Schlagwort-Archive: elektronische Gesundheitskarte

Kritische Fragen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Digitalisierung des Gesundheitswesens

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat in kurzer Folge zwei Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht, mit denen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter beschleunigt werden soll,

Letzteres sieht vor, den Wortlaut des § 291 Absatz 2a SGB V zu ergänzen um den Satz „Elektronische Gesundheitskarten… müssen mit einer kontaktlosen Schnittstelle ausgestattet sein…“ In der Gesetzesbegründung wird dazu lediglich vermerkt: „… kann eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle den Versicherten die Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur und damit den Zugriff auf ihre Daten dadurch erleichtern, dass hierfür kein zusätzliches Kartenlesegerät erforderlich ist. Eine solche kontaktlose Schnittstelle kann dabei perspektivisch auch für den Zugriff der Leistungserbringer auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte eingesetzt werden.“

Dr. Bernhard Scheffold, Physiker und Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. hat dazu am 06.10.2018 eine Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium zur Sicherheit bei der Übertragung von sensiblen Behandlungs- und Gesundheitsdaten mittels dieser Technologie gestellt. Kritische Fragen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterlesen

Die ärztliche Sprechstunde, das E-Health-Gesetz und die DSGVO

Dr. med. Stefan Streit, Facharzt für Allgemeinmedizin aus Köln, hat sich wiederholt mit kritischen Veröffentlichungen und Vorträgen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens zu Wort gemeldet. Am 01.10.2018 hat er auf dieser Homepage einen umfangreichen Kommentar zum Spannungsfeld von ärztlicher Sprechstunde, E-Health-Gesetz und DSGVO veröffentlicht.

Mit freundlicher Genehmigung des Verfassers möchte die Redaktion dieser Homepage auf den Beitrag von Dr. Streit hinweisen.

McKinsey und die Wunderwelt des digitalisierten Gesundheitswesens

Die weltweit tätige Unternehmensberatung McKinsey hat im Auftrag des Bundesverbands Managed Care (BMC) – einem der vielen Lobbyorganisationen im Gesundheitswesen – in einer hochtrabend „Studie“ genannten Veröffentlichung unter dem Titel „Digitalisierung im Gesundheitswesen: die Chancen für Deutschland“ Kosteneinsparungen errechnen lassen, die mit der weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens verbunden sein sollen. Auf gerade einmal neun Seiten will McKinsey den Beweis führen, dass digitale Technologien „einen ökonomischen Nutzen von bis zu 34 Mrd. EUR“ pro Jahr haben sollen, dies „entspricht 12% der gesamten Gesundheits- und Versorgungskosten in Deutschland“ (S. 3).

Worum es Mc Kinsey und seinen Auftraggebern geht, wird schon zu Beginn deutlich: Deutschland diskutiert, unsere Nachbarn sind schon weiter: In Österreich begleitet ELGA, die elektronische Gesundheitsakte, die Bürger von Arzt zu Arzt und ins Krankenhaus. In Schweden, Dänemark, Estland, aber auch in Italien verschicken Ärzte elektronisch Rezepte an Patienten oder gleich an die Apotheke, die dann die Medikamente ausliefert. Und der staatliche britische Gesundheitsdienst NHS kooperiert mit Google, um mithilfe künstlicher Intelligenz den riesigen Datenschatz über Behandlungserfolge und Krankheitsverläufe, der sich beim NHS angesammelt hat, nutzbar zu machen.“ (S. 2). McKinsey und die Wunderwelt des digitalisierten Gesundheitswesens weiterlesen

Vorstandsvorsitzender der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) verbreitet Halbwahrheiten im Bezug auf den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten

In einem Statement des SBK-Vorstandsvorsitzenden Dr. Hans Unterhuber vom 03.09.2018 werden in besonders perfiden Art   (und vermutlich wider besseren Wissens) Halbwahrheiten zu den geltenden Regelungen im Bezug auf Gesundheits- und Behandlungsdaten  verbreitet. Dr. Hans Unterhuber schreibt: „Die EU-DSGVO gilt inzwischen seit rund 100 Tagen. Und auch nach dieser Zeit sind die Regelungen nicht unumstritten – aber sie haben ein Gutes geschafft: In ihnen wird der Grundsatz deutlich, dass zuvorderst der Dateninhaber über seine Daten bestimmt. Und niemand anderes. Für das Gesundheitswesen heißt das, dass der Versicherte bzw. Patient festlegen kann, wer seine Daten sehen darf und was derjenige damit machen kann. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und einem mündigen, selbstbestimmten Patienten. Deshalb ist es umso alarmierender, was gerade passiert. Ein Referentenentwurf zum 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz geht nun in die parlamentarische Abstimmung, in dem diese Errungenschaft mit einem Federstrich wieder gekappt wird. Der Versicherte darf, sofern diese Regelung verabschiedet wird, nicht selbst bestimmen, wer seine Daten sehen und nutzen darf. Er darf eine Einwilligung nur in den Fällen erteilen, in denen der Gesetzgeber es ausdrücklich erlaubt. Der Gesetzgeber schreibt dem Versicherten also künftig vor, wo er seine Datenhoheit ausleben darf und wo nicht. Das halten wir für eine Bevormundung unserer Versicherten…“

Ein Blick in die DSGVO macht deutlich: Herr Dr. Unterhuber kann nicht lesen – oder er verdreht die Tatsachen: Vorstandsvorsitzender der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) verbreitet Halbwahrheiten im Bezug auf den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten weiterlesen

Elektronische Gesundheitsakte / Patientenakte: „Ich sehe die digitale Selbstbestimmung als gefährdet an“

Dr. Bernhard Scheffold, einer der Vorsitzenden des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e.V., hat in einem Interview mit dem Internet-Magazin Krankenkasseninfo.de Stellung genommen zu den aktuellen Auseinandersetzungen rund um die Entwicklung elektronischer Gesundheits- bzw. Patientenakten. Zur Absicht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), neue Zugänge auf die telematische Infrastruktur zu schaffen, erklärt Dr. Scheffold: „…zu guter Letzt höhlt der Gesetzgeber Sicherheit und Patientensouveränität immer weiter aus, wie man am aktuellen Entwurf für das Terminservice-Verbesserungsgesetz erkennen kann. Von der Prämisse startend, dass der Zugriff über die Autorisierung durch Heilberufsausweis und Patienten-Gesundheitskarte nicht mehr zeitgemäß seinen, legt Jens Spahn einen Gesetzentwurf vor, der einfach einen unsicheren Zugang über Handy und Tablet ermöglicht.“ Und zum nach wie vor großen Widerstand aus den Reihen der (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen stellt er fest: „Eine breit angelegte Weigerung in der Ärzteschaft, sich trotz Sanktionen nicht an die Telematik-Infrastruktur anzuschließen wird nicht ignoriert werden können.“

Jeder vierte Arzt ver­wei­gert Anschluss an elek­tro­ni­sches Gesund­heits­netz

Jeder vierte niedergelassene Arzt in Deutschland (28 Prozent) will sich derzeit nicht an die Telematik-Infrastruktur für Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte anschließen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu Cyberrisiken und Digitalisierung im Gesundheitswesen. Obwohl das E-Health-Gesetz den Arztpraxen einen Anschluss bis zum Jahresende vorschreibt und andernfalls finanzielle Sanktionen vorsieht, wollen diese Ärzte zunächst die weitere Entwicklung abwarten oder äußern Zweifel daran, dass das System aktuell funktionsfähig und mit der Datenschutzgrundverordnung vereinbar ist. Ein Viertel der Arztpraxen (26%) ist bereits an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen, ein weiteres Drittel (34%) hat den Anschluss fest eingeplant.

Jeder vierte Arzt ver­wei­gert Anschluss an elek­tro­ni­sches Gesund­heits­netz weiterlesen

„Das ist #Spahnsinn“ – Datenschützer kritisieren die Pläne von Gesundheitsminister Spahn zur elektronischen Übertragung von Krankheitsdaten

Seit wenigen Tagen liegt ein Referentenentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) vor. Datenschützer und Patienten sind alarmiert: “Bundesgesundheitsminister Spahn will eine auf zentralen Servern liegende ‚elektronische Patientenakte‘ mit Zugriff sowohl über die Gesundheitskarte und ihre Telematikinfrastruktur, als auch über das Internet.” erklärt Dr. Silke Lüder vom Bündnis Stoppt die E-Card. “Das bedeutet eine gigantische Sammlung sensibler Daten auf einem zentralen Server – für Datendiebe ein extrem attraktives Ziel mit hohem finanziellen Wert. Patienten, deren Daten dort gespeichert werden, werden quasi enteignet”, ergänzt Dr. Elke Steven, Geschäftsführerin von „Digitale Gesellschaft“.

Außerdem bergen beide Zugriffswege Risiken: Der Zugang über die Gesundheitskarte erfordert ein zentrales Register aller vorhandenen elektronischen Akten in der Telematik-Infrastruktur. So kann man leicht nachprüfen, welche Versicherten keine elektronischen Akten haben. Bei Versicherten mit elektronischer Akte kann man über dieses Zentralregister mindestens feststellen, wo ihre Akte zu finden ist. „Das ist #Spahnsinn“ – Datenschützer kritisieren die Pläne von Gesundheitsminister Spahn zur elektronischen Übertragung von Krankheitsdaten weiterlesen

Bundesweite Umfrage zum TI-Konnektor liefert „alarmierende Ergebnisse“

Haben die Inhaber*innen von ärztlichen Praxen und ihre Mitarbeiter*innen nach der Installation des TI-Konnektors Probleme in ihrem Arbeitsalltag? Und wenn ja, welche?

Um dazu belastbare Auskünfte zu erhalten, hat der Verband MEDI GENO Deutschland bundesweit 61.000 Praxen befragt. Antworten sollten die Inhaber*innen der Praxen, die den Konnektor bereits installiert haben.

1.259 Praxen haben an der Befragung teilgenommen. Von ihnen gaben 860 an, mit dem Konnektor zu arbeiten. 399 Praxen antworteten, dass sie noch keinen Konnektor haben oder noch keinen installieren könnten. MEDI GENO Deutschland hat die bisherigen Ergebnisse veröffentlicht. Bundesweite Umfrage zum TI-Konnektor liefert „alarmierende Ergebnisse“ weiterlesen

Im Dialog über Konnektoren in der psychotherapeutischen Praxis

Ein Psychotherapeut aus der Region Rhein Main hat in Form eines Dialogs Argumente pro und kontra Anbindung der psychotherapeutischen Praxen an die telematische Infrastruktur der Gematik zusammengefasst. Die genannten Positionen hat er in Gesprächen mit Berufskolleg*innen selbst vertreten oder von anderen gehört.

Der Beitrag ist hier nachlesbar. Er wurde vom Verfasser unter die Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 gestellt.

Gesundheitsdaten – ihre Verschlüsselung und ihre (Un-)Sicherheit

Ein Praxis-ITler (irgendwo aus Deutschland) hat sich in einem neuen Beitrag mit dem Thema Gesundheitsdaten – ihre Verschlüsselung und ihre (Un-)Sicherheit beschäftigt. Ausgehend von der eingangs formulierten Behauptung „In spätestens 10 Jahren sind unsere jetzt noch gut verschlüsselten Patientendaten der Telematik für viele Internet-Dienstleister einsehbar“ werden die folgenden Punkte näher betrachtet:
  1. „Verschlüsselungsverfahren haben die Tendenz, dass sie mit der Zeit schwächer werden.
  2. Sicherungskopien/Backups konservieren auch die Methode der Verschlüsselung.
  3. Die Speicherung bzw. Absicherung von Backups erfolgt nicht mehr lokal, sondern zunehmend über das Internet.
  4. Die aktuell eingesetzte Verschlüsselungstechnik berücksichtigt nicht die Möglichkeiten von Quantencomputern.“

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