Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH), Anstalt des öffentlichen Rechts der Universitäten Kiel und Lübeck, hat die Entscheidung getroffen, gemeinsam mit der vitabook GmbH allen Patient*innen des UKSH ab sofort eine kostenfreie (?) elektronische Gesundheitsakte gem. § 68 SGB V anzubieten. In einer entsprechenden Veröffentlichung auf der Internetseite des UKSH wird sie wie folgt beworben:
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Kassenärztliche Vereinigung Hessen: Mitglieder ohne Konnektoren unter Druck gesetzt
Es scheint unter den Hessischen Kassenärzt*innen eine nennenswerte Anzahl zu geben, die nach wie vor – aus welchen Gründen auch immer – die Bestellung von Konnektoren zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur verweigern oder hinauszögern. Das lässt sich einem Schreiben an die deshalb von der TI-Honorarkürzung betroffenen Mitglieder der Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) entnehmen, das die KVH auf ihrer Homepage veröffentlicht hat.
Darin wird u. a. erklärt: „Leider haben Sie in Ihren Abrechnungsdaten für das erste Quartal 2019 weder einen Versichertenstammdatenabgleich (VSDM) noch einen Nachweis der fristgerechten Bestellung der TI-Komponenten erbracht. Aufgrund dessen sind wir nach aktuellem Stand gezwungen, Ihr Honorar – beginnend mit dem ersten Quartal 2019 – um ein Prozent zu kürzen.“
Die Unterzeichner dieses Schreibens – Frank Dastych, Vorstandsvorsitzender und Dr. Eckhard Starke, stv. Vorstandsvorsitzender der KVH – sind sich nicht zu schade, ihre Kolleg*innen, die sich dem Einbau der Konnektoren in ihre Praxis zu verweigern, als „hirnunabhängig“ zu bezeichnen. Kassenärztliche Vereinigung Hessen: Mitglieder ohne Konnektoren unter Druck gesetzt weiterlesen
Telematikinfrastruktur: Sicherheitsbericht 2018 der Gematik veröffentlicht
Kurz, knapp und nichtssagend! – unter diesen Prämissen können interessierte Leser*innen den Sicherheitsbericht 2018 der Gematik bewerten. Dass nicht alles so schön und sicher im Umgang mit Gesundheits- und Behandlungsdaten sein wird, wie immer behauptet, ist trotzdem an mehreren Stellen des Berichts erkennbar: Telematikinfrastruktur: Sicherheitsbericht 2018 der Gematik veröffentlicht weiterlesen
Neues Sächsisches Polizeigesetz: Kennt die Polizei in Sachsen demnächst Befunde und Diagnosen?
Sächsische Ärzte sollen demnächst abgehört werden dürfen. Das sieht eine Novellierung des Gesetzes zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen vor, die kommende Woche im Landtag beraten wird. Sächsische Landesärztekammer und Bundesärztekammer hatten sich zum Schutz des Arzt-Patienten-Verhältnisses bereits gegen die dem Gesetzentwurf zugrundeliegende Norm des § 62 BKA-Gesetzes positioniert. Dennoch will Sachsen diesen Passus übernehmen.
Die Sächsische Landesärztekammer befürchtet jetzt, dass durch den Gesetzgeber das Berufsgeheimnis der Ärzte aufgrund pauschaler Sicherheitserwägungen ausgehöhlt wird. Denn die aktuelle Fassung von § 77 Abs. 3 des Referentenentwurfes des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) wählt diesen gefährlichen Weg. Die darin enthaltenen Regelungen zum Schutz bestimmter Gruppen von Berufsgeheimnisträgern, insbesondere von Ärzten, schließen Eingriffe in deren Berufsausübung nicht aus, sondern überlassen solche Maßnahmen einer im Einzelfall nicht zu prognostizierenden Abwägungsentscheidung.
Neues Sächsisches Polizeigesetz: Kennt die Polizei in Sachsen demnächst Befunde und Diagnosen? weiterlesen„Ihre vertraulichen Daten in der Gesundheitscloud“
Diese Überschrift trägt ein mehrseitiges Informationsblatt des Kollegennetzwerk Psychotherapie, eine kollegiale Interessengemeinschaft psychotherapeutisch tätiger Psychologen, Ärzte und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Das Informationsblatt wird von Mitgliedern des Kollegennetzwerk zur Information ihrer Patient*innen genutzt.
„Ihre vertraulichen Daten in der Gesundheitscloud“ weiterlesenDas Implantateregister-Errichtungsgesetz – ein weiterer Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht über das eigene Leben, den eigenen Körper und die informationelle Selbstbestimmung
Das Bundeskabinett hat am 03.04.2019 den Entwurf eines „Gesetzes zur Errichtung eines Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch“ (Implantateregister-Errichtungsgesetz – EIRD) beschlossen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat dazu erklärt: “Das Implantateregister ist ein wichtiger Schritt für mehr Patientensicherheit. Dadurch wissen wir künftig, wer welches Implantat bekommen hat. Wenn wir Probleme mit einem Produkt feststellen, können wir dann schnell abfragen, ob es ähnliche Fälle gibt und im Zweifelsfall Patienten warnen.”
- Ziel des Registers sei es, die Sicherheit und Qualität von Implantationen für gesetzlich und privat Versicherte zu verbessern.
- Dazu soll das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) als Registerstelle die zentrale Datensammlung übernehmen.
- Für die Übermittlung der Datensätze wird die Telematikinfrastruktur genutzt.
- Die Meldung an das Register wird für die Gesundheitseinrichtungen, die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und für alle Menschen mit Implantaten verpflichtend vorgeschrieben.
Europarat beschließt neue Leitlinien für den Schutz von Gesundheitsdaten
Die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates müssen rechtlich und praktisch sicherstellen, dass Gesundheitsdaten unter vollständiger Achtung der Menschenrechte, insbesondere des Rechts auf Schutz der Privatsphäre und auf Datenschutz, verarbeitet werden: Dazu fordert sie der Europarat in seinen Ende März 2019 veröffentlichten Leitlinien dringend auf. Europarat beschließt neue Leitlinien für den Schutz von Gesundheitsdaten weiterlesen
„Ja – ich bleibe dabei – ein Konnektor kommt nicht in meine Praxis“
Diese Erklärung steht am Beginn einer Stellungnahme eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus der Region Rhein-Main. Der Verfasser hat seine Stellungnahme der Redaktion dieser Homepage zur anonymisierten Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach. Die Stellungnahme kann hier im Wortlaut nachgelesen werden.
Am Ende der Stellungnahme teilt der Verfasser mit: „Das Netzwerk sammelt auch Telematik-Verweigerer um Aktivitäten zu planen. Dort haben sich bereits mehr als 1.800 KollegInnen angemeldet…“
Der Widerstand unter Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen gegen den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur ist weiter stark. Einige weitere Beispiele: „Ja – ich bleibe dabei – ein Konnektor kommt nicht in meine Praxis“ weiterlesen
Berliner Datenschutzbeauftragte prüft elektronische Gesundheitsakte von ViVy: Nach wie vor große datenschutzrechtliche Mängel!
In Ihrem Jahresbericht 2018, veröffentlicht am 26.03.2019, widmet die Berliner Datenschutzbeauftragte den Abschnitt „6.3 Problematische Einführung einer elektronischen Gesundheitsakte“ der von ihr veranlassten Prüfung der elektronischen Gesundheitsakte von ViVy. Der Name der geprüften Akte bzw. des Unternehmens wird im Bericht zwar nicht benannt, der Fachöffentlichkeit ist dies aber seit Dezember 2018 bekannt.
Mitte September 2018 wurde die Gesundheits-App ViVy gestartet. Mitglieder der DAK-Gesundheit, mehrerer Innungskranken- und Betriebskrankenkassen sowie der Allianz Private Krankenversicherung und der Barmenia sollen sie kostenlos nutzen können; insgesamt 13,5 Millionen Versicherte. Weitere Krankenkassen kamen dazu, im Februar etwa die Gothaer. Bei der DAK-Gesundheit soll Vivy auch eingesetzt werden, um Bescheinigungen anzufordern oder Punkte für Bonusprogramme zu sammeln. All diesen Versicherten sei nahegelegt, vor der Entscheidung für die Nutzung von ViVy die Ergebnisse der Prüfung durch die Berliner Datenschutzbeauftragte zu lesen: Berliner Datenschutzbeauftragte prüft elektronische Gesundheitsakte von ViVy: Nach wie vor große datenschutzrechtliche Mängel! weiterlesen
Intimarzt.de: Online-Ärzte mit datenschutzrechtlichen Mängeln

Intimarzt.de ist ein von der Landesärztekammer Baden-Württemberg genehmigtes Modellprojekt und der bislang bundesweit einzige Online-Arzt-Dienst zur Fernbehandlung von Geschlechtskrankheiten. Konzipiert wurde das Projekt von Ärzten und Wissenschaftlern des Universitätsklinikum Heidelberg, des Deutschen Krebsforschungszentrums und des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen; die technische Umsetzung erfolgt durch die Smart Health Heidelberg GmbH. Intimarzt.de wirbt mit der Aussage „Sie sorgen sich wegen eines intimen Problems? Bei Intimarzt.de erhalten Sie anonym, schnell und kostengünstig (24,95 €) eine Einschätzung Ihres intimen Problems durch einen deutschen Facharzt für Geschlechtskrankheiten. Dank der Handlungsempfehlung wissen Sie zudem, was Sie dagegen tun sollten.“ Intimarzt.de: Online-Ärzte mit datenschutzrechtlichen Mängeln weiterlesen