Schlagwort-Archive: informationelle Selbstbestimmung

Verwaltungsgericht Hamburg stellt fest: Das Hamburger Krebsregister verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Mit Urteil vom 28.07.2022 (Aktenzeichen: 21 K 1802/21) hat das Verwaltungsgericht Hamburg festgestellt, dass das Hamburger Krebsregister gegen zwingende datenschutzrechtliche Regelungen verstößt. Die Krebsregisterbehörde wurde deshalb verurteilt die Daten der Klägerin zu löschen. Verwaltungsgericht Hamburg stellt fest: Das Hamburger Krebsregister verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung weiterlesen

Schweiz: Große Skepsis gegenüber der Digitalisierung von Gesundheitsdaten, insbesondere gegenüber der Nutzung durch Privatfirmen und Forschungseinrichtungen

Die Menschen in der Schweiz stehen der digitalen Erfassung und Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten skeptisch gegenüber. Fast jede und jeder Zweite ist dazu nicht bereit. Das geht aus einer Studie des Wirtschaftsprüfungs- und -beratungsunternehmens Deloitte mit dem Titel Digitalisierung der Gesundheitsdaten: Große Chancen, große Skepsis hervor. 45 % der Befragten beantworteten eine entsprechende Frage mit Nein, 35 % mit Ja, 20 % äußerten sich zu dieser Frage nicht. Die befragten Frauen waren skeptischer als die Männer in der Schweiz: 48 % von Ihnen antworteten mit Nein. Die repräsentative Online-Umfrage unter 1500 in der Schweiz wohnhaften Personen wurde im Juli 2022 durchgeführt. Am ausgeprägtesten ist die Skepsis der schweizer Bevölkerung gegenüber Privatfirmen und Forschungseinrichtungen. Am ehesten freiwillig Zugang zu den Daten gewähren würden die Befragten Familienmitgliedern und Personen, mit denen sie direkt in Kontakt stehen. Schweiz: Große Skepsis gegenüber der Digitalisierung von Gesundheitsdaten, insbesondere gegenüber der Nutzung durch Privatfirmen und Forschungseinrichtungen weiterlesen

41. Deutscher Psychotherapeutentag: Kritik an den Plänen der Bundesregierung für die opt-out-Patientenakte

In einer Resolution hat der 41. Deutsche Psychotherapeutentag am 18./19.11.2022 Kritik an den Plänen der Ampel-Koalition geäußert, die bei der elektronischen Patientenakte (ePA) – abweichend vom bisherigen Prinzip (informierte und freiwillige Einwilligung) – Rechtsgrundlagen für einer Zwangs-ePA (opt-out-ePA) schaffen will. Dies ist im Koalitionsvertrag der Ampel festgelegt worden. Mit ersten Vorbereitungsarbeiten dafür wurde die gematik Anfang November 2022 betraut.

Die Resolution verweist auf die „besondere Schutzbedürftigkeit von psychisch kranken Menschen“ bei der Verarbeitung und Speicherung von Gesundheits- und Behandlungsdaten und stellt fest: Dieser Paradigmenwechsel hin zu Opt-out ist eine erhebliche Einschränkung des informationellen Selbstbestimmungsrechts jeder Einzelnen*. Eine Speicherung von Gesundheitsdaten ohne ausdrückliche Zustimmung der Patient*innen beschneidet das vom Bundesverfassungsgericht anerkannte Grundrecht auf Datenschutz…“ 41. Deutscher Psychotherapeutentag: Kritik an den Plänen der Bundesregierung für die opt-out-Patientenakte weiterlesen

Gematik hat Prüfauftrag für „Opt-out-Patientenakte“ erhalten

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll noch in dieser Legislaturperiode als eine Opt-out-Lösung, d. h. ohne vorherige Einwilligung der einzelnen Versicherten, eingeführt werden. Das ist im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP – veröffentlicht am 24.11.2021 – vereinbart worden:

Quelle: Koalitionsvertrag 2021 – 2025 von SPD, GRÜNEN und FDP, dort S. 83 Gematik hat Prüfauftrag für „Opt-out-Patientenakte“ erhalten weiterlesen

Es gibt ein Recht auf analoges Leben – aber kaum mehr in Dänemark, auch nicht im Gesundheitswesen

Dort ist die Zwangsdigitalisierung in allen Lebensbereichen – insbesondere im Kontakt mit staatlichen Stellen und damit auch im Gesundheitswesen – außerordentlich weit fortgeschritten. Darauf machen zwei Beiträge in der Frankfurter Rundschau vom 30.09.2022 aufmerksam.

Thomas Borchert, ein in Kopenhagen lebender deutscher Journalist, schildert in einem Beitrag unter dem Titel „Alles nur noch online in Dänemark“ seine Alltagserfahrungen: Es gibt ein Recht auf analoges Leben – aber kaum mehr in Dänemark, auch nicht im Gesundheitswesen weiterlesen

Offener NGO-Brief an SPD, Grüne und FDP: Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen!

Über 20 zivilgesellschaftliche Organisationen wie Datenschutz- und Berufsverbände warnen heute in einem Brief an die Ampel-Koalition, die von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) geforderte Vorratsspeicherung von Internetadressen (IP-Adressen) wäre zum Schutz von Kindern ungeeignet und ein schwerer Eingriff in Grundrechte. Es drohten das Ende der Anonymität im Internet und unzumutbare Folgen etwa für Opfer von Gewalt- oder Sexualdelikten sowie Presseinformanten.

Morgen wird der EU-Gerichtshof mit einem Grundsatzurteil entscheiden in wieweit das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vereinbar ist. Eine generelle IP-Vorratsdatenspeicherung ist europarechtlich nicht verboten, wird jedoch vom Koalitionsvertrag abgelehnt. Offener NGO-Brief an SPD, Grüne und FDP: Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen! weiterlesen

Großbritannien: Ehemaliger Gesundheitsberater wegen illegalen Zugriffs auf Patientendaten schuldig gesprochen

Das teilte das Information Commissioner’s Office (ICO), die unabhängige britische Aufsichtsbehörde für das Datenschutz- und Informationsrecht, am 05.08.2022 mit.

Ein ehemaliger Gesundheitsberater wurde für schuldig befunden, ohne triftigen Grund auf die Krankenakten von Patienten zugegriffen zu haben. Er arbeitete beim National Health Service (NHS),dem nationalen staatlichen Gesundheitsdienst in Großbritannien. Zwischen Juni und Dezember 2019 griff er unrechtmäßig auf die Akten von 14 Patient*innen zu, die ihm persönlich bekannt waren. Er wurde zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 250 £ an 12 Patienten verurteilt, insgesamt also 3.000 £ (= ca. 3.550 €). Großbritannien: Ehemaliger Gesundheitsberater wegen illegalen Zugriffs auf Patientendaten schuldig gesprochen weiterlesen

Opt-out statt – wie bisher – opt in? Bertelsmann-Stiftung legt Rechtsgutachten zur elektronischen Patientenakte vor und fordert opt-out

Seit 01.01.2021 gibt es sie: Die elektronische Patientenakte (ePA). Ihre zentrale Rechtsgrundlage ist § 341 SGB V. in Absatz 1 wird als Maxime festgestellt: Die elektronische Patientenakte ist eine versichertengeführte elektronische Akte, die den Versicherten von den Krankenkassen auf Antrag zur Verfügung gestellt wird. Die Nutzung ist für die Versicherten freiwillig. Mit ihr sollen den Versicherten auf Verlangen Informationen, insbesondere zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen sowie zu Behandlungsberichten, für eine einrichtungs-, fach- und sektorenübergreifende Nutzung für Zwecke der Gesundheitsversorgung, insbesondere zur gezielten Unterstützung von Anamnese und Befunderhebung, barrierefrei elektronisch bereitgestellt werden.“

Nach eineinhalb Jahren ist festzustellen: Gerade einmal rund 517.476 Menschen in Deutschland (= 0,7 % aller gesetzlich Krankenversicherten) am 27.07.2022 eine ePA beantragt, wie die gematik in einer Veröffentlichung auf ihrer Homepage mitteilt:

Unzufriedenheit mit diesem Zustand prägt seit längerem die Riege derjenigen, die gerne Zugriff auf Gesundheits- und Behandlungsdaten erlangen möchten. Ein Beispiel: Opt-out statt – wie bisher – opt in? Bertelsmann-Stiftung legt Rechtsgutachten zur elektronischen Patientenakte vor und fordert opt-out weiterlesen

AOK Nordost fordert schnelle Verabschiedung eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes und eine umfassende Nutzung von Gesundheitsdaten – auch gegen den Widerstand der betroffenen Patient*innen

In Ihrem Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 haben SPD, Grüne und FDP im Abschnitt „Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Koalitionsvertrag S. 65) u. a. folgendes als Ziele formuliert:

  • Wir beschleunigen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezeptes sowie deren nutzenbringende Anwendung und binden beschleunigt sämtliche Akteure an die Telematikinfrastruktur an.
  • Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine ePA zur Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out).
  • Die gematik bauen wir zu einer digitalen Gesundheitsagentur aus.
  • Zudem bringen wir ein Registergesetz und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz zur besseren wissenschaftlichen Nutzung in Einklang mit der DSGVO auf den Weg und bauen eine dezentrale Forschungsdateninfrastruktur auf.“

Alleine die Begrifflichkeit Gesundheitsdatennutzungsgesetz hat bei Unternehmen, Interessenverbänden und Forschungseinrichtungen die Begehrlichkeiten, auf Gesundheits- und Behandlungsdaten aller Menschen in Deutschland zugreifen zu können, ins Unermessliche gesteigert. Da wollte auch die AOK Nordost nicht hinan stehen. AOK Nordost fordert schnelle Verabschiedung eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes und eine umfassende Nutzung von Gesundheitsdaten – auch gegen den Widerstand der betroffenen Patient*innen weiterlesen

Datenschutz in der Arztpraxis – oder: Welche Rechte haben Patient*innen?

Mit dieser Fragestellung beschäftigt sich der Landesdatenschutzbeauftragte in Baden-Württemberg in einem Beitrag auf seiner Homepage. der sich zwar in erster Linie an Ärzt*innen richtet, aber auch für Patient*innen von Interesse ist. Informationen gibt es u. a. zu folgenden Fragestellungen:

  • Müssen zum Zwecke der ärztlichen Behandlung von Patienten Einwilligungserklärungen eingeholt werden?
  • Darf die ärztliche Behandlung verweigert werden, wenn der Patient nicht in die Verarbeitung personenbezogener Daten einwilligt?
  • Wie wirkt sich der Grundsatz der Datenminimierung im Verhältnis von Arzt zu Patient bei der Erstellung einer Anamnese aus? Dürfen hierbei nur noch wenige Daten erhoben werden?
  • Dürfen Ärzte sich unter Wahrung des Berufsgeheimnisses über medizinisch problematische Fälle austauschen und im Rahmen der Behandlung die Fachexpertise von anderen Kollegen einholen?
  • Dürfen Gesundheitsdaten von Patienten per Fax oder per E-Mail verschickt werden?

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