Archiv der Kategorie: Telematik-Infrastruktur

Wohltuend seriös und informativ: Die Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer zur Nutzung und zu den Risiken eine elektronischen Patientenakte (ePA)

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat im August 2021 eine Praxis-Info „E-Patientenakte“ veröffentlicht. Sie richtet sich vorrangig an Psychotherapeut*innen. So wird zu Beginn im Editorial u. a. festgestellt:

  • Die unabdingbare Patientensouveränität wird dazu führen, dass die Informationen der E-Patientenakte sehr wahrscheinlich unvollständig sind, sodass sie nur begrenzt als Entscheidungsgrundlage für Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen über eine Behandlung dienen können.“
  • Die E-Patientenakte ist bisher technisch unausgereift und nicht ausreichend datensicher… Das Speichern von sensiblen Daten einer psychischen Erkrankung in der E-Akte ist eine der schwierigsten Neuerungen, die mit der Digitalisierung des Gesundheitssystems eingeführt werden. Schwierig ist für Patient*innen insbesondere, den Nutzen der E-Akte für ihre Behandlung und die Risiken für ihre Daten gegeneinander abzuwägen. Sie sollten möglichst umfassend und verständlich auch über die speziellen Risiken der Daten zu ihrer psychischen Erkrankung aufgeklärt werden.“

Die Praxis-Info „E-Patientenakte“ ist aber auch für alle Versicherten, die sich über Sinn und Nutzen einer elektronischen Patientenakte (ePA) informieren möchten, eine seriöse und differenzierte Informationsquelle. Wohltuend seriös und informativ: Die Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer zur Nutzung und zu den Risiken eine elektronischen Patientenakte (ePA) weiterlesen

CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge (MdB) macht Front gegen „Datenschutz in seiner antiquierten Absolutheit“

Der Gesundheitsexperte der Unions-Bundestagsfraktion, Tino Sorge (CDU), hat eine Abkehr von den strengen Datenschutzregeln im Gesundheitsbereich gefordert. ‚Datenschutz und Gesundheitsschutz müssen in ein neues und pragmatisches Verhältnis zueinander gestellt werden‘, sagte Sorge… ‚Dazu muss auch der Mut zählen, sich vom Datenschutz in seiner antiquierten Absolutheit zu verabschieden.‘“ Mit diesen Sätzen beginnt ein Beitrag im Handelsblatt vom 10.08.2021. Im weiteren Verlauf des Beitrags wird Sorge erneut zitiert mit den Aussagen: „CDU-Politiker Sorge verwies indes auf den Sachverständigenrat Gesundheit (SVR). Dieser habe jüngst ‚in seltener Deutlichkeit auf den Punkt gebracht‘, dass die alten Prinzipien der Datensparsamkeit und der Zweckbindung ‚vollkommen überholt‘ seien. ‚Es sind heutzutage eben nicht nur Ärzte, sondern auch Daten, die Leben retten‘“, so der Wirtschaftsanwalt, Unternehmensjurist und Nicht-Mediziner Sorge. CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge (MdB) macht Front gegen „Datenschutz in seiner antiquierten Absolutheit“ weiterlesen

Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp): Kein Opt-out-Verfahren für die elektronische Patient*innenakte

Als erster der größeren Berufsverbände von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen hat der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) am 10.08.2021 der im Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) geforderten radikalen Abkehr vom bisherigen Prinzip der Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) eindeutig widersprochen. Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp): Kein Opt-out-Verfahren für die elektronische Patient*innenakte weiterlesen

Telematikinfrastruktur und Datenökonomie – Was geht mich das an? Online-Veranstaltung am Do. 29. Juli 2021 ab 19.00 Uhr mit Dr. Stefan Streit, Köln

Update:

Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet und ist hier zu sehen und zu hören.


Einwahl-Link:

https://www.galatis.de/DDRM_Veranstaltung

Es ist keine vorherige Registrierung notwendig.


Die Digitalisierung in der Medizin verändert die Sprechstundenarbeit, aber auch die sozialen Konfliktlinien. Lange Zeit war eigentlich niemandem klar, warum die Telematikinfrastruktur als das Digitalisierungsprojekt in der Medizin so wichtig sein sollte. Die Ärzte wollten es nicht wirklich. Die meisten Patienten wissen bis heute nicht, was da eigentlich passiert. Nur die Politik war sich von Anfang an sicher: es muss sein. „Das Prinzip Zuckerbrot (Förderung) und Peitsche (Sanktion)“ soll den Ärzten die Digitalisierung schmackhaft machen, schreibt die Ärztezeitung am 27.5.2021. Glaubte man den offiziellen Presseerklärungen, dann liest es sich so, als ob die Telematikinfrastruktur und deren Anwendungen, (z.B. die elektronische Patientenakte) heute schon ein relevanter Bestandteil des ärztlichen Sprechstundenalltags wären. Das stimmt allerdings nicht.

Im Vortrag von Dr. Stefan Streit geht es darum,

  • wo die Digitalisierung in der Medizin steht;
  • wie wir dahin gekommen sind und warum es dazu kam;
  • ob das wirklich gesund ist und
  • wie wir vielleicht doch noch mit heiler Haut da rauskommen.

Die Transformation zur digitalisierten Gesellschaft

vollzieht sich nicht über noch modernere Technologie oder noch mehr Start-Ups, sondern durch die gelungene Anpassung sozialer Übereinkünfte. Dazu gilt es zwischen der geplanten EU-Datenwirtschaft, den deutschen gesundheitspolitischen Initiativen der letzten Jahre und der Forderung, das alles möge Gesundheit befördern, abzuwägen.

Vorsicht Spoiler: Dafür stellt der Referent die Transformationskonzepte informationelle Gesundheit, Diskriminierungsverbot für Krankheit(-sdaten), Patientendateneigentum und Arzturheberrecht, zur Diskussion.

Der Referent, Dr. Stefan Streit, ist ein in Köln niedergelassener Hausarzt.

Ein Flyer für weitere Werbung für die Veranstaltung ist hier hinterlegt.


Veranstalter:


Die Veranstaltung ist die Fortsetzung einer Veranstaltungsreihe zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens. Fünf Veranstaltungen fanden 2021 bereits statt. Sie wurden aufgezeichnet und sind hier verfügbar.

Es ist geplant, die Veranstaltungsreihe bis auf Weiteres an jedem letzten Donnerstag im Monat fortzusetzen. Die Folgeveranstaltung:

Do. 26. August 2021, 19.00 Uhr: Dr. Thilo Weichert (Netzwerk Datenschutzexpertise) wird informieren und diskutieren zum Thema „Das medizinische Forschungsdatenzentrum“


Technische Hinweise:

Das  Gelingen einer Online-Veranstaltung ist immer auch abhängig von der  Qualität der Online-Verbindung und der verwendeten technischen  Ausstattung. Einige Tipps dazu:

  • Stoppen  Sie für die Zeit der Teilnahme an der Online-Konferenz andere intensive  Daten-Verbindungen wie Verbindungen zu Streaming Portalen (YouTube,  Netflix, usw.) oder große Downloads, etc.
  • Auch  wenn WLAN in der Regel gut funktioniert: Schließen Sie – wenn möglich – Ihren Laptop, PC etc. per LAN Kabel an den Router an. LAN-Verbindungen sorgen in der Regel für weniger Störungen bei Ton und Bild.
  • Bei mobiler Verbindung: Vermeiden Sie möglichst weitere Verbindungen.

Gematik: Erneut massive Probleme beim Versichertenstammdatenabgleich

Die gematik gibt bekannt: Seit dem 14.07.2021 kann es bei einigen Betriebskrankenkassen, bei Innungskrankenkassen und bei der DAK beim Abgleich der Versichertenstammdaten zu Problemen kommen. Als Ursache wurde ein abgelaufenes OCSP-Signier-Zertifikat des bereitstellenden Trusted Service Providers identifiziert. Durch ein ad-hoc initiiertes TSL-Update, welches bereits am Downloadpunkt veröffentlicht wurde, wird wieder ein valides Zertifikat bereitgestellt.“ Quelle: Homepage der gematik, 14.07.2021

Erinnert irgendwie fatal an die Probleme, die die gematik mit den Versichertenstammdatendienst vom 27.05.2020 bis weit in den Juli 2020 hatte. Und „Entwarnung“ hat die gematik im Falle des neuen Problems noch nicht gegeben.

Und diesem fehleranfälligen System sollen mehr als 80 Mio. gesetzlich versicherte Menschen ihre Gesundheits- und Behandlungsdaten anvertrauen? Danke Nein!

„Wahlprüfsteine“ zur Bundestagswahl im September 2021 mit Fragen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland veröffentlicht

Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. hat „Wahlprüfsteine“ zur Bundestagswahl im September 2021 entwickelt. Acht Themen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland wurden an Parteizentralen und Kandidat*innen der derzeit im Bundestag vertretenen Parteien (mit Ausnahme der AfD) versandt. Die Fragestellungen beziehen sich schwerpunktmäßig auf den Themenbereich Digitalisierung des Gesundheitswesen / Telematikinfrastruktur, gehen aber auch auf andere Entwicklungen ein. „Wahlprüfsteine“ zur Bundestagswahl im September 2021 mit Fragen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland veröffentlicht weiterlesen

Die Nutzung von Versichertendaten durch die Krankenkassen für die Unterbreitung von Informationen und individuellen Angeboten…

ist Gegenstand des Tätigkeitsberichts des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber für 2020. Zu den wiederholten Änderungen des § 68b SGB V wird in Abschnitt 4.2 des Berichts (ab S. 40) u. a. festgestellt:

  • „Diese bereits mit dem Digitale-Versorgungsgesetz (DVG) geschaffene Norm eröffnet den Krankenkassen die Möglichkeit, Versorgungsinnovationen zu fördern. Dazu dürfen sie die versichertenbezogenen Daten, die sie rechtmäßig erhoben und gespeichert haben, im erforderlichen Umfang auswerten. Zuvor sind die Daten zu pseudonymisieren und – soweit möglich – zu anonymisieren. Eine Datenübermittlung an Dritte ist ausgeschlossen.
  • Nach der ursprünglichen Fassung des DVG durften die Krankenkassen die Auswertung von Versichertendaten und die Unterbreitung von Informationen und individuellen Angeboten nur vornehmen, wenn der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat. Mit dem PDSG wurde dieses Einwilligungserfordernis nunmehr hinsichtlich der Datenauswertung und der Unterbreitung individueller Versorgungsangebote durch ein Widerspruchsrecht ersetzt, das sich lediglich auf die konkrete Angebotsunterbreitung bezieht.Diese Änderung bewerte ich äußerst kritisch. Die Nutzung von Versichertendaten durch die Krankenkassen für die Unterbreitung von Informationen und individuellen Angeboten… weiterlesen

Das e-Rezept und seine datenschutzrechtliche Problematik…

ist Gegenstand des Tätigkeitsberichts des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber für 2020. In Abschnitt 4.2 des Berichts (S. 39) wird u. a. festgestellt:

  • Rezepte im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sollen immer in einem zentralen Speicher in der TI abgelegt werden. Patientinnen und Patienten können dann nur wählen, ob sie die Zugangsinformationen dazu in elektronischer Form oder – nach dem Vorbild eines Bahn- oder Flugtickets – als Papierausdruck mit einem Code-Block zur Einlösung in einer Apotheke ausgehändigt bekommen wollen.Wie bei der ePA wird es auch beim E-Rezept eine Zweiklassengesellschaft geben. Menschen, die nicht die E-Rezept-App nutzen möchten oder können, erhalten keinen unmittelbaren Einblick in die über sie gespeicherten Daten oder erfolgten Zugriffe auf ihre Rezepte…

Das e-Rezept und seine datenschutzrechtliche Problematik… weiterlesen

Bundesdatenschutzbeauftragter: „Elektronische Patientenakte verstößt gegen die DSGVO“

Diese Feststellung trifft der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in Abschnitt 4.2 seines Tätigkeitsberichts für 2020.Er bekräftigt damit seine bereits im Jahr 2020 benannten Bewertungen.

Ein Auszug aus dem Tätigkeitsbericht (ab S. 36) mit den wesentlichen Kritikpunkten: Bundesdatenschutzbeauftragter: „Elektronische Patientenakte verstößt gegen die DSGVO“ weiterlesen

„Mit dem Papierausdruck ist es viel bequemer“ – Testbericht: Patient verzweifelt am E-Rezept

In einem umfangreichen Beitrag im Online-Magazin APOTHEKE ADHOC vom 09.07.2021 schildert ein Versicherter, der technikaffin ist und in leitender Funktion in einem gesundheitsnahen IT-Bereich arbeitet, seine Erfahrungen.

Da er beruflich viel mit dem E-Rezept zu tun hat, war der 1. Juli lt. Beitrag des Magazins für ihn ein großes Datum: Endlich sollte es losgehen. Dass der E-Rezept-Start dann sukzessive zusammengestrichen war, bis nur ein Techniktest mit einer Apotheke, einem Arzt und einem Versicherten übrig blieb, hielt ihn nicht von seinem Testlauf ab – denn Arztpraxen mit der richtigen Software können auch jetzt schon E-Rezepte erstellen, die Apotheken dann abrufen, aber nicht bedienen und abrechnen – theoretisch zumindest.“

Das Fazit des Versicherten am Ende des Beitrags: „‚Das ist noch sehr weit weg von der Regelversorgung.‘ Auch wenn es geklappt hätte, ein E-Rezept auszustellen und eventuell sogar zu bedienen, sehe er noch nicht wirklich, wie sich das Konzept unter den jetzigen Voraussetzungen bewähren soll. ‚Es sind schon von der Freischaltung der eGK bis zum Erhalt eines E-Rezepts in der App viel zu viele Einzelschritte notwendig‘, sagt er. ‚Man braucht wirklich viel eigenes Interesse und Ausdauer. Die allermeisten werden wahrscheinlich nach der zweiten Fehlermeldung aufgeben und einfach den Papierausdruck verwenden.‘ Was eigentlich als Behelf gedacht ist, sei in Wirklichkeit viel anwenderfreundlicher – er habe deshalb Zweifel, dass sich die Gematik-App etablieren werde. ‚Mit dem Papierausdruck ist es viel bequemer. Dann brauche ich keine andere App, sondern gar keine App…“