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Darf der Messenger „WhatsApp“ zur Arzneimittelbestellung in Apotheken eingesetzt werden?

Zu diesem Thema hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen im Mai 2018 Stellung genommen. In der zweiseitigen Information wird festgestellt: Vermehrt bieten niedersächsische Apotheken den Service an, dass Kunden rezeptpflichtige Arzneimittel mittels des Messengerdienstes WhatsApp bestellen können. Hierbei werden Kunden durch die Apotheke aufgefordert, eine Fotografie eines Rezeptes an eine mit WhatsApp verbundene Mobilfunknummer der Apotheke zu versenden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wird der Einsatz von WhatsApp zur Bestellung von Arzneimitteln bei Apotheken, allerdings als nicht zulässig angesehen.” Darf der Messenger „WhatsApp“ zur Arzneimittelbestellung in Apotheken eingesetzt werden? weiterlesen