Schlagwort-Archive: Patientendaten

Verbraucherzentrale lehnt die Idee eines „Dateneigentums“ ab – auch und besonders im Gesundheitswesen

Seit einigen Jahren geistern zwei Begriffe durch politische Debatten zum Datenschutz – das sogenannte Dateneigentum und die Datensouveränität. Erstmals in größerem Stil bekannt wurde das Thema Eigentum an Daten im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen darum, wem die Daten gehören, die moderne Kraftfahrzeuge erfassen und speichern. So sprach sich z. B. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in diesem Zusammenhang für eine einheitliche Regelung des Eigentums an Daten in der EU aus”.

In einer Stellungnahme der Verbraucherzentrale (vzbv) vom 26.11.2018 wird dazu festgestellt:

  • “Ein Dateneigentumsrecht macht nichts besser aber vieles komplexer. Neue Rechte an Daten, die einzelnen Akteuren ausschließliche Nutzungsrechte einräumen, sind nicht erforderlich.
  • Die datenschutzrechtliche Einwilligung muss konsequent im Sinne der DSGVO umgesetzt werden.
  • Die gegenwärtige Rechtslage ist geeignet, die sich stellenden Herausforderungen zu lösen. Erforderlich ist jedoch eine konseque”nte Durchsetzung bestehender gesetzlicher Regelungen durch die Datenschutzaufsichts- und Kartellbehörden.”

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Verantwortungsbewusster Umgang mit Patientendaten? – Computervirus legt Krankenhaus in Fürstenfeldbruck lahm

Das Klinikum Fürstenfeldbruck war mehr als eine Woche durch einen Computervirus in weiten Bereichen lahmgelegt.

Schadensbegrenzung der besonderen Art:

Nachdem tagelang keinerlei Information über Art und Ausmaß des Abgriffs auf der Homepage des Klinikums zu finden war, erschien dort am 20.11.2018 folgende Meldung:

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Uniklinik Frankfurt: Nach einer Beschwerde – schnelle und informative Auskunft zum Patientendatenschutz in Zeiten der DSGVO

Ein Mensch aus der Region Rhein Main informierte die Redaktion dieser Homepage  über eine Anfrage zu diesem Thema an den Datenschutzbeauftragten der Uniklinik Frankfurt und die Antwort darauf. Sie unterscheidet sich wohltuend von hier vorliegenden Berichten aus Arztpraxen (Beispiel 1, Beispiel 2).

Die Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren, bei einem Behandlungstermin in der Allergie-Ambulanz im 2. Stock des Gebäudes 28 (Hautklinik) wurde mir das als Datei beigefügte zweiseitige Blatt zum Ausfüllen und zur Unterschrift vorgelegt. Dazu möchte ich feststellen: 1. Das Informationsblatt “Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten im Universitätsklinikum Frankfurt…” wurde mir weder ausgehändigt noch war es nach meiner Kenntnis im Wartebereich oder im Flur und/oder Treppenhaus im 2. Stock des Gebäudes 28 (Hautklinik) sichtbar ausgehängt. Ich sehe mich daher nicht in der Lage, den Erhalt dieses Blattes durch Unterschrift zu bestätigen. 2. Es gibt zudem eine Empfehlung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, wonach Patient*innen nicht gezwungen werden dürfen, eine Erklärung zu unterzeichnen, dass sie eine wie auch immer geartete Information zur DSGVO gelesen haben, noch gar mit ihr sich einverstanden erklären. Diese Stellungnahme empfehle ich Ihnen und der Leitung des Universitätsklinikums Frankfurt als Lektüre. Näheres dazu finden Sie hier. Teilen Sie die Position der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder? Und werden Sie in diesem Sinne Einfluss nehmen auf die Leitung der Uniklinik Frankfurt? 3. Sollte die Information zu § 12 Hessisches Krankenhausgesetz auf S. 1 oben des Formblatts zutreffend sein, wonach “die Übermittlung von Patientendaten an Personen oder Stellen… ohne die Einwilligung der oder des Betroffenen zulässig ist” erübrigt sich aus meiner Sicht eine durch Unterschrift vollzogene persönliche Einwilligung in dieses Verfahren. Oder sehen Sie dies anders? 4. Ich möchte auch künftig selbst entscheiden, welche Behandlungsdaten / Befunde ich jeweils an andere Ärzt*innen bzw. Krankenhäuser weitergebe. Insoweit habe ich keine Veranlassung, mich zu den Themen Schweigepflichtentbindung, E-Maikkommunikation und/ Faxversand gegenüber dem Universitätsklinikum Frankfurt zu erklären. Oder sehen Sie dies anders? Ihrer Stellungnahme sehe ich mit Interesse entgegen. Mit freundlichen Grüßen Uniklinik Frankfurt: Nach einer Beschwerde – schnelle und informative Auskunft zum Patientendatenschutz in Zeiten der DSGVO weiterlesen

Computervirus legt Krankenhaus in Fürstenfeldbruck (Bayern) lahm

Der Münchner Merkur meldete am 14.11.12018: Fürstenfeldbruck – Seit einer Woche schon ist die elektronische Datenverarbeitung im Klinikum vollständig lahmgelegt. Noch ist nicht ganz klar, wie es zu dem EDV-Totalausfall kommen konnte. Doch vermutlich nahm das Unheil seinen Lauf, nachdem ein E-Mail-Anhang geöffnet wurde, in dem eine Schadsoftware versteckt war. Die breitete sich rasant im Netzwerk des Klinikum aus. Der erste Rechner fiel am vergangenen Donnerstag (08.11.2018) gegen Mittag aus. Im Laufe des Tages meldeten immer weitere Abteilungen Probleme. Rechner fuhren sich selbstständig hoch und runter. Es half nur noch eins: Den Stromstecker ziehen. Ab dem Zeitpunkt war klar, dass es sich um ein größeres Problem handelt…”

Wegen der Probleme meldete sich das Klinikum von der Integrierten Leitstelle des Landkreises ab, damit Rettungswagen nur noch lebensgefährlich erkrankte oder verletzte Menschen dorthin brachten. Andere Patienten mussten in Krankenhäuser nach München, Dachau, Starnberg und Landsberg am Lech gebracht werden. Computervirus legt Krankenhaus in Fürstenfeldbruck (Bayern) lahm weiterlesen

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Telemedizin: docdirekt – Vorreiter mit Bruchlandung?

Sinnigerweise am 1. April des Jahres 2016 veröffentlichte die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eine Pressemitteilung unter dem Titel Die Zukunft hat schon begonnen: Telemedizin – was ist sinnvoll, nötig und auch finanzierbar?” Am 21.12.2017 teilte die KVBW dann mit: “Patienten in den Modellregionen Stuttgart und Tuttlingen können sich ab Frühjahr 2018 bei akuter Erkrankung oder bei dringender Behandlungsbedürftigkeit per Telefon, Video oder im Chat von einem Arzt beraten und behandeln lassen, wenn sie ihren Haus- oder Facharzt nicht erreichen. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat dem Antrag der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) für ein entsprechendes Modellprojekt grünes Licht gegeben.” Und am 17.10.2018 teilt die KVBW voll Stolz mit: “Ab sofort können sich Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg online von einem Tele-Arzt beraten lassen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) rollt das Modellprojekt docdirekt landesweit aus…”

Quelle: docdirekt

Und wie steht es dabei mit dem Datenschutz?

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Verstoß gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung beim Umgang mit Patient*innen-Daten: Krankenhaus in Portugal soll 400.000 € zahlen

Heise.de berichtet am 23.10.2018: “In Portugal ist die europaweit erste substanzielle Geldstrafe wegen eines Verstoßes gegen die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verhängt worden. Die Datenschutzbehörde CNPD (Comissão Nacional de Protecção de Dados) hat am Montag bekanntgegeben, dass das Krankenhaus Barreiro Montijo 400.000 Euro bezahlen soll, berichtet Público. Der Großteil davon ist die Strafe dafür, dass viel zu viele Personen Zugriff auf Patientendaten hatten.”

Weitere Einzelheiten dazu sein hier nachlesbar.

Hausärzteverband: Eigene App entwickelt, um auch am Kuchen mit Patienten-, Behandlungs- und Medikationsdaten naschen zu können

Es sind nicht nur die “großen Player” wie die TK, die AOK, die Allianz Private Krankenversicherung oder Firmen wie Vivy oder Vitabook, die mit Gesundheits-,  Behandlungs- und Medikationsdaten Geld verdienen wollen. Auch der Deutsche Hausärzteverband (nach eigenen Angaben hat er 30.000 Mitgliedern) hat sich der Digitalisierung des Gesundheitswesens verschrieben. Unter dem Stichwort Digitalisierung erklärt der Verband: “Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien bergen ein großes Potenzial, um die der medizinischen Versorgung zu verbessern – wenn sie denn richtig eingesetzt werden! In Deutschland wird dieses Potenzial bisher jedoch kaum genutzt… Wir setzen uns für eine bessere Integration moderner Kommunikationsmittel im Praxisalltag ein…” Deshalb hat der Verband folgerichtig mit der GWQ ServicePlus AG und der Egopulse Deutschland GmbH eine eigene App entwickelt, um auch ein Stück vom Daten-Kuchen zu naschen. Hausärzteverband: Eigene App entwickelt, um auch am Kuchen mit Patienten-, Behandlungs- und Medikationsdaten naschen zu können weiterlesen

Vom Datenschutz zu Dateneigentum und Datensouveränität – ein Paradigmenwechsel, auch im Bezug auf Gesundheits- und Behandlungsdaten

In einer Veranstaltung der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main am 10.09.2018 in Frankfurt hat sich Walter Schmidt, Mitglied des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. und seit mehreren Jahren engagiert in der Auseinandersetzung um die elektronische Gesundheitskarte und den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten kritisch mit den Begriffen Dateneigentum und Datensouveränität auseinander gesetzt. Nachstehend veröffentlichen wir Auszüge seines Statements. Vom Datenschutz zu Dateneigentum und Datensouveränität – ein Paradigmenwechsel, auch im Bezug auf Gesundheits- und Behandlungsdaten weiterlesen

Behandlungsverweigerung durch Ärzt*innen bei Weigerung der Patient*innen, die Kenntnisnahme der Informationen nach Art. 13 DSGVO durch Unterschrift zu bestätigen, ist nicht zulässig

Bei vielen Ärzt*innen herrscht seit Inkrafttreten der DSGVO Unsicherheit, wie sich die neue Rechtslage auf das Verhältnis zu ihren Patient*innen auswirkt. Ein krasses Beispiel, wie eine Arztpraxis ihr (mangelhaftes) Verständnis der Datenschutz-Grundverordnung an einer Patientin exekutiert haben wir in einem Erfahrungsbericht dokumentiert.

Mit einem Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 05.09.2018 müssten Unsicherheit, Verwirrung und rechtswidriges handeln jetzt ihr Ende finden: “Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sprechen sich dagegen aus, dass Ärztinnen und Ärzte oder andere Angehörige von Gesundheitsberufen die Behandlung ablehnen oder die Verweigerung der Behandlung androhen, wenn die Patientin oder der Patient die Informationen nach Art. 13 DSGVO nicht mit ihrer oder seiner Unterschrift versieht. Eine solche Praxis ist nicht mit der DSGVO vereinbar. Die Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO bezweckt lediglich, dass der Patientin bzw. dem Patienten die Gelegenheit gegeben wird, die entsprechenden Informationen einfach und ohne Umwege zu erhalten. Sie oder er muss diese jedoch nicht zur Kenntnis nehmen, wenn sie oder er dies nicht möchte…”

Vorstandsvorsitzender der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) verbreitet Halbwahrheiten im Bezug auf den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten

In einem Statement des SBK-Vorstandsvorsitzenden Dr. Hans Unterhuber vom 03.09.2018 werden in besonders perfiden Art   (und vermutlich wider besseren Wissens) Halbwahrheiten zu den geltenden Regelungen im Bezug auf Gesundheits- und Behandlungsdaten  verbreitet. Dr. Hans Unterhuber schreibt: “Die EU-DSGVO gilt inzwischen seit rund 100 Tagen. Und auch nach dieser Zeit sind die Regelungen nicht unumstritten – aber sie haben ein Gutes geschafft: In ihnen wird der Grundsatz deutlich, dass zuvorderst der Dateninhaber über seine Daten bestimmt. Und niemand anderes. Für das Gesundheitswesen heißt das, dass der Versicherte bzw. Patient festlegen kann, wer seine Daten sehen darf und was derjenige damit machen kann. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und einem mündigen, selbstbestimmten Patienten. Deshalb ist es umso alarmierender, was gerade passiert. Ein Referentenentwurf zum 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz geht nun in die parlamentarische Abstimmung, in dem diese Errungenschaft mit einem Federstrich wieder gekappt wird. Der Versicherte darf, sofern diese Regelung verabschiedet wird, nicht selbst bestimmen, wer seine Daten sehen und nutzen darf. Er darf eine Einwilligung nur in den Fällen erteilen, in denen der Gesetzgeber es ausdrücklich erlaubt. Der Gesetzgeber schreibt dem Versicherten also künftig vor, wo er seine Datenhoheit ausleben darf und wo nicht. Das halten wir für eine Bevormundung unserer Versicherten…”

Ein Blick in die DSGVO macht deutlich: Herr Dr. Unterhuber kann nicht lesen – oder er verdreht die Tatsachen: Vorstandsvorsitzender der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) verbreitet Halbwahrheiten im Bezug auf den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten weiterlesen