Die Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) sind bislang nicht vor Beschlagnahme durch Polizei und Justiz geschützt. Diese Bewertung traf der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Er erklärte auf Nachfrage im Januar 2023, dass eine elektronische Patientenakte (ePA) incl. der darin dokumentierten Gesundheits- und Behandlungsdaten dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden unterliegt, wenn diese es im Einzelfall darauf anlegen. Bislang kein Schutz der elektronischen Patientenakte (ePA) vor Beschlagnahme durch Strafverfolgungsbehörden – Bundesjustizministerium erarbeitet eine Gesetzesänderung weiterlesen
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Das Netzwerk von Jens Spahn in Politik, Geschäftswelt und Medien…
…ist Gegenstand von zwei aktuellen, informativen und lesenswerten Beiträgen auf der Internetplattform Correctiv.org.
Im ersten Beitrag „Netzwerk mit Nebenwirkungen: Jens Spahn und der Milliardär“ liegt der Blick auf dem „Tech-Milliardär Christian Angermayer“. Dieser hat lt. Correctiv.org „zum Teil über Firmen knapp 300.000 Euro an die CDU gespendet. Er gilt als Trump-nah und soll gut mit Jens Spahn verdrahtet sein. Als Investor hat er offenbar indirekt von einem millionenschweren Covid-Arznei-Deal der Bundesregierung (sprich: des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn) profitiert.“
Und im zweiten Beitrag „Medien und Medizinsoftware: Der Profiteur von Spahns Politik“ steht der „CDU-nahe IT-Millionär Frank Gotthardt – der im Kontakt zu Spahn stand und dessen Firmennetzwerk stark von den gesundheitspolitischen Weichenstellungen profitierte“ im Mittelpunkt. Dieser Beitrag ist für alle, die sich kritisch mit der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen und mit der Gematik auseinander gesetzt haben und es immer noch tun, von noch größerem Interesse. Das Netzwerk von Jens Spahn in Politik, Geschäftswelt und Medien… weiterlesen
Ärztetag fordert Aufrechterhaltung des Beschlagnahmungsverbots von Patientendaten für Strafverfolgungsbehörden
Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 (Leipzig, 27.-30.05.2025) fordert in einem Beschluss, dass das derzeit geltende Beschlagnahmeverbot von medizinischen Daten für Strafverfolgungsbehörden weiterhin Bestand haben muss. „Dies ist notwendig, damit sich Patientinnen und Patienten auch weiterhin ihren Ärztinnen und Ärzten vorbehaltslos anvertrauen können. Dazu muss der Beschlagnahmeschutz gesetzlich auf den Inhalt der elektronischen Patientenakte (ePA) bezogen werden.“
Ärztetag fordert Aufrechterhaltung des Beschlagnahmungsverbots von Patientendaten für Strafverfolgungsbehörden weiterlesen
Nach dem Anschlag von Magdeburg: „Ich würde mir tatsächlich wünschen, dass die Polizei direkten Zugriff auf Gesundheitsdaten bekommen kann“
Mit diesen Worten zitiert der WDR in einem Beitrag vom 12.01.2025 Oliver Huth, Landesvorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Nach CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, der kurze Zeit nach dem Anschlag in Mageburg in einem Interview des Deutschlandfunks forderte „Es reicht nicht aus, Register anzulegen für Rechtsextremisten und Islamisten, sondern in Zukunft sollte das auch für psychisch Kranke gelten“ (Interview – ab 4:20 Min.) , ist das eine weitere Stimme, die Zugriff der Polizei auf Gesundheitsdaten fordert.
Aber den gibt es bereits: Nach dem Anschlag von Magdeburg: „Ich würde mir tatsächlich wünschen, dass die Polizei direkten Zugriff auf Gesundheitsdaten bekommen kann“ weiterlesen
Eine Dose, die Leben retten kann – eine praktische Alternative zu den Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte
Die Stadt Offenbach in Hessen wirbt dafür auf ihrer Homepage: „Im Notfall muss es oft sehr schnell gehen. Dann haben Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige nicht den Kopf frei, um den Rettungskräften Informationen über den Gesundheitszustand zu geben oder weitere wichtige Angaben zu machen. Wertvolle und zum Teil lebenswichtige Zeit geht verloren. Die sogenannte Rettungsdose soll dieses Problem lösen… Die Rettungsdose wird bei älteren Personen in der Innentür des Kühlschranks aufbewahrt, wo sie schnell gefunden wird. Sie enthält ein Infoblatt mit allen wichtigen medizinischen und persönlichen Informationen für den Notfall. So können Rettungsdienste und Nothelfer sofort alle wichtigen Daten für die weitere Versorgung erhalten. Durch Hinweisaufkleber an der Innenseite der Wohnungstür sowie am Kühlschrank wird den Helfern signalisiert, dass Vorbereitungen getroffen und wichtige Informationen schon im Vorfeld zusammengetragen wurden.“ Eine Dose, die Leben retten kann – eine praktische Alternative zu den Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte weiterlesen
„E-Rezept-Unwesen“ – Praxistest noch nicht bestanden
Mit „E-Rezept-Unwesen“ beschreibt das online-Magazin apotheke adhoc, was seit Anfang Januar vielfache Erfahrung von Patient*innen ist, die in der Apotheke ihres Vertrauens das e-Rezept einlösen wollen, das ihnen beim Arztbesuch ausgestellt wurde. Sie müssen warten. Oder erneut in die Apotheke kommen. Und wieder warten. Und erneut in die Apotheke kommen. Und wieder warten… „E-Rezept-Unwesen“ – Praxistest noch nicht bestanden weiterlesen
Haben (Strafverfolgungs-)Behörden Zugriffsmöglichkeiten auf die elektronische Patientenakte (ePA)? – Eine Anfrage an den Bundesdatenschutzbeauftragten
Zu diesem Thema hat ein Mitglied einer großen bundesweit vertretenen Krankenkasse eine Anfrage an den Bundesdatenschutzbeauftragten gerichtet. Der Versicherte hat dem Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. und der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main seine Anfrage zur Verfügung gestellt mit der Bitte, sie in anonymisierter Form auszugsweise anderen interessierten Versicherten zur Verfügung zu stellen.
Der Versicherte fragt: „Besteht rechtlich die Möglichkeit, dass andere Behörden (z. B. Polizei und Justiz) Zugriff auf die in meiner ePA gespeicherten Unterlagen nehmen können?“ Haben (Strafverfolgungs-)Behörden Zugriffsmöglichkeiten auf die elektronische Patientenakte (ePA)? – Eine Anfrage an den Bundesdatenschutzbeauftragten weiterlesen
Auch nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts – die politische und juristische Auseinandersetzung um die Datenverarbeitung im Gesundheitswesen geht weiter
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 20.01.2021 über zwei Klagen zur elektronischen Gesundheitskarte (eGk) entschieden. Die Kläger*innen lehnen die Verwendung der eGK aus Datensicherheitsgründen ab und wollten ihre Krankenkassen verpflichtet sehen, ihnen ersatzweise papiergebundene Berechtigungsnachweise zur Inanspruchnahme kassen(zahn)ärztlicher Leistungen auszustellen. Mit diesem Begehren sind die Kläger*innen vor dem BSG gescheitert. Das BSG hat festgestellt, dass gesetzlich Krankenversicherte von ihren Krankenkassen keinen papiergebundenen Berechtigungsnachweis („Krankenschein“) als Ersatz für eine elektronische Gesundheitskarte (eGk) verlangen können. Es legte in seiner Entscheidung dar, dass der Gesetzgeber mit der eGk legitime Ziele verfolge und auf der eGk selbst die Verarbeitung personenbezogener Daten auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt sei. (siehe Pressemitteilung des BSG vom 20.01.2021).
Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. bedauert diese Entscheidung des Bundessozialgerichts, stellt aber zugleich fest, dass damit die politische und juristische Auseinandersetzung um die Datenverarbeitung im Gesundheitswesen, die sogenannte Telematik-Infrastruktur, nicht zu Ende ist.
Die gematik und die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Telematik-Infrastruktur…
… ist Thema eines Beitrags auf der Homepage der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Der Verfasser, Roland Schäfer, ist freiberuflich tätig als Datenschutz-Fachkraft und einer der Sprecher der Gruppe. Mit Zustimmung des Verfassers veröffentlichen wir seinen Beitrag nachstehend im Wortlaut.
Lässt sich Verantwortung bis zur Unkenntlichkeit aufsplitten?
„Auffangverantwortlichkeit“ der Gematik in der Telematik-Infrastruktur (TI) – geht so etwas?
Nachdem mehr als 2 Jahre entgegen der Anforderung der DS GVO niemand die Verantwortlichkeit für große Teile der Telematik-Infrastruktur (TI) inne haben wollte bzw. niemandem zugewiesen wurde, gibt es seit kurzem den § 307 (5) SGB V – dazu angelegt diese Lücke zu schließen.
Der hier gewählte Regelungsmechanismus ist eine „Auffangverantwortlichkeit“, die greifen soll, wenn der Leistungserbringer (Arzt, Klinik, etc.), der Leistungsträger (die gesetzliche Krankenkasse) oder der Portalbetreiber bzw. Netzbetreiber nicht der Verantwortliche sind. Diese, und nur diese verbleibende Verantwortlichkeit wird dann der Gesellschaft für Telematik (= Gematik) durch das Gesetz zugewiesen. Die gematik und die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Telematik-Infrastruktur… weiterlesen
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch mit elektronischer Gesundheitskarte?
Das Bundessozialgericht (BSG) wird am 20.01.2021 darüber entscheiden, ob gesetzlich Krankenversicherte von ihren Krankenkassen statt der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) einen papiergebundenen Berechtigungsnachweis verlangen können.
Die Kläger wehren sich vor dem BSG dagegen, dass sie ohne Verwendung der eGk keinen Zugang zu ärztlichen Leistungen haben. Sie sehen darin eine Verletzung ihrer Grundrechte. Die elGk und die dahinter stehende Telematikinfrastruktur wiesen Sicherheitsmängel auf. Ihre sensiblen Daten seien nicht ausreichend vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Die Kläger begehren von den beklagten Krankenkassen die Ausstellung und Verwendung eines papiergebundenen Berechtigungsnachweises anstelle der eGk. In den Vorinstanzen hatten die Kläger keinen Erfolg. Mit den vom Senat zugelassenen Revisionen verfolgen sie ihr Begehren weiter. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch mit elektronischer Gesundheitskarte? weiterlesen