Schlagwort-Archiv: Patientenrechte

Großbritannien: Krankengeschichten von mehr als 55 Mio. Patient*innen sollen in einer Datenbank gespeichert werden, die für akademische und kommerzielle Dritte zugänglich ist

Das meldet die britische Zeitung Guardian am 30.05.2021. Im Beitrag wird u. a. mitgeteilt:

Ärzte haben davor gewarnt, dass Pläne, medizinische Daten in einer Datenbank zu bündeln und mit Dritten zu teilen, die Beziehung zwischen ihnen und den Patienten untergraben könnten… Kritiker haben Bedenken über die Pläne von NHS Digital geäußert, die die Krankengeschichten von mehr als 55 Millionen Patienten in eine Datenbank einspeisen würden, die akademischen und kommerziellen Dritten zu Forschungs- und Planungszwecken zur Verfügung steht. Datenschützer haben sich bereits gegen die Vorschläge ausgesprochen, die auch die Weitergabe von anonymisierten Daten zur psychischen und sexuellen Gesundheit, von Strafregisterauszügen und weiteren sensiblen Informationen vorsehen. Die Datensätze würden von jedem Patienten in England, der in einer hausärztlichen Klinik registriert ist, von NHS Digital, das die IT-Systeme des Landes für das Gesundheitswesen betreibt, abgefragt werden… Der Gesundheitsminister, Matt Hancock, kündigte den Plan erstmals im April über Blogeinträge auf der Website von NHS Digital und Flyer in Hausarztpraxen an… Die Daten werden anonymisiert und mit ‚Codes‘ versehen, die dazu verwendet werden können, die Identität der Datenbesitzer aufzudecken, wenn es einen ‚gültigen rechtlichen Grund‘ gibt. Datenschützer haben die Pläne als ‚rechtlich problematisch‘ bezeichnet, und den Patienten wurde ein begrenztes Zeitfenster eingeräumt, um auszusteigen. Bis zum 23. Juni können Patienten ein Formular ausfüllen und es ihrem Hausarzt geben

Eine Sprecherin von NHS Digital sagte: ‚Patientendaten werden bereits jeden Tag genutzt, um Gesundheitsdienste zu planen und zu verbessern, für Forschung, die zu besseren Behandlungen führt, und um Leben zu retten… Wir haben uns mit Ärzten, Patienten, Daten-, Datenschutz- und Ethikexperten zusammengetan, um ein besseres System für die Erfassung dieser Daten zu entwickeln und aufzubauen. Die Daten werden nur für die Gesundheits- und Pflegeplanung und für Forschungszwecke verwendet, und zwar von Organisationen, die nachweisen können, dass sie eine angemessene Rechtsgrundlage und ein legitimes Bedürfnis für die Verwendung der Daten haben.‘ Sie fügten hinzu: ‚Wir untersuchen weitere Optionen, um unseren Kommunikationsansatz zu erweitern, und verpflichten uns weiterhin, gegenüber Patienten und der Öffentlichkeit transparent über die Erhebung und Verwendung von Daten zu sein.‘“ Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator

Da fragen sich interessierte Leser*innen: Wann wird Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Vorlage aus Großbritannien als Blaupause für eigene Pläne zur „Vergesellschaftung“ von Gesundheits- und Behandlungsdaten nutzen?

Gesundheit ist ein Menschenrecht! Vielen bleibt es trotzdem praktisch verwehrt

Jeder Mensch in Deutschland hat per Gesetz das Recht auf ärztliche Behandlung. Trotzdem können zahlreiche Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, keine Ärzt*innen aufsuchen. Denn das jeweilige Sozialamt ist – neben vielen anderen Behörden – nach § 87 Aufenthaltsgesetz verpflichtet, die Daten der Hilfebedürftigen an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Damit würde den Betroffenen die Abschiebung drohen.

Mehr als 60 Organisationen, darunter die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Pro Asyl, VDÄÄ, IPPNW, unterstützen eine auf der Plattform Campact veröffentlichte Petition, in der festgestellt wird: Die Corona-Pandemie zeigt uns erneut: Alle in Deutschland lebenden Menschen müssen ohne Angst medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können. Doch faktisch wird dieses Recht in Deutschland Hunderttausenden verwehrt. Das Gesundheitswesen muss daher von der Pflicht ausgenommen werden, Daten über Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus an die Ausländerbehörde weiterzugeben.“

Die Unterstützer*innen der Petition fordern vom Deutschen Bundestag, § 87 des Aufenthaltsgesetzes entsprechend einzuschränken.“ Gesundheit ist ein Menschenrecht! Vielen bleibt es trotzdem praktisch verwehrt weiterlesen

„Telematikinfrastruktur (TI) 2.0, was muss sie können?“ – eine Stellungnahme des Kölner Hausarztes Dr. Stefan Streit

Im Januar 2021 stellte die gematik ihr Konzept „TI 2.0: Deutschlands moderne Plattform für Digitale Medizin der Öffentlichkeit vor. Zeitgemäß und nutzenorientiert“ soll es sein, so die gematik. Und dann wird es geradezu lyrisch: Die gematik als Nationale Agentur für Digitale Medizin schaffe nun eine gemeinsame Arena für alle Akteure, in der die Teilnehmer gewissermaßen einem olympischen Geist verpflichtet seien. Die gematik wolle Teamwork und Spitzenleistungen in der Gesundheitsversorgung und dem Gesundheitsmanagement durch benötigte Infrastruktur und Dienste unterstützen.“ Ob diese TI 2.0 aber mehr kann, als den Firmen der TI-Gesundheitsindustrie, darunter darunter Arvato Systems, Bitmarck, Compu Group, SAP, Siemens und Telekom neue Produkte abzukaufen, das wird unter Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen und Versicherten kritisch gesehen.

Dr. Stefan Streit, der auch beim CCC schon Vorträge gehalten hat, war am 15.04.2021 Teilnehmer einer Online-Diskussion der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) zur Telematikinfrastruktur 2.0, die sich vorwiegend an Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen richtete. „Telematikinfrastruktur (TI) 2.0, was muss sie können?“ – eine Stellungnahme des Kölner Hausarztes Dr. Stefan Streit weiterlesen

Sicherheits-Versprechen / -Versprecher der Gesundheitstelematik: Online-Veranstaltung am Do. 29. April ab 19.00 Uhr

Sicherheitsversprechenr der Gesundheitstelematik

Die Aufzeichnung der Veranstaltung ist hier: https://tube.tchncs.de/video-channels/egk/

Online-Veranstaltung von Donnerstag, dem 29.04.2021, 19:00 Uhr

Die Gesundheitstelematik wird uns von Bundesgesundheitsminister Spahn und der gematik als Projekt der Superlative verkauft. Da darf es dann natürlich auch bei Sicherheit und Datenschutz nicht am Superlativ mangeln: Höchster Sicherheits- und Datenschutzstandard werden uns seit Jahren versprochen.

Diesen Versprechen wollten wir auf den Zahn fühlen.

Dazu wurde das Zertifizierungssystem, das Prüfniveau, die Prüfanforderungen sowie die Ergebnisse allgemeinverständlich erläutert. Es durfte dabei auch gelacht werden!

Der Dipl.-Informatiker Thomas Maus hat zu diesen Themen informiert und stand danach für Fragen zur Verfügung. Sicherheits-Versprechen / -Versprecher der Gesundheitstelematik: Online-Veranstaltung am Do. 29. April ab 19.00 Uhr weiterlesen

Elektronische Patientenakten (ePA) und Telematik 2.0 – Mitschnitt der Online-Veranstaltung am 25. März veröffentlicht

Seit  dem 01. 01.2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet,  allen Versicherten auf Antrag eine elektronische Patientenakte (ePA) zur  Verfügung zu stellen. Die Werbung dafür hat bei allen Krankenkassen  begonnen. In Wirklichkeit ist diese Patientenakte derzeit eine Luftnummer. In sie können derzeit Ärzte weder schreiben, noch sie lesen. Einzig die Patientinnen und Patienten sollen eigene Gesundheitsinformationen darin speichern. 

Gleichzeitig steht die nächste technische Generation angeblich in den Startlöchern.  Die Gematik, die staatliche Betriebsgesellschaft des deutschen Gesundheits-Datennetzes, propagiert die “Telematik 2.0“, die ohne Konnektoren und Gesundheitskarten funktionieren soll. In diese Richtung geht auch der Regierungsentwurf zum “Digitale Versorgung und Pflege – Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)” aus dem Hause Spahn. 

Der Jurist und Datenschutzberater Jan Kuhlmann, Vorsitzender des Vereins “Patientenrechte und Datenschutz e.V.” hat zu diesen Themen informiert und Fragen beantwortet.

Der Mitschnitt der Veranstaltung (Dauer: 1:28:57 Std.) kann hier angesehen / angehört werden.

Elektronische Patientenakten (ePA) und Telematik 2.0 – Mitschnitt der Online-Veranstaltung am 25. März veröffentlicht weiterlesen

Elektronische Patientenakten (ePA) und Telematik 2.0 – Online-Veranstaltung am Donnerstag, 25. März 2021 von 19.00 – 20.00 Uhr

Seit  dem 01. 01.2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet,  allen Versicherten auf Antrag eine elektronische Patientenakte (ePA) zur  Verfügung zu stellen. Die Werbung dafür hat bei allen Krankenkassen  begonnen. In Wirklichkeit ist diese Patientenakte derzeit eine Luftnummer. In sie können derzeit Ärzte weder schreiben, noch sie lesen. Einzig die Patientinnen und Patienten sollen eigene Gesundheitsinformationen darin speichern. 

Gleichzeitig steht die nächste technische Generation angeblich in den Startlöchern.  Die Gematik, die staatliche Betriebsgesellschaft des deutschen Gesundheits-Datennetzes, propagiert die „Telematik 2.0„, die ohne Konnektoren und Gesundheitskarten funktionieren soll. In diese Richtung geht auch der Regierungsentwurf zum „Digitale Versorgung und Pflege – Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)“ aus dem Hause Spahn. 

Die Mehrzahl der Versicherten fühlt sich nicht ausreichend informiert bzw. hat viele Fragen zu Sinn und Nutzen der Telematik-Infrastruktur und der Elektronischen Patientenakte, aber auch zu den bisherigen Kosten und den künftig neu entstehenden. 

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Österreich: Sanktionen für Versicherte, die die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) verweigern

Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) in Österreich ist vergleichbar mit der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem damit verbundenen telematischen System im Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland. Einer der wesentlichen Unterschiede: Der Gesetzgeber in Österreich hat beschlossen, dass die Gesundheits- und Behandlungsdaten aller gesetzlich krankenversicherten Menschen in ELGA elektronisch zentral erfasst werden. Versicherte, die dies nicht möchten, müssen dies ausdrücklich beantragen (<opt-out>). ARGE DATEN, die österreichische Gesellschaft für Datenschutz, hat in einer Veröffentlichung darüber informiert, wie Versicherte in Österreich sich der Speicherung ihrer Gesundheits- und Behandlungsdaten entziehen können. Ein aufwendiges Verfahren, das den Grundsätzen der informationellen Selbstbestimmung Hohn spricht!

Im Zuge der Corona-Pandemie erhöht die österreichische Bundesregierung jetzt den Druck auf die ELGA-Verweigerer*innen. Österreich: Sanktionen für Versicherte, die die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) verweigern weiterlesen

Oberlandesgericht Frankfurt: 50.000 € Schmerzensgeld für eine 70-jährige Patientin nach Befunderhebungsfehler

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat mit Urteil vom 22.12.2020 (Aktenzeichen: 8 U 142/18) einem Kläger 50.000 € Schmerzensgeld zugesprochen. Dieser hatte für seine verstorbene Ehefrau Schmerzensgeld gegen den behandelnden Arzt geltend gemacht. Oberlandesgericht Frankfurt: 50.000 € Schmerzensgeld für eine 70-jährige Patientin nach Befunderhebungsfehler weiterlesen

Elektronische Patientenakten (ePA) in “Wolke 7” / Datenschutz am Boden? – Mitschnitt der Online-Veranstaltung veröffentlicht

Elektronische Patientenakten (ePA) in “Wolke 7”/– Datenschutz am Boden? – dies war Thema einer Online-Veranstaltung am 04.02.2021.

  • Der Psychiater und Psychotherapeut Dr. med. Andreas Meißner (Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht) nahm Stellung zum Nutzen einer ePA aus ärztlicher Sicht;
  • der Dipl.-Informatiker Thomas Maus ging auf technische Fragestellungen und Probleme der ePA ein.

Ein Mitschnitt der Veranstaltung (Dauer: 1:41 Std.) ist hier hinterlegt. Die Präsentation, die Thomas Maus in seinem Vortrag nutzte, hat er freundlicher Weise den Veranstaltern auszugsweise zur Veröffentlichung überlassen. Sie ist hier nachlesbar.

Der ursprünglich ebenfalls geplante Vortrag des Rechtsanwalts Jan Kuhlmann zum Thema (Datenschutz-)rechtliche Fragen im Kontext der ePA musste leider aus technischen Gründen kurz nach Beginn beendet werden. Er wird zu einem späteren Zeitpunkt in geeigneter Form veröffentlicht.

 

Der Auskunftsanspruch in der Heilbehandlung…

…ist eines der Themen, die der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) in seinem Tätigkeitsbericht für 2019 anspricht. Im Abschnitt 9.1. (Seite 52 – 53) erklärt er darin u.a.:

Nach Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 wurde verstärkt die Frage aufgeworfen, ob sich der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO im Rahmen der Heilbehandlung auch auf die Bereitstellung einer vollständigen Kopie der Behandlungsdokumentation erstreckt. Die Angelegenheit hat für die Praxen hinsichtlich der dabei anfallenden Kosten eine praktische Relevanz: denn anders als nach § 630g Abs. 2 Satz BGB und den jeweiligen Berufsordnungen vorgesehen wäre eine auf Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO gestützte Kopie zumindest in der ersten Ausfertigung für die Betroffenen unentgeltlich… Der Auskunftsanspruch in der Heilbehandlung… weiterlesen