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Statt bewusster und informierter Einwilligung: Opt-out auch bei der Organspende?

Die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen (CDU/Grüne) und Baden-Württemberg (Grüne/CDU) haben am 10.11.2023 eine Entschließung unter dem Titel „Einführung einer Widerspruchslösung als Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme im Transplantationsgesetz (TPG) in den Bundesrat eingebracht.

Ziel der Entschließung ist es, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, angesichts der niedrigen und rückläufigen Organspendezahlen… einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen, der vorsieht, dass die Widerspruchslösung als Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme in das Transplantationsgesetz (TPG) aufgenommen wird.“ Statt bewusster und informierter Einwilligung: Opt-out auch bei der Organspende? weiterlesen

Gesetzentwurf für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO): Datenschutzrechtlich mehr als nur zweifelhaft

Vor wenigen Tagen hat das Bundeskabinett einen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen und an den Bundestag weitergeleitet. “Verkauft” wurde er von Spahn mit dem Hinweis, er enthalte lediglich technisch-organisatorische und finanzielle Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe bei Organspenden, aber keinerlei Regelungen zu dem von ihm gewünschten Paradigmenwechsel zur sogenannten “Widerspruchslösung“.

Beim Blick in den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf ist aber festzustellen, dass er ebenfalls Regelungen enthält, die die Würde des Menschen (Art. 1 Grundgesetz) und das Selbstbestimmungsrecht (Art.2 Grundgesetz), auch über den eigenen Körper, in Frage stellen. Deutlich wird das im Gesetzentwurf beim Blick auf einen Änderungsvorschlag, bezogen auf  die §§ 9a und 9b des Transplantationsgesetzes – TPG. Im Gesetzentwurf von Spahn ist zu lesen: Gesetzentwurf für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO): Datenschutzrechtlich mehr als nur zweifelhaft weiterlesen

OrganspenderIn werden per Gesetz und ohne eigene Willensentscheidung? – Ärztekammer Westfalen-Lippe und Landesärztekammer Bayern fordern Änderung des Transplantationsgesetzes

Am 01.12.1997 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Transplantationsgesetz (TPG), um Rechtssicherheit für SpenderInnen, EmpfängerInnen und allen an einer Organspende Beteiligten zu schaffen. § 3 Abs 1 TPG bestimmt: Die Entnahme von Organen oder Geweben ist… nur zulässig, wenn 1. der Organ- oder Gewebespender in die Entnahme eingewilligt hatte, 2. …” Damit soll (bei Beachtung der Ausnahmeregelung in § 4 TPG) sicher gestellt werden, dass jeder Mensch auch für den Zeitpunkt nach seinem Tod selbst bestimmen kann, ob seine Organe entnommen und für die Behandlung anderer Menschen  genutzt werden dürfen. Eine Organentnahme ohne Zustimmung ist damit – rechtsstaatliches Handeln vorausgesetzt – ausgeschlossen.

Diese Regelung scheint interessierten VertreterInnen der Ärzteschaft ein Dorn im Auge zu sein. Anders lässt es sich nicht erklären, dass sich in kurzem zeitlichen Abstand sowohl die Ärztekammer Westfalen-Lippe als auch die Landesärztekammer Bayern für eine Änderung der einschlägigen Bestimmungen einsetzen. OrganspenderIn werden per Gesetz und ohne eigene Willensentscheidung? – Ärztekammer Westfalen-Lippe und Landesärztekammer Bayern fordern Änderung des Transplantationsgesetzes weiterlesen