Schlagwort-Archive: Digitale-Versorgung-Gesetz

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor hohen Risiken bei Gesundheits-Apps

Der Bundestag hat im November 2019 mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen, dass gesetzlich Krankenversicherte unter bestimmten Bedingungen gegenüber ihrer Krankenkasse Anspruch auf Finanzierung digitaler Gesundheitsüberwachungssysteme haben. Der neu in das SGB V eingeführte § 33a SGB V (Digitale Gesundheitsanwendungen) regelt in Abs. 1: „Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Medizinprodukten niedriger Risikoklasse, deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht und die dazu bestimmt sind, bei den Versicherten oder in der Versorgung durch Leistungserbringer die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen zu unterstützen (digitale Gesundheitsanwendungen)…“ Mit diesem Vorhaben befördert der Gesetzgeber den Trend zum “Self-Tracking” der eigenen Gesundheitsdaten und schafft damit auch Voraussetzungen dafür, dass diese Daten ggf. auch für weitere Zwecke nutzbar gemacht werden können.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 15.04.2020 eine Technische Richtlinie (TR) mit Sicherheitsanforderungen für digitale Gesundheitsanwendungen veröffentlicht. Das BSI weist darin auf zahlreiche Gefahren hin, die der Einsatz von Apps im sensiblen Bereich der Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten mit sich bringt. Im Abschnitt „2.3.4 Restrisiken“ wird dazu zusammenfassend festgestellt: Der Betrieb digitaler Gesundheitsanwendungen hat besonders hohe Anforderungen, die mit bestehenden Endgeräten und Cloud-Lösungen nur unzureichend abzudecken sind… Mobile Endgeräte sind besonders anfällig für Diebstahl. Die offene Architektur vieler Plattformen begünstigt den Einsatz von Malware. Installierte Apps können bestehende Schwachstellen ausnutzten. Eine besondere Herausforderung ist der Schutz von Informationen während der Verarbeitung im Hauptspeicher…“

Patientendaten in den Wolken (Cloud), Datenschutz am Boden? – Veranstaltung am 21. April in Frankfurt

Bitte beachten: Diese Veranstaltung wurde von der Frankfurt University of Applied Sciences abgesagt.

Eine Veranstaltung von dieDatenschützer Rhein Main in Kooperation mit der Frankfurt University of Applied Sciences im Rahmen der Veranstaltungsreihe Datenschutz aktuell

  • am 21. April 2020 von 17:30 – 21:00 Uhr
  • in der Frankfurt University of Applied Sciences, Nibelungenplatz 1, Frankfurt am Main, Raum 111/112
  • Der Eintritt ist frei.

Selten waren Sorgen um die Würde des Menschen und die grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte so berechtigt wie in den letzten Monaten. Seit dem Amtsantritt des derzeitigen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn kommen in rascher Folge Gesetze zur Abstimmung, die massiv Einfluss nehmen auf die Persönlichkeitsrechte von Patient*innen und Versicherten. Unter dem Begriff ‚Digitalisierung‘ wurde und wird in immer neuen Gesetzen der Zugriff auf Patient*innen- und Gesundheitsdaten für eine zentralisierte Datenspeicherung und -verarbeitung legitimiert. Drei Beispiele: Patientendaten in den Wolken (Cloud), Datenschutz am Boden? – Veranstaltung am 21. April in Frankfurt weiterlesen

Offener Brief von Psychotherapeut*innen an Berufsverbände, Kassenärztliche Vereinigungen und Kammern der Psychotherapeut*innen: „Wir fordern klare Worte und Taten für den Datenschutz!“

Eine überregionale und verbandsübergreifende Arbeitsgruppe von Psychotherapeut*innen hat sich in einem Offenen Brief an Berufsverbände von Psychotherapeut*innen, Kassenärztliche Vereinigungen und Kammern der Psychotherapeut*innen und von diesen „klare Worte und Taten für den Datenschutz“ gefordert.

Die Verfasser*innen erklären: Nach einer erschreckenden, nicht enden wollenden Pannenserie im Zusammenhang mit der sog. ‚Telematik-Infrastruktur des Gesundheitswesens‘ (TI) fordern wir alle Vertreter*innen der Psychotherapeut*innen in Kammern, KVen und Berufsverbänden sowie die Politik energisch auf, sich vehement für den Datenschutz in der TI und für Eindeutigkeit in der Gesetzgebung einzusetzen… Der aktuelle Entwurf des PDSG (das sogenannte Patienten-Datenschutz-Gesetz) der wie zuvor das DVG (das Digitale-Versorgung-Gesetz)  in Windeseile durch den Bundestag gebracht werden soll, wirft zusätzlich viele neue Fragen auf, bevor die bestehenden beantwortet sind. Auch uns geht es darum, die EDV-Rahmenbedingungen unserer Arbeit sinnvoll weiterzuentwickeln. Doch das benötigt unsere Expertise und keine gesetzgeberischen Temporekorde! … Wir wollen und müssen als Psychotherapeut*innen die gesetzliche Schweigepflicht respektieren, doch die neuen Gesetze zur vernetzten Digitalisierung im Gesundheitswesen machen uns dies fast unmöglich und stehen dazu im Konflikt.Von unseren Kammern, den Berufsverbänden und den KVen fordern wir, sich endlich entschieden gegen eine Politik aufzustellen, die die wertvollen Gesundheitsdaten der Bürger*innen gratis an zentrale Server liefern möchte, auf denen der Schutz vor den Begehrlichkeiten der TI-Lobbyisten und auch der staatlichen Kontrolle nicht mehr gewährleistet ist.“

Daran anschließend machen die Verfasser*innen des Offenen Briefs in 16 Punkten deutlich, welche Erwartungen sie in diesem Zusammenhang an ihre berufsständischen Vertreter*innen und Verbände haben.

Am Ende ihres Offenen Briefs stellen die Verfasser*innen fest: Digitalisierung muss dem Menschen dienen, nicht umgekehrt! Die eingesetzte Technik muss so sicher wie resilient gegen technische Störungen, Ausfälle und böswillige Angriffe sein. Bisher erfüllt die TI diese grundlegenden Anforderungen nicht. Fordern Sie das bitte gemeinsam mit uns ein!“

Die Arbeitsgruppe TI-Datenschutz (vertreten durch Hildegard Huschka, Christine Laufersweiler-Plass, Gabriele Späh und Günter Steigerwald) ruft die Psychotherapeut*innen in Deutschland dazu auf, den Offenen Brief zu unterstützen und zu unterzeichnen.

Sie erreichen die Arbeitsgruppe TI-Datenschutz per Mail unter ag.datenschutz [at] gmail.com.

Krankenkassen-Auskunft mit wenigen Klicks

Datenschützerverein stellt “Anfrage-Generator” im Internet bereit

Eine Krankenkasse hat mehr kritische Daten über Bürgerinnen und Bürger, als jede andere Institution: Krankheiten, Therapien, Einkommen, Arbeitsplätze, Anschriften. “Nach gegenwärtigem Stand haben Krankenkassen einen viel besseren Zugriff auf Informationen über Versicherte, als die Versicherten selbst.” erklärt Bernhard Scheffold, Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e.V. “Um das zu ändern, hat nun ein Team datenschutzbewusster Softwarespezialisten einen Anfrage-Generator entwickelt, mit dem gesetzlich Versicherte einfach erfahren können, was ihre Krankenkasse über sie gespeichert hat.” Der Anfrage-Generator gestattet es, mit wenigen Klicks eine rechtskonforme Anfrage an die eigene Krankenkasse zu stellen. Er ist unter http://kassenauskunft.de erreichbar. Krankenkassen-Auskunft mit wenigen Klicks weiterlesen

IT-Sicherheitsanalyst Martin Tschirsich im Interview zu Gesundheits-Apps und elektronischer Patientenakte: „Sicherheitslücken finden sich eigentlich auf allen Ebenen“

Martin Tschirsich hat auf 35. CCC-Kongress im Dezember 2018 in einen Vortrag unter dem Titel „All Your Gesundheitsakten Are Belong To Us“ aufgezeigt, wie leicht angreifbar Gesundheits-Apps und andere digitale Dienste sind. In einem lesenswerten Interview mit dem Internet-Magazin MedWatch beantwortete er im Oktober 2019 Fragen zu Datenschutz bei Gesundheits-Apps und Datensicherheit bei den Digitalisierungs-Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Zwei Auszüge: IT-Sicherheitsanalyst Martin Tschirsich im Interview zu Gesundheits-Apps und elektronischer Patientenakte: „Sicherheitslücken finden sich eigentlich auf allen Ebenen“ weiterlesen

Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) fordert unentgeltliche „Datenspende“ von Patient*innen

Das Handelsblatt meldet am 23.12.2019: Die Datenspende muss ein Bestandteil des zweiten Digitale-Versorgung-Gesetzes sein, welches das Bundesgesundheitsministerium Anfang 2020 vorlegen will. Ähnlich der Blut- oder Organspende ließen sich durch eine Datenspende eine Vielzahl von Menschenleben retten“, erklärte Iris Plöger, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI).

Mit der Möglichkeit der Spende könnten Patienten freiwillig und unentgeltlich ihre Daten der Forschung zur Verfügung stellen, damit anhand eines Datenpools neue Medikamente entwickelt oder Künstliche Intelligenzen (KI) trainiert werden könnten“ zitier das Handelsblatt aus „Digital Patient Journey Oncology“, einer bisher öffentlich nicht zugänglichen Stellungnahme des BDI.

Schöner kann man es nicht formulieren: Die Patient*innen als Melkkühe der Pharma- und der IT-Gesundheitsindustrie. Danke der Nachfrage; Nein!

Bundespräsident Steinmeier hat das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) unterzeichnet und in Kraft gesetzt

Ein Kreis aktiver Telematik-kritischer Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen hatte Mitte November 2019 angeregt, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dazu aufzufordern, dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG) aus grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken die Zustimmung und Unterschrift zu verweigern und damit das Inkrafttreten des DVG zu verhindern. Die Argumentation stützt sich weitgehend auch auf die Kritik von Dr. Wolfgang Wodarg, Arzt, SPD-Mitglied, langjähriger Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestags (von 1994 bis 2009). Dieser hat unmittelbar nach der Beschlussfassung des Bundestags zum DVG in einem Offenen Brief an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dazu kritisch Stellung genommen.

Der Verfasser dieses Beitrags hatte die Anregung aufgegriffen und dem Bundespräsidenten geschrieben. Am 12.12.2019 ging die Antwort ein. Ihr wesentlicher Inhalt:

Bundespräsident Steinmeier hat das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) unterzeichnet und in Kraft gesetzt weiterlesen

Landesärztekammer Hessen: Massive Kritik am Digitalisierungs-Hype von Bundesgesundheitsminister Spahn

Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen, übt im Hessischen Ärzteblatt (Ausgabe 12/2019, Blatt 2) massive Kritik an Inhalt und Tempo der Gesetzgebungsmaschinerie von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Der Beitrag beginnt mit der Feststellung „Das Arbeitstempo von Bundesgesundheitsminister Spahn ist ja mittlerweile berühmt-berüchtigt (Stichwort: 18 Gesetze und Verordnungen in 18 Monaten Regierungszeit). Nun könnte man es sich einfach machen und sagen: Wo gehobelt wird, da fallen auch Spä(h)ne. Aber zwischen einem Span und einem groben Schnitzer sehe ich doch gravierende Unterschiede.“ Landesärztekammer Hessen: Massive Kritik am Digitalisierungs-Hype von Bundesgesundheitsminister Spahn weiterlesen

Hessische Landesregierung will Mitglieder privater Krankenversicherungen vor Preisgabe ihrer Gesundheitsdaten schützen

Die Hessische Landesregierung hat in den Bundesrat den Entwurf einer Entschließung eingebracht. Ihr Ziel: Schutz von Versicherungsnehmer*innen privater (Kranken-)Versicherungen vor laufender Erhebung hochsensibler Gesundheitsdaten zu Zwecken der Tarifgestaltung.

Zur Begründung verweist der Entschließungs-Entwurfs auf folgende Entwicklung: „In jüngster Zeit ist auf dem deutschen Versicherungsmarkt zu beobachten, dass im Bereich der Risikolebens-, Unfall- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung sowie der privaten Rentenversicherung Versicherungstarife angeboten werden, bei denen der Tarif unter anderem dadurch beeinflusst werden kann, dass die Versicherten Gesundheitsdaten über Trainingseinheiten, die sie mit Fitness-Trackern aufzeichnen, per App an ein Partnerunternehmen der Versicherer übermitteln. Bei derartigen Vertragskonstellationen können im Laufe der Zeit große Mengen an sensiblen Gesundheitsdaten erhoben, übertragen und gespeichert werden. Eine Ausweitung auf den Bereich der privaten Krankenversicherungen wird von den Versicherern geprüft.“

Im Text der Entschließung wird zu Recht festgestellt:  Hessische Landesregierung will Mitglieder privater Krankenversicherungen vor Preisgabe ihrer Gesundheitsdaten schützen weiterlesen

NEIN! zum Digitale Versorgung-Gesetz – schreiben auch Sie an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier

Aus einem Kreis aktiver Telematik-kritischer Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen erhielt die Redaktion dieser Homepage das Muster eines Schreibens an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Dieser wird darin aufgefordert, dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG) aus grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken die Zustimmung und Unterschrift zu verweigern und damit das Inkrafttreten des DVG zu verhindern.

Die Argumentation des Schreibens stützt sich weitgehend auch auf die Kritik von Dr. Wolfgang Wodarg, Arzt, SPD-Mitglied, langjähriger Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestags (von 1994 bis 2009). Dieser hat unmittelbar nach der Beschlussfassung des Bundestags zum DVG in einem Offenen Brief an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dazu kritisch Stellung genommen.

Wer sich der Initiative anschließen möchte und ein entsprechendes Schreiben an den Bundespräsidenten senden möchte, um ihren/seinen Protest gegen das DVG deutlich zu machen. Kann den hier (Digitale Versorgung-Gesetz – Musterbrief an Bundespräsident Steinmeier) hinterlegten Text gerne verwenden.