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Bundesrat lehnt Verschärfung der Kürzung der ärztlichen Vergütung auf 2,5 % für nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossene (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ab

In den Empfehlungen des Gesundheits- und weiterer Ausschüsse des Bundesrats zum Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Spahn (CDU) für ein Digitale-Versorgung-Gesetz wird festgestellt: „Die in § 291 Absatz 2b SGB V normierte Verschärfung der Kürzung der ärztlichen Vergütung ab dem 1. März 2020 um 2,5 Prozent für nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossene Ärztinnen und Ärzte ist nicht zielführend.“ Als Begründung nennen die Bundesratsausschüsse: Die zahlreichen Probleme mit dem Anschluss der Praxen der niedergelassenen Ärzte an die Telematikinfrastruktur liegen sehr häufig nicht in der Verantwortung der Ärzte. Hiervon sind insbesondere niedergelassene Ärzte in ländlichen, vom Breitbandausbau et cetera noch nicht vollständig erfassten Regionen betroffen. Es ist ein positives Signal in Richtung der Ärzteschaft und der niederlassungswilligen Jungärzte, zunächst flächendeckend die Voraussetzungen für den Anschluss zu schaffen und dann über Sanktionsmechanismen nachzudenken.“ (Empfehlungen… S. 21)

Diese Stellungnahme greift zwar nicht die grundsätzlichen Probleme der technischen und der Datensicherheit auf, mit der eine nennenswerte Zahl von (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ihre Verweigerung des Anschlusses an die Telematik-Infrastruktur (TI) begründen; Bundesrat lehnt Verschärfung der Kürzung der ärztlichen Vergütung auf 2,5 % für nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossene (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ab weiterlesen

Psychotherapeut*innenverband warnt vor Nutzung der elektronischen Patientenakte

In einer aktuellen Stellungnahme vom 04.09.2019 warnt der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp e.V.) davor Daten aus psychotherapeutischen Behandlungen… in der elektronischen Patientenakte zu speichern“. Dafür werden zwei Gründe angegeben: Psychotherapeut*innenverband warnt vor Nutzung der elektronischen Patientenakte weiterlesen

Gesundheitsdaten in Gefahr! Patient*innendaten gehören nicht ins Internet!

Am 02.09.2019 wurde eine Petition beim Bundestag eingereicht, die zum Ziel hat, die Speicherung von Patient*innendaten auf Servern und in Clouds sowie den Zwang zur Installation der Telematik-Infrastruktur in den Praxen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zu beenden.

Die Petition wurde erstellt von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen unter Beteiligung verschiedener Berufsverbände und Initiativen. Sie kann auf Listen durch Unterschrift mitgezeichnet werden, oder alternativ online, sobald die Petition freigeschaltet ist (https://epetitionen.bundestag.de)

Weitere Informationen finden Sie unter gesundheitsdaten-in-gefahr.de, Sie finden dort den Petitionstext im Wortlaut, die Unterschriftenliste etc. Auch unter freiheit-fuer-ein-prozent.de sind die Dateien hinterlegt.

Vertrauliche Patientendaten im Supermarkt gefunden

Die Rhein-Zeitung aus dem Kreis Altenkirchen (Rheinland-Pfalz) meldet am 27.08.2019: „Wissen am vergangenen Mittwochmorgen. Ein junger Mann betritt einen Supermarkt und sieht im Eingangsbereich ein Papier liegen. Er bückt sich und traut seinen Augen kaum. In den Händen hält er vertrauliche Patientendaten aus der Psychiatrie in Wissen.“ Und der SWR ergänzt diese Mitteilung am 28.08.2019: Bei dem Fund handelt es sich um interne sogenannte Übergabezettel mit verschiedenen Informationen – etwa mit der Zimmernummer, der Diagnose oder dem Hinweis, ob der Patient zwangseingewiesen wurde. Diese Übergangszettel dürften das Krankenhaus eigentlich nicht verlassen und müssten geschreddert werden, sobald ein Mitarbeiter die Klinik verlässt. Das sagte der leitende Chefarzt der Psychiatrie in Wissen, Nils Hollenborg. Eine Mitarbeiterin habe sie aber versehentlich in ihrer Hosentasche mit nach draußen genommen. Das Krankenhaus prüft deshalb jetzt weitere Möglichkeiten des Datenschutzes. Etwa eine zusätzliche Anonymisierung der Patientendaten.“

Passiert ist dies alles im St. Antonius-Krankenhaus in Wissen.

Was der Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz dazu sagen wird?

Spahns Gesundheitsnetz als verantwortungsfreie Zone

Welches Unternehmen ist für die Telematik-Infrastruktur verantwortlich? Die gematik mbH? Solange das nicht geklärt ist, gehen Gesundheitsdaten in ein schwarzes Loch – das kann nicht sein.

Zur Zeit gibt es keinen datenschutzrechtlich Verantwortlichen für die Telematik-Infrastruktur der Elektronischen Gesundheitskarte – so wie es die Datenschutzgrundverordnung fordert. Mit der elektronischen Gesundheitskarte sollen hunderttausende Arzt-, Zahnarzt- und Therapeutenpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen im Gesundheitswesen vernetzt werden. Dazu dient die „Telematik-Infrastruktur“ (TI). An diesem Netzwerk, die mehrere Plattformen und Zonen umfasst, sind zahlreiche Unternehmen, Konsortien und Rechenzentren beteiligt. Unvorstellbare Mengen vertraulicher Patientendaten soll die TI nach ihrer Fertigstellung übermitteln, speichern, verarbeiten. Spahns Gesundheitsnetz als verantwortungsfreie Zone weiterlesen

„Anonyme Daten sind oft gar nicht wirklich anonym“

Mit diesem Satz beginnt ein Beitrag auf Netzpolitik.org, veröffentlicht am 25.07.2019. Im Beitrag ist zu lesen: Nicht überall, wo anonym drauf steht, ist auch anonym drin. Das verdeutlicht eine Studie in der Wissenschaftlichen Fachzeitschrift „Nature“. Die Forscher können 99,98 Prozent der US-Amerikaner in jedem Datensatz identifizieren, mit nur 15 Merkmalen wie Alter, Wohnort oder Nationalität. Das Beispiel der Wissenschaftler: Ein günstige Krankenkasse verkauft Kundendaten, aber nur ‚anonym‘ und nur von einem Bruchteil der Datenbank. Die Studie stellt klar: Das ist keine echte Anonymität, die Daten sind nicht sicher. Menschen sind einfach zu einzigartig, um sich in Datenbanken zu verstecken. Eine Entfernen von Namen macht Datensätze nur pseudonym, nicht anonym. Mit einem Online-Tool kann jede selbst die De-Anonymisierung nachvollziehen.“

Krankenkassen in Deutschland haben weitreichende Informationen über ihre Mitglieder. Sie wissen über Arztbesuche Bescheid, bekommen täglich tausende Berichte, Diagnosen und andere Informationen über den Gesundheitszustand der Versicherten zugeschickt. Der Umgang mit diesen Daten ist derzeit noch verhältnismäßig streng reguliert. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) möchte das ändern. Er beabsichtigt, mit seinem Entwurf für ein Digitales-Versorgungs-Gesetz durch zahlreiche Änderungen im SGB V (Krankenversicherungsrecht) den Krankenkassen weitgehende Rechte einzuräumen, damit diese in Zukunft die Daten ihrer Versicherten nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswerten und die Ergebnisse an Unternehmen weitergeben dürfen. Der Gesetzentwurf von Spahn wurde am 10.07.2019 von der Bundesregierung verabschiedet und wird derzeit im Bundestag beraten. Sollte dieser Entwurf beschlossen werden, würden Pharma-Unternehmen und andere Unternehmen der „Gesundheitswirtschaft“ tiefe Einblick in das Leben der Versicherten erhalten.

Hacker-Angriff auf Kliniken in Rheinland-Pfalz

Die Wormser Zeitung meldete es am 16.07.2019 als Erste: Krankenhäuser und andere Einrichtungen der DRK-Trägergesellschaft Süd-West in Rheinland-Pfalz und im Saarland sind von einem Online-Angriff Krimineller betroffen. Schadsoftware habe das komplette Netzwerk des Krankenhausverbunds mit fünf Akutkrankenhäusern und sechs Fachkliniken befallen. Es ist nicht der letzte Vorfall dieser Art. Zuletzt im November 2018 wurde ein vergleichbarer Vorfall in Fürstenfeldbruck bekannt.

Auf der Homepage der DRK-Trägergesellschaft Süd-West sucht man vergeblich nach Informationen. Ähnlich in Fürstenfeldbruck. Dort wurde über das Problem erst berichtet, als es nach mehr als einer Woche wieder behoben war. Hacker-Angriff auf Kliniken in Rheinland-Pfalz weiterlesen

Telematikinfrastruktur: „Kein Anschluss unter dieser Nummer“ – die Strafzahlungen schrecken viele Ärzt*innen nicht ab

Ende Juni 2019 veröffentliche der Ärztenachrichtendienst (änd) die Ergebnisse einer Umfrage bei Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zu ihrer Bereitschaft, sich an die Telematik-Infrastruktur anschließen zu lassen.

Wenige Tage vom Fristende am 30.06.2019 hatten 52% der 2.400 befragten Ärzte noch keine TI-Verbindung in ihrer Praxis installiert. Und „nur 10 Prozent der betreffenden Praxen betonten, dass sie noch nicht angeschlossen seien, da technische Komponenten fehlten oder Dienstleister nicht verfügbar wären“, teilt der änd mit.

Satte 76 Prozent erklärten hingegen, dass sie die Telematik-Infrastruktur komplett ablehnen, da das System schlichtweg überflüssig sei oder sie in dieser Form der Vernetzung um die Sicherheit ihrer Patientendaten fürchteten, so der änd. Das sind rund 40% aller befragten Praxen.

Der änd folgert: „Viele Arztpraxen wehren sich gegen den Anschluss: Sie halten das System für zu unsicher oder überflüssig.“ Die angedrohten Honorarabschläge für säumige oder unwillige Ärzte wollen 19% der TI-Verweigerer nicht akzeptieren, so der änd. Und 70% dieser Gruppe wollen sich gegen die Abzüge wehren – zur Not auch mit juristischen Schritten, wie es hieß.

Der Mediverbund Baden-Württemberg betreibt Musterklage-Verfahren, dem sich betroffene Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen anschließen können.

Quelle: MedScape, 03.07.2019

Ärztlicher Widerstand gegen elektronische Gesundheitskarte und Telematik-Infrastruktur

Wilfried Deiß, Facharzt für Innere Medizin und Hausarzt in Siegen, seit vielen Jahren engagiert in der Auseinandersetzung um die Digitalisierung im Gesundheitswesen, hat sich am 30.06.2019 mit einer Mail an seine Patient*innen und seine Berufskolleg*innen gewandt und seine Ablehnung des Zwangs-Anschlusses an die zentralisierte Telematik-Infrastruktur der Gematik begründet. Der Redaktion dieser Homepage hat Herr Deiß diese Mail zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Wir veröffentlichen sie nachstehend im Wortlaut:

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, Kolleginnen und Kollegen, 

Im Gesundheitswesen passiert derzeit etwas Aussergewöhnliches: ÜBER 40% DER NIEDERGELASSENEN HAUSÄRZTE UND FACHÄRZTE verhalten sich NICHT GESETZESTREU und VERWEIGERN DEN ANSCHLUSS IHRER PRAXEN AN DIE SOGENANNTE TELEMATIK-INFRASTRUKTUR. Und ein großer Anteil derer, die ihre Praxen unter Zwang haben anschliessen lassen, lehnen die Telematik-Infrastruktur trotzdem ab. Ärztlicher Widerstand gegen elektronische Gesundheitskarte und Telematik-Infrastruktur weiterlesen

Ärzteverbände warnen: Sicherheitslücken in der Telematikinfrastruktur – Patientendaten für Hacker zugänglich

Die Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland, Freie Ärzteschaft und Freier Verband Deutscher Zahnärzte warnen vor Sicherheitslücken in der Telematikinfrastruktur (TI). Die TI ist die gesetzlich vorgeschriebene Vernetzungsplattform des deutschen Gesundheitssystems. Alle deutschen Praxen müssen bis zum 30.06.2019 einen Zugang zur TI installiert oder zumindest bestellt haben – ansonsten fallen Honorarabzüge an. Wegen Sicherheitsbedenken haben sich viele Ärzte und Psychotherapeuten gegen die Installation des TI-Konnektors entschieden. Für ihre Verweigerung nehmen die Praxisinhaber einen Honorarabzug in Kauf. Der Gesetzgeber will den Druck auf die Praxen erhöhen und die Honorarstrafe nächstes Jahr von einem auf 2,5 Prozent anheben. Ärzteverbände warnen: Sicherheitslücken in der Telematikinfrastruktur – Patientendaten für Hacker zugänglich weiterlesen