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Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme „Big Data und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung“ und empfiehlt Abschied von informationeller Selbstbestimmung und Datensparsamkeit

Im November 2017 hat der Deutsche Ethikrat eine Stellungnahme zum Thema Big Data und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung“ veröffentlicht. Auf etwa 200 Seiten wird – in einer Sprache, die NormalbürgerInnen nicht ohne weiteres spontan zugänglich ist – ein Angriff auf das vom Bundesverfassungsgericht aus Art. 1 und 2 Grundgesetz entwickelte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Volkszählungsurteil vom 15.12.1983)  vorgetragen.

Deutlich wird dies in Abschnitt 6 der Studie unter der Überschrift „Empfehlungen“ (ab S. 173). Dort wird ausgeführt: Der Deutsche Ethikrat empfiehlt ein Gestaltungs- und Regelungskonzept, das sich am zentralen Ziel der Datensouveränität orientiert. Unter Datensouveränität verstehen wir eine den Chancen und Risiken von Big Data angemessene verantwortliche informationelle Freiheitsgestaltung. Um dies zu gewährleisten, ist das traditionelle, primär auf die grundrechtlich geschützte informationelle Selbstbestimmung bezogene Datenschutzrecht weiterzuentwickeln und neu zu gestalten, Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme „Big Data und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung“ und empfiehlt Abschied von informationeller Selbstbestimmung und Datensparsamkeit weiterlesen

Bund der Steuerzahler empfiehlt: Estland als digitales Vorbild – Auslieferung aller personenbezogen Daten an den Staat

Das neue Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler e. V. (BdSt) mit seiner Kritik an der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) war auch in den Massenmedien der letzten Tage ein Thema.
Der BdSt beschäftigt sich auf den ersten 30 Seiten des neuen Schwarzbuchs kritisch mit diversen Fehlentwicklungen und Geldverschwendung bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Stutzig machen müssen aber seine Empfehlungen, wie alles besser und kostengünstiger zu machen sei.
So wird auf Seite 19 in den „ABSCHLIESSENDE(N) HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ZUM E-GOVERNMENT“ u. a. gefordert: Einführung des ‚Once-Only‘-Prinzips, das besagt, dass gültige Dokumente (etwa Geburtsurkunden, Meldebescheinigungen, Einkommensnachweise) nur ein einziges Mal an den Staat übermittelt werden müssen. Anschließend haben alle Behörden, die eine entsprechende Berechtigung und Signatur besitzen, Zugriff auf die Unterlagen…“