Zu diesem Thema hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen im Mai 2018 Stellung genommen. In der zweiseitigen Information wird festgestellt: „Vermehrt bieten niedersächsische Apotheken den Service an, dass Kunden rezeptpflichtige Arzneimittel mittels des Messengerdienstes WhatsApp bestellen können. Hierbei werden Kunden durch die Apotheke aufgefordert, eine Fotografie eines Rezeptes an eine mit WhatsApp verbundene Mobilfunknummer der Apotheke zu versenden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wird der Einsatz von WhatsApp zur Bestellung von Arzneimitteln bei Apotheken, allerdings als nicht zulässig angesehen.“ Darf der Messenger „WhatsApp“ zur Arzneimittelbestellung in Apotheken eingesetzt werden? weiterlesen
Schlagwort-Archiv: Patientenrechte
Informationsveranstaltung zu elektronischen Gesundheitsakten und der Telematik-Infrastruktur am 20. Juni in Frankfurt
Angeregt durch eine regionale Gruppe von Kritiker*innen der mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) verbundenen Telematik-Infrastruktur hat das Haus am Dom, das Tagungszentrum des Bistums Limburg in Frankfurt, den Vorsitzenden des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e . V., Jan Kuhlmann, zu einem Vortrag mit Diskussion zum Thema Elektronische Gesundheitsakten eingeladen.
Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, 20.06.2018 um 20:00 Uhr im Haus am Dom, Domplatz 3, 60311Frankfurt (Nähe Haltestelle Römer/Paulskirche, Straßenbahn-Linien 11 und 12). Informationsveranstaltung zu elektronischen Gesundheitsakten und der Telematik-Infrastruktur am 20. Juni in Frankfurt weiterlesen
Merkel offen für Aus der elektronischen Gesundheitskarte – aber was kommt nach der eGk?

Quelle: Ärzteblatt.de
Ärzteblatt.de meldet am 09.05.2018: „Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich offen für das Aus der elektronischen Gesundheitskarte gezeigt. ‚Wir haben jetzt ein zehn-, elfjähriges Experiment mit der Gesundheitskarte gemacht‘, sagte Merkel heute auf einer Konferenz mit CDU-Kreisvorsitzenden in Berlin. Sie habe Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun ‚freie Hand‘ für andere Lösungen gegeben. Sie habe Spahn gesagt, wenn er der Meinung sei, die elektronische Gesundheitskarte sei ’nicht zukunftsfähig‘, das ‚muss einen ganz neuen Ansatz haben nach zehn Jahren, dann haben Sie freie Hand‘. Zwar sei bereits etwa eine Milliarde Euro in das Projekt investiert worden, ‚aber eh das nie funktioniert…‘, fügte die Kanzlerin hinzu.“
Aber was kommt nach der eGk?
Merkel offen für Aus der elektronischen Gesundheitskarte – aber was kommt nach der eGk? weiterlesen
Landgericht Dessau-Roßlau: Verkauf von Medikamenten über einen Online-Shop aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat mit Urteil vom 28.03.2018 (Aktenzeichen: 3 O 29/17) den Verkauf von Medikamenten über einen Online-Shop wegen eines Datenschutzverstoßes verboten.
Der Sachverhalt: Eine Apotheke hat über Amazon apothekenpflichtige Medikamente angeboten. Kunden, die diese Medikamente bestellen wollten, waren gezwungen, gegenüber Amazon Ihre Bestelldaten anzugeben. Amazon erlangte dadurch als Shop-Betreiber Kenntnis über die bestellten Medikamente. Da die Kunden lediglich den AGB und der Datenschutzerklärung zugestimmt hatten, eine ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung der Medikamentendaten als Gesundheitsdaten aber nicht erteilten, machte die/der InhaberIn einer anderen Apotheke einen Verstoß gegen das Einwilligungserfordernis bei der Erhebung von Gesundheitsdaten nach § 4a Abs. 3 BDSG geltend, zuerst in Form einer Abmahnung, dann der Klage vor dem Gericht.
Das angerufene Gericht folgte der Argumentation des Klägers. Eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden in die Verarbeitung der Medikamentenbestellung sei erforderlich gewesen, da auch Dritte (Amazon) Kenntnis über Gesundheitsdaten erlangt habe. Landgericht Dessau-Roßlau: Verkauf von Medikamenten über einen Online-Shop aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt weiterlesen
Datenschutzrechtliche Regelungen im Verhältnis zwischen Versicherten und gesetzlichen Krankenkassen – nützliche Informationen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat auf ihrer Homepage nützliche Informationen zur geltenden Rechtslage bereitgestellt, u. a. zu den Themen
- Was dürfen die gesetzlichen Krankenkassen über mich wissen?
- Krankenkassenwechsel – Was darf meine neue Krankenkasse über mich wissen?
- Wie lang darf die gesetzliche Krankenkasse meine Daten aufbewahren?
- Datenübermittlung zu Abrechnungszwecken
- Datenschutz bei der Verordnung von Heil- und Hilfsmittel
- Datenerhebung ohne gesetzliche Grundlage – von Krankenhausentlassungsberichten über Selbstauskunftsbögen
Bundesverfassungsgericht: Auch Strafgefangene haben grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in ihre Krankenakte – das grundrechtliche Informationsinteresse des Patienten wiegt im Strafvollzug besonders schwer
Ein Strafgefangener hat grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in seine Krankenakte. Das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützte Informationsinteresse des Patienten wiegt im Strafvollzug besonders schwer. Dies hat das Bundesverfassungsgericht nach einer Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 20.12.2016 (Aktenzeichen: 2 BvR 1541/15) entschieden. Bundesverfassungsgericht: Auch Strafgefangene haben grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in ihre Krankenakte – das grundrechtliche Informationsinteresse des Patienten wiegt im Strafvollzug besonders schwer weiterlesen
Patientendaten schützen: Ein Umdefinieren persönlicher Daten zu bloßem „Eigentum“ – wie es Unternehmen wünschen – ist gefährlich und nicht akzeptabel
Unter diesem Titel hat Uta Schmitt, Vorsitzende des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. in der Mittelbayerischen Zeitung aus Regensburg am 17.04.2018 einen Beitrag veröffentlicht. Anknüpfend an den Skandal um die millionenfache Weitergabe der Daten von Facebook-NutzerInnen schreibt sie: “… die Sammlung und Verwertung von Nutzerdaten ist Facebooks Geschäftsmodell. Ähnliche Geschäftsmodelle würden eHealth-Unternehmen gerne auf digitalen Patientendaten aufbauen. Geworben wird mit den zu erwartenden medizinischen Fortschritten. Die Risiken für die ‘Datenspender’ werden nicht erwähnt… Aktuell üben Pharma- und Gesundheits-IT-Unternehmen Druck auf die Politik aus, den Zugriff auf Patientenakten zu ermöglichen. Und tatsächlich ist seit einigen Jahren in der Rhetorik von Politikern eine Verschiebung festzustellen: Statt Privatsphäre und Datenschutz als verfassungsmäßigem und unveräußerlichem Grundrecht wird nunmehr ‘Datensouveränität’ propagiert, das heißt ein ‘Eigentumsrecht’ an den eigenen Daten. Das klingt zunächst positiv – bis man sich klar macht, dass auf diese Weise persönliche Gesundheitsdaten zum veräußerbaren Gegenstand erklärt werden. Mit allen Konsequenzen: Eigentum kann verkauft, gestohlen, aufgrund fadenscheiniger Klauseln übereignet oder ‘im Interesse der Allgemeinheit’ enteignet werden…”
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): „Übertriebene Datenschutzvorstellungen behindern…“ – Eine Kriegserklärung an Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung im Gesundheitswesen

Quelle: @BMG_Bund 17.04.2018
Die Rede von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf der conhIT (Connecting Healthcare IT, 17. – 19.4.2018 in Berlin) ist noch nicht veröffentlicht. Aber Gutes lässt sich nicht erahnen, wenn die Presseabteilung seines Ministeriums seine Rede in diesen zwei Sätzen zusammenfasst:
„Digitale Gesundheit braucht Freiraum, um sich entwickeln zu können. Übertriebene Datenschutzvorstellungen behindern diese Entwicklungen.“
Um so notwendiger wird es, dass sich ÄrztInnen, PatientInnen, DatenschützerInnen und alle, denen der Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten wichtig ist, gegen diese Politik (möglichst gemeinsam und abgestimmt) zur Wehr setzen…
Oberlandesgericht (OLG) Koblenz: Knicken, lochen, abheften – bei Laborbefunden verletzt dies die Sorgfaltspflicht eines Arztes
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat mit Beschluss vom 25.09.2017 (Aktenzeichen: 5 U 427/17) einem Hausarzt zur Zahlung von Schmerzensgeld i. H. V. 30.000 Euro verurteilt, weil er den Bericht über die Laborwerte einer Patientin nicht gelesen hatte. Die Labordaten wiesen aber auf eine lebensbedrohliche Erkrankung hin, an der die Patientin wenige Monate später starb.
Wegen seines Versäumnisses verklagten die Eltern der Verstorbenen den Hausarzt auf Schmerzensgeld. Erfolgreich! – so die Entscheidung des OLG Koblenz.
Der Hausarzt argumentierte im Verfahren vor dem OLG, , dass die Laborbefunde für eine anstehende Kieferoperation benötigt wurden und deshalb der Kieferchirurg sowie der dortige Anästhesist die Laborwerte hätten auswerten müssen, was diese nach Feststellung des OLG ebenfalls nicht gemacht hatten.
Das OLG Koblenz erklärte dem Beklagten: Ärzte müssten in ihrer Praxis sicherstellen, dass Laborbefunde zur Kenntnis genommen und ausgewertet werden. Dies gelte selbst dann, wenn PatientInnen zwischenzeitlich nicht in der Praxis erscheinen würden.
Einsicht in die Patientenakte – beim Therapeuten oder bei dessen Anwalt?
Aus dem Tätigkeitsbericht zum Datenschutz im nichtöffentlicher Bereich für die Jahre 2016/17 des Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: „Ein Patient wollte bei seinem dem Berufsgeheimnis unterliegenden Therapeuten Einsicht in seine Patientenakte nehmen. Der Therapeut verwies ihn an seinen Anwalt, bei dem sich die Akte befinde. Damit war klar, dass der Therapeut die Gesundheitsdaten an seinen Anwalt weitergegeben hatte. Um diese Übergabe seiner sensiblen Gesundheitsdaten vom Therapeuten an dessen Anwalt datenschutzrechtlich prüfen zu lassen, wandte sich der betroffene Patient an den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz… Selbstverständlich steht jedem Patienten das Einsichtsrecht in die Patientenakte gemäß § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB – sog. Patientenrechtegesetz) zu. Die gesetzlichen Vorschriften gehen grundsätzlich von einer Einsichtnahme beim jeweiligen Berufsgeheimnisträger aus. Dies vor dem Hintergrund, dass nur der die Akte führende Berufsgeheimnisträger auch beurteilen kann, ob einer Einsichtnahme erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Daher stellte sich die Frage, weshalb der Beschwerdeführer zwecks Akteneinsicht an den Rechtsanwalt verwiesen wurde… Ob und in welchem Umfang einem Patienten Auskunft aus oder Einsicht in seine Patientenakte nach § 630b BGB gewährt werden muss und kann, bedarf allerdings als abstrakte Rechtsfrage grundsätzlich keiner Einsicht in die Patientenakte durch den beratenden Rechtsanwalt… Einsicht in die Patientenakte – beim Therapeuten oder bei dessen Anwalt? weiterlesen