Schlagwort-Archive: Patientendaten

Psychotherapeut*innen aus dem Schwalm-Eder-Kreis (Nordhessen) rufen zu Boykott des Zwangs-Anschlusses an die Telematik-Infrastruktur auf

Das berichtete die Waldeckische Landeszeitung bereits am 23.10.2018. Sie lässt zwei Psychotherapeutinnen zu Wort kommen: Hildegard Huschka gibt ihren Patienten ein klares Versprechen: Die Psychotherapeutin aus Borken will die Daten und Diagnosen aus ihrer Praxis nicht ins Netz stellen. Sie will den fürs kommende Jahr geplanten Anschluss an die Telematik-Infrastruktur boykottieren, genau wie ihre Kollegin Claudia Reimer aus Frielendorf… ‘Die Zahl derer, die Zugriff auf die Diagnosen haben werden, wird nicht zu kontrollieren sein. Noch dazu ist jedes System zu knacken’, sagt Claudia Reimer. Genau da sieht sie auch eine weitere Gefahr: Der Gesundheitsmarkt sei ein wachsender Wirtschaftssektor, die Gefahr des Datenmissbrauchs sei viel zu groß, um ein solches Experiment zu wagen. Für sie steht fest: Psychologische Daten gehören nicht ins Netz… ‘Die Telematik bietet für die Arbeit in psychotherapeutischen Praxen keinerlei Nutzen’, sagt Hildegard Huschka. Aus all diesen Gründen unterstützen beide Fachfrauen den Boykott vieler Praxen, die sich nicht an der Telematik beteiligen wollen. Deren Zahl ist nicht zu unterschätzen: Die psychotherapeutischen Praxen stellen zur Zeit 20 Prozent der Kassenpraxen in Deutschland dar…”

Auch DOXS eG – eine Genossenschaft aus Ärzt*innen  und Psychotherapeut*innen aus dem Raum Kassel – ruft zum Boykott der Telematik-Infrastruktur auf. In einem offenen Brief erklären sie: “Wir werden unsere Computer nicht an die Telematik-Infrastruktur anschließen.”

Die neueste Schnapsidee: “Verpflichtende Datenspenden” bei Gesundheits- und Behandlungsdaten

Prof. Josef Hecken ist Vorsitzender des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses (G-BA – oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland) . Er sprach sich beim Fraktions­kongress Zukunft E-Health der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 12.12.2018 für eine verpflichtende Datenspende von Gesundheits- und Behandlungsdaten aus. Ärzteblatt.de zitiert Prof. Hecken in einem Beitrag vom 18.12.2018 wie folgt: “Hecken sieht vor allem bei der Versorgungsforschung große Lücken. Um diese zu verbessern, müsse darüber nachgedacht werden, ‘in bestimmten Bereichen Patienten zu verpflichten, ihre Daten zur Verfügung zu stellen’… Als Beispiel nannte er seltene Erkrankungen. Bei einer Millionen Jahrestherapiekosten erwarte er ein Feedback, ob die Therapie von Nutzen war. ‘Solidarität kann keine Einbahnstraße sein‘, so Hecken und warnte zugleich: Wenn man beim Datenschutz immer erst die Risiken überprüfe, komme die Diskussion nicht voran…”

Herrn Prof. Hecken sei ins Stammbuch geschrieben: Die neueste Schnapsidee: “Verpflichtende Datenspenden” bei Gesundheits- und Behandlungsdaten weiterlesen

Vivy (?!?): Prüfung der elektronischen Gesundheitsakte durch die Berliner Datenschutzbeauftragte

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit prüft derzeit eine durch Krankenkassen und private Krankenversicherungen geförderte elektronische Gesundheitsakte auf die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Das Produkt ermöglicht es Patientinnen und Patienten, Unterlagen und Daten zu ihrer Gesundheit und zur medizinischen Behandlung zu sammeln. Erbringer medizinischer Leistungen können auf Anfrage Patientendaten in die elektronische Gesundheitsakte einstellen. Auch Krankenkassen und -versicherungen können die Akte zur gezielten Ansprache ihrer Versicherten verwenden, deren Einverständnis vorausgesetzt.

Auf Grund der vorstehenden Beschreibung und weil die Vivy GmbH ihren Geschäftssitz in Berlin hat ist die Vermutung naheliegend, dass es sich hier um die Vivy-Gesundheitsakte handelt. Vivy (?!?): Prüfung der elektronischen Gesundheitsakte durch die Berliner Datenschutzbeauftragte weiterlesen

Der feuchte Traum eines CDU-Gesundheitspolitikers: “Datenspender – die Organspender des 21. Jahrhunderts”

Tino Sorge, Mitglied des Bundestags und Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Digitalisierung & Gesundheitswirtschaft (nicht Gesundheitswesen) hat am 10.12.2018 ein Positionspapier vorgelegt unter dem Titel “Datenspender könnten die Organspender des 21. Jahrhunderts werden”. Herr Sorge macht sich darin zum Sachwalter privatwirtschaftlicher Interessen, wenn er fordert, “die Wirtschaft bei politischen Entscheidungsprozessen enger mit einbinden” bei der “Ausgestaltung einer Datenautobahn oder einer Gesundheitsakte”.

Wie vor ihm schon andere, fordert Herr Sorge deshalb: “Historische Konzepte wie ‘Datensparsamkeit’ oder ‘Datenvermeidung’ müssen eine Modernisierung erfahren.” Der feuchte Traum eines CDU-Gesundheitspolitikers: “Datenspender – die Organspender des 21. Jahrhunderts” weiterlesen

Ohne Telematik-Infrastruktur und “Cloud”: Datenschutz in der Arztpraxis – ein Beispiel aus Siegen

Wilfried Deiß,Facharzt für Innere Medizin und Hausarzt in Siegen, ist seit vielen Jahren ein profilierter Kritiker der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) und der damit verbundenen Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen. Auf seiner Homepage erklärt er unmissverständlich: eGK = Elektronische Gesundheitskarte / Telematikinfrastruktur: Wir wollen wegen Datenschutz/ Arztgeheimnis KEINE Online-Anbindung des Praxis-Netzwerkes und keine DAUERHAFTE Speicherung von Patientendaten in einem bundesweiten Datennetzwerk/ Cloud. Auf der Homepage befinden sich viele lesenswerte Informationen und Stellungnahmen zu dieser Thematik. Auf die beiden letzten Beiträge möchten wir hinweisen: Ohne Telematik-Infrastruktur und “Cloud”: Datenschutz in der Arztpraxis – ein Beispiel aus Siegen weiterlesen

Besser als Vivy? – Jetzt steigt auch die Siemens-BKK in das Rennen um die “beste” elektronische Gesundheitsakte ein

Auf ihrer Homepage teilt die Siemens-SBK mit: “Am 17.9.2018 ging für viele Versicherte die elektronische Gesundheitsakte Vivy an den Start. Auch wir als SBK glauben an das Konzept der digitalen Gesundheitsakte. Jedoch haben wir uns bewusst dazu entschieden, noch nicht bei diesem ersten Schwung mit dabei zu sein. Wir befinden uns noch in Gesprächen mit dem Anbieter, um unseren Kunden das bestmögliche und sicherste Produkt zu bieten und zwar in der Qualität, wie sie es von uns erwarten können.”

Das Konkurrenzprodukt Vivy war bereits unmittelbar nach seinem Start wg. großer datenschutzrechtlicher Mängel einer massiven Kritik unterzogen worden. Besser als Vivy? – Jetzt steigt auch die Siemens-BKK in das Rennen um die “beste” elektronische Gesundheitsakte ein weiterlesen

Verbraucherzentrale lehnt die Idee eines „Dateneigentums“ ab – auch und besonders im Gesundheitswesen

Seit einigen Jahren geistern zwei Begriffe durch politische Debatten zum Datenschutz – das sogenannte Dateneigentum und die Datensouveränität. Erstmals in größerem Stil bekannt wurde das Thema Eigentum an Daten im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen darum, wem die Daten gehören, die moderne Kraftfahrzeuge erfassen und speichern. So sprach sich z. B. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in diesem Zusammenhang für eine einheitliche Regelung des Eigentums an Daten in der EU aus”.

In einer Stellungnahme der Verbraucherzentrale (vzbv) vom 26.11.2018 wird dazu festgestellt:

  • “Ein Dateneigentumsrecht macht nichts besser aber vieles komplexer. Neue Rechte an Daten, die einzelnen Akteuren ausschließliche Nutzungsrechte einräumen, sind nicht erforderlich.
  • Die datenschutzrechtliche Einwilligung muss konsequent im Sinne der DSGVO umgesetzt werden.
  • Die gegenwärtige Rechtslage ist geeignet, die sich stellenden Herausforderungen zu lösen. Erforderlich ist jedoch eine konseque”nte Durchsetzung bestehender gesetzlicher Regelungen durch die Datenschutzaufsichts- und Kartellbehörden.”

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Verantwortungsbewusster Umgang mit Patientendaten? – Computervirus legt Krankenhaus in Fürstenfeldbruck lahm

Das Klinikum Fürstenfeldbruck war mehr als eine Woche durch einen Computervirus in weiten Bereichen lahmgelegt.

Schadensbegrenzung der besonderen Art:

Nachdem tagelang keinerlei Information über Art und Ausmaß des Abgriffs auf der Homepage des Klinikums zu finden war, erschien dort am 20.11.2018 folgende Meldung:

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Uniklinik Frankfurt: Nach einer Beschwerde – schnelle und informative Auskunft zum Patientendatenschutz in Zeiten der DSGVO

Ein Mensch aus der Region Rhein Main informierte die Redaktion dieser Homepage  über eine Anfrage zu diesem Thema an den Datenschutzbeauftragten der Uniklinik Frankfurt und die Antwort darauf. Sie unterscheidet sich wohltuend von hier vorliegenden Berichten aus Arztpraxen (Beispiel 1, Beispiel 2).

Die Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren, bei einem Behandlungstermin in der Allergie-Ambulanz im 2. Stock des Gebäudes 28 (Hautklinik) wurde mir das als Datei beigefügte zweiseitige Blatt zum Ausfüllen und zur Unterschrift vorgelegt. Dazu möchte ich feststellen: 1. Das Informationsblatt “Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten im Universitätsklinikum Frankfurt…” wurde mir weder ausgehändigt noch war es nach meiner Kenntnis im Wartebereich oder im Flur und/oder Treppenhaus im 2. Stock des Gebäudes 28 (Hautklinik) sichtbar ausgehängt. Ich sehe mich daher nicht in der Lage, den Erhalt dieses Blattes durch Unterschrift zu bestätigen. 2. Es gibt zudem eine Empfehlung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, wonach Patient*innen nicht gezwungen werden dürfen, eine Erklärung zu unterzeichnen, dass sie eine wie auch immer geartete Information zur DSGVO gelesen haben, noch gar mit ihr sich einverstanden erklären. Diese Stellungnahme empfehle ich Ihnen und der Leitung des Universitätsklinikums Frankfurt als Lektüre. Näheres dazu finden Sie hier. Teilen Sie die Position der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder? Und werden Sie in diesem Sinne Einfluss nehmen auf die Leitung der Uniklinik Frankfurt? 3. Sollte die Information zu § 12 Hessisches Krankenhausgesetz auf S. 1 oben des Formblatts zutreffend sein, wonach “die Übermittlung von Patientendaten an Personen oder Stellen… ohne die Einwilligung der oder des Betroffenen zulässig ist” erübrigt sich aus meiner Sicht eine durch Unterschrift vollzogene persönliche Einwilligung in dieses Verfahren. Oder sehen Sie dies anders? 4. Ich möchte auch künftig selbst entscheiden, welche Behandlungsdaten / Befunde ich jeweils an andere Ärzt*innen bzw. Krankenhäuser weitergebe. Insoweit habe ich keine Veranlassung, mich zu den Themen Schweigepflichtentbindung, E-Maikkommunikation und/ Faxversand gegenüber dem Universitätsklinikum Frankfurt zu erklären. Oder sehen Sie dies anders? Ihrer Stellungnahme sehe ich mit Interesse entgegen. Mit freundlichen Grüßen Uniklinik Frankfurt: Nach einer Beschwerde – schnelle und informative Auskunft zum Patientendatenschutz in Zeiten der DSGVO weiterlesen

Computervirus legt Krankenhaus in Fürstenfeldbruck (Bayern) lahm

Der Münchner Merkur meldete am 14.11.12018: Fürstenfeldbruck – Seit einer Woche schon ist die elektronische Datenverarbeitung im Klinikum vollständig lahmgelegt. Noch ist nicht ganz klar, wie es zu dem EDV-Totalausfall kommen konnte. Doch vermutlich nahm das Unheil seinen Lauf, nachdem ein E-Mail-Anhang geöffnet wurde, in dem eine Schadsoftware versteckt war. Die breitete sich rasant im Netzwerk des Klinikum aus. Der erste Rechner fiel am vergangenen Donnerstag (08.11.2018) gegen Mittag aus. Im Laufe des Tages meldeten immer weitere Abteilungen Probleme. Rechner fuhren sich selbstständig hoch und runter. Es half nur noch eins: Den Stromstecker ziehen. Ab dem Zeitpunkt war klar, dass es sich um ein größeres Problem handelt…”

Wegen der Probleme meldete sich das Klinikum von der Integrierten Leitstelle des Landkreises ab, damit Rettungswagen nur noch lebensgefährlich erkrankte oder verletzte Menschen dorthin brachten. Andere Patienten mussten in Krankenhäuser nach München, Dachau, Starnberg und Landsberg am Lech gebracht werden. Computervirus legt Krankenhaus in Fürstenfeldbruck (Bayern) lahm weiterlesen