Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will bei der Entwicklung elektronischer Patientenakten die Koordination übernehmen – ist das eine Absage an die Gematik?

Unter der Überschrift „KBV treibt Einführung der elektronischen Patientenakte voran“ teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung am 10.08.2017 mit: „Einheitliche Standards für die elektronische Patientenakte fordert KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Es dürfe nicht sein, dass in den Arztpraxen unterschiedliche Akten verschiedenen Standards geführt werden müssen… Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist nach Darstellung von Kriedel eines der wichtigsten Vorhaben bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Zwar gebe es auch noch viele andere Anwendungen, aber derzeit setzten Parteien und Krankenkassen den Schwerpunkt auf die elektronische Patientenakte, sagte er. Deshalb bündle auch die KBV hier ihre Ressourcen. Kriedel kündigte an, dass die KBV bei der Einführung der Akte eine Koordinierungsrolle übernehmen wolle…“

Was auffällt: In dieser Stellungnahme der KBV findet an keiner Stelle die Gematik Erwähnung, die Gesellschaft, deren Aufgabe es nach § 291b SGB V ist, „1.die funktionalen und technischen Vorgaben einschließlich eines Sicherheitskonzepts zu erstellen, 2.Inhalt und Struktur der Datensätze für deren Bereitstellung und Nutzung festzulegen, 3.Vorgaben für den sicheren Betrieb der Telematikinfrastruktur zu erstellen und ihre Umsetzung zu überwachen, 4. …“

Dass die Gematik von der KBV in ihrer Stellungnahme nicht genannt wird ist um so verwunderlicher vor dem Hintergrund, dass die KBV gem. § 291a Abs. 7 SGB V i. V. m. § 291b Abs. 2 SGB V Gesellschafter der Gematik ist.

Gesundheitskarte vor dem Aus – ja, aber wann genau?

In der Süddeutschen Zeitung fordert eine Journalistin, die Gesundheitskarte zu retten. Lieber die guten, datengeschützten Anwendungen für diese Karte, als Apps der Privatwirtschaft, sagt sie. Zum Beispiel, Gesundheitsakte. Mit den Apps der Privatwirtschaft und einzelner Krankenkassen käme der große Datenraub. Also lieber die gute EGK-Gesundheitsakte der Gematik.

Hintergrund: Die Nachricht, dass alle diese weitergehenden Anwendungen der Gesundheitskarte nach der Wahl gestoppt würden, ging durch die Presse. Der Start der ersten Anwendung, Versicherten-Stammdaten-Management, verschiebt sich nämlich noch weiter. Neue Karten und Lesegeräte sollen flächendeckend ausgerollt werden. Nachdem die bisherige Infrastruktur, die extra für die EGK geschaffen wurde, niemals mehr gemacht hat, als schon die Krankenversichertenkarte konnte. Das hat bereits Milliarden gekostet. Und nun ist diese neue Infrastruktur nicht betriebsbereit. Gleichzeitig arbeitet die größte Krankenkasse, Techniker, an einer eigenen Gesundheitsakte, die ganz ohne EGK und Telematik-Infrastruktur auskommen könnte.

Wir sehen zwei Probleme mit der EGK, die die Autorin leider nicht gesehen hat. Problem Nr. 1: Die Patientenchipkarte ist eine technologische Sackgasse, ein deutscher Sonderweg. Da wir global sind, wird Deutschland irgendwann dem Mainstream folgen. Der weltweite Mainstream von einrichtungs-übergreifenden Patientenakten funktioniert ohne Chipkarten. Deshalb sind IBM und Siemens schon aus dem EGK-Projekt ausgestiegen. Da niemand daran glaubt, die Karte noch irgendwo anders verkaufen zu können, will die deutsche EGK-Industrie nur noch verdienen, so viel und solange es möglich ist und von der Politik gedeckt wird. An eine mögliche, nachhaltige Zukunft der EGK glaubt die Industrie nicht mehr. Uninformierte, wie die Verfasserin des Beitrags in der Süddeutschen, und manche beamteten Datenschützer aber glauben noch. Auch Minister Gröhe und die zuständigen Abgeordneten glauben noch immer an diese Zukunft der EGK. Es ist zu erwarten, dass sie weitere 4 Jahre die Industrie mit Geld dafür fluten. Nützen wird es wenig.

Problem Nr. 2 der EGK-Anwendungen ist ihr Potenzial, zu Pflichtanwendungen zu werden. Es gibt weltweit bis heute keine erfolgreiche, freiwillige Anwendung einer Patientenchipkarte, obwohl es solche Karten theoretisch schon 30 Jahre gibt. Andere Anwendungen sollen ohnehin verpflichtend sein, Rezepte, Stammdaten-Management.  Wir glauben nicht daran, dass es freiwillige EGK-Anwendungen wirklich geben wird, weil sie zu wenig Menschen haben wollen. Das sehen auch die Betreiber längst. Es wird von ihnen schon jetzt die opt-out Lösung gefordert, d.h. jede und jeder kriegt die Gesundheitsakte, wenn sie oder er nicht widerspricht. Auch damit wird sich das kommerziell nicht lohnen. Wenn die EGK sich langfristig durchsetzt, dann mit Pflichtanwendungen.

Eine verpflichtende Gesundheitsakte wollen wir verhindern. Warum sollte eine Anwendung Daten schützen, wenn sie keine Konkurrenz hat? Nur wenn eine echte Option besteht, chronisch Kranke einrichtungs-übergreifend auch ohne elektronische Gesundheitsakte zu behandeln, nur dann besteht ein Anreiz dazu, diese Anwendungen datensparsam und sicher zu machen. Damit sie benutzt werden! Zu diesem Wettbewerb müssen wir kommen: „wer hat die sicherste Anwendung?“

 

Fundsache (II): Elektronische Gesundheitskarte und der Aktienkurs

„In Medienberichten hieß es am Wochenende, die Regierung wolle womöglich die elektronische Gesundheitskarte nach der Wahl für gescheitert erklären. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) versucht jedoch, Bedenken zu zerstreuen – wie auch die IT-Firma Compugroup, deren Aktien um bis zu 8,8 Prozent fielen. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) fordert ein neues E-Health-Gesetz…“

Quelle: Deutsche Apotheken Zeitung vom 07.08.2017

Fundsache: Mediziner und Betriebswirte

„Als ich Medizin studieren durfte, war das ein Privileg für die besten eines Jahrgangs. Wer nicht so genau wusste, was er werden wollte, machte erstmal BWL. Wer hat heute im Krankenhaus das Sagen? Die Betriebswirte! Da ist doch in den letzten 20 Jahren irgendwas schief gelaufen, oder? Dr. Eckart von Hirschhausen, Arzt und Kabarettist, in einem Interview mit der Ärztezeitung.

Ist es diesem Sachverhalt, der dazu führte, dass „alle Welt“ incl. unserem Bundesgesundheitsminister Hermann  Gröhe (CDU) von Gesundheits“wirtschaft“ statt vom Gesundheitswesen sprechen?

„Digitalstadt Darmstadt“ und die Sorge der grün-schwarzen Rathaus-Koalition um die Gesundheit ihrer BürgerInnen

Die südhessische Universitätsstadt Darmstadt (grüner Oberbürgermeister, grün-schwarze Koalition wie in Baden-Württemberg) hat sich von der BITKOM, dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., einer Lobby-Organisation der deutschen IT-Unternehmen, den Titel „Digitalstadt“ verleihen lassen. In einem Wettbewerb gegen die Städte Heidelberg, Kaiserslautern, Paderborn und Wolfsburg hatte Darmstadt die Nase vorn. Seitdem betreibt sie voll Stolz eine Homepage mit dem Namen Digitalstadt Darmstadt.

Naive Begeisterung über die schöne neue Digital-Welt paart sich mit Plattitüden. Oberbürgermeister Jochen Partsch (Grüne) gerät bei Digitalstadt Darmstadt ins Schwärmen: „Wir leben in spannenden Zeiten, denn wir erleben ein ganz eigenes Kapitel der Geschichte hautnah mit. Die Digitalisierung verschiebt sich zunehmend in alle Lebensbereiche und Teile der Bevölkerung. Die Chancen und Potentiale sind enorm. Nicht minder groß sind die Herausforderungen, die die digitale Lebensreform mit sich bringt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat eine lange Historie, sich den Zeichen der Zeit zu stellen und sowohl technologischen Wandel zu leben als auch ihn voranzutreiben. In Darmstadt greift man wortwörtlich nach den Sternen und schafft die Voraussetzungen, dass die Digitalisierung für unsere Gesellschaft auf sinnvolle und nachhaltige Weise nutzbar wird…“ Das Darmstädter Echo vom 30.07.2017 stellt dazu fest: „Vergleichsweise konkret sind Aussagen von Oberbürgermeister Jochen Partsch für den Bereich Gesundheit. Er kündigte die Schaffung einer ‚intuitiven Datenplattform‘ an, über die jeder Bürger jederzeit Zugriff auf seine eigenen Gesundheitsdaten habe und diese anderen, etwa Ärzten, zur Verfügung stellen könne.“ „Digitalstadt Darmstadt“ und die Sorge der grün-schwarzen Rathaus-Koalition um die Gesundheit ihrer BürgerInnen weiterlesen

Der #BER des Gesundheitswesens: Die elektronische Gesundheitskarte

#BER, der Berliner „Hauptstadtflughafenist das Synonym für Chaos und Ineffizienz bei Großprojekten.

Die elektronische Gesundheitskarte (eGk) steht dem in keiner Weise nach. Der neueste Beleg dafür: „Telematik-Infrastruktur: Gesundheitsministerium verschiebt Starttermin auf Ende 2018“. Der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Stichtag für die Anbindung von Ärzten und Psychotherapeuten an die Telematik-Infrastruktur wird danach um ein halbes Jahr auf 31.12.2018 verschoben. Das bestätigt das Bundesgesundheitsministerium. Eine entsprechende Verordnung werde derzeit erarbeitet. Damit verschiebt sich entsprechend auch der Rollout für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und der Start des Versichertenstammdatenmanagements. Grund für die Terminverschiebung sind Verzögerungen bei der Bereitstellung der für die Anbindung nötigen Konnektoren durch die Hersteller.

Damit sind die Pläne von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), die er 2015 vollmundig vor Verabschiedung des E-Health-Gesetzes verkündete, erneut als unrealistisch und lebensfremd gekennzeichnet worden.

Grund zur Freude besteht dennoch nicht. Denn was leider zu Lasten der Versicherten festgestellt werden muss:

  1. Mit dem E-Health-Gesetz wurden in § 15 Abs. 6 SGB V die Zugangsvoraussetzungen für notwendige ärztliche Behandlungen für aktive eGk-Gegnerinnen maßlos verschärft, sie erhalten von vielen Krankenkassen nicht mehr wie früher Ersatzbescheinigungen, über die ÄrztInnen die Versicherungsleistungen abrechnen können.
  2. Jede Panne bei der Einführung der eGk und des telematischen Systems im Gesundheitswesen verteuert die Kosten für die Versichertengekeinschaft. Nach feststellung der Innungskrankenhasse (IKK) belaufen sich die bisherigen Kosten auf knapp 1,7 Mrd. €. Und schneller als im Sekundentakt kommt jeweils ein Euro dazu.

IKK-Kostenuhr, Stand 03.08.2017, 12:32:24 Uhr

Quelle: Homepage des IKK e. V. 

Grüne als Vorreiter von E-Health und elektronischen Patientenakten und als Lobbyisten der Apotheken in Deutschland?

Diese Frage stellt sich beim Lesen eines Beitrags von Kordula Schulz-Asche Bundestagsabgeordnete der Grünen aus dem Wahlkreis 181 (Maintaunus und Hochtaunus), Sprecherin ihrer Fraktion für die Themen Prävention und Gesundheitswirtschaft.

Unter der Überschrift E-Health und Große Koalition – aus Sicht von Patienten und Apotheken ein schlechter Witz“ macht sich Frau Schulz-Asche in einem Beitrag vom 02.08.2017 unverhohlen zur Lobbyistin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V., die schon seit Jahren für die Apotheken einen ungehinderten Zugriff auf die Patientendaten im System der Gematik fordern. Grüne als Vorreiter von E-Health und elektronischen Patientenakten und als Lobbyisten der Apotheken in Deutschland? weiterlesen

Mit der TK schneller in die Zukunft

Achtung! Der nachfolgende Beitrag enthält Ironie, Vulgärvokabular sowie Spuren von Wahrheit. Vermeiden Sie Überempfindlichkeitsreaktionen, indem Sie ihn nicht lesen!

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat einen Vorschlag – und nun hat sich auch noch der stellvertretende Vorstandvorsitzende der TK im Ärzteblatt dazu geäußert. So viel Fleiß darf nicht unbelohnt – äh, unkommentiert – bleiben, daher hier die Highlights:

„Die Verfahren zur Regulierung sind hochkomplex und bergen das Risiko, Innovationen frühzeitig auszubremsen“, erläuterte Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK…

Jawoll, Herr Ballast, da haben Sie sowas von Recht – Ausbremsen, das geht auf der Datenautobahn ja mal gar nicht! Das fällt eindeutig unter Nötigung und Verkehrsbehinderung!
So komplexe Regulierungsverfahren können ja auch nur unterbeschäftigten Bürokraten einfallen – die reden da von Datensicherheit und Einhaltung von Patientenrechten, haben die sonst keine Hobbies? Sowieso ist es komplett unverständlich, wieso nicht jeder Datenfrickler possierliche kleine „Fahrzeuge“ auf die Bundes-Gesundheitsdatenautobahn setzen sollte. Konkurrenz belebt schließlich das Geschäft – und wie man an der Formel 1 gut erkennen kann, werden die Fahrzeuge dabei immer schneller. (Und dann brauchen wir die Hyperraum-Umgehungstrasse…)

Überhaupt greift Ihre Forderung viiiel zu kurz: nicht nur für digitale, sondern für alle Gesundheitsprodukte müsste die Regulierung entkomplexifiziert werden! (Dann bekäme ich endlich eine offizielle Zulassung für meine Super-Heilelixiere, die helfen wirklich gegen alles – nur an den zu komplexen Verfahren sind sie bisher gescheitert. Studien über die Wirksamkeit und mögliche Nebenwirkungen und so einen Kram – sowas vorzuschreiben, bremst ja nun wirklich jegliche Innovation aus!1!!)

Naja, zurück zur TK: Weil das mit dem Ausbremsen also gar nicht geht, hat sich die TK jetzt was ausgedacht, um allen so richtig Feuer unterm Arsch zu machen – nämlich das „Innovationsbudget“. Eine Supersache! Vor allem, weil das gar kein Budget ist, wo man sich an blöde Begrenzungen halten müsste – nein, es ist eine Untergrenze von 2,50 € pro Versichertem (mehr geht immer), die die Krankenkassen für „neue Versorgungsformen“ ausgeben müssen. Und wenn eine das nicht pünktlich schafft, dann werden ihre 2,50 € pro Kopf auf die schnelleren Krankenkassen umverteilt.

„Mit dem Innovationsbudget wollen wir ein wirkungsvolles Wettbewerbsinstrument im Gesundheitswesen installieren, das einen Suchprozess um die beste innovative Versorgung in Gang setzt“, erklärte Ballast.
Na, da können Sie einen drauf lassen, dass da hektische Suchprozesse in Gang kommen! Bevor es Minus-Budget gibt, wird auch das blindeste Huhn noch ein Innovations-Körnchen ausgraben – und dank Entkomplexifizierung auch zugelassen bekommen. Ein echtes Erfolgsrezept!

Oh, und eine schöne Studie, die ihren Standpunkt untergräbt – ach was, untermauert – hat die TK auch: https://www.tk.de/tk/themen/versorgung/iges-studie-2016/936410
Das haben viele kluge Leute geschrieben und die meinen: Digitale Innovation ist unsere Chance! Mehr davon! Nur bei der Regulierung wirds schon wieder komplex – maximal verkürzt sagt die Studie dazu: Digitale Produkte, die medizinische Daten (allgemeine oder individuelle) sammeln und darstellen, brauchen keine Regulierung – solche, die Diagnosen oder Therapien vorschlagen (dem Arzt oder als Arzt-Ersatz gleich dem Patienten) brauchen eine strenge Prüfung und Zulassungsregelung. (Na, das ist doch mal Science Fiction! Vergesst Star Trek, menschliche Ärzte sind von gestern!1!) Die TK schafft es aber, das Ergebnis nochmal grandios zu entkompli… entkomplexi… ach egal, sagen wir einfach „einzudampfen“ in: Das deutsche Gesundheitswesen braucht einen Innovationsschub.

Na, diesen Schub finanzieren wir doch gerne! Volle Schubkraft voraus! Warp-Antrieb ein!!! Was ist schon der ein oder andere Zusatzbeitrag auf dem Weg in eine derart galaktische Zukunft? 2,50 € bei etwa 70 Mio. Versicherten sind ja auch bloß schlappe 175 Mio. €. Für notleidende eHealth-StartUps ist das gerade mal ein Trostpflaster! Da langt unser Verkehrs- und Zukunfts(!)minister Dobrindt schon ganz anders hin und hilft seiner Klientel zügig aus der Patsche: Ein Fonds zur Entwicklung „intelligenter Verkehrsysteme“ in Städten schwebt ihm vor, damit dort Diesel-Fahrzeuge fröhlich weiter qualmen können. Das ist Zukunftsorientierung! Die Hälfte von der Kohle für die intelligente Verkehrsregelung, 250 Mio. €, sollen übrigens die Steuerzahler aushusten. Da geht also noch was, Herr Ballast von der TK, denken Sie in größeren Dimensionen – mehr so interstellar!

Und nehmen Sie ruhig meine Daten für Ihre digitalen Experimente… oder ne, warten Sie – vorher sollten wir uns noch kurz über die Zulassung und Kostenerstattung für meine Elixiere… Was heißt da „Nein“, Herr Ballast?! Sie Krämerseele haben aber auch gar keinen Sinn für echte Innovation!!1!!1!

Elektronische Patientenakte: Opt-in, Opt-out, alternativlos?

Die datenintensiveren Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – wie die elektronische Patientenakte – sind für die Patienten freiwillig. Ob das so bleibt, ist insofern zweifelhaft, als dem Recht der Patienten, frei zu entscheiden, ob, wo und wie sie ihre Daten speichern lassen, gewichtige wirtschaftliche Interessen gegenüberstehen.
In eGK und Telematikinfrastruktur wurden – und werden – Milliarden investiert, in der Erwartung, dass sich das System durch entsprechende Einsparungen oder Effizienzsteigerungen bezahlt macht. (Wenn nicht gar auf Einnahmen spekuliert wird, die allerdings nur durch die Verwertung der gesammelten Daten zu erzielen wären.)

Wie bereits die Kosten-Nutzen-Analyse von Booz Allen Hamilton aus dem Jahr 2006 (S. 27-29) ergab, ist die eGK/Telematikinfrastruktur jedoch nur dann kostenneutral oder gar profitabel, wenn die Mehrzahl der gesetzlich Versicherten die datenintensiven freiwilligen Funktionen nutzt.
Da wäre es nur naheliegend, der Nutzung nachzuhelfen – sei es durch Anreize (z.B. günstigere Tarife für „Datenspender“), durch Zwang (z.B. gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung der ePatientenakte), durch Ausnutzung der menschlichen Trägheit (z.B. Opt-out-Regelung für ePatienternakten) oder durch Abschaffung von Alternativen (z.B. indem die Abrechnung von Behandlungen irgendwann nur noch über die Telematikinfrastruktur möglich ist). Leider sind diese Beispiele nicht so weit hergeholt, wie es auf den ersten Blick vielleicht erscheinen mag: Schon jetzt propagieren interessierte Unternehmen die Pflicht zur ePatientenakte.

Der Bertelsmann-Konzern, der mit Arvato Systems über ein Konglomerat von Firmen verfügt, die auch im Bereich der Gesundheits-IT weltweit tätig sind, hat kürzlich im firmeneigenen Blog Der digitale Patient einen erneuten Versuchsballon gestartet, um die Regelung in § 291a Abs. 5 SGB V („Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten mittels der elektronischen Gesundheitskarte… ist nur mit dem Einverständnis der Versicherten zulässig“), kurz „Opt-in“ genannt, durch das z. B. in Österreich (ELGA) geltende „Opt-out“-Verfahren zu ersetzen. Die einschlägige Studie der Bertelsmann Stiftung beschreibt dies so: „Prinzipiell bedarf es also für eE-Patientenakten der Leistungserbringer oder für Mischformen (siehe Kapitel 2) zumindest in Deutschland der Einwilligung des Patienten (‚Opt-in‘-Verfahren). Regelungen, bei denen der Patient statt einzuwilligen dem Einsatz einer eEPA für ihn widersprechen muss (‚Opt-out‘-Verfahren), werden diskutiert bzw. ist bspw. in Österreich realisiert. Für die freiwilligen Anwendungen der Gesundheitskarte gilt in Deutschland gemäß § 291a SGB die ‚Opt-in‘-Regelung. Letztendlich ist natürlich auch denkbar, dass aufgrund der Bedeutung einer eEPA für die Gesamtversorgung diese mit neuer Rechtsgrundlage für ein Land als verpflichtendes Versorgungsinstrument eingesetzt wird“ (S. 179)

Weiteres zur Bertelsmann-Studie finden Sie in unserer kritischen Bewertung.

Private Krankenversicherungen wollen eigene „Datenautobahn“ bauen

Die privaten Krankenversicherungen (PKV) waren 2010 aus dem Projekt elektronische Gesundheitskarte/Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen ausgestiegen, nachdem absehbar wurde, wie langwierig, teuer und ineffektiv das Vorhaben werden würde. Nun kündigten die PKV an, „eine moderne Alternative“ dazu aufzubauen. Da die eCard-Technologie veraltet sei, entwickle man eine App für Smartphones. Diese soll alle Funktionalitäten der eGK nach SGB V § 291a enthalten – und darüber hinaus „eine Fülle individueller Service-Funktionen“. Grundlage dafür ist wie bei der eGK ein digitales Netzwerk für den Datenaustausch.

Ebenfalls wie bei der eGK wird betont, dass „die Versicherten in jedem Fall Herr ihrer Daten bleiben“. In der Vergangenheit aufgetretene Datenschutz- und Datensicherheitsprobleme bei Smartphone-Apps lassen diese jedoch als wenig geeignet zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten erscheinen. Außerdem legen die Verantwortlichen Wert auf die Klarstellung, „das Modell beruhe auf der reinen Freiwilligkeit aller Beteiligten.“ Tatsächlich soll die Benutzung der App optional und die Papierabrechnung weiterhin möglich sein.

Wenn aber irgendwann Freiwilligkeit und Wirtschaftlichkeit kollidieren – was wird sich dann durchsetzen? Die PKV errichten ihr digitalen Netzwerk ja in der Hoffnung auf Einsparungen oder Effektivitätsteigerungen. Diese werden sich jedoch nicht realisieren lassen, wenn zu wenige Versicherte die App benutzen. Auch hier gilt die Einschätzung des Vorsitzende des PKV-Verbands Uwe Laue: „Wenn es darum geht, Mehrwert für die Patienten zu generieren, muss man gewisse Stückzahlen auf den Weg bekommen.“ Da wäre es nur folgerichtig, durch Anreize oder Zwänge für die weitverbreitete Nutzung der App zu sorgen – oder die Alternativen abzuschaffen.

Patientenrechte und Datenschutz e.V.