Das teilte das Information Commissioner’s Office (ICO), die unabhängige britische Aufsichtsbehörde für das Datenschutz- und Informationsrecht, am 05.08.2022 mit.
Ein ehemaliger Gesundheitsberater wurde für schuldig befunden, ohne triftigen Grund auf die Krankenakten von Patienten zugegriffen zu haben. Er arbeitete beim National Health Service (NHS),dem nationalen staatlichen Gesundheitsdienst in Großbritannien. Zwischen Juni und Dezember 2019 griff er unrechtmäßig auf die Akten von 14 Patient*innen zu, die ihm persönlich bekannt waren. Er wurde zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 250 £ an 12 Patienten verurteilt, insgesamt also 3.000 £ (= ca. 3.550 €).
Stephen Eckersley, ICO Director of Investigations, stellte aus diesem Anlass fest: „Dieser Fall soll die Menschen daran erinnern, dass man, nur weil man aufgrund seiner Arbeit Zugang zu den persönlichen Daten anderer Menschen hat, insbesondere zu sensiblen Daten wie Gesundheitsakten, nicht das Recht hat, diese einzusehen. Ein solches Verhalten kann für die Opfer extrem belastend sein. Es ist nicht nur ein Eingriff in ihre Privatsphäre, sondern gefährdet möglicherweise auch das wichtige Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und dem NHS.“
Eine Feststellung, die nicht nur für Großbritannien zutreffend ist.
Quelle: Pressemitteilung des britischen Information Commissioner’s Office (ICO) vom 05.08.2022.
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