… zeigt, wie eine kleine Nation schon seit zwei Jahrzehnten bei der Gesundheitsversorgung auf Big Data setzt – und jetzt mit einer riesigen Patientendatenbank zum Schlaraffenland für die internationale Forschung werden möchte.“ Big Data im Gesundheitswesen: Kann Israel ein Vorbild sein? Bertelsmann sagt Ja! weiterlesen

Vom Datenschutz zu Dateneigentum und Datensouveränität – ein Paradigmenwechsel, auch im Bezug auf Gesundheits- und Behandlungsdaten

In einer Veranstaltung der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main am 10.09.2018 in Frankfurt hat sich Walter Schmidt, Mitglied des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. und seit mehreren Jahren engagiert in der Auseinandersetzung um die elektronische Gesundheitskarte und den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten kritisch mit den Begriffen Dateneigentum und Datensouveränität auseinander gesetzt. Nachstehend veröffentlichen wir Auszüge seines Statements. Vom Datenschutz zu Dateneigentum und Datensouveränität – ein Paradigmenwechsel, auch im Bezug auf Gesundheits- und Behandlungsdaten weiterlesen

Der sterbende Mensch ist kein Ersatzteil-Lager! NEIN zur „Widerspruchslösung“ in Sachen Organspende!

Was Jens Spahn (CDU) angestoßen hat – mit einem Antrag im Bundestag die geltenden Regelungen zur Organspende von der Zustimmungslösung (Organspendeausweis) zur Widerspruchslösung zu verändern – wird auch von Karl Lauterbach (SPD) unterstützt. aerzteblatt.de meldet am 12.09.2018: „Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) und SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach werden gemeinsam einen Gruppenantrag der Bundestagsab­geord­neten zur Widerspruchslösung bei der Organspende koordinieren. Das kündigte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion heute vor Journalisten in Berlin an.“

Wie vertragen sich Forderungen nach einer Widerspruchslösung bei der Organspende mit den Maßstäben des Grundgesetzes?

Der sterbende Mensch ist kein Ersatzteil-Lager! NEIN zur „Widerspruchslösung“ in Sachen Organspende! weiterlesen