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Corona-Warn-App: „Aus Freiwilligkeit darf kein Zwang werden“ – fordert die Verbraucherzentrale

Ein Statement von vzbv-Vorstand Klaus Müller zur Corona-Warn-App: Die Corona-Warn-App der Bundesregierung geht in die richtige Richtung. Die Entscheidung für eine dezentrale Datenverarbeitung erhöht den Datenschutz und minimiert die Gefahr des Datenmissbrauchs. Das Prinzip der Freiwilligkeit ist essentiell, muss nun in der Praxis aber angewendet und auch kontrolliert werden. Es darf nicht sein, dass Arbeitgeber, Restaurants oder staatliche Behörden die App-Nutzung als Zutritts-Voraussetzung definieren und damit die Freiwilligkeit schleichend zum Zwang machen.  Zu hoffen bleibt aber weiterhin, dass die App die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen wird. Auch bei der Umsetzung sind noch einige Fragen zu klären: Haben Betroffene bei positiven Kontaktmeldungen Anspruch auf einen Corona-Test? Wer übernimmt die Kosten dafür? An wen kann man sich wenden?  Wichtig ist ein gesundes Erwartungsmanagement. Es ist gut, dass es die Corona-Warn-App nun gibt. Ein Wundermittel ist sie sicher nicht. COVID-19 wird nicht per App verschwinden. Politik und Gesellschaft sollten aus den App-Daten deshalb keine voreiligen Schlüsse zur Bewertung von Ausgangsbeschränkungen, Hygienemaßnahmen oder individuellen Gesundheitszuständen ziehen.“

So richtig insbesondere die Feststellung ist Das Prinzip der Freiwilligkeit ist essentiell, muss nun in der Praxis aber angewendet und auch kontrolliert werden“ warum fordert dann der vzbv – so wie z. B. Neue Richtervereinigung e. V. die

Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Corona-Warn-App?

Die Schaffung einer technischen Infrastruktur zur Nachverfolgung alltäglicher Begegnungen potentiell aller Menschen in Deutschland verlangt nach strengsten rechtlichen Schranken… Für die Verarbeitung der Daten von Millionen Nutzenden fehlte die gesetzliche Rechtfertigung.“ Diese Position vertritt die Neue Richtervereinigung e.V. (NRV) in einer Stellungnahme vom 09.06.2020.

Und diese Forderung zu erfüllen ist zwingend notwendig – um groben Missbrauch der App zu verhindern und um ihre (gesundheitspolitische) Zielsetzung zu befördern.

Keine Corona-Warn-App ohne gesetzliche Absicherung

Die Schaffung einer technischen Infrastruktur zur Nachverfolgung alltäglicher Begegnungen potentiell aller Menschen in Deutschland verlangt nach strengsten rechtlichen Schranken… Für die Verarbeitung der Daten von Millionen Nutzenden fehlte die gesetzliche Rechtfertigung.“ Diese Position vertritt die Neue Richtervereinigung e.V. (NRV) in einer Stellungnahme vom 09.06.2020.

In der Stelllungnahme wird zu Beginn festgestellt: Die Veröffentlichung der deutschen Corona-Warn-App steht kurz bevor… Die Bundesregierung, insbesondere Gesundheitsminister Jens Spahn, haben stets betont, dass die Nutzung der Anwendung freiwillig sein soll… leichzeitig reißen aber Forderungen nach Anreizen und Privilegien für die Nutzung der App nicht ab… Die Neue Richtervereinigung e.V. (NRV) sieht in den anhaltenden und widersprüchlichen politischen Aussagen zur Freiwilligkeit einerseits und der zu erwartenden Kopplung gesellschaftlicher Teilhabe an die Nutzung der App andererseits erhebliches Potential, die Akzeptanz der Corona-Warn-App und damit ihren ohnehin umstrittenen Wert für die Bewältigung der Pandemie weiter zu gefährden.“

Als Konsequenz aus dieser Gemengelage unterstützt die NRV deshalb die Forderungen… nach einer Begleitgesetzgebung zur Corona-Warn-App, in der Umfang, Zweck und Grenzen der Datenverarbeitung geregelt und auf eine klare gesetzliche Grundlage gestützt werden.“

Die NRV erklärt: Bereits jetzt ist fraglich, ob angesichts der latenten Drohkulisse, die ohnehin hinter der Corona-Warn-App steht, überhaupt von einer wirksamen datenschutzrechtlichen Einwilligung ausgegangen werden kann – schließlich wird die Nutzung der Anwendung als wichtiger Beitrag zur weiteren Lockerung der pandemiebedingten Freiheitsbeschränkungen bezeichnet. Die App zusätzlich auch zur Bedingung für Zugang zu Bildung, Arbeit oder Kultur zu machen, würde die versprochene Freiwilligkeit weiter aushöhlen… Wenn Nutzende befürchten müssen, dass Versicherungen, Arbeitgeber oder auch Strafverfolgungsbehörden Zugang zu den Daten bekommen, droht die Anwendung von einem Werkzeug zur Bewältigung der Krise zu einem Baustein einer Überwachungsinfrastruktur zu werden.Die Corona-Pandemie ist eine historisch einmalige Herausforderung. Sie ist aber kein Grund, rechtsstaatliche Grundsätze schleifen zu lassen.“

Gesellschaft für Informatik: Grobe Mängel in der Datentransparenzverordnung des Bundesgesundheitsministeriums zum Digitale-Versorgung-Gesetz

Mit dem Referentenentwurf zur Neufassung der Datentransparenzverordnung (DaTraV) des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll Details zum 2019 verab­schiedeten Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) regeln, so auch die Weitergabe von Gesundheits- und Behandlungsdaten der Versicherten zu Forschungszwecken.

In einer Stellungnahme kritisiert der Präsidiumsarbeitskreis Datenschutz und IT-Sicherheit der Gesellschaft für Informatik (GI) die vorgesehene zentrale Datensammlung sämtlicher gesetzlich Versicherter ohne Widerspruchsmöglichkeit. Gesellschaft für Informatik: Grobe Mängel in der Datentransparenzverordnung des Bundesgesundheitsministeriums zum Digitale-Versorgung-Gesetz weiterlesen

Petition „Keine zentrale Datenspeicherung sämtlicher Patientendaten“ – öffentliche Anhörung am 15. Juni im Bundestag

Im September 2019 veröffentlichte eine Gruppe von bayrischen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen eine Petition an den Bundestag mit der Forderung Keine zentrale Datenspeicherung sämtlicher Patientendaten / Anschluss von Arzt- und Psychotherapiepraxen an die Telematik-Infrastruktur (TI) nur auf freiwilliger Basis“. Sie wurde auf Papier und online von mehr als 64.000 Menschen unterzeichnet. Dies war Voraussetzung dafür, dass diese Petition im entsprechenden Ausschuss des Bundestags öffentlich beraten wird.

Am Montag, 15.06.2020 wird die öffentliche Anhörung stattfinden. Dr. Andreas Meißner, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie aus München und Mitbegründer der Initiative Freiheit für 1 Prozent wird für die Initiator*innen der Petition an der Sitzung des Petitionsausschusses teilnehmen. Im Internet wird die Sitzung auf www.bundestag.de (für mobile Geräte unter m.bundestag.de) sowie im Parlamentsfernsehen live übertragen; die Aufzeichnung wird auf der Internetseite des Bundestages bereitgestellt. Petition „Keine zentrale Datenspeicherung sämtlicher Patientendaten“ – öffentliche Anhörung am 15. Juni im Bundestag weiterlesen

Spahns Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) – eine Kritik aus ärztlicher Sicht

Der Gesetzgeber maßt sich an, völlig praxisferne und unsichere Regelungen zu treffen, die tief in die Abläufe in den Arztpraxen eingreifen, noch mehr Bürokratie schaffen und von denen weder Ärzte noch Patienten profitieren. Im Gegenteil, das Ganze schadet der medizinischen Versorgung extrem.“ So fasst Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft und Sprecherin der Aktion: Stoppt die e-Card! ihre Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) zusammen.

In einer umfangreichen Stellungnahme vom 31.05.2020 stellt Frau Dr. Lüder eingangs fest: Die Digitalisierung von Daten im Gesundheitswesen ist entgegen vieler anderslautender Behauptungen weit vorangeschritten. Nahezu alle Arztpraxen und Kliniken arbeiten mit digitalen Geräten und Akten. Auch ohne staatlichen Zwang hat sich das moderne Arbeiten zum Nutzen des Workflows und der Effizienz von Praxen und Kliniken durchgesetzt – immer orientiert am Nutzen für die Patientenbehandlung.“ Sie kritisiert die Gesetzgebungsflut von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): Während der Corona-Krise werden im Eilverfahren neue Gesetze durchgepeitscht, bei denen der konkrete Patientennutzen, die Anwenderfreundlichkeit und die Gewährung der informationellen Selbstbestimmung hinten herunterfallen. Schon im Digitale-Versorgung-Gesetz (April 2020) wurde darauf verzichtet, die künftigen Gesundheits-Apps vor Einführung unabhängig daraufhin zu prüfen, ob sie einen medizinischen Nutzen bringen. Im Vordergund stand eher, der IT-Industrie schnell Absatzchancen zu ermöglichen.“ Spahns Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) – eine Kritik aus ärztlicher Sicht weiterlesen

Entsetzen in Büren (NRW): Youtuber finden tausende Krankenakten und Röntgenbilder im früheren Klinikum

Auf seinem Streifzug durch sogenannte “Lost Places” (Vergessene Orte) hat ein Youtuber im heruntergekommenen St. Nikolaus-Hospital in Büren tausende Krankenakten und Röntgenbilder gefunden. Alle Personendaten lagen dort offen und ganze Krankengeschichten waren nachzulesen. Das berichtet die Neue Westfälische am 30.05.2020. Das ehemalige Krankenhaus im Kreis Paderborn sei seit zehn Jahren geschlossen, habe mehrfach den Besitzer gewechselt und gammele langsam vor sich hin. Obwohl eigentlich ein Sicherheitsdienst für die Immobilie zuständig sei, seien die Türen nicht verschlossen und der Zutritt problemlos möglich. Mittlerweile sei das Gebäude nach Angaben der Stadt abgesperrt und ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

Es ist nicht der erste Skandal im Umgang mit Patientenakten; sicher wird es auch nicht der letzte bleiben. Entsetzen in Büren (NRW): Youtuber finden tausende Krankenakten und Röntgenbilder im früheren Klinikum weiterlesen

„Viel ist nie genug, wir wollen immer noch mehr“ – Industrieverbände fordern erweiterte Zugriffsrechte auf Gesundheits- und Behandlungsdaten

Mit dem „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz),  das am 19.12.2019 in Kraft getreten ist, wurden u. a. neue zentrale Datensammlungen von Gesundheits- und Behandlungsdaten geschaffen. In einer Stellungnahme der Digitale Gesellschaft e. V. wird dazu kritisch festgestellt, dass damit ein „Profiling mit Gesundheitsdaten durch die Krankenkassensowie eine Zentralisierung von Gesundheitsdatenermöglicht wird. Die Digitale Gesellschaft erklärt dazu: Explizites Ziel des Gesetzes ist es, eine bessere Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke zu ermöglichen, da die ‚Sozialdaten der Krankenkassen‘ als ‚eine wertvolle Datenquelle‘ betrachtet werden. Da die Daten bisher zu wenig genutzt würden, soll der Zugang erleichtert werden, ‚um eine breite wissenschaftliche Nutzung unter Wahrung des Sozialdatenschutzes zu ermöglichen‘. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen fungiert als Datensammelstelle aller Daten aus den Krankenkassen. Dieser gibt die Daten an ein Forschungsdatenzentrum weiter. Die Daten sollen selbstverständlich auch zur Steuerung und Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in der GKV dienen. Vorgesehen ist eine Pseudonymisierung der Daten. Dass weder Pseudonymisierung noch Anonymisierung in Zeiten von big data dazu führen, dass die Daten nicht wieder zur Identifikation einzelner Patienten und Patientinnen genutzt werden können, hat eine wissenschaftliche Untersuchung gerade (noch einmal) gezeigt.“

Acht Verbänden der Biotechnologie-, Elektro-, Medizintechnik- und Pharmaindustrie ist dies nicht genug. Sie fordern in einer Stellungnahme zum Entwurf des Patientenrechte-Datenschutz-Gesetz (PDSG) Zugriffsrechte auf diese Daten auch für die Privatunternehmen ihrer Branchen. In einer Stellungnahme  unter dem Titel Gesundheitsdaten retten Leben: geregelten Zugang und Nutzung für private Forschungermöglichen“ fordern sie:

Um die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung in Deutschland umfassend zu nutzen, braucht es einheitliche Regelnf ür den transparenten Zugang zu Versorgungs-und Forschungsdaten. Das gilt nicht nur für forschende Institute, sondern auch für die forschende Gesundheitswirtschaft… Datenfreigabe schafft Mehrwert für die Forschung. Die Verbände der eHealth-Allianz begrüßen, dass im Gesetzentwurf zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) erstmalig die Rechtsgrundlage für eine freiwillige Datenfreigabe über die elektronische Patientenakte (ePA) geschaffen wurde… Die Erweiterung der Datenfreigabe im Gesetzentwurf auf alle Dokumente und Daten der ePA bietet der Forschung deshalb einen echten Mehrwert… Antragsberechtigung der privaten Forschung beim Forschungsdatenzentrum ermöglichen. Dennoch bleibt das Potenzial privater Forschung ungenutzt. Auch nach dem Gesetzentwurf zum PDSG bleibt die Antragsberechtigung beim Forschungsdatenzentrum ausschließlich auf die Selbstverwaltung und der öffentlichen Forschung begrenzt.Dies trifft ebenfalls für die Daten der ePA zu. Der Ausschluss privater Forschung von der Antragsberechtigung beim Forschungsdatenzentrum ist nicht sachgerecht und zukunftsweisend… Notwendig ist aus Sicht der Verbände der eHealth-Allianz die Ergänzung eines eigenständigen Antragsrechts der privaten Forschung beim Forschungsdatenzentrum und damit die Ergänzung als berechtigte Institution nach § 303e Absatz 1SGB V…“

Die Verbände, die die oben auszugsweise zitierte Stellungnahme abgegeben haben.

Zweites Pandemiegesetz: Infiziert? Gesund? Egal! Hauptsache überwacht!

Am 14.05.2020 verabschiedete der Bundestag das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Eine Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten vom 30.04.2020 warnte vor weitgehenden – durch nicht begründeten – Überwachungsmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Eine Maßnahme, die das Ausmaß er Überwachung deutlich macht, ist die Neuregelung im § 7 Infektionsschutzgesetz. Der neue Absatz 4 lautet: „Bei Untersuchungen zum direkten oder indirekten Nachweis folgender Krankheitserreger ist das Untersuchungsergebnis nichtnamentlich zu melden: 1. Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus (SARS-CoV) und 2. Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2)…“ Zweites Pandemiegesetz: Infiziert? Gesund? Egal! Hauptsache überwacht! weiterlesen

Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG): Gesundheitsausschuss des Bundesrats fordert Verbesserungen beim Datenschutz

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) erarbeitet. Über diese Stellungnahme wird der Bundesrat in seiner Sitzung am 15.05.2020 beraten und entscheiden.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats äußert zu mehreren Punkten insbesondere datenschutzrechtliche Bedenken: Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG): Gesundheitsausschuss des Bundesrats fordert Verbesserungen beim Datenschutz weiterlesen

Offener Brief der Digitalen Gesellschaft e. V.: Bundestag muss über Corona-App entscheiden

Die Digitale Gesellschaft e. V. fordert den Bundestag auf, in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren über die Einführung der Corona-App zu entscheiden. In einem Offenen Brief vom 07.05.2020 an die Mitglieder der Bundestags-Ausschüsse Digitale Agenda, Gesundheit sowie Globale Gesundheit fordern Dr. Elke Steven, Geschäftsführerin Digitale Gesellschaft e. V., und Benjamin Bergemann, Vorstand Digitale Gesellschaft e. V.:

Auch eine dezentrale Corona-App lässt Fragen offen. Wenn überhaupt, bedarf die Einführung einer gesetzlichen Grundlage.“ Offener Brief der Digitalen Gesellschaft e. V.: Bundestag muss über Corona-App entscheiden weiterlesen