Spahns Gesetzentwurf zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung benachteiligt von Behinderungen betroffene Menschen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist nicht nur in Sachen Telematik-Infrastruktur ein Politiker, der einen neuen Gesetzentwurf nach dem anderen präsentiert, um damit Aktivität und Einsatz zu demonstrieren.

Am 14.08.2019 legte er den Referentenentwurf des „Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha-und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)“ vor. Am 11.09.2019 fand eine Anhörung von Fachverbänden dazu statt. Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE, machte in der Anhörung deutlich, dass der Name des Gesetzes mindestens in Teilen den tatsächlich beabsichtigten Veränderungen widerspricht. So soll nach dem Willen Spahns z. B. die außerklinische Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden nur noch als absolute Ausnahmeregelung festgeschrieben werden.

Danner stellt dazu in einer Stellungnahme fest: Es ist nachvollziehbar und durchaus zu begrüßen, dass Qualitätsmängel und Fehlversorgung im Bereich der Intensivpflege beseitigt werden sollen. Mit Empörung ist allerdings der Versuch zurückzuweisen, eine Lösung der Problematik darin zu suchen, dass das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Patienten zunichte gemacht und diese in vollstationäre Pflegeeinrichtungen oder Wohngruppen abgeschoben werden“ Danner fordert deshalb: Auch Menschen mit einem hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, insbesondere kontinuierlich beatmete Patienten haben ein Recht, ihren Aufenthaltsort frei wählen zu können und in ihrem familiären Umfeld zu leben!

Kobinet-nachrichten, ein Nachrichtendienst zur Behindertenpolitik, lässt in einem Interview einen von diesem Gesetzentwurf betroffenen Menschen zu Wort kommen. Johannes Messerschmid aus München erklärt darin u. a.: Nach 12 Jahren Krankenhaus und insgesamt 15 Jahren Aufenthalt in einer Einrichtung, lebe ich inzwischen seit 32 Jahren in einer eigenen Mietwohnung mit einem von mir selbst organisierten Assistenz-Team, durch das ich 24 Stunden am Tag zu jeder Zeit unterstützt werde. Aufgrund dieser selbstbestimmten Lebensform war und ist es mir auch möglich, einem Studium, einer beruflichen Tätigkeit als Sozialpädagoge, und inzwischen einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Mitglied im Vorstand des Behindertenbeirats der Stadt München nachzugehen. Die Realisierung der Pläne des Gesundheitsministeriums (von Minister Spahn) würden für mich das Ende meines normalen und aktiven Lebens bedeuten. Denn, ganz einfach gesagt, hätte ich in einer Einrichtung so wenig Personen zu meiner Unterstützung zur Verfügung, dass ich, wie ich es schon lange Zeit erlebt habe, nicht mal zur Toilette und ins Bett gehen kann, wenn es mir danach ist, sondern ich könnte mir auch jegliche private und beruflich-ehrenamtliche Aktivität außer Haus abschminken. Es wäre einfach niemand da, der die Zeit hätte, mich dabei zu unterstützen. Es wäre eine Katastrophe für mich, die ich mit allen Kräften zu verhindern versuchen werde!“

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