… dann kann eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde helfen. Darauf macht der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) in seinem 3. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz nach der DS-GVO 2020 (dort Abschnitt 4.13 – ab S. 150) aufmerksam.
Gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO muss das Krankenhaus (beziehungsweise Klinikum oder der behandelnde Arzt) dem betroffenen Patienten auf Anforderung eine (kostenfreie) Kopie seiner personenbezogenen (Gesundheits-)Daten aushändigen. Stellt der/die betroffene Patient/in den Antrag auf eine Kopie seiner/ihrer verarbeiteten Daten elektronisch, so ist die Kopie in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen . Wenn ein Krankenhaus sagt: Eine Kopie der Gesundheits- und Behandlungsdaten gibt’s nie… weiterlesen