Schlagwort-Archiv: Gesundheitsdaten

Die Bertelsmann-Stiftung und „Faster than Corona“ – oder: Werbung für die „Datenspende“

„Der digitale Patient“, ein vom Bertelsmann-Konzern geschaffenes Internet-Magazin, das Werbung für die Digitalisierung des Gesundheitswesens macht und dabei auch Produkte der Bertelsmann-Tochter Arvato-Systems bewirbt, hat sich jetzt auch zum Thema Corona einschlägig positioniert. In einem Interview unter dem Titel „Wie Bürger durch Datenspenden zur Coronavirus-Forschung beitragen können wird eine Bertelsmann-Protagonistin (Mitglied des Bertelsmann-Expertennetzwerks „30 unter 40“) und das von ihr mitbetriebene Datensammelprojekt „Faster than Corona“ vorgestellt.

Quelle: Homepage „Faster than Corona“ 

Wir wollen schneller sein als das Coronavirus. Wie? Mit Daten. Vielen Daten. Nur so können wir mehr über das Virus lernen. Gibt es Medikamente, die schützen? Wer hat wirklich ein hohes Risiko? Helfen Sie mit und retten Sie Leben – mit Ihrer 1. Datenspende.

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Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten zum Patientendaten-Schutzgesetz veröffentlicht

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat am 03.04.2020 seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutzgesetz – PDSG) veröffentlicht. Darin erklärt er eingangs: „Ich unterstütze die Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere soweit sie Verbesserungen für die Versicherten bringt. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Gesundheitsdaten ist die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit dabei von herausragender Bedeutung… im Hinblick auf die Umsetzung dieser Prämissen weist der Gesetzentwurf noch wesentliche datenschutzrechtliche Defizite auf, z.B. in Bezug auf das Zugriffsmanagement der ePA und die Freigabe von Daten für die Forschung…“ Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten zum Patientendaten-Schutzgesetz veröffentlicht weiterlesen

CCC: 10 Prüfsteine für die Beurteilung von Corona-“Contact Tracing”-Apps

In einer Zeit, in der nicht nur Politiker*innen, die schon immer vom Überwachungsstaat träumten, ausufernde Phantasien entwickeln, wie die Menschen in unserem Land „zu ihrem Besten“ engmaschig überwacht werden könnten; in einer Zeit, in der auch viele Menschen bereit zu sein scheinen, ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aufzugeben, begründet mit der Hoffnung, damit Gesundheit und Leben zu schützen, in einer solchen Zeit ist es notwendig, gegenzusteuern und deutlich zu machen: Gesundheitsschutz und Grundrechtsschutz – wir brauchen beides!

Der CCC hat sich im Bezug auf die – auch international – eingesetzten und geplanten Überwachungsinstrumentarien positioniert und Prüfsteine zu deren Beurteilung aus technischer und gesellschaftlicher Perspektive veröffentlicht. In einer Stellungnahme vom 06.04.2020 erklärt der CCC: „Politik und Epidemiologie ziehen aktuell gestütztes ‘Contact Tracing’ als Maßnahme in Erwägung, systematisch einer Ausbreitung von SARS-CoV-2-Infektionen entgegen zu wirken. Dies soll der Gesellschaft eine größere Freizügigkeit zurückgeben, indem Infektionsketten schneller zurückverfolgt und unterbrochen werden können. Durch eine solche Lösung sollen Kontakte von Infizierten schneller alarmiert werden und sich dadurch schneller in Quarantäne begeben können. Dadurch wiederum sollen weitere Infektionen ihrerseits verhindert werden… Für die technische Implementierung dieses Konzepts gibt es eine Reihe an Vorschlägen. Diese Empfehlungen reichen von dystopischen Vorschlägen für Vollüberwachung bis hin zu zielgenauen, vollständig anonymisierten Methoden der Alarmierung von potentiell Infizierten ohne Kenntnis der konkreten Person.“ Daraus folgend hat der CCC „gesellschaftliche und technische Minimalanforderungen für die Wahrung der Privatsphäre bei der Implementierung derartiger Technologien“ formuliert und erklärt: „Wir werden aus grundsätzlichen Erwägungen keine konkreten Apps, Konzepte oder Verfahren empfehlen. Wir raten jedoch von Apps ab, die diese Anforderungen nicht erfüllen.“ CCC: 10 Prüfsteine für die Beurteilung von Corona-“Contact Tracing”-Apps weiterlesen

Ein Angebot in Zeiten von Corona: Telefonkonferenz zu gesundheitspolitischen und Datenschutz-Fragen „Corona und die Folgen“ – Donnerstags ab 20:15 Uhr

Die Corona-Pandemie entwickelt sich dynamisch; das dadurch ausgelöste Handeln der politisch Verantwortlichen ist geprägt von einer Mischung aus 

  • zielgerichtetem (und durchaus sinnvollem) Handeln zur Begrenzung der  gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und
  • Testballons, mit denen in Grund- und Freiheitsrechte eingegriffen wird, ohne dass  erkennbar wird: Hat eine Abwägung stattgefunden, wie die jeweilige Maßnahme in welche Grund- und Freiheitsrechte eingreift, ob dies zur Erreichung legitimer Ziele berechtigt und angemessen ist und ob bei der jeweiligen Maßnahme geltende Rechtsnormen beachtet werden?

Darüber hinaus werden bestehende Mängel in der Daseinsvorsorge deutlich, insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens.

Viele Menschen sind verunsichert und haben Fragen

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Großbritannien: Amazon, Microsoft und Palantir sollen den Nationalen Gesundheitsdienst (NHS) bei der Bewältigung der Corona-Pandemie unterstützen

Das meldet BBC news am 26.03.2020. Damit werden zwei große Datenkraken (Amazon und Microsoft) und ein Unternehmen, das Polizei und Geheimdiensten Schnüffelsoftware verkauft (Palantir), in die Lage versetzt, Zugriff auf Gesundheitsdaten in Großbritannien zu erlangen. Hier ein Auszug aus diesem Bericht:

Die über den Telefondienst 111 des NHS gesammelten Daten sollen mit anderen Quellen gemischt werden, um vorauszusagen, wo Beatmungsgeräte, Krankenhausbetten und medizinisches Personal am meisten benötigt werden… Drei US-Technologieunternehmen unterstützen diese Bemühungen – Amazon, Microsoft und Palantir – sowie die in London ansässige KI der Fakultät. Es wird erwartet, dass der Plan von Gesundheitsminister Matt Hancock unterzeichnet wird… Das Projekt wird wahrscheinlich zu Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre führen. Der NHS will jedoch sicherstellen, dass alle betroffenen Daten anonymisiert wurden, damit persönliche Daten nicht auf eine Person zurückgeführt werden können. Und wenn die Krise vorbei ist, wird er sich verpflichten, alle Aufzeichnungen zu vernichten… Großbritannien: Amazon, Microsoft und Palantir sollen den Nationalen Gesundheitsdienst (NHS) bei der Bewältigung der Corona-Pandemie unterstützen weiterlesen

Corona-Pandemie bekämpfen, Bürgerrechte und Datenschutz wahren! – Appell der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz

Acht Persönlichkeiten, die sich seit vielen Jahren beruflich mit Fragen des Datenschutzrecht beschäftigen, darunter Peter Schaar, ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter, haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zu Wort gemeldet. In ihrem Appell erklären sie u. a.:

„Wir stellen fest: Auch in der Coronakrise bleiben Persönlichkeitsrechte – mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts – ‚elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlich demokratischen Gemeinwesens‘. Sie dürfen nicht vorschnell und ohne die gebotene sorgsam abwägende Prüfung über die bereits bestehenden gesetzlichen Eingriffsmöglichkeiten hinaus dauerhaft eingeschränkt und so der Ausnahmezustand zur Norm erhoben werden. Alle neu erwogenen Maßnahmen müssen sich daran messen lassen, ob sie für eine wirkungsvolle Pandemiebekämpfung wirklich zielführend und erforderlich sind und ob sie den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit einhalten… Corona-Pandemie bekämpfen, Bürgerrechte und Datenschutz wahren! – Appell der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz weiterlesen

Baden-Württemberg: Gesundheitsämter übermitteln Daten von Corona-Infizierten an Polizei

Das baden-württembergische Innenministerium und die Polizei nutzen nach eigenen Angaben Listen mit persönlichen Daten von Corona-Patienten, die ihnen von Gesundheitsämtern übermittelt werden. In einem Bericht des SWR wird ein Vertreter des Innenministeriums zitiert mit der Aussage, dass die Informationsweitergabe der Gesundheitsämter erfolge „indem das einzelne Gesundheitsamt dem Polizeipräsidium, das für den Stadt- oder Landkreis zuständig ist, Daten über die Infizierten regelmäßig übermittelt.“ Und weiter: „Wenn die Polizei beispielsweise zu einem Verkehrsunfall gerufen wird, kann sie so überprüfen, ob der Betroffene infiziert ist.“ So könne sie vorab konkrete Schutzmaßnahmen ergreifen. Rechtsgrundlage für diese pauschale Datenübermittlung von den Gesundheitsämtern zur Polizei sei das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG). Im Bericht des SWR wird auch ein Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zitiert mit der Aussage: „Uns fehlen Informationen von Infizierten, wenn wir bei Einsätzen ausrücken“, das sei aber nötig, da es der Polizei an Schutzkleidung fehle.

Stefan Brink, Landesdatenschutzbeauftragter in Baden Württemberg wurde von der Badischen Zeitung um eine Stellungnahme gebeten. Er stellte zu diesem Datentransfer fest, die Namen dürften nicht pauschal in Listen, sondern nur einzeln und bei einer konkreten Gefahr für die Beamten herausgegeben werden. Die Information über eine Corona-Infektion sei hochsensibel und könne zu Stigmatisierung führen. Er widerspricht zudem, dass es eine rechtliche Grundlage dafür gebe.“ Baden-Württemberg: Gesundheitsämter übermitteln Daten von Corona-Infizierten an Polizei weiterlesen

Corona – auch ein Türöffner für den Überwachungsstaat?

Diese Frage bewegt – neben der Sorge um die eigene Gesundheit und die der Familienangehören, Freund*innen, Kolleg*innen, Nachbar*innen – viele Menschen die wissen, wie lange es dauerte bis grundlegende Freiheitsrechte wie das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Grundgesetz), die Versammlungsfreiheit (Art. 8 Grundgesetz), das das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Grundgesetz), die Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet (Art. 11 Grundgesetz), das Asylrecht (Art. 16a Abs. 1 Grundgesetz) und weitere Freiheitsrechte zur Grundlage unserer Rechtsordnung wurden.

Ja, in § 32 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gibt es Regelungen, dass „die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) … eingeschränkt werden“ können. Und Ja, wir erleben, wie dies derzeit live und täglich neu mit einer Vielzahl rechtlicher Regelungen umgesetzt wird, die vom Bund, den 16 Bundesländern, aber auch von Landkreisen, Städten und Gemeinden erlassen werden. Ein Ende dieser Fahnenstange ist noch nicht absehbar.

Vieles, was jetzt angeordnet oder einfach auch nur „gemacht“ wird, erscheint medizinischen Laien, auch dem Verfasser dieses Beitrags,  vernünftig und angemessen. Aber spätestens bei der Massenüberwachung von Kommunikationsmitteln (Beispiel: Telekom liefert Bewegungsdaten von Handy-Nutzer*innen an das Robert-Koch Institut) drängen sich Fragen auf, z. B.: Corona – auch ein Türöffner für den Überwachungsstaat? weiterlesen

Corona, die Bürger*innen-Rechte und der (Gesundheits-)Datenschutz: „CoView19“ – Macht mit!

epicenter.works, hervorgegangen aus dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Österreich, hat am 16.03.2020 eine rechtliche Analyse der COVID-19-Gesetze und Verordnungen veröffentlicht, die in Österreich am 14./15.03.2020 beschlossen bzw. erlassen wurden. In einer summarischen Bewertung, die der näheren Analyse vorangestellt ist, erklärt epicenter.works:

Als unabhängige Grundrechtsorganisation haben wir uns diese Maßnahmen angesehen und im Detail analysiert… Die Maßnahmen bringen eine enorme Einschränkung für das Leben der Bevölkerung mit sich. Insbesondere dort wo in die Bewegungsfreiheit der Menschen eingegriffen wird, sehen wir eine besonders große Gefahr… Vor dem Hintergrund dieser Maßgabe ist es absolut essentiell, dass die erlassenen Gesetze und Verordnungen mit einem fixen Ablaufdatum versehen und einem genau spezifizierten Zweck gewidmet sind. Die beschlossenen Maßnahmen erscheinen uns notwendig anlässlich der enormen Gefahr für das Leben großer Teile der Bevölkerung. Die beschlossenen Maßnahmen sind nützlich, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und das Gesundheitssystem vor einem Kollaps zu bewahren. Auch wenn hierbei in einzelne Grundrechte, wie die Versammlungs- und Berufsfreiheit, eingegriffen wird, erachten wir die getroffenen Maßnahmen in dieser Situation und mit den eingebauten Safeguards als verhältnismäßig…“

Eine unter bürgerrechtlichen Gesichtspunkten vorgenommene vergleichbare Bewertung der Maßnahmen in Deutschland, die auf Grund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und weiterer – auch neuer – rechtlicher Regelungen vom Bund, den 16 Bundesländern, aber auch von Landkreisen, Städten und Gemeinden ergriffen wurden, fehlt in Deutschland noch bzw. ist nur rudimentär vorhanden. Corona, die Bürger*innen-Rechte und der (Gesundheits-)Datenschutz: „CoView19“ – Macht mit! weiterlesen

Corona, die Gesundheitsdaten und der Datenschutz – eine Handreichung des Landesdatenschutzbeauftragten aus Baden-Württemberg

Auf insgesamt sieben Seiten geht der Landesdatenschutzbeauftragte aus Baden-Württemberg auf Häufig gestellte Fragen (‚FAQs‘)zum Thema Corona ein.

In der Einleitung wird darauf hingewiesen: „Durch die aktuelle Pandemie stehen viele öffentliche und private Arbeitgeber, aber auch viele Beschäftigte vor der Frage,welche Gesundheitsinformationen sie austauschen müssen, können und dürfen.Fragen des Datenschutzes stehen dabei aktuell sicherlich nicht im Zentrum, sind aber auch in Notsituationen in die Überlegungen einzubeziehen und erleichtern letztendlich die Bewältigung der Krise, vor der wir stehen. Umsichtiges und besonnenes Handeln erfordert daher immer auch die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, zu denen auch die Rechte der Beschäftigten zählen.Dabei gelten die bekannten Grundsätze fort: Der einzelne Betroffene ist ‚Herr seiner Daten‘, gerade auch seiner besonders sensiblen Gesundheitsdaten…“

Eine gute Handreichung für alle, die sich um ihre Gesundheit, aber auch um Ihre Gesundheits- und Behandlungsdaten sorgen.