Schlagwort-Archive: Elektronische Patientenakte

Sichere elektronische Gesundheits- und/oder Patientenakten – Realität oder Illusion?

Mit dieser Fragestellung beschäftigte sich Martin Tschirsich am 28.12.2018 auf den Chaos Communication Congress (35C3) in Leipzig in einem einstündigen Vortrag unter dem Titel “All Your Gesundheitsakten Are Belong To Us”.

Tschirsich ist einer der Informatiker, die im Herbst 2018 die (Daten-)Sicherheit der elektronischen Gesundheitsakte von Vivy überprüften und schwerwiegende Mängel feststellten. In seinem Vortrag in Leipzig beschäftigt er sich mit den bisher in Deutschland verfügbaren elektronischen Gesundheits- und/oder Patientenakten unterschiedlichster Anbieter. Sichere elektronische Gesundheits- und/oder Patientenakten – Realität oder Illusion? weiterlesen

35. Chaos Communication Congress in Leipzig: “All Your Gesundheitsakten Are Belong To Us”

Martin Tschirsich, der wesentlich an der Ausarbeitung der Studie Schwachstellen in Gesundheits-App Vivy beteiligt war, wird am 27.12.2018 in Leipzig einen Vortrag halten. In der Ankündigung seines Beitrags schreibt er: “In diesem Vortrag zeige ich an fünf konkreten Beispielen, welche fahrlässigen Entscheidungen die Online-Plattformen und Apps der Anbieter aus dem Bereich Gesundheitsakte und Telemedizin so angreifbar machen und demonstriere, wie einfach der massenhafte Zugriff auf unsere vertraulichen Gesundheitsdaten gelang. Zur Debatte steht, was angesichts dieser neuen alten Erkenntnisse zu tun ist – und was wir besser bleiben lassen.”

Welches Konzept für die elektronische Patientenakte nach § 291a SGB V haben Krankenkassen (GKV) und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV)?

Mitte Oktober 2018 berichteten verschiedene Medien, so z. B. das Handelsblatt vom 14.10.2018, dass der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) eine Vereinbarung unterzeichnet hätten, in der sie festlegen, was nach ihren Vorstellungen rechtliche und technische Grundlagen für die elektronische Patientenakte nach § 291a SGB V sein sollen. Welches Konzept für die elektronische Patientenakte nach § 291a SGB V haben Krankenkassen (GKV) und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV)? weiterlesen

FDP stellt im Bundestag eine Anfrage zur elektronischen Patientenakte

Die FDP-Bundestagsfraktion hat am 04.07.2018 eine Kleine Anfrage unter dem Titel Einführung der elektronischen Patientenakte” an die Bundesregierung gestellt. Aus dem einleitenden Text und aus den insgesamt 12 Fragen geht hervor, dass die FDP den Prozess der Einführung der Telematik-Infrastruktur beschleunigen und noch mehreren weiteren Einrichtungen (genannt werden Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Heil- und Hilfsmittelerbringer”)  Zugriff auf Behandlungs- und Gesundheitsdaten einräumen möchte. Die FDP nimmt auch eindeutig positiv Bezug auf  “die ELGA in Österreich oder die Sundhed  in Dänemark, zwei Systeme der zentralisierten Erfassung und Speicherung von Patientendaten, die in ihrer Eingriffstiefe noch über das System der Gematik hinausgehen.

Nach den unterschiedlichen bzw. widersprüchlichen Botschaften, die der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seit seiner Amtseinführung verbreitet hat, dürfte die Antwort auf die Fragen der FDP-Bundestagsfraktion Aufschluss darüber geben, wohin die Reise mit der eGk und der elektronischen Patientenakte nach dem Willen der Großen Koalition gehen soll.

Die Pläne der GroKo zur Digitalisierung des Gesundheitswesens

Das Handelsblatt hat am 06.02.2018 auf seiner Homepage den zum 05.02.2018, 11:30 Uhr bestehende Verhandlungsstand zu einem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD veröffentlicht. Im Abschnitt “e-Health/Gesundheitswirtschaft” (S.93 f.) ist zu lesen:

“Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist eine der größten Herausforderung desGesundheitswesens in den nächsten Jahren.

Wir werden die Telematikinfrastruktur weiter ausbauen und eine elektronische Patientenakte für alle Versicherten in dieser Legislaturperiode einführen. Wir wollen neue Zulassungswege für digitale Anwendungen schaffen, die Interoperabilität herstellen und die digitale Sicherheit im Gesundheitswesen stärken. Die einschränkenden Regelungen zur Fernbehandlung werden wir auf den Prüfstand stellen. Auch die pflegerische Versorgung wollen wir mit den Möglichkeiten der Digitalisierung weiterentwickeln, so dass sowohl Pflegekräfte als auch pflegebedürftige Menschen Informations- und Kommunikationstechnologien sowie neue technischen Anwendungen besser nutzen können. Dazu gehört auch, die Pflege in die Telematikinfrastruktur einzubeziehen. Ziel ist zudem, Bürokratie in Diagnostik und Dokumentation abzubauen. Die Pläne der GroKo zur Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterlesen

Das Geschäftsmodell der vitabook GmbH: Mit zweifelhaften Versprechungen den Zugriff auf hunderttausende Behandlungs- und Gesundheitsdaten erhalten

Quelle: Homepage der vitabook GmbH

Unter dem Motto „Deine Gesundheitsdaten gehören Dir versucht die vitabook GmbH, die Verunsicherung um die Zukunft der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) zu nutzen, um ihr Geschäftsmodell einer scheinbar selbst geführten und vor Zugriffen Dritter geschützten elektronischen Patientenakte zu verkaufen. Das Geschäftsmodell der vitabook GmbH: Mit zweifelhaften Versprechungen den Zugriff auf hunderttausende Behandlungs- und Gesundheitsdaten erhalten weiterlesen

Die gesetzlich Versicherten und der Zugang zu ihren Patientendaten

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), zuvor Staatssekretär in Bundesgesundheitsministerium und Patientenbeauftragter / Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, will gesetzlich Versicherten den Zugang zu ihren Patientendaten erleichtern. Das erklärte er in einem Gespräch mit dem Kölner Stadt-Anzeiger. Die Zeitung zitiert ihn mit den Worten: Die Versicherten müssen Herr über ihre eigenen Daten sein… Es muss zum Beispiel möglich sein, dass sie jederzeit ihre eigenen Daten einsehen können, auch ohne dass ein Arzt oder ein anderer Behandler dabei ist…“ Die Telematik-Infrastruktur müsse „so weiterentwickelt werden, dass der Datenzugriff technisch von überall möglich ist – ob vom Heim-PC, vom Tablet oder vom Smartphone“, erklärte Laumann. Der Minister kündigte eine Bundesratsinitiative von NRW an, falls die künftige Bundesregierung keine entsprechende Regel einführt. „In NRW werden wir den Aufbau der Telematik-Infrastruktur fördern, um vor allem medizinische Anwendungen, die den Patienten nutzen, flächendeckend einzuführen“, kündigte der CDU-Politiker an.

Vordergründig einen patientenfreundliche Position. Oder doch nicht?

Was Herr Laumann vergessen hat zu erwähnen: All das, was er vordergründig für „die Versicherten“ fordert, muss zuvor in das zentralisierte telematische System der Gematik eingegeben und dort gespeichert und verarbeitet werden. Die gesetzlich Versicherten und der Zugang zu ihren Patientendaten weiterlesen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will bei der Entwicklung elektronischer Patientenakten die Koordination übernehmen – ist das eine Absage an die Gematik?

Unter der Überschrift “KBV treibt Einführung der elektronischen Patientenakte voran” teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung am 10.08.2017 mit: “Einheitliche Standards für die elektronische Patientenakte fordert KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Es dürfe nicht sein, dass in den Arztpraxen unterschiedliche Akten verschiedenen Standards geführt werden müssen… Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist nach Darstellung von Kriedel eines der wichtigsten Vorhaben bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Zwar gebe es auch noch viele andere Anwendungen, aber derzeit setzten Parteien und Krankenkassen den Schwerpunkt auf die elektronische Patientenakte, sagte er. Deshalb bündle auch die KBV hier ihre Ressourcen. Kriedel kündigte an, dass die KBV bei der Einführung der Akte eine Koordinierungsrolle übernehmen wolle…”

Was auffällt: In dieser Stellungnahme der KBV findet an keiner Stelle die Gematik Erwähnung, die Gesellschaft, deren Aufgabe es nach § 291b SGB V ist, “1.die funktionalen und technischen Vorgaben einschließlich eines Sicherheitskonzepts zu erstellen, 2.Inhalt und Struktur der Datensätze für deren Bereitstellung und Nutzung festzulegen, 3.Vorgaben für den sicheren Betrieb der Telematikinfrastruktur zu erstellen und ihre Umsetzung zu überwachen, 4. …”

Dass die Gematik von der KBV in ihrer Stellungnahme nicht genannt wird ist um so verwunderlicher vor dem Hintergrund, dass die KBV gem. § 291a Abs. 7 SGB V i. V. m. § 291b Abs. 2 SGB V Gesellschafter der Gematik ist.

Grüne als Vorreiter von E-Health und elektronischen Patientenakten und als Lobbyisten der Apotheken in Deutschland?

Diese Frage stellt sich beim Lesen eines Beitrags von Kordula Schulz-Asche Bundestagsabgeordnete der Grünen aus dem Wahlkreis 181 (Maintaunus und Hochtaunus), Sprecherin ihrer Fraktion für die Themen Prävention und Gesundheitswirtschaft.

Unter der Überschrift E-Health und Große Koalition – aus Sicht von Patienten und Apotheken ein schlechter Witz“ macht sich Frau Schulz-Asche in einem Beitrag vom 02.08.2017 unverhohlen zur Lobbyistin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V., die schon seit Jahren für die Apotheken einen ungehinderten Zugriff auf die Patientendaten im System der Gematik fordern. Grüne als Vorreiter von E-Health und elektronischen Patientenakten und als Lobbyisten der Apotheken in Deutschland? weiterlesen

Elektronische Patientenakte: Opt-in, Opt-out, alternativlos?

Die datenintensiveren Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – wie die elektronische Patientenakte – sind für die Patienten freiwillig. Ob das so bleibt, ist insofern zweifelhaft, als dem Recht der Patienten, frei zu entscheiden, ob, wo und wie sie ihre Daten speichern lassen, gewichtige wirtschaftliche Interessen gegenüberstehen.
In eGK und Telematikinfrastruktur wurden – und werden – Milliarden investiert, in der Erwartung, dass sich das System durch entsprechende Einsparungen oder Effizienzsteigerungen bezahlt macht. (Wenn nicht gar auf Einnahmen spekuliert wird, die allerdings nur durch die Verwertung der gesammelten Daten zu erzielen wären.)

Wie bereits die Kosten-Nutzen-Analyse von Booz Allen Hamilton aus dem Jahr 2006 (S. 27-29) ergab, ist die eGK/Telematikinfrastruktur jedoch nur dann kostenneutral oder gar profitabel, wenn die Mehrzahl der gesetzlich Versicherten die datenintensiven freiwilligen Funktionen nutzt.
Da wäre es nur naheliegend, der Nutzung nachzuhelfen – sei es durch Anreize (z.B. günstigere Tarife für “Datenspender”), durch Zwang (z.B. gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung der ePatientenakte), durch Ausnutzung der menschlichen Trägheit (z.B. Opt-out-Regelung für ePatienternakten) oder durch Abschaffung von Alternativen (z.B. indem die Abrechnung von Behandlungen irgendwann nur noch über die Telematikinfrastruktur möglich ist). Leider sind diese Beispiele nicht so weit hergeholt, wie es auf den ersten Blick vielleicht erscheinen mag: Schon jetzt propagieren interessierte Unternehmen die Pflicht zur ePatientenakte.

Der Bertelsmann-Konzern, der mit Arvato Systems über ein Konglomerat von Firmen verfügt, die auch im Bereich der Gesundheits-IT weltweit tätig sind, hat kürzlich im firmeneigenen Blog Der digitale Patient einen erneuten Versuchsballon gestartet, um die Regelung in § 291a Abs. 5 SGB V („Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten mittels der elektronischen Gesundheitskarte… ist nur mit dem Einverständnis der Versicherten zulässig“), kurz “Opt-in” genannt, durch das z. B. in Österreich (ELGA) geltende “Opt-out”-Verfahren zu ersetzen. Die einschlägige Studie der Bertelsmann Stiftung beschreibt dies so: „Prinzipiell bedarf es also für eE-Patientenakten der Leistungserbringer oder für Mischformen (siehe Kapitel 2) zumindest in Deutschland der Einwilligung des Patienten (‚Opt-in‘-Verfahren). Regelungen, bei denen der Patient statt einzuwilligen dem Einsatz einer eEPA für ihn widersprechen muss (‚Opt-out‘-Verfahren), werden diskutiert bzw. ist bspw. in Österreich realisiert. Für die freiwilligen Anwendungen der Gesundheitskarte gilt in Deutschland gemäß § 291a SGB die ‚Opt-in‘-Regelung. Letztendlich ist natürlich auch denkbar, dass aufgrund der Bedeutung einer eEPA für die Gesamtversorgung diese mit neuer Rechtsgrundlage für ein Land als verpflichtendes Versorgungsinstrument eingesetzt wird“ (S. 179)

Weiteres zur Bertelsmann-Studie finden Sie in unserer kritischen Bewertung.