Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat in kurzer Folge zwei Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht, mit denen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter beschleunigt werden soll,
- den Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)* und
- den Entwurf eines Gesetzes zur Ausstattung der elektronischen Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle (in verschiedenen Sprachen herunterladbar auf der Notifications-Website der EU).
Letzteres sieht vor, den Wortlaut des § 291 Absatz 2a SGB V zu ergänzen um den Satz „Elektronische Gesundheitskarten… müssen mit einer kontaktlosen Schnittstelle ausgestattet sein…“ In der Gesetzesbegründung wird dazu lediglich vermerkt: „… kann eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle den Versicherten die Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur und damit den Zugriff auf ihre Daten dadurch erleichtern, dass hierfür kein zusätzliches Kartenlesegerät erforderlich ist. Eine solche kontaktlose Schnittstelle kann dabei perspektivisch auch für den Zugriff der Leistungserbringer auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte eingesetzt werden.“
Dr. Bernhard Scheffold, Physiker und Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. hat dazu am 06.10.2018 eine Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium zur Sicherheit bei der Übertragung von sensiblen Behandlungs- und Gesundheitsdaten mittels dieser Technologie gestellt. Kritische Fragen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterlesen