Archiv der Kategorie: Corona-Pandemie

Globale Solidarität beim Zugang zu COVID-19-Impfstoffen, -Tests und -Medikamenten

Im Angesicht der globalen Corona-Pandemie ist es Zeit, der ausschließlichen Profitorientierung bei der Arzneimittelherstellung einen Riegel vorzuschieben und für wichtige Innovationen eine gemeinwohlorientierte Reform des Patentrechts oder eine staatliche Pharmaproduktion zu erwägen.

Diese Forderung erheben der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (vdää), die BUKO Pharmakampagne, die Ärzt*innen-Vereinigung MEZIS und der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VDPP) in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 29.04.2020. Globale Solidarität beim Zugang zu COVID-19-Impfstoffen, -Tests und -Medikamenten weiterlesen

Corona-Pandemie: Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Gesetzentwurf der Bundesregierung

Am 20.04.2020 legte das Bundesministerium für Gesundheit einen Entwurf für das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vor, am 25.04.2020 wurde dieser nach Abstimmung mit den anderen Ministerien durch eine geänderte Fassung ersetzt.

Mit Stellungnahme vom 30.04.2020 übt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, daran heftige Kritik.

Unter „1. Allgemeines“ erklärt er: „Grundsätzlich ist festzustellen, dass bezüglich der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie fehlende belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse zu Infektionsweg und –gefahr, Erkrankungswahrscheinlichkeit und Wiederansteckungsgefahr, zielführender medikamentöser Behandlung sowie (möglicherweise unter Umständen) mangelnde Behandlungskapazitäten nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Regierung große Unsicherheit auslösen. Dieser Unsicherheit soll nun offenbar mit umfassender Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten begegnet werden. Das hierbei nötige Augenmaß lässt der Gesetzentwurf leider vermissen. (Stellungnahme S. 1) Corona-Pandemie: Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Gesetzentwurf der Bundesregierung weiterlesen

Offener Brief von CCC, FifF u. a. an Jens Spahn: Geplante Corona-App ist höchst problematisch

Wie Medienberichten zu entnehmen ist, plant das Bundesgesundheitsministerium nun mit einer Corona-Tracing-App auf Basis des Softwaregerüsts der Initiative PEPP-PT (Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing) mit zentralem Matching.

In einem Offenen Brief vom 24.04.2020, der u. a. vom Chaos Computer Club e.V. (CCC), dem · Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FifF) und der · Gesellschaft für Informatik (GI) e.V. unterzeichnet wurde, wird dazu festgestellt:

In der derzeitigen politischen Diskussion werden Erwartungen für eine Corona-Tracing- App geschürt, die möglicherweise nicht eingehalten werden können. Inwiefern sie die Pandemie-Bekämpfung unterstützen kann, wird erst in Monaten zu beurteilen sein. Wir bitten aus diesen Gründen darum, eine Neubewertung der verschiedenen Optionen zu vollziehen und dabei die Argumente und Vorbehalte vieler Expertinnen und Experten stärker zu berücksichtigen sowie ausschließlich auf Lösungen zu setzen, die – im Gegensatz zu dem vorliegenden Vorschlag – technisch von den Betriebssystem- Anbietern auch umsetzbar sind. Offener Brief von CCC, FifF u. a. an Jens Spahn: Geplante Corona-App ist höchst problematisch weiterlesen

Fragwürdige Maskenpflicht

Ab Montag, den 27.5.20 gilt in ganz Deutschland im öffentlichen Nahverkehr und in Supermärkten die Pflicht, einfache Gesichtsmasken oder Schals vor Mund und Nase zu tragen. Der Präsident des Weltärztebundes, Ulrich Montgomery, hat das heute (23.04.) als lächerlich bezeichnet.

Studien, die die Wirksamkeit solcher Schutzmasken belegen, fehlen. So die Weltgesundheitsorganisation laut Robert-Koch-Institut (RKI). In einer Studie, die das RKI 2009/2010 durchgeführt hat, erwiesen sich solche „selbstgemachten“ Schutzmasken als wirkungslos.

Gründe, die gegen Schutzmasken sprechen:

  • Das Tragen von Schutzmasken führt unvermeidlich dazu, dass man sich häufiger ins Gesicht fasst. Nämlich, um die Maske an- und abzunehmen oder ihren Sitz zu korrigieren. Dadurch erhöht sich das Infektionsrisiko der Trägerinnen und Träger der Maske.
  • Schutzmasken beeinträchtigen die Atmung der Trägerinnen und Träger. Zum einen muss man beim Einatmen einen kleinen  Widerstand überwinden, zum anderen atmet man bei jedem Atemzug (viel mehr) Luft wieder ein, die man zuvor ausgeatmet hatte und die deswegen weniger Sauerstoff enthält. Das ist besonders schädlich für Menschen mit Atemproblemen.
  • Die Schutzmaske macht andere Maßnahmen nicht überflüssig. Insbesondere muss laut RKI der Abstand von 1,5 Metern auch mit Schutzmaske immer eingehalten werden. Die Schutzmaske wird aber genau mit dem Argument „verkauft“, dass sie in Supermärkten oder Verkehrsmitteln auch da schütze, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann. Sie schafft für die Trägerinnen und Träger eine „Pseudo-Sicherheit“ gegenüber den Abstandsregeln und gefährdet  sie dadurch. Amateur-Schutzmasken schützen laut RKI nicht die Personen, die die Masken tragen, sondern allenfalls andere vor ihnen.

Der unbestreitbare (geringe) Schaden für die Trägerinnen und Träger müsste durch einen nachweisbaren (ebenfalls geringen) Nutzen für andere Personen ausgeglichen werden, damit das Tragen vom Staat zur Pflicht gemacht werden kann. Solange das nicht der Fall ist, ist eine Pflcht zum Masken tragen, die mit Bußgeld bewehrt ist, nach meiner Meinung nicht akzeptabel.

Das Maskentragen ist selbstverständlich eine Einschränkung eines Grundrechts (freie Entfaltung der Persönlichkeit und allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 GG). Sie muss deswegen wasserdicht begründet werden. Das ist derzeit nicht der Fall.

In Deutschland ist die Obrigkeitshörigkeit bzw. Compliance groß genug, um es bei einer Empfehlung für Schutzmasken bewenden zu lassen. Eine Pflicht ist in Anbetracht der Beeinträchtigung von Kindern, Alten und Menschen mit Lungenproblemen meines Erachtens nicht akzeptabel.

Hessen: Palantir im Einsatz für die Polizei – und jetzt auch gegen Corona?!?

Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 21.04.2020: „Hessens Covid-19-Krisenstab nutzt bald Software des US-Unternehmens Palantir, um den Überblick über die Corona-Krise zu behalten… Das Programm, das der Krisenstab einsetzen will, heißt ‘Foundry’. Es handelt sich um eine so genannte Datamining-Software. Wie andere Programme von Palantir führt auch dieses Daten aus verschiedenen Quellen zusammen, um Verbindungen zwischen Informationen zu ziehen, die Menschen in kurzer Zeit nicht sehen könnten. In seiner Ursprungsversion wurde Foundry für Unternehmen entwickelt, um etwa ihre Lieferketten zu analysieren. Nun soll es die Covid-19-Pandemie praktisch in Echtzeit darstellen, erklärte ein Sprecher des hessischen Innenministeriums: ‘Der Landeskrisenstab plant die Nutzung einer Software der Firma Palantir, um allgemein zugängliche Informationen, wie die Verteilung von Infektionen mit dem Coronavirus, Bettenkapazitäten oder die Versorgung mit Schutzausstattung in einem umfassenden Lagebild darzustellen.’ So solle die aktuelle Situation schnell bewertet werden und ‘Hilfe und Material dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden’… Die Software greife nicht auf ‘individualisierte Person- oder Patientendaten’ zu. Ihr Einsatz sei mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt…“ Hessen: Palantir im Einsatz für die Polizei – und jetzt auch gegen Corona?!? weiterlesen

App, App, App … und noch ne App: Jens Spahn fordert eine Quarantäne-App, die es ermöglichen soll, den Zustand von Corona-Infizierten zu verfolgen

Das berichtet die Süddeutsche Zeitung am 20.04.2020: „Spahn hat vor allem eine Quarantäne-App im Sinn, die es den Mitarbeitern [der Gesundheitsämter] ermöglichen soll, den Zustand von Infizierten zu verfolgen, ohne dafür zum Telefonhörer greifen oder gar mit dem Auto zu deren Wohnung fahren zu müssen. Auch die Tracing-App sollten die Ämter mehr für ihre Arbeit nutzen…“

Diese Quarantäne-App wäre mindestens der vierte Versuch, die berechtigten Angst vor der Corona-Pandemie zu nutzen, um „Datenspenden“ unterschiedlichster Art und Qualität von einer großen Zahl von Menschen zu gewinnen. App, App, App … und noch ne App: Jens Spahn fordert eine Quarantäne-App, die es ermöglichen soll, den Zustand von Corona-Infizierten zu verfolgen weiterlesen

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für Corona-Apps veröffentlicht

Zunehmend stärker kreist die Diskussion um die Eindämmung der Corona-Pandemie zunehmend um den Einsatz technischer Hilfsmittel. Insbesondere von Politiker*innen und Mediziner*innen gefordert, wird von diversen Software-Unternehmen der Versuch unternommen, die Pandemie mit Hilfe von sogenannten Tracing-Apps für Smartphones einzudämmen. Diese Systeme sollen automatisiert die zwischenmenschlichen Kontakte aller Nutzerïnnen aufzeichnen und es so erlauben, die Infektionsketten des Virus schnell und effizient nachzuvollziehen, um möglicherweise exponierte Personen frühzeitig warnen bzw. isolieren zu können.  

Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V. hat auf der Basis der öffentlich verfügbaren Daten und Informationen eine umfangreiche Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die in Entwicklung befindlichen Corona-Apps vorgelegt, In einer Pressemitteilung vom 14.04.2020 stellt FifF fest: Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für Corona-Apps veröffentlicht weiterlesen

Grundrechtseinschränkungen in Zeiten von Corona – über Verhältnismäßigkeit, Technikeinsatz und überzogene Erwartungen

Sogenannte Corona-Apps – inzwischen werden dazu eine Vielzahl von Varianten entwickelt – sind nach Ansicht vieler Politiker*innen, aber auch verängstigter „Normalbürger*innen“, ein geeignetes Hilfsmittel gegen die Corona-Pandemie. In einer Stellungnahme des Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V. vom 12.04.2020 werden Maßstäbe benannt, die bei der Einschränkung von Grundrechten (im Falle der Corona-Apps: des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung) zu beachten sind.Nachstehend ein Auszug aus der Stellungnahme:

Aktuell wird viel über die Einschränkung von Grundrechten zum Schutze der Bevölkerung diskutiert, dabei geht es um Themen wie etwa Ausgangsbeschränkungen oder aber das Auswerten von Bewegungs- oder Kontaktdaten, beides zum scheinbar übergeordneten Zweck der Pandemieeindämmung. Gerade bei zweiterem fallen dann Sätze wie „Datenschutz kostet Leben“, was beängstigend an das ebenso falsche „Datenschutz ist Täterschutz“ erinnert. Dabei müsste in diesen Diskursen eigentlich klar sein, dass es hier keine eindeutig gebotenen Handlungen gibt. Es stehen sich unvereinbare Grundrechte gegenüber, sodass die Stärkung einer Seite immer zulasten der anderen geht. So mag eine Ausgangsbeschränkung das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit schützen, sie schränkt jedoch im gleichen Atemzug die Bewegungsfreiheit, Freizügigkeit und sogar Demonstrationsfreiheit ein. Gleiches gilt für die Nutzung von Bewegungsdaten aus dem Mobilfunknetz oder anderer Ortsdaten zur Verfolgung von Infektionsketten. Diese greift ganz wesentlich in das Grundrecht auf Datenschutz und sogar die Menschenwürde ein. Grundrechtseinschränkungen in Zeiten von Corona – über Verhältnismäßigkeit, Technikeinsatz und überzogene Erwartungen weiterlesen

Corona-Datenspende-App des RKI: Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten

Am 07.04.2020 hat das Robert Koch-Institut (RKI) eine Corona-Datenspende-App vorgestellt. Ulrich Kelber, Bundesdatenschutzbeauftragter, hat dazu festgestellt:

  • Meiner Behörde liegt bis jetzt noch keine fertige Version der ‚Corona Datenspende‘-App vor. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Robert Koch-Institut im Vorfeld beraten. Grundsätzlich halte ich eine datenschutzkonforme Umsetzung für möglich und begrüße entsprechende Entscheidungen des RKI bei der Konzeption der App. Wir werden die Beratung fortsetzen und anschließend die Datenverarbeitung der App auch im Rahmen unserer Datenschutzaufsicht begleiten.
  • Die Bürgerinnen und Bürger müssen eindeutig und widerspruchsfrei informiert sein, welche Daten die App zu welchem Zweck sammelt. Außerdem muss das RKI noch konkretisieren, wie lange die Daten gespeichert werden. Ich erwarte zusätzlich, dass regelmäßig evaluiert wird, ob die App ihren Zweck erfüllt. Tut sie das nicht, muss die Verarbeitung beendet werden. Ganz allgemein weise ich darauf hin, dass das Datenschutzniveau bei Fitness-Trackern und SmartWatches je nach Hersteller sehr unterschiedlich ist. Diese Schnittstelle ist wahrscheinlich das größte Problem aus Sicht des Datenschutzes.
  • Noch ein Hinweis: Aus meiner Sicht ist der Name ‚Datenspende-App‘ unglücklich gewählt. Auch wenn Betroffene dem RKI ihre Daten freiwillig übermitteln, geben sie das Recht an ihren Daten nicht ab und können ihre Einwillung jederzeit widerrufen. Das RKI hat zugesagt, dass in diesem Fall alle gesammelten Daten gelöscht werden.“

Quelle: Pressemitteilung des BfDI vom 07.04.2020

Niedersachsen: Landesdatenschutzbeauftragte fordert erneut sofortigen Übermittlungsstopp von Corona-Gesundheitsdaten an die Polizei

Trotz wiederholter deutlicher Kritik der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel, hält das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung weiterhin an einem Erlass fest, mit dem die Gesundheitsämter angewiesen werden, Daten von Corona-Patienten und von deren Kontaktpersonen, die sich in Quarantäne befinden, an die Polizei zu übermitteln. Mit Erlass vom 31.03.2020 wurden die Gesundheitsämter durch das Gesundheitsministerium angewiesen, die Anschriften der unter häuslicher Quarantäne stehenden Personen nach einem positiven Test auf Corona an die Polizei zu übermitteln.

Die LfD Niedersachsen hatte das Gesundheitsministerium nach Bekanntwerden am 03.04.2020 aufgefordert, den Erlass zurückzunehmen, da es insbesondere keine Rechtsgrundlage für die pauschale Übermittlung dieser sensitiven Gesundheitsdaten gibt. Statt dieser Aufforderung zu folgen, gab das Ministerium kurz darauf einen weiteren bestätigenden Erlass an die Gesundheitsämter heraus. Dabei beruft es sich auf das Infektionsschutzgesetz und das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, da keine Befunde, sondern nur die Anschriften der unter Quarantäne stehenden Personen übermittelt würden. Zudem hält es den Tatbestand des rechtfertigenden Notstands für erfüllt. Niedersachsen: Landesdatenschutzbeauftragte fordert erneut sofortigen Übermittlungsstopp von Corona-Gesundheitsdaten an die Polizei weiterlesen