Schlagwort-Archiv: informationelle Selbstbestimmung

Das will die Bundesregierung: Eine faktische Zwangs-Patientenakte (ePA) und die Freigabe der Gesundheits- und Behandlungsdaten „für die Forschung“ und die Krankenkassen ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen

Es wird ernst! Am 09.11.2023 hat die Bundesregierung ihre Gesetzentwürfe für

in den Bundestag eingebracht. Vieles deutet darauf hin, dass die 74 Mio. gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland, was den Schutz ihrer Gesundheits- und Behandlungsdaten, aber auch ihrer genetischen Daten angeht, in Kürze in einer neuen Realität ankommen werden. Verlauf und Ergebnisse der 1. Lesung der Bundestagsabgeordneten zu den beiden Gesetzentwürfen lassen dies erkennen. Deutlich wird, dass – über die Abgeordneten der Ampelkoalition hinaus – eine breite Mehrheit des Bundestags den Plänen für eine opt-out-Patientenakte im Grundsatz zustimmen will. Das will die Bundesregierung: Eine faktische Zwangs-Patientenakte (ePA) und die Freigabe der Gesundheits- und Behandlungsdaten „für die Forschung“ und die Krankenkassen ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen weiterlesen

Macht es Sinn, jetzt schon eine Erklärung gegen die Zuweisung einer Zwangs-ePA gegenüber der Krankenkasse abzugeben?

Ein Arzt, der sich kritisch mit der Telematik-Infrastruktur auseinandersetzt und deshalb als Kassenarzt eine Menge Druck aushalten und Zwangszahlungen leisten muss“ hat an den Verein Patientenrechte und Datenschutz eine Anfrage gerichtet: „Was wir (in unserer Praxis) uns fragen:

  • Macht es Sinn, dass die Patienten jetzt schon eine Erklärung unterschreiben und der Kranken Kasse zukommen lassen, dass sie da nicht mitmachen?
  • Oder geht das eigentlich erst, wenn man schon mit einer ePA zwangsbeglückt worden ist?

Jan Kuhlmann, Jurist und Mitglied des Vorstands des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e.V., hat die beiden Fragen wie folgt beantwortet: Sehr geehrter Herr Dr. …, vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Engagement. Sie schlagen vor, dass PatientInnen schon jetzt gegenüber Ihrer Krankenkasse erklären, dass sie keine Elektronische Patientenakte (ePA) haben wollen.

  1. Es ist eine gute Idee für eine politische Kampagne. Man müsste den PatientInnen, die daran teilnehmen, aber sagen: Es ist nicht sicher, dass diese Erklärung von den Krankenkassen nach Inkrafttreten eines zukünftigen Gesetzes als wirksames ‚opt-out‘ zur ePA anerkannt wird.
  2. Die Krankenkassen könnten sagen, es gehörte nicht zu ihren Aufgaben, Erklärungen ihrer Mitglieder in Bezug auf zukünftige Gesetztesvorhaben zu erfassen und zu speichern. Deswegen, so deren mögliche Argumentation, brauchen sie es nicht tun und dürfen es nicht einmal, denn als Behörden dürfen sie nichts tun, was nicht zu ihren Aufgaben gehört.
  3. Wir halten es für sinnvoll, ein gemeinsames Vorgehen der verschiedenen Organisationen von Patienten- und Datenschützern zu diesem Thema herbeizuführen. In diesem Rahmen sollte Ihr Vorschlag besprochen werden.
  4. Wir möchten den Vorgang des opt-out jedenfalls automatisiert anbieten, ähnlich wie wir es mit unserem Anfrage-Generator machen (kassenauskunft.de). Solche Ideen müssen breit getragen und von vielen vorbereitet werden. Daran müssen wir alle arbeiten.

Sie weisen zu Recht darauf hin, dass eine gehackte elektronische Patientenakte unter Kriminellen für hunderte EUR oder Dollar gehandelt wird. Unserer Meinung nach kann eine zentral organisiere Infrastruktur für solche Patientenakten nicht sicher sein. Das zeigen zum Beispiel die berühmten „Steuer-CDs“, über die bereits vielfach Bankkonto-Daten von Schweizer Banken bekannt wurden. Bei den ePA kommt noch eine Besonderheit dazu. Sie sollen gar nicht sicher sein. Sonst könnten sie nicht für die Forschung ausgewertet werden…“

Jetzt ansehen und hören: Petition gegen die Zwangseinführung der elektronischen Patientenakte (ePA) – Dokumentation im Bundestagsfernsehen

WISPA, die Westfälische Initiative zum Schutz von Patientendaten, hat Anfang Mai 2023 eine Bundestagspetition auf den Weg gebracht, mit der kurz und bündig (und richtigerweise) gefordert wird: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die elektronische Patientenakte (ePA) darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen BürgerInnen angelegt werden (OPT IN).“ 58.188 Menschen unterzeichneten diese Petition. Damit wurde sichergestellt, dass sich der Petitionsausschuss des Bundestags mit dem Inhalt und dem Ziel der Petition in einer Sitzung auseinander setzen und die Petentin, die Ärztin Dr. Simone Connearn, anhören muss. Dies ist am 09.10.2023 erfolgt. Jetzt ansehen und hören: Petition gegen die Zwangseinführung der elektronischen Patientenakte (ePA) – Dokumentation im Bundestagsfernsehen weiterlesen

Vorankündigung: 40 Jahre „Volkszählungsurteil” – 40 Jahre Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung – Veranstaltung am 18. Dezember 2023 in Frankfurt

Gemeinsam mit dem Club Voltaire und der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main lädt der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. ein zu einer Diskussion mit

  • Dr. med. Bernd Hontschik, Chirurg aus Frankfurt und prominenter Kritiker von Fehlentwicklungen im deutschen Gesundheitswesen und
  • Roland Schäfer, Datenschutz-Fachkraft aus Frankfurt.

Die Veranstaltung findet statt

  • am Montag 18. Dezember 2023
  • um 19.00 Uhr
  • im Club Voltaire in Frankfurt (Kleine Hochstraße 5, Frankfurt-Innenstadt – Nähe U- und S-Bahn-Stationen „Hauptwache“ und „Alte Oper“)

Schwerpunkt der Veranstaltung ist – vor dem Hintergrund der damaligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – das Thema

Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten Vorankündigung: 40 Jahre „Volkszählungsurteil” – 40 Jahre Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung – Veranstaltung am 18. Dezember 2023 in Frankfurt weiterlesen

Elektronische Patientenakte: NEIN zu „Opt-out“ – JA zu Vertraulichkeit und Patientenschutz

Unter diesem Titel haben die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. und MEZIS e.V. (Gemeinnützige Initiative unbestechlicher Ärztinnen und Ärzte) ein gemeinsames Positionspapier zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz veröffentlicht. Elektronische Patientenakte: NEIN zu „Opt-out“ – JA zu Vertraulichkeit und Patientenschutz weiterlesen

Mit dem geplanten Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sollen Krankenkassen ermächtigt werden, Abrechnungs- und Behandlungsdaten ihrer Mitglieder auszuwerten…

vorgeblich, um sie auf gesundheitliche Risiken hinzuweisen.

Mit dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG-E) beabsichtigt Minister Karl Lauterbach (SPD), es den Kranken- und Pflegekassen durch Änderung des § 287a SGB V zu erlauben, Auswertungen der Behandlungsdaten ihrer Versicherten vorzunehmen. Vorgeblich zum individuellen Gesundheitsschutz ihrer Mitglieder, zur Verbesserung der Versorgung und zur Verbesserung der Patientensicherheit. Sie sollen auch das recht erhalten, ihre Mitglieder nach der Datenauswertung individuell hierzu anzusprechen. Einer vorherigen Einwilligung der Versicherten soll es nicht bedürfen, sie können dieser Verarbeitung ihrer Behandlungsdaten lediglich widersprechen. Dies würde bedeuten, dass den gesetzlich versicherten Menschen nicht nur die elektronische Patientenakte (ePA) ohne ihre vorherige informierte Einwilligung übergestülpt wird, sondern dass auch die Datenauswertung durch die Krankenkassen im Einzelfall nur dann unterbleibt, wenn Versicherte dazu individuell „Nein!“ sagen – die sogenannte „opt-out-Regelung“. Um „Nein!“ zu sagen müsste ihnen die beabsichtigte Neuregelung und deren Bedeutung aber zuerst einmal bekannt sein. Mit dem geplanten Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sollen Krankenkassen ermächtigt werden, Abrechnungs- und Behandlungsdaten ihrer Mitglieder auszuwerten… weiterlesen

Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes: Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder üben Kritik und sehen Anpassungsbedarf

In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 14.08.2023 zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG-E) fordert die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) das Bundesgesundheitsministerium dazu auf, mehrere datenschutzrechtliche Aspekte im Gesetzesentwurf zu ändern. Gefordert wird insbesondere eine Beschränkung auf Zwecke, die in einem erheblichen öffentlichen Interesse liegen. Darüber hinaus hält es die Datenschutzkonferenz für erforderlich, dass sich die Gesetzesbegründung intensiver mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Verarbeitung von Gesundheitsdaten auseinandersetzt. Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes: Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder üben Kritik und sehen Anpassungsbedarf weiterlesen

Opt-out-Patientenakte: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) versucht sich mit einem (rechtswidrigen) Ordnungsruf gegenüber dem Bundesdatenschutzbeauftragten

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber war vor seiner Wahl in dieses Amt Bundestagsabgeordneter der SPD. Vor wenigen Tagen gab er dem SPIEGEL ein Interview, aus dem das Magazin ihn in einem redaktionellen Beitrag u. a. wie folgt zitierte:

Im Interview äußerte sich Kelber auch zu den aktuellen Plänen der Bundesregierung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete unterstützte dabei ausdrücklich das Ziel, eine elektronische Patientenakte zu schaffen, zeigte sich aber unzufrieden mit der Umsetzung. Das Projekt habe bisher keine spürbaren Vorteile gebracht: »Die Dateien liegen unstrukturiert da, können nicht genutzt werden«, kritisierte Kleber. Auch bei der Weiterentwicklung gebe es zu viele offene Fragen. Zudem kritisierte er die Pläne der Bundesregierung, dass Patientinnen und Patienten Datennutzungen explizit widersprechen müssten, statt die Nutzung freizugeben. Das schaffe Misstrauen. Gleichzeitig forderte er eine Überarbeitung der Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland, sodass Bürgerinnen und Bürger einfacheren Zugang zu amtlichen Daten bekommen können.“

Diese, in ihrem Duktus eher verhaltene Kritik, führte bei Karl Lauterbach zu einer harschen – und rechtswidrigen – Reaktion. Auf Twitter fordert er Kelber zu politischem Wohlverhalten auf und versucht zudem, bei Patient*innen Angst zu schüren:

Quelle: Twitter  Opt-out-Patientenakte: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) versucht sich mit einem (rechtswidrigen) Ordnungsruf gegenüber dem Bundesdatenschutzbeauftragten weiterlesen

Datenschutz und IT-Sicherheit bei der elektronischen Patientenakte

Dieses Thema war Gegenstand einer kleinen Anfrage von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. Die Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 20/7441) liegt inzwischen vor und ist in Teilen aufschlussreich.

Die Frage 1 Wie viele Versicherte besitzen momentan nach Kenntnis der Bundesregierung die elektronische Patientenakte (ePA), und wie viele davon sind auch mit Daten befüllt?“ beantwortet die Bundesregierung wie folgt: Mit Stichtag 28. Juni 2023 wurden 704 050 elektronische Patientenakten (ePA) angelegt. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele dieser Akten mit Daten befüllt sind.“

Aus der Antwort auf Frage 8 geht hervor, dass es am 01.06.2023 insgesamt 74.376.847 Menschen in Deutschland gab, die gesetzlich krankenversichert sind. Damit haben nach mehr als 2 ½ Jahren seit Einführung der ePA noch immer weniger als 1 % aller Versicherten von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Datenschutz und IT-Sicherheit bei der elektronischen Patientenakte weiterlesen

Landeskrankenhausgesetz Mecklenburg-Vorpommern: Opt-out für die Forschung mit Gesundheits- und Behandlungsdaten geplant

Die Landesregierung von SPD und Linken in Mecklenburg-Vorpommern plant, das Landeskrankenhausgesetz (LKHG) an einem entscheidenden Punkt zu ändern. Statt

  • Opt-in (einzelne Patient*innen stimmen der Nutzung Ihrer Gesundheits- und Behandlungsdaten für Forschungszwecke zu) soll zu
  • Opt-out (alle Gesundheits- und Behandlungsdaten aller Krankenhauspatient*innen dürfen für Forschungszwecke verwendet werden, sofern einzelne Patient*innen dem nicht widersprechen)

gewechselt werden. Zugleich soll die bisherige Regelung,

  • wonach Gesundheits- und Behandlungsdaten grundsätzlich anonymisiert und nur im Ausnahmefall pseudonymisiert genutzt werden dürfen,
  • durch eine generelle Pseudonymisierung ersetzt werden.

Bei besonders sensiblen und nach Art. 9 DSGVO besonders geschützten personenbezogenen Daten soll damit ein Zugriff Dritter zu Lasten des informationellen Selbstbestimmungsrecht der Krankenhaus-Patient*innen deutlich erleichtert werden. Landeskrankenhausgesetz Mecklenburg-Vorpommern: Opt-out für die Forschung mit Gesundheits- und Behandlungsdaten geplant weiterlesen