Dem Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) wurde von Hinweisgebern gemeldet, dass es im Zusammenspiel von elektronischen Gesundheitskarten und den Konnektoren der Telematik-Infrastruktur zu Datenschutzverstößen gekommen sein soll. Dazu haben den BfDI viele Fragen erreicht, von denen die häufigsten auf der Homepage des BfDI beantwortet werden.
Zu folgenden Problembereichen wird vom BfDI Stellung genommen:
Zu der Frage „Liegt ein Datenschutzverstoß vor?“ stellt der BfDI fest: „Bei den gespeicherten Seriennummern der eGK-Zertifikate von gesperrten elektronischen Gesundheitskarten handelt es sich um personenbezogene Daten. Die Speicherung dieser Daten erfolgte ohne Rechtsgrund und ist somit unzulässig. Zudem ermöglicht allein die Speicherung im Konnektor einen (unbefugten) Zugang der Nutzenden beziehungsweise der von ihnen beauftragten Administratoren zu den gespeicherten Seriennummern der eGK-Zertifikate gesperrter Gesundheitskarten. Auf diese Weise wird die Möglichkeit eröffnet, dass diese Daten an Dritte weitergegeben werden können. Somit liegt eine Datenschutzverletzung im Sinne des Art. 4 Nr. 12 DSGVO vor.“