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Die gematik und die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Telematik-Infrastruktur…

ist Thema eines Beitrags auf der Homepage der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Der Verfasser, Roland Schäfer, ist freiberuflich tätig als Datenschutz-Fachkraft und einer der Sprecher der Gruppe. Mit Zustimmung des Verfassers veröffentlichen wir seinen Beitrag nachstehend im Wortlaut.


Lässt sich Verantwortung bis zur Unkenntlichkeit aufsplitten?

Auffangverantwortlichkeit“ der Gematik in der Telematik-Infrastruktur (TI) – geht so etwas?

Nachdem mehr als 2 Jahre entgegen der Anforderung der DS GVO niemand die Ver­antwortlichkeit für große Teile der Telematik-Infrastruktur (TI) inne haben wollte bzw. niemandem zugewiesen wurde, gibt es seit kurzem den § 307 (5) SGB V – dazu angelegt diese Lücke zu schließen.

Der hier gewählte Regelungsmechanismus ist eine „Auffangverantwortlichkeit“, die greifen soll, wenn der Leistungserbringer (Arzt, Klinik, etc.), der Leistungsträger (die gesetzliche Krankenkasse) oder der Portalbetreiber bzw. Netzbetreiber nicht der Verantwortliche sind. Diese, und nur diese verbleibende Verantwortlichkeit wird dann der Gesellschaft für Telematik (= Gematik) durch das Gesetz zugewiesen. Die gematik und die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Telematik-Infrastruktur… weiterlesen

Elektronische Patientenakten (ePA) in „Wolke 7“ – Datenschutz am Boden? Online-Veranstaltung am Donnerstag, 4. Februar 2021 von 19.00 – 21.00 Uhr

Seit dem 1. Januar 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, jedem Versicherten auf Antrag eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. Die Werbung dafür hat bei allen Krankenkassen begonnen. Ein Beispiel: Die AOK bewirbt bundesweit ihre ePA „Mein Leben. Den Versicherten wird die Nutzung der ePA empfohlen.Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat sich aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisch zur ePA in der ab 01.01.2021 nutzbaren Version positioniert.Die Mehrzahl der Versicherten fühlt sich nicht ausreichend informiert bzw. hat viele Fragen zu Sinn und Nutzen der ePA.

Der Psychiater und Psychotherapeut Dr. med. Andreas Meißner; der Jurist Jan Kuhlmann und der Dipl.-Informatiker Thomas Maus werden in der Online-Veranstaltng zu drei verschiedenen Aspekten der ePA informieren und Fragen beantworten:

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Die BKK Herkules informiert über die elektronische Patientenakte: „Einsicht bekommen bei Bedarf … wir als Krankenkasse“

Quelle: BKK Herkules (Screenshot vom 12.12.2020)

  • Gingen hier bei den Verantwortlichen der BKK Herkules die Allmachts-Phantasien durch?
  • Oder sind die Damen und Herren der BKK Herkules über die Rechtslage nicht hinreichend informiert?

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Noch mehr Zugriffsmöglichkeiten auf die Telematikinfrastruktur im Gesetzentwurf zur Modernisierung von Versorgung und Pflege

Was man als medizinischer und juristischer Laie nach dem Namen des Entwurfs für ein Gesetz zur Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) nicht vermutet, soll mit dem neuesten Gesetzentwurf aus dem Hause Spahn (CDU) vorbereitet werdenb: Die Einbindung weiterer Kategorien von Leistungserbringer*innen in die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA):

  • Mit Heil-und Hilfsmittelerbringern, Erbringern von Soziotherapie und von Leistungen in zahnmedizinischen Laboren werden weitere Gesundheitsberufe an die Telematikinfrastruktur angebunden.“ (Gesetzentwurf S. 3)
  • Für den Bereich der häuslichen Krankenpflege, außerklinischen Intensivpflege, der Soziotherapie, der Heil- und Hilfsmittel, der Betäubungsmittel und weiterer verschreibungspflichtiger Arzneimittel werden elektronische Verordnungen eingeführt bzw. ergänzende Regelungen getroffen. Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Nutzbarkeit dieser elektronischen Verordnungen werden weitere Leistungserbringergruppen sukzessive zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur verpflichtet.“ (Gesetzentwurf S. 4)

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Bundesdatenschutzbeauftragter versendet Warnung an Krankenkassen: Elektronische Patientenakte (ePA) ist nicht DSGVO-konform

Bundestag und Bundesrat haben das sogenannte Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) aus der Feder des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) trotz mehrfach geäußerter datenschutzrechtlicher Einwände des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) Prof. Ulrich Kelber beschlossen. Das PDSG enthält u. a. die Regelung, wonach die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten zum 01.01.2020 die Nutzung einer elektronischen Patientenakte (ePA) anbieten müssen (§ 342 Abs. 1 SGB V).

Am 03.04.2020 hatte der BfDI seine Stellungnahme zum Entwurf des PDSG veröffentlicht. Darin erklärt er eingangs: „Ich unterstütze die Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere soweit sie Verbesserungen für die Versicherten bringt. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Gesundheitsdaten ist die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit dabei von herausragender Bedeutung… im Hinblick auf die Umsetzung dieser Prämissen weist der Gesetzentwurf noch wesentliche datenschutzrechtliche Defizite auf, z.B. in Bezug auf das Zugriffsmanagement der ePA und die Freigabe von Daten für die Forschung…“ Die vom BfDI genannten Kritikpunkte wurden weder vom Bundesgesundheitsminister, noch von Bundestag und Bundesrat aufgenommen. Bundesdatenschutzbeauftragter versendet Warnung an Krankenkassen: Elektronische Patientenakte (ePA) ist nicht DSGVO-konform weiterlesen

Patient*innen-Umfrage zur elektronischen Patientenakte (ePA) in einer Hausarzt-Praxis in Siegen mit eindeutigem Ergebnis 

Am 01.01.2021 soll die elektronische Patientenakte (ePA) in der ersten Ausbaustufe zur Verfügung stehen. Dann wird es allen Versicherten lediglich möglich sein

  • sich für oder gegen die Nutzung der ePA zu entscheiden,
  • im Falle der Nutzung der ePA werden sie aber keine Möglichkeit haben, den jeweils behandelnden Ärzt*innen nur selektive Zugriffe auf einzelne in der ePA hinterlegte Dokumente oder Dokumentengruppen zu gewähren.

Wilfried Deiß, Inhaber einer hausärztlich-internistischen Praxis in Siegen, hat seine Patient*innen im August und September 2020 befragt, ob sie für sich eine elektronischen Patientenakte (ePA) haben möchten. Die Auswahlmöglichkeiten bei den Antworten waren:

In einem Beitrag auf seiner Homepage hat Wilfried Deiß die Ergebnisse der Befragung am 27.09.2020 veröffentlicht: Patient*innen-Umfrage zur elektronischen Patientenakte (ePA) in einer Hausarzt-Praxis in Siegen mit eindeutigem Ergebnis  weiterlesen

Jens Spahn und seine „Verdienste“ in Sachen Corona und elektronischer Patientenakte…

sind Gegenstand eines knapp neunminütigen amüsanten und lehrreichen Auftritts des Kabarettisten HG. Butzko (mit bürgerlichem Namen: Hans-Günter Butzko) am 14.09.2020 im Dritten Programm des WDR.

Als Gesundheitsminister in Corona-Zeiten wird Jens Spahn von allzuvielen Menschen völlig unverdient ein „super Job“ bescheinigt. Dass dies nicht berechtigt ist, macht der Kabarettist HG. Butzko gleich in der ersten Minute seines Auftritts deutlich. Um sich dann in den folgenden Minuten gekonnt zugespitzt mit der von Jens Spahn forciert betriebenen Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) auseinander zu setzen. Die von Spahn betriebene Digitalisierung der Gesundheits- und Behandlungsdaten der 72 Mio. gesetzlich krankenversicherter Menschen, die Entwicklung hin zum „gläsernen Patienten“ und die damit verbundenen Gefahren werden von HG. Butzko mit kritischem Blick und trotzdem unterhaltsam dargestellt.

Nehmen Sie sich neun Minuten Zeit und sehen und hören Sie sich den Beitrag von HG.Butzko an.

Das wird so nix: ePA 2.0 droht bei Berechtigungsvergabe zu scheitern

Unter dieser Überschrift kritisiert Mark Langguth, von 2007 – 2019 Leiter der Abteilungen Spezifikation sowie Produktmanagement bei der gematik und fachverantwortlich für die elektronische Patientenakte (ePA), seitdem tätig als freier Berater für nutzerzentrierte Prozessdigitalisierungen und Softwareentwicklung im Gesundheitswesen, im Internet-Magazin E-HEALTH-COM das Konzept für zweite Ausbaustufe der elektronischen Patientenakte (ePA), die am 01.01.2022 beginnen soll. Das wird so nix: ePA 2.0 droht bei Berechtigungsvergabe zu scheitern weiterlesen

Elektronische Patientenakte: „Entweder alles ist zu sehen oder nichts“ – ein Interview der jungen Welt mit Dr. Bernhard Scheffold

Dr. Bernhard Scheffold, Physiker und Informatiker, ist einer der Vorsitzenden des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V.. Mit der Fragestellung Was kommt auf Patienten zu, wenn die Anfang Juli vom Bundestag gesetzlich beschlossene elektronische Gesundheitsakte ab 2021 für alle zur Verfügung stehen soll? beginnt ein Interview, in dem verschiedene Aspekte der gesetzlichen Neuregelungen besprochen werden. Elektronische Patientenakte: „Entweder alles ist zu sehen oder nichts“ – ein Interview der jungen Welt mit Dr. Bernhard Scheffold weiterlesen

Freie Ärzteschaft e.V. zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG): „Praxisfern und unsicher“

Der Bundestag hat am 03.07.2020 grünes Licht für das Patientenrechte-Datenschutz-Gesetz (PDSG) gegeben. Digitalisierung mache vieles leichter, verspricht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Genau das Gegenteil wird eintreten“, kritisiert Dr. Silke Lüder, Allgemeinärztin aus Hamburg und Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft e. V. (FÄ). In einer umfangreichen Stellungnahme erläutert sie, was elektronische Patientenakten (ePA), das e-Rezept und andere Instrumente für die tägliche Arbeit niedergelassener Ärzt*innen und für Patient*innen bedeuten. Neben einer grundsätzlichen Kritik an datenschutzrechtlichen Regelungen in der Telematik-Infrastruktur und im PDSG stehen im Mittelpunkt des Beitrags die mit dem PDSG festgeklopften Unpraktikablen Anwendungen für Praxen und Kliniken, gegliedert in die Abschnitte Freie Ärzteschaft e.V. zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG): „Praxisfern und unsicher“ weiterlesen