In der Diskussion um die Organspende hat sich eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten auf Eckpunkte für eine Entscheidungsregelung verständigt. Die Gruppe um Annalena Baerbock (Grüne) und Stephan Pilsinger (CSU) stellt sich damit gegen den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der eine sogenannte Widerspruchlösung einführen will und dabei von dem SPD-Bundestagsabgeordneten Karl Lauterbach unterstützt wird. Bis Ende Januar 2019 soll lt. Bericht von Zeit Online vom 18.12.2018 ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden, der eine andere Regelung als die von Spahn und Lauterbach anstrebt. Deren Konzept: Ein“Systemwechsel” von opt-in (ich entscheide mich bewusst, Organspender*in zu werden) zu opt-out (ich muss mich einem – ggf. auch bürokratisch kompizierten – Verfahren unterziehen, um nicht Organspender*in zu werden). Dies stellt einen Eingriff in das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Grundgesetz) und stellt daher zugleich einen Angriff auf die Würde des Menschen (Art. 1 Grundgesetz) dar. Dies auch und gerade im Hinblick auf die Erfahrungen aus der deutschen Geschichte (Stichwort: “lebensunwertes Leben“, Euthanasie, Mengele und andere KZ-Ärzte…). Organspende: Widerstand aus nahezu allen Bundestagsfraktionen gegen die „Widerspruchslösung“ von Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) weiterlesen
35. Chaos Communication Congress in Leipzig: „All Your Gesundheitsakten Are Belong To Us“
Martin Tschirsich, der wesentlich an der Ausarbeitung der Studie „Schwachstellen in Gesundheits-App Vivy„ beteiligt war, wird am 27.12.2018 in Leipzig einen Vortrag halten. In der Ankündigung seines Beitrags schreibt er: „In diesem Vortrag zeige ich an fünf konkreten Beispielen, welche fahrlässigen Entscheidungen die Online-Plattformen und Apps der Anbieter aus dem Bereich Gesundheitsakte und Telemedizin so angreifbar machen und demonstriere, wie einfach der massenhafte Zugriff auf unsere vertraulichen Gesundheitsdaten gelang. Zur Debatte steht, was angesichts dieser neuen alten Erkenntnisse zu tun ist – und was wir besser bleiben lassen.“
„Datenschutz innovativ“ in einer Arztpraxis
Ausnahmsweise mal was zum Schmunzeln:
Die DSVO und Words-APP „in meiner Praxis“
Vorsitzender der Ärztevereinigung MEDI Verbund verweigert Anschluss an die Telematik-Infrastruktur und will Klage erheben gegen den Anschluss-Zwang
Der MEDI Verbund ist ein freier Verband, der die politischen und wirtschaftlichen Interessen seiner (ärztlichen) Mitglieder vertritt. In einem Schreiben vom 13.12.2018 teilt der Vorsitzende des MEDI Verbunds, Dr. Werner Baumgärtner aus Stuttgart, unter der Überschrift „Musterklagen TI-Konnektor und Telematikinfrastruktur“ u. a. mit:
„Aktuell haben wir 9 Praxen ermittelt, die für Musterklagen infrage kommen. Vertreten werden wir von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Halbe in Köln. Bei den Klagen geht es um die unvollständige Kostenerstattung durch die KV, die Nichtbezahlung der Praxisarbeit bezüglich der Probleme nach der Installation des TI-Konnektors (z.B. Abstürze des Praxisverwaltungssystems usw.) und die unzureichend bezahlten Folgekosten… Ich werde wegen der vielen offenen Fragen zur Haftung und Sicherheit nicht installieren und klagen! … dass ich persönlich in meiner Praxis nicht installieren werde, den Honorarabzug in Kauf nehme und dann auch zu diesem Sachverhalt eine Musterklage führen werde. Das wird aber erst in der zweiten Jahreshälfte 2019 möglich sein, wenn der Honorarabzug durch die KV erfolgt ist.“
Vivy (?!?): Prüfung der elektronischen Gesundheitsakte durch die Berliner Datenschutzbeauftragte
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit prüft derzeit eine durch Krankenkassen und private Krankenversicherungen geförderte elektronische Gesundheitsakte auf die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Das Produkt ermöglicht es Patientinnen und Patienten, Unterlagen und Daten zu ihrer Gesundheit und zur medizinischen Behandlung zu sammeln. Erbringer medizinischer Leistungen können auf Anfrage Patientendaten in die elektronische Gesundheitsakte einstellen. Auch Krankenkassen und -versicherungen können die Akte zur gezielten Ansprache ihrer Versicherten verwenden, deren Einverständnis vorausgesetzt.
Auf Grund der vorstehenden Beschreibung und weil die Vivy GmbH ihren Geschäftssitz in Berlin hat ist die Vermutung naheliegend, dass es sich hier um die Vivy-Gesundheitsakte handelt. Vivy (?!?): Prüfung der elektronischen Gesundheitsakte durch die Berliner Datenschutzbeauftragte weiterlesen
Der feuchte Traum eines CDU-Gesundheitspolitikers: „Datenspender – die Organspender des 21. Jahrhunderts“
Tino Sorge, Mitglied des Bundestags und Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Digitalisierung & Gesundheitswirtschaft (nicht Gesundheitswesen) hat am 10.12.2018 ein Positionspapier vorgelegt unter dem Titel „Datenspender könnten die Organspender des 21. Jahrhunderts werden“. Herr Sorge macht sich darin zum Sachwalter privatwirtschaftlicher Interessen, wenn er fordert, „die Wirtschaft bei politischen Entscheidungsprozessen enger mit einbinden“ bei der „Ausgestaltung einer Datenautobahn oder einer Gesundheitsakte“.
Wie vor ihm schon andere, fordert Herr Sorge deshalb: „Historische Konzepte wie ‚Datensparsamkeit‘ oder ‚Datenvermeidung‘ müssen eine Modernisierung erfahren.“ Der feuchte Traum eines CDU-Gesundheitspolitikers: „Datenspender – die Organspender des 21. Jahrhunderts“ weiterlesen
Unterstützen Sie die Petition „Keine Zugangsbeschränkungen zu Psychotherapeuten“ – sagen Sie „Nein!“ zum Terminservice- und Versorgungsgesetz
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll auch der freie Zugang von Patient*innen zu psychotherapeutischen Fachkräften erheblich eingeschränkt werden. Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) hat deshalb gemeinsam mit mehr als 20 anderen Fachverbänden eine Petition auf den Weg gebracht, um damit die breite Ablehnung dieses Gesetzestextes deutlich zu machen und so die politische Willensbildung zu beeinflussen. In der Petition wird gefordert, dass der geplante Zusatz im § 92 (6a) SGB V ersatzlos gestrichen wird. Dieser lautet:
Ohne Telematik-Infrastruktur und „Cloud“: Datenschutz in der Arztpraxis – ein Beispiel aus Siegen
Wilfried Deiß,Facharzt für Innere Medizin und Hausarzt in Siegen, ist seit vielen Jahren ein profilierter Kritiker der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) und der damit verbundenen Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen. Auf seiner Homepage erklärt er unmissverständlich: “eGK = Elektronische Gesundheitskarte / Telematikinfrastruktur: Wir wollen wegen Datenschutz/ Arztgeheimnis KEINE Online-Anbindung des Praxis-Netzwerkes und keine DAUERHAFTE Speicherung von Patientendaten in einem bundesweiten Datennetzwerk/ Cloud“. Auf der Homepage befinden sich viele lesenswerte Informationen und Stellungnahmen zu dieser Thematik. Auf die beiden letzten Beiträge möchten wir hinweisen: Ohne Telematik-Infrastruktur und „Cloud“: Datenschutz in der Arztpraxis – ein Beispiel aus Siegen weiterlesen
Besser als Vivy? – Jetzt steigt auch die Siemens-BKK in das Rennen um die „beste“ elektronische Gesundheitsakte ein
Auf ihrer Homepage teilt die Siemens-SBK mit: „Am 17.9.2018 ging für viele Versicherte die elektronische Gesundheitsakte Vivy an den Start. Auch wir als SBK glauben an das Konzept der digitalen Gesundheitsakte. Jedoch haben wir uns bewusst dazu entschieden, noch nicht bei diesem ersten Schwung mit dabei zu sein. Wir befinden uns noch in Gesprächen mit dem Anbieter, um unseren Kunden das bestmögliche und sicherste Produkt zu bieten und zwar in der Qualität, wie sie es von uns erwarten können.“
Das Konkurrenzprodukt Vivy war bereits unmittelbar nach seinem Start wg. großer datenschutzrechtlicher Mängel einer massiven Kritik unterzogen worden. Besser als Vivy? – Jetzt steigt auch die Siemens-BKK in das Rennen um die „beste“ elektronische Gesundheitsakte ein weiterlesen
Verbraucherzentrale lehnt die Idee eines „Dateneigentums“ ab – auch und besonders im Gesundheitswesen
Seit einigen Jahren geistern zwei Begriffe durch politische Debatten zum Datenschutz – das sogenannte Dateneigentum und die Datensouveränität. Erstmals in größerem Stil bekannt wurde das Thema Eigentum an Daten im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen darum, wem die Daten gehören, die moderne Kraftfahrzeuge erfassen und speichern. So sprach sich z. B. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in diesem Zusammenhang „für eine einheitliche Regelung des Eigentums an Daten in der EU aus”.
In einer Stellungnahme der Verbraucherzentrale (vzbv) vom 26.11.2018 wird dazu festgestellt:
- „Ein Dateneigentumsrecht macht nichts besser aber vieles komplexer. Neue Rechte an Daten, die einzelnen Akteuren ausschließliche Nutzungsrechte einräumen, sind nicht erforderlich.
- Die datenschutzrechtliche Einwilligung muss konsequent im Sinne der DSGVO umgesetzt werden.
- Die gegenwärtige Rechtslage ist geeignet, die sich stellenden Herausforderungen zu lösen. Erforderlich ist jedoch eine konseque“nte Durchsetzung bestehender gesetzlicher Regelungen durch die Datenschutzaufsichts- und Kartellbehörden.“