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Solide Informationen zum weltweiten Datenschutzskandal mit Patientendaten veröffentlicht

Brustkrebsscreenings, Wirbelsäulenbilder, Röntgenaufnahmen eines Brustkorbs, der Herzschrittmacher ist gut erkennbar. Es sind intimste Bilder, die über Jahre hinweg frei verfügbar im Netz zu finden gewesen sind. Diese Datensätze von weltweit mehreren Millionen Patienten liegen auf Servern, die nicht geschützt sind. Auch Tausende Patienten aus Deutschland lassen sich in diesem Datenleck finden.“ Das berichtet der Bayrische Rundfunk am 17.09.2019.

Bundesgesundheitsminister Jens Datenschutz ist was für Gesunde Spahn (CDU), vesucht sich in dieser Situation in seiner neuen Glanzrolle als Datenschutzbeauftragter.

Ernsthafte und solide Informationen zu dem weltweiten Datenschutzskandal, von dem im 52 Staaten insgesamt ca. 24,5 Mio. Menschen betroffen sind, liefert dagegen der Sicherheitsbericht – Ungeschützte Patientendaten im Internet des Unternehmens Greenbone Networks aus Osnabrück. Auf 21 Seiten finden sich eine Fülle an Zahlen und (technischen) Informationen. Solide Informationen zum weltweiten Datenschutzskandal mit Patientendaten veröffentlicht weiterlesen

Zum (tot-)Lachen, wenns nicht so ernst wäre: Jens Spahn in seiner neuen Glanzrolle als Datenschutzbeauftragter

Zu viele nehmen Datensicherheit nicht ernst“; sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beim „Berliner Salon“, einer Veranstaltung des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) am 17.09.2019 in Berlin. Spahn reagierte damit auf Fragen zu dem am gleichen Tag bekannt gewordenen millionenfachen Skandal um frei im Internet verfügbare Datensätze von weltweit mehreren Millionen Patienten. „Auch Tausende Patienten aus Deutschland lassen sich in diesem Datenleck finden.“ Das berichtet der Bayrische Rundfunk am 17.09.2019. Und Spahn („gekonnter Demagoge!“, wie anerkennend festzustellen ist) will sich mit Bemerkungen wie der eingangs zitierten an die Spitze der Bewegung und des Protestes setzen. Und damit vergessen machen, wie er selbst in seinem Einfluss- und Verantwortungsbereich mit dem Thema Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten umgeht.

Vier Beispiele: Zum (tot-)Lachen, wenns nicht so ernst wäre: Jens Spahn in seiner neuen Glanzrolle als Datenschutzbeauftragter weiterlesen

Spahns Gesetzentwurf zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung benachteiligt von Behinderungen betroffene Menschen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist nicht nur in Sachen Telematik-Infrastruktur ein Politiker, der einen neuen Gesetzentwurf nach dem anderen präsentiert, um damit Aktivität und Einsatz zu demonstrieren.

Am 14.08.2019 legte er den Referentenentwurf des „Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha-und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)“ vor. Am 11.09.2019 fand eine Anhörung von Fachverbänden dazu statt. Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE, machte in der Anhörung deutlich, dass der Name des Gesetzes mindestens in Teilen den tatsächlich beabsichtigten Veränderungen widerspricht. So soll nach dem Willen Spahns z. B. die außerklinische Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden nur noch als absolute Ausnahmeregelung festgeschrieben werden. Spahns Gesetzentwurf zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung benachteiligt von Behinderungen betroffene Menschen weiterlesen

Bundesrat lehnt Verschärfung der Kürzung der ärztlichen Vergütung auf 2,5 % für nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossene (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ab

In den Empfehlungen des Gesundheits- und weiterer Ausschüsse des Bundesrats zum Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Spahn (CDU) für ein Digitale-Versorgung-Gesetz wird festgestellt: „Die in § 291 Absatz 2b SGB V normierte Verschärfung der Kürzung der ärztlichen Vergütung ab dem 1. März 2020 um 2,5 Prozent für nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossene Ärztinnen und Ärzte ist nicht zielführend.“ Als Begründung nennen die Bundesratsausschüsse: Die zahlreichen Probleme mit dem Anschluss der Praxen der niedergelassenen Ärzte an die Telematikinfrastruktur liegen sehr häufig nicht in der Verantwortung der Ärzte. Hiervon sind insbesondere niedergelassene Ärzte in ländlichen, vom Breitbandausbau et cetera noch nicht vollständig erfassten Regionen betroffen. Es ist ein positives Signal in Richtung der Ärzteschaft und der niederlassungswilligen Jungärzte, zunächst flächendeckend die Voraussetzungen für den Anschluss zu schaffen und dann über Sanktionsmechanismen nachzudenken.“ (Empfehlungen… S. 21)

Diese Stellungnahme greift zwar nicht die grundsätzlichen Probleme der technischen und der Datensicherheit auf, mit der eine nennenswerte Zahl von (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ihre Verweigerung des Anschlusses an die Telematik-Infrastruktur (TI) begründen; Bundesrat lehnt Verschärfung der Kürzung der ärztlichen Vergütung auf 2,5 % für nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossene (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ab weiterlesen

Sicherheit personenbezogener Daten im Internet – oder: Die Fragwürdigkeit des naiven Technikglaubens

Nachstehend drei Nachrichten zu diesem Thema aus dem zu Ende gehenden Monat.

1. Neue Datenpanne bei der Vivy-Gesundheitsakte

Heise.de meldet am 16.08.2019: In der Gesundheits-App Vivy ist der Medikationsplan zahlreicher Nutzer durcheinander geraten. Daher sperrte das Unternehmen die betroffenen Accounts. Grund sei eine ‚Aktualisierung des Softwarecodes‘, die dazu führte, ‚dass Dosierungen der Medikamente am Abend für die Dosierung am Mittag übernommen wurden‘. Der Fehler konnte nicht vonseiten des Unternehmens behoben werden.“ Die Accounts der betroffenen Nutzer wurden dann wohl gesperrt, die entsprechenden Medikationspläne auf den Servern gelöscht. Aber: da laut einer Vivy-Sprecherin die Mitarbeiter keinen Zugriff auf die Daten haben, müssten die Benutzer die Daten im eigenen Gerät selbst löschen.

2. Mastercard-Daten im Netz

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Wie wehren gegen den Zwangsanschluss an die Telematik-Infrastruktur? Informationsveranstaltung am 21. September in Frankfurt

Zum Stichtag 1. Juli 2019 sollten nach dem Willen des Gesetzgebers alle (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen bzw. deren Praxen mittels Konnektoren an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sein, mindestens aber den Nachweis dafür vorlegen, dass sie die notwendigen Komponenten für den Anschluss bei den Konnektor-Anbietern bestellt haben. Sonst droht, laut Gesetz, ein Honorarabzug i. H. v. 1 % der mit den Krankenkassen abrechenbaren Leistungen. Da der Widerstand gegen den Zwangsanschluss an die TI hoch ist, plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, diesen Honorarabzug per Gesetz auf 2,5 % zu erhöhen.

Viele Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen haben sich auch in Hessen dem Anschluss an die TI verweigert. Für diese Entscheidung werden vor allem folgende Gründe genannt: Wie wehren gegen den Zwangsanschluss an die Telematik-Infrastruktur? Informationsveranstaltung am 21. September in Frankfurt weiterlesen

Spahns Gesundheitsnetz als verantwortungsfreie Zone

Welches Unternehmen ist für die Telematik-Infrastruktur verantwortlich? Die gematik mbH? Solange das nicht geklärt ist, gehen Gesundheitsdaten in ein schwarzes Loch – das kann nicht sein.

Zur Zeit gibt es keinen datenschutzrechtlich Verantwortlichen für die Telematik-Infrastruktur der Elektronischen Gesundheitskarte – so wie es die Datenschutzgrundverordnung fordert. Mit der elektronischen Gesundheitskarte sollen hunderttausende Arzt-, Zahnarzt- und Therapeutenpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen im Gesundheitswesen vernetzt werden. Dazu dient die „Telematik-Infrastruktur“ (TI). An diesem Netzwerk, die mehrere Plattformen und Zonen umfasst, sind zahlreiche Unternehmen, Konsortien und Rechenzentren beteiligt. Unvorstellbare Mengen vertraulicher Patientendaten soll die TI nach ihrer Fertigstellung übermitteln, speichern, verarbeiten. Spahns Gesundheitsnetz als verantwortungsfreie Zone weiterlesen

„Anonyme Daten sind oft gar nicht wirklich anonym“

Mit diesem Satz beginnt ein Beitrag auf Netzpolitik.org, veröffentlicht am 25.07.2019. Im Beitrag ist zu lesen: Nicht überall, wo anonym drauf steht, ist auch anonym drin. Das verdeutlicht eine Studie in der Wissenschaftlichen Fachzeitschrift „Nature“. Die Forscher können 99,98 Prozent der US-Amerikaner in jedem Datensatz identifizieren, mit nur 15 Merkmalen wie Alter, Wohnort oder Nationalität. Das Beispiel der Wissenschaftler: Ein günstige Krankenkasse verkauft Kundendaten, aber nur ‚anonym‘ und nur von einem Bruchteil der Datenbank. Die Studie stellt klar: Das ist keine echte Anonymität, die Daten sind nicht sicher. Menschen sind einfach zu einzigartig, um sich in Datenbanken zu verstecken. Eine Entfernen von Namen macht Datensätze nur pseudonym, nicht anonym. Mit einem Online-Tool kann jede selbst die De-Anonymisierung nachvollziehen.“

Krankenkassen in Deutschland haben weitreichende Informationen über ihre Mitglieder. Sie wissen über Arztbesuche Bescheid, bekommen täglich tausende Berichte, Diagnosen und andere Informationen über den Gesundheitszustand der Versicherten zugeschickt. Der Umgang mit diesen Daten ist derzeit noch verhältnismäßig streng reguliert. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) möchte das ändern. Er beabsichtigt, mit seinem Entwurf für ein Digitales-Versorgungs-Gesetz durch zahlreiche Änderungen im SGB V (Krankenversicherungsrecht) den Krankenkassen weitgehende Rechte einzuräumen, damit diese in Zukunft die Daten ihrer Versicherten nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswerten und die Ergebnisse an Unternehmen weitergeben dürfen. Der Gesetzentwurf von Spahn wurde am 10.07.2019 von der Bundesregierung verabschiedet und wird derzeit im Bundestag beraten. Sollte dieser Entwurf beschlossen werden, würden Pharma-Unternehmen und andere Unternehmen der „Gesundheitswirtschaft“ tiefe Einblick in das Leben der Versicherten erhalten.

Sicherheitsprobleme beim Aufbau der Telematik Infrastuktur – eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das Bundesgesundheitsministerium

Jens Ernst, Inhaber der in Happycomputer GmbH in Schwerte (NRW), hatte vor wenigen Wochen für einen seiner Kunden, eine Arztpraxis, bei einer Sicherheitsprüfung auf verschiedene Arten das Testvirus EICAR über den ordnungsgemäß angeschlossenen TI-Konnektor ins Praxisnetzwerk eingeschleust. Nachgewiesen hat er auch, dass die integrierte Firewall die Kommunikation nicht kontrolliert und alle Ports ausgehend geöffnet sind. Der Test lässt auf unzureichenden Schutz der Konnektoren schließen. Darüber informierte u. a. der Ärzteverband MEDI Verbund auf seiner Homepage.

Da sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch der Bundes- und die Landesdatenschutzbeauftragten trotz der Informationen über festgestellte Probleme nicht reagierten und die Gematik in einer Pressemitteilung Ende Mai die Probleme klein redete, hat Jens Ernst am 29.06.2019 eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) über die Plattform FragDenStaat.de an das Bundesgesundheitsministerium gerichtet. In der Anfrage schreibt Jens Ernst: Sicherheitsprobleme beim Aufbau der Telematik Infrastuktur – eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das Bundesgesundheitsministerium weiterlesen

KBV reagiert auf Kritik an der Telematik-Infrastruktur – nur mit Worten

Der massive Widerstand unter Ärzt*innen gegen die Telematik-Infrastruktur (insbesondere gegen Bestellung und Einbau der Konnektoren) zeigt auch Wirkung in der Spitze der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Das macht der Bericht von Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, an die Vertreterversammlung der KBV am 27.05.2019 deutlich.

Dr. Kriedel stellt eingangs zu Recht „eine große Besorgnis“ fest, die unsere Mitglieder derzeit umtreibt: die Installation der Telematikinfrastruktur (TI) in den Praxen“. Aber schon im nächsten Satz beginnt er abzuwiegeln: „Wir haben zur Kenntnis genommen,dass es in manchen Fällen Probleme gab beim Anschluss der TI-Komponenten. Genaue Zahlen liegen uns darüber bisher nicht vor.“ Würden sich die KBV und die Kassenärztlichen Landesvereinigungen darauf konzentrieren, bei den Mitgliedern ihrer Körperschaften präzise Umfragen zum Umfang der Probleme zu starten statt – wie die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) – mit Drohungen und Beschimpfungen von Telematik-Kritiker*innen zu reagieren, dann hätte Dr. Kriedel genauere Zahlen nennen können.

Er macht drei Ebenen von Problemlagen aus: KBV reagiert auf Kritik an der Telematik-Infrastruktur – nur mit Worten weiterlesen