Zum (tot-)Lachen, wenns nicht so ernst wäre: Jens Spahn in seiner neuen Glanzrolle als Datenschutzbeauftragter

Zu viele nehmen Datensicherheit nicht ernst“; sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beim „Berliner Salon“, einer Veranstaltung des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) am 17.09.2019 in Berlin. Spahn reagierte damit auf Fragen zu dem am gleichen Tag bekannt gewordenen millionenfachen Skandal um frei im Internet verfügbare Datensätze von weltweit mehreren Millionen Patienten. „Auch Tausende Patienten aus Deutschland lassen sich in diesem Datenleck finden.“ Das berichtet der Bayrische Rundfunk am 17.09.2019. Und Spahn („gekonnter Demagoge!“, wie anerkennend festzustellen ist) will sich mit Bemerkungen wie der eingangs zitierten an die Spitze der Bewegung und des Protestes setzen. Und damit vergessen machen, wie er selbst in seinem Einfluss- und Verantwortungsbereich mit dem Thema Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten umgeht.

Vier Beispiele:

1.

Datenschutz ist was für Gesunde lautet Spahns Devise, die er – bevor er Gesundheitsminister wurde – 2016 in einem Buch vertreten hatte. Kranken Menschen wollte er damit einreden, sie würden von der Digitalisierung nur profitieren, wenn sie den Schutz eigener Gesundheits- und Behandlungsdaten vernachlässigen.

Quelle: DAZ.online

2.

Am 17.04.2018 sprach Spahn als gerade frisch ernannter Bundesgesundheitsminister auf der conhIT (Connecting Healthcare IT in Berlin). Die Presseabteilung seines Ministeriums fasste seine Rede auf Twitter in zwei Sätzen zusammen: Digitale Gesundheit braucht Freiraum, um sich entwickeln zu können. Übertriebene Datenschutzvorstellungen behindern diese Entwicklungen.”

Quelle: @BMG_Bund 17.04.2018

3.

Bei Spahns Patientenakte wird Datenschutz erst nachgeliefertmeldet die Süddeutsche Zeitung am 21.05.2019: „Die elektronische Patientenakte, die von Januar 2021 an für jeden Patienten in Deutschland zur Verfügung stehen soll, wird zunächst eine entscheidende technische Einschränkung haben. Anders als geplant wird es für Patienten am Anfang nicht möglich sein auszuwählen, welche ihrer persönlichen Informationen ein Arzt, Apotheker oder Therapeut einsehen darf und welche nicht. So wird etwa ein Physiotherapeut, der Einblick in die elektronischen Daten des Orthopäden braucht, auf diese Weise zum Beispiel auch über einen Schwangerschaftsabbruch seiner Patientin informiert. Oder ein Apotheker erfährt automatisch auch von der Psychotherapie seines Kunden…“

4.

Bei den im ersten Halbjahr 2019 bekannt gewordenen Problemen bei der Installation der Konnektoren in den Praxen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen (Zahn-) hat Spahn gemeinsam mit der von ihm kontrollierten Gematik abgewiegelt und sich tot gestellt. Derzeit gibt es keinen datenschutzrechtlich Verantwortlichen für die Telematik-Infrastruktur der Elektronischen Gesundheitskarte – so wie es die Europ. Datenschutzgrundverordnung fordert. Darauf hat vor wenigen Tagen auch die Datenschutzkonferenz (DSK) hingewiesen und gefordert, „dass der gematik neben den Betreibern der Arztpraxen eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung für die Konnektoren zufällt. Um diese Verantwortungsteilung künftig rechtssicher zu regeln, empfiehlt die DSK dem Gesetzgeber, hier eine normenklare gesetzliche Regelung zu schaffen.“ Dies ist einer Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 13.09.2019 zu entnehmen

 

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