Schlagwort-Archiv: Patientenrechte

Das e-Rezept und seine datenschutzrechtliche Problematik…

ist Gegenstand des Tätigkeitsberichts des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber für 2020. In Abschnitt 4.2 des Berichts (S. 39) wird u. a. festgestellt:

  • Rezepte im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sollen immer in einem zentralen Speicher in der TI abgelegt werden. Patientinnen und Patienten können dann nur wählen, ob sie die Zugangsinformationen dazu in elektronischer Form oder – nach dem Vorbild eines Bahn- oder Flugtickets – als Papierausdruck mit einem Code-Block zur Einlösung in einer Apotheke ausgehändigt bekommen wollen.Wie bei der ePA wird es auch beim E-Rezept eine Zweiklassengesellschaft geben. Menschen, die nicht die E-Rezept-App nutzen möchten oder können, erhalten keinen unmittelbaren Einblick in die über sie gespeicherten Daten oder erfolgten Zugriffe auf ihre Rezepte…

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Bundesdatenschutzbeauftragter: „Elektronische Patientenakte verstößt gegen die DSGVO“

Diese Feststellung trifft der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in Abschnitt 4.2 seines Tätigkeitsberichts für 2020.Er bekräftigt damit seine bereits im Jahr 2020 benannten Bewertungen.

Ein Auszug aus dem Tätigkeitsbericht (ab S. 36) mit den wesentlichen Kritikpunkten: Bundesdatenschutzbeauftragter: „Elektronische Patientenakte verstößt gegen die DSGVO“ weiterlesen

„Mit dem Papierausdruck ist es viel bequemer“ – Testbericht: Patient verzweifelt am E-Rezept

In einem umfangreichen Beitrag im Online-Magazin APOTHEKE ADHOC vom 09.07.2021 schildert ein Versicherter, der technikaffin ist und in leitender Funktion in einem gesundheitsnahen IT-Bereich arbeitet, seine Erfahrungen.

Da er beruflich viel mit dem E-Rezept zu tun hat, war der 1. Juli lt. Beitrag des Magazins für ihn ein großes Datum: Endlich sollte es losgehen. Dass der E-Rezept-Start dann sukzessive zusammengestrichen war, bis nur ein Techniktest mit einer Apotheke, einem Arzt und einem Versicherten übrig blieb, hielt ihn nicht von seinem Testlauf ab – denn Arztpraxen mit der richtigen Software können auch jetzt schon E-Rezepte erstellen, die Apotheken dann abrufen, aber nicht bedienen und abrechnen – theoretisch zumindest.“

Das Fazit des Versicherten am Ende des Beitrags: „‚Das ist noch sehr weit weg von der Regelversorgung.‘ Auch wenn es geklappt hätte, ein E-Rezept auszustellen und eventuell sogar zu bedienen, sehe er noch nicht wirklich, wie sich das Konzept unter den jetzigen Voraussetzungen bewähren soll. ‚Es sind schon von der Freischaltung der eGK bis zum Erhalt eines E-Rezepts in der App viel zu viele Einzelschritte notwendig‘, sagt er. ‚Man braucht wirklich viel eigenes Interesse und Ausdauer. Die allermeisten werden wahrscheinlich nach der zweiten Fehlermeldung aufgeben und einfach den Papierausdruck verwenden.‘ Was eigentlich als Behelf gedacht ist, sei in Wirklichkeit viel anwenderfreundlicher – er habe deshalb Zweifel, dass sich die Gematik-App etablieren werde. ‚Mit dem Papierausdruck ist es viel bequemer. Dann brauche ich keine andere App, sondern gar keine App…“

Vortrag von Dr. Andreas Meißner “Telematikinfrastruktur – vielfältige Interessen und Verflechtungen” ist online

Die Aufzeichnung der Veranstaltung ist hier: https://tube.tchncs.de/video-channels/egk/

Am 24.06.2021 sprach Dr. Andreas Meißner, in München niedergelassener Psychiater und Psychotherapeut sowie Sprecher des Bündnisses für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS) über die vielfältigen politischen und wirtschaftlichen, aber auch die persönlichen Verflechtungen, die die wesentlichen Akteure der Digitalisierung des Gesundheitswesens aus Politik, Konzernen und Medien verbinden.

Im Mittelpunkt seines Vortrags: Die vielfältigen Beziehungen des aktuellen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) zu anderen Akteuren auf dem Feld von Politik und wirtschaftlichen Interessen im Gesundheitswesen. Über mehrere informative und mit Quellen belegte Schritte wurde ein Netz deutlich, in dessen Mitte sich Minister Spahn bewegt. Vortrag von Dr. Andreas Meißner “Telematikinfrastruktur – vielfältige Interessen und Verflechtungen” ist online weiterlesen

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: „Wir lehnen die ePA in ihrer jetzt vorliegenden Form strikt ab…“

…stellen Dr. med. Norbert Metke und Dr. med. Johannes Fechner, Vorsitzender und stv. Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in einem Rundschreiben vom 25.06.2021 an die Mitglieder der KVBW fest. Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: „Wir lehnen die ePA in ihrer jetzt vorliegenden Form strikt ab…“ weiterlesen

Nein zur elektronischen (Zwangs-)Patientenakte ab Geburt…

…sagt der Psychotherapeut Henning Heck von der Westfälischen Initiative zum Schutz von Patientendaten (WISPA) in einem Gespräch mit der Zeitung Westfälische Nachrichten.

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Schmerzensgeld i. H. v. 10.000 € aufgrund unzulässiger Weitergabe von Gesundheitsdaten

Die unzulässige Weitergabe von Gesundheitsdaten rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 . Das entschied das Landgericht Meiningen mit Urteil vom 23.12.2020 (Az. (122) 3 O 363/20.

Das Urteil ist bislang nicht frei im Internet veröffentlicht. Klageanlass und Entscheidungsgründe des Gerichts werden in einem Bericht auf Datenschutzticker.de dargestellt.

Jens Spahn (CDU): „Minister Fleißig“ und seine (deutlich mehr als) zehn Gesetzes-Gebote

Mit einem Gesetzes-Tsunami hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Digitalisierung des Gesundheitswesens eiligst vorangetrieben. „Minister Fleißig“ nannte ihn das Ärzteblatt bereits im Sommer 2019 und konstatierte: „16 Gesetze in 16 Monaten“. In den Jahren danach ging es im gleichen Tempo weiter.

Jetzt hat Jens Spahn die Würdigung erhalten, die er sich für seinen Gesetzgebungseifer verdient hat:

Mit Dank an @BernardusKuckus für die Idee, die Realisierung und die Erlaubnis, diese Fotomontage zu veröffentlichen!

Offener Brief an den Sachverständigenrat Gesundheit (SVR): Elektronische Patientenakte (ePA) von Geburt an – das ist das Ende der Selbstbestimmung über die eigenen Gesundheitsdaten

Unsere Lösung heißt: Jeder Bürger bekommt bei Geburt oder Zuzug automatisch eine ePA, und er kann dann widersprechen“. Dies äußerte Professor Dr. Ferdinand M. Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR), Ende März 2021 in einem Interview mit der ÄrzteZeitung: „Wir empfehlen eine drastische Vereinfachung: wie in Dänemark und Estland den doppelten Opt-out statt des mehrfachen Opt-ins. Unsere Lösung heißt:

  • Jeder Bürger bekommt bei Geburt oder Zuzug automatisch eine ePA, und er kann dann widersprechen. Nach unserer Vorstellung hat er auch die Möglichkeit, bestimmte Bereiche zu verschatten, sodass nicht jeder Leistungserbringer alle Inhalte sehen kann. Wir halten es aber für gefährlich und falsch, dass der Patient, so wie es jetzt vorgesehen ist, Inhalte unwiederbringlich löschen kann.
  • Bezogen auf die Nutzung der Daten aus der Akte für gemeinwohldienliche Forschungszwecke schlagen wir ebenfalls eine Opt-out-Lösung vor. Wir sagen: Wer in einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem versorgt wird, der sollte unter genau geregelten und kontrollierten Voraussetzungen seine Daten auch für gemeinwohldienliche Forschung zur Verfügung stellen.“

Offener Brief an den Sachverständigenrat Gesundheit (SVR): Elektronische Patientenakte (ePA) von Geburt an – das ist das Ende der Selbstbestimmung über die eigenen Gesundheitsdaten weiterlesen

“Telematikinfrastruktur – vielfältige Interessen und Verflechtungen” / Online-Veranstaltung am Do. 24. Juni ab 19.00 Uhr mit Dr. Andreas Meißner

Aufzeichnungen der bisherigen Veranstaltungen finden sich hier: https://tube.tchncs.de/video-channels/egk/


Die elektronische Patientenakte führt, wie mehrfach berichtet, zu einer fragwürdigen zentralen Speicherung von Gesundheitsdaten auf Servern von Firmen wie IBM, sie bringt kaum medizinischen Nutzen, ist teuer und geht an eigentlich bestehenden Notwendigkeiten im Gesundheitswesen vorbei.

Auch die oft beschworene Freiwilligkeit ihrer Nutzung wird nun durch ein Gutachten des Sachverständigenrats im Gesundheitswesen in Frage gestellt. Er fordert eine ePA für alle automatisch ab Geburt oder bei Zuzug ins Land. Mit der Brechstange wird somit die digitale Sammlung von Behandlungsdaten erzwungen. Davon profitiert vor allem eine einflussreiche IT-Lobby, die in zahlreichen Verbindungen steht mit Politik und Medien.

Dr. Andreas Meißner, in München niedergelassener Psychiater und Psychotherapeut sowie Sprecher des Bündnisses für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS), wird in seinem ca. 30-minütigen Vortrag vielfältige Interessen und Verflechtungen bei Telematikinfrastruktur und elektronischer Patientenakte aufzeigen. Danach ist Zeit zur Diskussion.

Ein Flyer für weitere Werbung für die Veranstaltung ist hier hinterlegt.


Veranstalter sind

Die Veranstaltung ist die Fortsetzung einer Veranstaltungsreihe zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens. Vier Veranstaltungen fanden bereits statt. Sie wurden aufgezeichnet und sind hier verfügbar.


Es ist geplant, die Veranstaltungsreihe bis auf Weiteres an jedem letzten Donnerstag im Monat fortzusetzen.

  • Do. 29. Juli 2021, 19.00 Uhr: Dr. Stefan Streit aus Köln wird informieren und diskutieren zum Thema Digitalisierung & Gesundheit – wo gehts hin? (Arbeitstitel)
  • Do. 26. August 2021, 19.00 Uhr: Dr. Thilo Weichert (Netzwerk Datenschutzexpertise) wird informieren und diskutieren zum Thema Das medizinische Forschungsdatenzentrum

Technische Hinweise für die Teilnehmer*innen der Online-Veranstaltung:

  • Das  Gelingen einer Online-Veranstaltung ist immer auch abhängig von der  Qualität der Online-Verbindung und der verwendeten technischen  Ausstattung. Einige Tipps dazu:
  • Stoppen  Sie für die Zeit der Teilnahme an der Online-Konferenz andere intensive  Daten-Verbindungen wie Verbindungen zu Streaming Portalen (YouTube,  Netflix, usw.) oder große Downloads, etc.
  • Auch  wenn WLAN in der Regel gut funktioniert: Schließen Sie – wenn möglich – Ihren Laptop, PC etc. per LAN Kabel an den Router an. LAN-Verbindungen sorgen in der Regel für weniger Störungen bei Ton und Bild.
  • Bei mobiler Verbindung: Vermeiden Sie möglichst weitere Verbindungen.