Landgericht Dessau-Roßlau: Verkauf von Medikamenten über einen Online-Shop aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt

Das Landgericht Dessau-Roßlau  hat mit Urteil vom 28.03.2018 (Aktenzeichen: 3 O 29/17) den Verkauf von Medikamenten über einen Online-Shop wegen eines Datenschutzverstoßes verboten.

Der Sachverhalt: Eine Apotheke hat über Amazon apothekenpflichtige Medikamente angeboten. Kunden, die diese Medikamente bestellen wollten, waren gezwungen, gegenüber Amazon Ihre Bestelldaten anzugeben. Amazon erlangte dadurch als Shop-Betreiber Kenntnis über die bestellten Medikamente. Da die Kunden lediglich den AGB und der Datenschutzerklärung zugestimmt hatten, eine ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung der Medikamentendaten als Gesundheitsdaten aber nicht erteilten, machte die/der InhaberIn einer anderen Apotheke einen Verstoß gegen das Einwilligungserfordernis bei der Erhebung von Gesundheitsdaten nach § 4a Abs. 3 BDSG geltend, zuerst in Form einer Abmahnung, dann der Klage vor dem Gericht.

Das angerufene Gericht folgte der Argumentation des Klägers. Eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden in die Verarbeitung der Medikamentenbestellung sei erforderlich gewesen, da auch Dritte (Amazon) Kenntnis über Gesundheitsdaten erlangt habe. Landgericht Dessau-Roßlau: Verkauf von Medikamenten über einen Online-Shop aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt weiterlesen

Datenschutzrechtliche Regelungen im Verhältnis zwischen Versicherten und gesetzlichen Krankenkassen – nützliche Informationen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat auf ihrer Homepage nützliche Informationen zur geltenden Rechtslage bereitgestellt, u. a. zu den Themen

Bundesverfassungsgericht: Auch Strafgefangene haben grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in ihre Krankenakte – das grundrechtliche Informationsinteresse des Patienten wiegt im Strafvollzug besonders schwer

Ein Strafgefangener hat grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in seine Krankenakte. Das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützte Informations­interesse des Patienten wiegt im Strafvollzug besonders schwer. Dies hat das Bundesverfassungsgericht nach einer Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 20.12.2016 (Aktenzeichen: 2 BvR 1541/15) entschieden. Bundesverfassungsgericht: Auch Strafgefangene haben grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in ihre Krankenakte – das grundrechtliche Informationsinteresse des Patienten wiegt im Strafvollzug besonders schwer weiterlesen

Patientendaten schützen: Ein Umdefinieren persönlicher Daten zu bloßem „Eigentum“ – wie es Unternehmen wünschen – ist gefährlich und nicht akzeptabel

Unter diesem Titel hat Uta Schmitt, Vorsitzende des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. in der Mittelbayerischen Zeitung aus Regensburg am 17.04.2018 einen Beitrag veröffentlicht. Anknüpfend an den Skandal um die millionenfache Weitergabe der Daten von Facebook-NutzerInnen schreibt sie: “… die Sammlung und Verwertung von Nutzerdaten ist Facebooks Geschäftsmodell. Ähnliche Geschäftsmodelle würden eHealth-Unternehmen gerne auf digitalen Patientendaten aufbauen. Geworben wird mit den zu erwartenden medizinischen Fortschritten. Die Risiken für die ‘Datenspender’ werden nicht erwähnt… Aktuell üben Pharma- und Gesundheits-IT-Unternehmen Druck auf die Politik aus, den Zugriff auf Patientenakten zu ermöglichen. Und tatsächlich ist seit einigen Jahren in der Rhetorik von Politikern eine Verschiebung festzustellen: Statt Privatsphäre und Datenschutz als verfassungsmäßigem und unveräußerlichem Grundrecht wird nunmehr ‘Datensouveränität’ propagiert, das heißt ein ‘Eigentumsrecht’ an den eigenen Daten. Das klingt zunächst positiv – bis man sich klar macht, dass auf diese Weise persönliche Gesundheitsdaten zum veräußerbaren Gegenstand erklärt werden. Mit allen Konsequenzen: Eigentum kann verkauft, gestohlen, aufgrund fadenscheiniger Klauseln übereignet oder ‘im Interesse der Allgemeinheit’ enteignet werden…”

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): „Übertriebene Datenschutzvorstellungen behindern…“ – Eine Kriegserklärung an Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung im Gesundheitswesen

Quelle: @BMG_Bund 17.04.2018

Die Rede von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf der conhIT (Connecting Healthcare IT, 17. – 19.4.2018 in Berlin) ist noch nicht veröffentlicht. Aber Gutes lässt sich nicht erahnen, wenn die Presseabteilung seines Ministeriums seine Rede in diesen zwei Sätzen zusammenfasst:

„Digitale Gesundheit braucht Freiraum, um sich entwickeln zu können. Übertriebene Datenschutzvorstellungen behindern diese Entwicklungen.“

Um so notwendiger wird es, dass sich ÄrztInnen, PatientInnen, DatenschützerInnen und alle, denen der Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten wichtig ist, gegen diese Politik (möglichst gemeinsam und abgestimmt) zur Wehr setzen…

Das neue bayrische Psychiatriegesetz: Ein Angriff auf Selbstbestimmung und Datenschutz von psychisch kranken Menschen

Die bayrische Staatsregierung hat im Januar 2018 einen Gesetzesentwurf zu einem Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsych KHG) vorgelegt. umfasst 41 Artikel. Es soll laut Mitteilung des bayrischen Gesundheits- und Pflege-Ministeriums das bisherige Bayerische Unterbringungsgesetzes (UnterbrG) von 1992 ersetzen.

Quelle: Gesetzesentwurf zu einem Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsych KHG) (Seite 27)

Was will uns der Bayrische Landesregierung damit sagen?

Dieses Gesetz stellt (nicht nur, aber auch) einen Angriff auf Selbstbestimmung und Datenschutz von psychisch kranken Menschen dar! Das neue bayrische Psychiatriegesetz: Ein Angriff auf Selbstbestimmung und Datenschutz von psychisch kranken Menschen weiterlesen

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Informationspflichten von ÄrztInnen gegenüber ihren PatientInnen

Zu diesem Thema hat sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) geäußert. Und zwar mit dem Beitrag „Die Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft – das müssen selbständige Heilberufler beachten“. Eine auch für PatientInnen wichtige Information und Stellungnahme.

 

Fundsache: eGk – Gematik – Telematik-Infrastruktur – CompuGoup – Konnektoren

Ein Auszug aus dem Geschäftsbericht 2017 der CompuGroup: „Für das Geschäftsjahr 2019 erwartet CGM einen geringeren Beitrag von dem Rollout der Telematikinfrastruktur, was möglicherweise dazu führt, dass der Konzernumsatz 2019 geringer sein wird als 2018. Langfristig erwartet CGM weiterhin ein Umsatzwachstum… Als europäischer Marktführer mit einem bedeutenden Geschäft in den USA ist der Konzern optimal aufgestellt, um von den weltweiten Veränderungen im Gesundheitswesen zu profitieren, vor allem da die Nachfrage nach Softwarelösungen und IT-Dienstleistungen von konjunkturellen Schwankungen kaum beeinflusst wird. Deswegen gehen wir davon aus, dass es zukünftig zu keiner dauerhaften oder langfristigen Verschlechterung der Marktbedingungen kommen wird. Unsere Strategie basiert auf einem sehr soliden Geschäftsmodell mit hohen Margen und einem hohen Anteil an regelmäßig wiederkehrenden Umsatzerlösen aus Softwarepflegeverträgen und softwarebezogenen Dienstleistungen. Außerdem bestehen hohe Wechselkosten für die Kunden und technologische Barrieren, die Wettbewerber vom Markteinstieg abhalten.“ (Geschäftsbericht S. 41)

 

Quelle:

Eine Problem in wenigen Worten deutlich benannt, Herr Bundesgesundheitsminister Jens Spahn!

Bundesgesundheitsminister Spahn: Flexibilisieren statt testen – elektronischer Medikationsplan soll ohne gründliche Erprobung eingeführt werden

Die Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ.online) meldet am 05.04.2018: „In dieser Woche verschickte das Ministerium einen Verordnungsentwurf an die in der Gematik beteiligten Fachverbände. Der Entwurf, der DAZ.online vorliegt, sieht die Aufhebung einer anderen Verordnung vor – es geht um die ‚Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte‘. Diese Regelungen hatte das BMG 2005 erlassen… In der neuen Aufhebungsverordnung schreibt das BMG… dass die Tests an der eGK alle abgeschlossen seien und kommt daher zu dem Schluss, dass es die genauen Vorgaben zur Erprobung nicht mehr braucht…“

Mit dem Kopf durch die Wand?

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OrganspenderIn werden wider Willen?

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung meldet am 31.03.2018: „Die Zahl der Organspender geht seit Jahren immer mehr zurück. Um den Trend zu stoppen und umzukehren, sind im Koalitionsvertrag organisatorische Verbesserungen in den Kliniken verabredet worden. Vielen geht das nicht weit genug, sie fordern eine Änderung der Rechtslage. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery, plädierte gegenüber der F.A.Z. für einen Systemwechsel, weg vom Spenderausweis, hin zur Widerspruchslösung. Die besagt im Kern, dass die Zustimmung zur Organspende gegeben ist, solange ihr nicht ausdrücklich widersprochen wird. Führende Gesundheitspolitiker der Koalition unterstützen solch einen, im Koalitionsvertrag nicht verabredeten Systemwechsel…“

Quelle: @Karl_Lauterbach

Karl Lauterbach ist nicht irgendwer. Er wird seit vielen Jahren als „Gesundheitsexperte der SPD“ gehandelt.

Wie vertragen sich solche Forderungen mit den Maßstäben des Grundgesetzes?

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Patientenrechte und Datenschutz e.V.